Drucksache 16/4816 31. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster und Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Schadensersatz für Kommunen wegen entgangenen Windkraftplänen im Pfälzerwald Die Kleine Anfrage 3160 vom 9. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Presse war zu entnehmen, dass Kommunen beabsichtigen, wegen entgangener Windkraftpläne und in diesem Rahmen bereits getätigten Investitionen, vom Land Rheinland-Pfalz Schadensersatz zu fordern. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Ist das Land Rheinland-Pfalz den Kommunen gegenüber schadensersatzpflichtig? 2. Worauf stützt die Landesregierung ihre Rechtsauffassung? 3. Liegen der Landesregierung bereits Forderungen der Kommunen vor? Wenn ja, von welcher und worauf stützt diese Kommune ihre Forderung? 4. Wie wird die Landesregierung auf Forderungen der Kommunen reagieren? 5. Beabsichtigt die Landesregierung die Kommunen in irgendeiner Form, ggf. auf freiwilliger Basis zu entschädigen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 23. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Das Land hat mit der Teilfortschreibung des LEP IV Kapitel 5.2.1 Erneuerbare Energien die Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz und damit auch für die Regional- und Bauleitplanung verbindlich geregelt und sich als Flächeneigentümer von Waldflächen im Pfälzerwald konstruktiv an Verhandlungen für eine Absichtserklärung „interkommunales Verbundprojekt zur Errichtung und zum Betrieb eines Windenergieparks im Pfälzerwald“ beteiligt. Im Entwurf der Absichtserklärung war neben einem Hinweis zur Notwendigkeit einer Bürgerbeteiligung auch ausdrücklich ein notwendiger Dialog mit dem MABNationalkomitee festgeschrieben. Diese Absichtserklärung wurde nicht unterzeichnet. Die sich anschließende Landauer Erklärung wurde ausschließlich zwischen den beteiligten Kommunen vereinbart. Im Gespräch mit Frau Staatsministerin Ulrike Höfken am 19. Februar 2015 hat Frau Dr. Paulus als Vorsitzende des MAB-Nationalkomitees die Auffassung vertreten, dass die kommunalen Pläne zur Errichtung von Windenergieanlagen im Pfälzerwald entgegen den allgemeinen Empfehlungen des MAB-Nationalkomitees zur Windenergie in Biosphärenreservaten nicht mit dem internationalen Prädikat vereinbar seien. Um eine Gefährdung des Biosphärenstatus durch die Errichtung von Windenergieanlagen auf den landeseigenen Konversionsflächen im Pfälzerwald auszuschließen, werden nach diesem Votum des MAB-Komitees keine landeseigenen Flächen im bewaldeten Teil des Biosphärenreservats für Windkraft zur Verfügung gestellt. Von kommunaler Seite wurde in der Landauer Erklärung ebenfalls festgeschrieben, dass die Kommunen den Biosphärenstatus keinesfalls gefährden wollen. Somit steht zu erwarten, dass die Kommunen das aktuell eindeutige Votum des MAB-Komitees bei ihren Planungen angemessen berücksichtigen. Unabhängig von der geänderten Auffassung des MAB-Nationalkomitees bleibt die Steuerung der Windenergienutzung im Rahmen der Bauleitplanung entsprechend den Vorgaben des LEP IV nach wie vor der eigenverantwortlichen Flächennutzungsplanung der Kommunen vorbehalten. Vor diesem Hintergrund ist weder rechtlich noch politisch eine Grundlage für eine Schadensersatzpflicht des Landes erkennbar. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. April 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4816 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Nein. Zu den Fragen 4 und 5: Vor dem Hintergrund der Antwort zu den Fragen 1 und 2 wären entsprechende Forderungen abzulehnen. Die Landesregierung wird sich aber unabhängig hiervon für eine Unterstützung von Naturschutzprojekten und Klimaschutzprojekten zur Weiterentwicklung des Biosphärenreservats einsetzen. Das Ziel ist, zusätzliche Finanzmittel aus unterschiedlichen Quellen für die nachhaltige Entwicklung des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen zu mobilisieren, die letztlich den Kommunen und den in der Region lebenden Menschen zugutekommen. Ulrike Höfken Staatsministerin