Drucksache 16/4810 30. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln in der Infrastruktur Die Kleine Anfrage 3156 vom 5. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Die stellvertretende Ministerpräsidentin und Wirtschaftsministerin Eveline Lemke hat in der letzten stattfindenden Plenarsitzung mehr Gelder zur Erhaltung und Verbesserung der Infrastruktur eingefordert. Ich frage die Landesregierung: 1. Kann die Landesregierung im aktuellen Haushalt dieser Forderung beim Landesstraßenbau entsprechen? 2. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, zusätzliche Mittel einzusetzen, um die Infrastruktur im Land zu stärken? 3. Welche konkreten Projekte sind in den nächsten drei Jahren geplant, um das Straßennetz auszubauen und zu stärken? 4. Welche Summen wurden im Landeshaushalt ausschließlich aus Landesmitteln im a) Landesstraßenbau und b) im kommunalen Straßenbau in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 zur Verfügung gestellt? 5. Wie haben sich die Ist-Zahlen aus Frage 4 entwickelt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. März 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Prämisse der Kleinen Anfrage, die stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Frau Eveline Lemke, habe in der Sitzung des Landtages am 27. Mai 2015 „mehr Gelder für die Erhaltung und Verbesserung der Infrastruktur eingefordert“, trifft so nicht zu. Ihre Aussage lautete, dass eine intakte Verkehrsinfra struktur eine wichtige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandorts Rheinland-Pfalz sei und der Mittelansatz für den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur – auch bei jeder Haushaltsberatung – deshalb immer wieder überprüft werden müsse. Dies ist im Aufstellungsverfahren für den Landeshaushalt 2014/2015 erfolgt, und dies wird bei der Aufstellung des Landeshaushalts für 2016 wieder geschehen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Der finanzielle Rahmen für Investitionen im Landesstraßenbau im Jahr 2015 ist durch den vom Landtag als Haushaltsgesetzgeber verabschiedeten Landeshaushalt 2015 grundsätzlich festgelegt. Der im Bauprogramm für die Landesstraßen vorgegebene Mittelansatz kann aber im Haushaltsvollzug überschritten werden, soweit die Mehrauszahlungen durch höhere Einzahlungen oder Minderauszahlungen an anderer Stelle im Wirtschaftsplan des LBM ausgeglichen werden können. Soweit der Mittelansatz im Bauprogramm für die Landesstraßen um mehr als 10 Mio. Euro überschritten werden soll, bedarf dies der Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses. Zu Frage 3: Die im Landesstraßenbauprogramm 2014/2015 für einen Baubeginn in den Jahren 2016 ff. bereits vorgemerkten Maßnahmen sind in der nachstehenden Übersicht angegeben. Welche Vorhaben darüber hinaus in den nächsten Jahren neu begonnen werden sollen, wird im Rahmen der Aufstellung des Landeshaushalts 2016, der das neue Bauprogramm 2016 umfasst, zu entscheiden sein. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. April 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4810 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2 Maßnahmenart Straße Bezeichnung An- merkungen 1 2 3 4 F L 001 in Sevening bei Neuerburg B L 004 Bauwerk 5903554 0 – Stützwand bei Neuerburg R L 004 Neuerburg – Sinspelt Br L 010 Bauwerk 6002500 0 – Our-Brücke in Gemünd Br L 016 Bauwerk 5703501 0 – Our-Grenzbrücke in Steinebrück F L 016 OD Lutzerath/Driesch R L 024 Zendscheid – St. Johann/Sägewerk Br L 108 BW 6111535 bei Winterburg, Ellerbachbrücke F L 114 Burgbrohl – Glees F L 162 zwischen K 73 bei Rhaunen und Kreisgrenze bei Woppenroth, Bestandsausbau, und BW-Nr. 6110513 (Kyrbachbrücke) F L 172 zwischen L 173 bei Nohen und Reichenbach, 1. Abschnitt, Fahrbahninstandsetzung F L 173 zwischen Niederbrombach und Kronweiler, Bestandsausbau X Br L 175 Bauwerk 6209558, bei Niederwörresbach, Wörresbachbrücke K L 194 L 193/L 182 bei Flughafen Hahn, Knotenumbau (Vorfahrtänderung) R L 242 Stromberg – Schweppenhausen (abhängig von Planungsfortgang Hunsrückbahn) F L 258 zwischen Anhausen und der 3-spurigen Steigungsstrecke F L 279 Katzwinkel – Friesenhagen, FI F L 279 OD Friesenhagen B L 280 Bauwerk bei Betzdorf (Stützwand a. d. Heller) F L 294 Hergenroth – Westerburg K L 308 OD Vallendar, KVP K 83 Kreyes Wiese Br L 309 Bauwerk 5511535 0 – Feisterbach Brücke bei Vallendar X F L 309 Vallendar – Kreisgrenze X Br L 322 Bauwerk 5714801 0 – Dörsbachbrücke Reckenroth F L 335 OD Marienfels N L 335 OU Marienfels – Miehlen R L 382 Niederkirchen – Hefersweiler X F L 386 Dörrmoschel – Rathskirchen, 1. Teilabschnitt X R L 395 Kaiserslautern-Einsiedlerhof – Kindsbach K L 401 L 429 KVP bei Saulheim (Chausseehaus) F L 411 in Hackenheim und zwischen Hackenheim und B 428, Deckenerneuerung F L 413 Fahrbahnerneuerung westlich Nieder-Olm X R L 414 Radweg Gau-Odernheim – Biebelnheim F L 415 Fahrbahnerneuerung zwischen Badenheim (B 50) und Sprendlingen K L 420 L 420 Ausbau Knoten in Ingelheim K L 426 K 12 ZDF Mainz-Lerchenberg R L 440 B 9 – Eich F L 470 Heliport - L 465 westlich Landstuhl, Deckenerneuerung X F L 490 OD Schwanheim R L 495 Lug – Völkersweiler K L 527 L 524 Umbau Knotenpunkt zwischen Maxdorf und Oggersheim Legende zu Spalte 1: Legende zu Spalte 4: F = Fahrbahn Br = Brücke X = Baubeginn vsl. vorgezogen bereits in 2015 K = Knotenpunkt B = sonstiges Bauwerk R = Radweg N = Neubau Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4810 Zu den Fragen 4 und 5: Die Höhe der in den Haushaltsplänen der Jahre 2011 bis 2015 für den Landesstraßen bau zur Verfügung gestellten und der tatsächlich verausgabten Mittel ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht: Vorhaben des kommunalen Straßenbaus werden nach Maßgabe des Landes verkehrsfinanzierungsgesetzes Kommunale Gebietskörperschaften – LVFGKom – mit Mitteln aus den vom Bund gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 3 und 5 Satz 2 und § 6 Abs. 2 des Entflechtungsgesetzes (EntflechtG) vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098 – 2102 –) gewährten Finanzhilfen sowie mit KFA-Mitteln (§ 18 Abs. 1, Ziffer 2 LFAG) gefördert. Landesmittel werden hierfür nicht eingesetzt. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär 3 Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 Beträge in Mio. € Ansätze Bauprogramm 91,5 73,1 70,2 75,0 75,0 Ist-Ausgaben 83,4 67,1 72,9 75,9