Drucksache 16/4834 07. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Asylbewerber in der Stadt Kaiserslautern und Kreis Kaiserslautern Die Kleine Anfrage 3174 vom 16. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind im Jahr 2014 in der Stadt Kaiserslautern und den Verbandsgemeinden auf- genommen worden? 2. Wie war die Altersstruktur/der Familienstatus (Einzelpersonen/Familie/unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge)? 3. Wie viele Unterkünfte gibt es derzeit in der Stadt und den Verbandsgemeinden? 4. Wie viel Wohnraum wird derzeit in der Stadt und den einzelnen Verbandsgemeinden gesucht bzw. benötigt? 5. Wie viele Kinder gehen in Kindertagesstätten, Grundschulen und weiterführende Schulen? 6. Wie hoch waren die tatsächlichen Kosten pro Asylbewerber für Unterbringung etc. und wie hoch die Kosten, die pro Person erstattet wurden? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. April 2015 wie folgt beantwortet: Für die Stadt Kaiserslautern: Zu Frage 1: Im Jahr 2014 hat die Stadt Kaiserslautern 335 Asylbewerberinnen und Asylbewerber zugewiesen bekommen. Zu Frage 2: Die Altersstruktur der zugewiesenen Personen stellt sich wie folgt dar: Ergänzend hierzu teilt die Kommune folgende Daten mit: In der Gemeinschaftsunterkunft im Osten der Stadt leben derzeit (Stand 13. Februar 2015) 21 Familien mit insgesamt 91 Personen (43 % der Gesamtbewohnerzahl von 210), darunter 50 Kinder. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Mai 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Altersgruppe SV Kaiserslautern männlich weiblich 00 bis 06 28 20 8 07 bis 14 36 22 14 15 bis 18 21 14 7 19 bis 43 204 150 58 44 bis 64 23 13 10 65 bis 99 3 1 2 00 bis 99 315 220 95 Drucksache 16/4834 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In den dezentralen Unterkünften leben derzeit (Stand 13. Februar 2015) 31 Familien mit insgesamt 109 Personen (56 % der Gesamtbewohnerzahl von 195), darunter 55 Kinder. Zu Frage 3: Die Stadt Kaiserslautern verfolgt nach eigenen Angaben eine Mischung aus einem zentralen und einem dezentralen Unterbringungskonzept . Die Stadt hat sich entschieden, die Menschen zunächst in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen, wo sie von Mitarbeitern des Arbeits- und sozialpädagogischen Zentrums (ASZ) betreut werden. In der Regel bleiben die Menschen bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens in der Gemeinschaftsunterkunft, also etwa sechs bis neun Monate. Nach dieser Zeit erfolgt die Unterbringung dezentral, das heißt, die Menschen ziehen in Mietwohnungen, die über die ganze Stadt verteilt sind. Das gilt für anerkannte Asylbewerber (= Personen, deren Verfahren positiv bewertet wurde) sowie für Geduldete (Personen , deren Verfahren negativ bewertet wurde, die aufgrund der Situation in ihrem Heimatland aber nicht abgeschoben werden können). Auch dort werden die Menschen aber bei Bedarf weiterhin betreut. Als Erstunterkünfte dienen im Moment die Unterkünfte im Asternweg (210 Personen) sowie einige Wohnblöcke in der G-Straße, die die Bau AG temporär der Stadt zur Verfügung gestellt hat. In der G-Straße leben derzeit in 17 Wohnungen rund 70 Personen. Sollten diese Plätze nicht ausreichen, muss die Stadt Zimmer in Pensionen anmieten oder die Personen werden direkt in einer Privatunterkunft – sofern vorhanden – untergebracht. 14 Menschen wohnen im Moment (Stand 13. März 2015) in Pensionen. Zu Frage 4: Die Stadt Kaiserslautern hat im Jahr 2015 bislang 167 Flüchtlinge aufgenommen. Hochgerechnet auf das ganze Jahr ergibt sich daraus eine Gesamtzahl von weit über 600 Personen. Für diese werden zunächst Gemeinschaftsunterkünfte benötigt und später, nach Anerkennung bzw. Duldung, Mietwohnungen auf dem Wohnungsmarkt. Die Stadt sucht daher zum einen größere Gebäude zur Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften für die Erstaufnahme in Kaiserslautern. Sehr dringend werden aber auch Vermieter gesucht, welche direkt mit anerkannten Asylsuchenden – mit Bleiberecht – Mietverträge abschließen. Zu Frage 5: Nach Angaben der Stadt besuchen derzeit 15 Kinder aus Flüchtlingsfamilien eine Kita in Kaiserslautern. Es liegen der Stadtverwaltung bezüglich der Schulbesuche von Kindern keine aktuellen Zahlen vor, diese werden von Seiten der Landesregierung bei der ADDSchulabteilung abgefragt und nachgemeldet, sobald sie vorliegen. Zu Frage 6: Gemäß § 3 Landesaufnahmegesetz erstattet das Land Rheinland-Pfalz den Landkreisen und kreisfreien Städten einen pauschalen Betrag für verteilte Personen nach den dort genannten Kriterien. Die Höhe der Pauschalerstattung belief sich bis zum 28. Februar 2015 auf 502 € pro Person und Monat. Ab dem 1. März 2015 beträgt die Pauschale eine Höhe von 513 € pro Person und Monat. Die Kosten für die Unterbringung belaufen sich laut der Stadt Kaiserslautern durchschnittlich auf rund 250 € pro Person und Monat (zzgl. Nebenkosten). Dabei handelt es sich um Durchschnittsbeträge. Die tatsächlichen Kosten für die Unterbringung gestalten sich je nach Standort nach Informationen der Kommune sehr unterschiedlich. Für den Landkreis Kaiserslautern: Zu Frage 1: Im Landkreis Kaiserslautern wurden im Jahr 2014 insgesamt 291 Erstantragsteller aufgenommen. Weiterhin wurden dem Landkreis 55 syrische Flüchtlinge (§ 23 AufenthG) zugewiesen. Zu Frage 2: Die Altersstruktur der zugewiesenen Personen stellt sich wie folgt dar: Der Landkreis meldet, dass laut den Verteilungsverfügungen überwiegend ledige männliche Einzelpersonen unter 30 Jahren aufgenommen wurden. Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) wurden im Jahr 2014 insgesamt zwei Personen verteilt. Zu Frage 3: Im Landkreis Kaiserslautern gibt es keine Sammelunterkünfte. Wohnungen und Häuser werden von den Verbandsgemeinden von Privatpersonen angemietet. Zurzeit sind insgesamt 136 Wohnungen/Häuser für Asylbewerber angemietet. 2 Altersgruppe KV Kaiserslautern männlich weiblich 00 bis 06 31 13 18 07 bis 14 43 24 19 15 bis 18 17 8 9 19 bis 43 182 130 52 44 bis 64 19 12 7 65 bis 99 1 0 1 00 bis 99 293 187 106 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4834 Zu Frage 4: Laut Prognose muss der Landkreis Kaiserslautern dieses Jahr mit 390 Erstantragstellern rechnen. Der Wohnungsbedarf ist zurzeit gedeckt. Zu Frage 5: Nach Rückmeldung der Schulträger können die Zahlen nicht genau angegeben werden, da die Schulen keine Statistiken über die Asylbewerberkinder führen. Einige Schulen konnten gar keine Zahlen melden, da sie keinerlei Kenntnis darüber haben, ob an ihrer Schule Asylbewerberkinder sind. Weiterhin führt auch nicht jede Verbandsgemeinde eine Statistik über die Asylbewerberkinder , die eine Kindertagesstätte besuchen. Die gemeldeten Zahlen seitens des Landkreises: Kindertagesstätten 18 Grundschulen 33 Weiterführende Schulen 50 Zu Frage 6: Gemäß § 3 Landesaufnahmegesetz erstattet das Land Rheinland-Pfalz den Landkreisen und kreisfreien Städten einen pauschalen Betrag für verteilte Personen nach den dort genannten Kriterien. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 3 Mio. € für ca. 520 Asylbewerber (Stand 31. Dezember 2014) verausgabt. Die Kosten, die erstattet werden, sind Pauschalbeträge, die sich bis zum 28. Februar 2015 auf 502 €, ab dem 1. März 2015 auf 513 €, pro Person und Monat belaufen. Eine entsprechende Aufschlüsselung der erstatteten Kosten ist seitens der Landesregierung nicht möglich. Angaben der Kommune hierzu liegen nicht vor. Irene Alt Staatsministerin 3