LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. April 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marion Schneid und Brigitte Hayn (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Aktuelle Debatte zum Schrifterwerb in Grundschulen Die Kleine Anfrage 3193 vom 19. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Einsatz der Methode „Schreiben nach Gehör“ und der Verzicht auf eine Schreib- schrift im Unterricht alleine der methodisch-didaktischen Entscheidung der Lehrkraft obliegen sollte? 2. Wie bewertet die Landesregierung den Verzicht auf eine Schreibschrift im Grundschulunterricht sowohl unter bildungs- als auch kulturpolitischen Gesichtspunkten? 3. Wie wertet die Landesregierung die Kritik an der Methode „Schreiben nach Gehör“ hinsichtlich ihrer Verbreitung an den Grund- schulen? 4. Plant die Landesregierung eine Neufassung des Teilrahmenplans Deutsch für Grundschulen, um in Bezug auf die Schreibschrift und die Methode „Schreiben nach Gehör“ Klarheit zu schaffen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 31. März 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Entwicklung einer gut lesbaren und flüssigen Handschrift sowie der Aufbau einer normgerechten Schreibweise gehören zum unverzichtbaren Bestandteil der pädagogischen Arbeit in den Grundschulen unseres Landes. Beides ist im aktuellen Teilrahmenplan Deutsch für die Grundschulen in Rheinland-Pfalz grundgelegt. Der Teilrahmenplan greift damit die geltenden Bestimmungen der länderübergreifenden Bildungsstandards für das Fach Deutsch in der Primarstufe der Kultusministerkonferenz auf. Der Anfangsunterricht der Grundschule in Rheinland-Pfalz geht auf die unterschiedlichen Erfahrungsstände der Kinder ein. Der Erstlese- und Schreibunterricht orientiert sich daher nicht an einer einzigen Methode, die exklusiv und ausschließlich zum Einsatz kommt. Gefordert ist ein ausgewogenes Methodenrepertoire, das den unterschiedlichen Kenntnisständen der Kinder entgegenkommt . Aktuelle Fibeln integrieren verschiedene Methoden des Schriftspracherwerbs wie z. B. das klassische Einführen der einzelnen Buchstaben, Lesen lernen über Silben oder das Arbeiten mit der Anlauttabelle. Mit der Anlauttabelle wird der bewusste Umgang mit den Lauten (Phonemen) unterstützt, so dass Kinder selbstständig Wörter erlesen und erste kleine Texte verfassen können. Besonders für fortgeschrittene Erstleser und Erstschreiber ist sie daher ein sinnvolles didaktisches Instrument zur Differenzierung und Individualisierung des Anfangsunterrichts. Dies konkurriert nicht mit dem Prinzip der Rechtschriftlichkeit, das gleichrangig und grundständig über die gesamte Lernzeit in der Grundschule verfolgt wird. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Hinsichtlich des Einsatzes einer Schreibschrift entscheidet die Schule per Gesamtkonferenzbeschluss, welche Ausgangsschrift sie für einen längeren Zeitraum verbindlich anwendet. Die Lehrkraft entscheidet nach den pädagogischen Erfordernissen und dem Entwicklungsstand des Kindes, wann welche Rechtschreibmethode im Anfangsunterricht zum Tragen kommt. Drucksache 16/4819 01. 04. 2015 Drucksache 16/4819 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Landesregierung hält eine Schreibschrift sowohl unter bildungs- als auch unter kulturpolitischen Gesichtspunkten für unverzichtbar . Zu Frage 3: Die Bezeichnung „Schreiben nach Gehör“ ist ein umgangssprachliches Synonym für eine Vielzahl unterschiedlicher didaktischmethodischer Ansätze des Schriftspracherwerbs im Anfangsunterricht der Grundschule. Das Arbeiten mit einer Anlauttabelle ist, wie in der Vorbemerkung erläutert, ein sinnvolles didaktisches Instrument zur Differenzierung und Individualisierung des Anfangsunterrichts . Zu Frage 4: Eine Neufassung des Teilrahmenplans Deutsch für die Grundschule ist nicht geplant. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär