Drucksache 16/4827 02. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Auwälder als Wildnisgebiete Die Kleine Anfrage 3169 vom 12. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Rheinpfalz berichtete am 10. März 2015 unter dem Titel „Der Natur freien Lauf lassen“, dass das Land in den kommenden 30 Jahren 940 Hektar Auwaldfläche aus der forstlichen Nutzung herausnehmen will. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche konkreten Ziele verfolgt die Landesregierung mit diesem Vorhaben? 2. Welche Flächen sind konkret betroffen? 3. Wann sollen welche Flächen aus der forstlichen Nutzung herausgenommen werden? 4. Welche Auswirkungen hat diese Maßnahme für die Kommunen? 5. Wie wird eine wirksame Bekämpfung der Stechmücken in den betroffenen Gebieten und außerhalb davon gewährleistet? 6. Inwiefern sind Änderungen bei den Maßnahmen der KABS geplant? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 1. April 2015 wie folgt beantwortet: Auwälder am Rhein sind, entsprechend einer Mitteilung des Bundesamts für Naturschutz, Hotspots der Biodiversität. Sie gehören zu den besonders bedrohten natürlichen Lebensräumen in Deutschland und Europa. Seltene Tierarten wie Schwarzspecht, Kammmolch , Bechsteinfledermaus oder Hirschkäfer sind hier zu Hause, bemerkenswert in einer der am dichtesten besiedelten Regionen des Landes. Auen sind als länderübergreifende Achsen für den Biotopverbund und für das europaweite Schutzgebietssystem Natura 2000 von besonderer Bedeutung. Vielfältige Nutzungen in den letzten Jahrzehnten haben gerade den flussbegleitenden Auwäldern zugesetzt. Die Rheinbegradigung hatte einschneidende Veränderungen im Grundwasserpegel zur Folge. Die ursprünglichen Naturlandschaften wurden dadurch oftmals zerstört. Einige Auwaldrelikte haben diese Entwicklungen allerdings überdauert. Große Teile dieser Relikte liegen in Rheinland-Pfalz, daher tragen wir besondere Verantwortung für den Schutz dieser noch intakten Auwaldbereiche. Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Rheinland-Pfalz trägt besondere Verantwortung für den Schutz noch vorhandener Auwaldrelikte. Um diesen Naturschatz und die besondere naturschutzfachliche Qualität der Auwälder für nachfolgende Generationen zu bewahren und zu entwickeln, wird die Landesregierung den Schutz der landeseigenen Auwälder am Rhein ausweiten. Dies betrifft die sogenannte „rezente Aue“ wasserseits des Rheinhauptdamms. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Mai 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4827 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In den kommenden 30 Jahren werden zwischen Worms und Neuburg am Rhein schrittweise rund 940 Hektar Staatswald aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen, sodass sich die ursprüngliche natürliche Auwaldvegetation weiter entwickeln und ausbreiten kann. Diese Flächen liegen im Bereich des Forstamts Pfälzer Rheinauen entlang einer Strecke von 84 Rhein-Kilometern. Die sukzessive Ausweitung der Auwaldbereiche, die einer natürlichen Entwicklung überlassen werden, ist gleichzeitig ein weiterer Beitrag zur Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie, die die Bundesregierung im Jahr 2007 beschlossen hat. Um die Ziele der Strategie zu erreichen, müssen, entsprechend der Vorgabe der nationalen Biodiversitätsstrategie, 10 Prozent der staatlichen Wälder aus der Nutzung genommen werden. Im Gegenzug dazu bleiben im gleichen Umfang Bereiche, bei denen Holzproduktionsziele von größerem Gewicht sind, von einer Ausweisung als Prozessschutzgebiet im Rahmen der nationalen Biodiversitätsstrategie ausgenommen. Alle Arbeiten werden vom Forstamt Pfälzer Rheinauen koordiniert und durchgeführt. Zu Frage 2: Betroffen sind alle landeseigenen Waldflächen der rezenten Aue im Bereich des Forstamts Pfälzer Rheinauen (siehe Anlage). Zu Frage 3: Seit 1. Oktober 2014 sind bereits folgende Flächen aus der Nutzung genommen (Sortierung von Nord nach Süd): – Staatswald bei Altrip, – Otterstädter Altrhein (Naturschutzgebiet, NSG), – Flotzgrün (teilweise NSG), – Schwarzwald (NSG), – Großer Grund nördlich von Germersheim, – Hördter Rheinauen (NSG), – Karlskopf (NSG), – Goldgrund bei Karlsruhe (NSG), – Kreid. Alle weiteren Bereiche werden sukzessive und stückweise in die freie Entwicklung entlassen. Der Prozess soll in spätestens 30 Jahren beendet sein. Zu Frage 4: Das Vorhaben bezieht sich ausschließlich auf Flächen im Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz. Auswirkungen auf die Kommunen sind daher nicht zu erkennen. Zu den Fragen 5 und 6: Alle Vorgaben beziehen sich ausschließlich auf forstbetriebliches Handeln. Landesforsten wird in den nächsten 30 Jahren die Bewirt - schaftung des Auwaldes in der rezenten Aue und im Rahmen einer geordneten und planmäßigen Entwicklung einstellen. Auswir - kun gen auf das Management von Stechmücken sind nicht gegeben. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4827 Anlage 3 Drucksache 16/4827 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4827 5 Drucksache 16/4827 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6