Drucksache 16/4826 02. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kommunal- und Gebietsreform im Landkreis Neuwied – VG Rengsdorf/Waldbreitbach Die Kleine Anfrage 3170 vom 12. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Verbandsgemeinde Waldbreitbach ist aufgefordert, eine Fusion mit einer Nachbarverbandsgemeinde einzugehen. Das Gutachten stellt in seinem Ergebnis fest, dass es im Besonderen die Verbandsgemeinde Rengsdorf ist, die entsprechende Voraussetzungen bietet. Bis dahin war jedoch aus der Verbandsgemeinde Rengsdorf von SPD und CDU lediglich die komplette Ablehnung einer Fusion zu vernehmen. Ein aktueller Zeitungsartikel in der regionalen Ausgabe der Rhein-Zeitung im Kreis Neuwied macht überraschend deutlich, dass sich in der Verbandsgemeinde Rengsdorf die Haltung dazu von SPD und CDU komplett geändert hat und sich sogar in Teilen positiv zu weiteren Gesprächen zwischen den beiden Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach geäußert hat. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist hier kurzfristig mit der Fusion Waldbreitbach/Rengsdorf zu rechnen? 2. Ist mit einer Fusion Waldbreitbach/Rengsdorf zwischen 2016 und 2019 zu rechnen? 3. Welche Gespräche haben in 2014 und 2015 diesbezüglich im Ministerium stattgefunden? 4. Wer war daran beteiligt und mit welchem Ergebnis? 5. Welche Gespräche auf regionaler Ebene hat es diesbezüglich in 2014 und 2015 gegeben an denen das Ministerium beteiligt war und mit welchem Ergebnis? 6. Welche Rolle spielt hierbei der Erhalt des Schwimmbads in Hausen? 7. Gibt es zusätzliche Überlegungen auch kreisübergreifend, z. B. mit Flammersfeld, zu fusionieren? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 31. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Ver waltungsreform vom 28. September 2010 (GVBl. S. 272) hat die Verbandsgemeinde Waldbreitbach einen eigenen Gebietsänderungsbedarf. Die noch anstehenden Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden und Ver bandsgemeinden sollen bis zum Jahr 2019 gesetzlich geregelt und umgesetzt wer den. Mit Schreiben vom 30. Januar 2015 hat das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur den Vorsitzenden der Fraktionen im Landtag Rheinland-Pfalz mitgeteilt, für welche Kommunen mit einem eigenen Ge bietsänderungsbedarf Gesetzentwürfe über Gebietsänderungen bis zur Landtagswahl im Jahr 2016 vorgelegt werden sollen. Dazu gehört nicht die Verbandsgemeinde Waldbreitbach. Mithin soll die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Waldbreitbach nach der Landtagswahl im Jahr 2016 bis zum Jahr 2019 gesetzlich geregelt und realisiert werden. Eine Option für eine Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Waldbreitbach ist ihr Zusammenschluss mit der Verbandsgemeinde Rengsdorf. Ob dieser Zusammen schluss letztlich herbeigeführt wird, gilt es im weiteren Prozess zu klären. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. April 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4826 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 3 bis 6: Am 13. August 2014 hat ein Gespräch zwischen Vertretern des Ministeriums des In nern, für Sport und Infrastruktur sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Waldbreitbach über eine Gebietsänderung stattgefunden. Ge sprächsteilnehmer ist auch Herr Abgeordneter des Landtags Rheinland-Pfalz Winter gewesen. Des Weiteren ist am 16. Januar 2015 ein Gespräch zwischen Herrn Staatssekretär Kern und Herrn Landrat des Landkreises Neuwied Kaul unter Beteiligung von Vertre tern der Abteilung Kommunales und Sport des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur über Gebietsänderungen im Landkreis Neuwied geführt worden. Die Gespräche haben einem Informationsaustausch gedient. In dem Gespräch am 13. August 2014 ist zwischen den Gesprächsteilnehmerinnen und Gesprächsteilneh mern vereinbart worden, dass die Verbandsgemeinde Waldbreitbach zunächst intern zu klären versucht, welche Nachbarverbandsgemeinde oder welche Nachbarver bandsgemeinden sie für einen Zusammenschluss bevorzugen. Wie das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur am 13. August 2014 den Gesprächspartnern aus der Verbandsgemeinde Waldbreitbach zudem mitgeteilt hat, wird es einem Zusam menschluss mit der Verbandsgemeinde Rengsdorf näher treten, sofern ihm von örtli cher Seite aus keine konsensuale, den Vorgaben des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform gerecht werdende Alternative an getragen wird. Das Schwimmbad in Hausen hat in den bisherigen Gesprächen unter Beteiligung von Vertretern des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur über eine Gebiets änderung der Verbandsgemeinde Waldbreitbach keine zentrale Rolle gespielt. Ein Gespräch auf regionaler Ebene unter Beteiligung einer Vertreterin oder eines Ver treters des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur über eine Gebietsän derung der Verbandsgemeinde Waldbreitbach ist in den Jahren 2014 und 2015 nicht geführt worden. Zu Frage 7: Laut den Ergebnissen der Untersuchungen des Herrn Professor Dr. Martin Junkernheinrich, Technische Universität Kaiserslautern, besteht auch für die Ver bandsgemeinde Flammersfeld ein eigener Gebietsänderungsbedarf nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform. Eine konkrete Gebietsänderungsmaßnahme für die Verbandsgemeinde Flammersfeld hat sich bisher nicht herausgebildet. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär