Drucksache 16/4845 08. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Peter Enders und Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Hospizversorgung für den Landkreis Altenkirchen Die Kleine Anfrage 3180 vom 18. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Unabhängig von Einstellungen zu Formen der Sterbehilfe gibt es eine breite Unterstützung für den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Der damit verbundene politische Auftrag richtet sich auch an das Land Rheinland-Pfalz. Schwerkranke und sterbende Menschen müssen in der letzten Phase ihres Lebens bestmöglich versorgt, gepflegt und betreut werden. Sie bedürfen menschlicher Begleitung und Zuwendung. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Versorgungskapazität besteht im Landkreis Altenkirchen durch Hospizdienste und Hospizeinrichtungen welcher Art? 2. Inwieweit entsprechen ihre Zahl, ihre Förderung und ihre Versorgungskapazität dem Bedarf? 3. Welche Probleme und Defizite bestehen? 4. Wie viele Hospizplätze (Betten) müsste es für den Landkreis Altenkirchen gemessen an der Einwohnerzahl im Sinne einer wohn- ortnahen Versorgung geben? 5. Wie wird sich die Bedeutung der Hospizversorgung in Zukunft entwickeln, welcher Handlungsbedarf besteht für den Landkreis Altenkirchen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Landkreis Altenkirchen gibt es einen ambulanten Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst (AHPB) sowie einen ambulanten Hospizdienst (AHD): – AHPB Altenkirchener Hospizverein e. V., Leuzbacher Weg 31, 57610 Altenkirchen, – AHD Ambulante Hospizgruppe im Caritasverband Rhein-Wied-Sieg e. V., Geschäftsstelle Betzdorf. Zu 2.: Die ambulante Hospizarbeit ist im Landkreis Altenkirchen flächendeckend vorhanden. Dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie liegen keine Hinweise vor, dass weitere ambulante Hospizdienste gegründet werden müssen. Zu 3.: Handlungsbedarf besteht grundsätzlich im weiteren Aufbau der spezialisierten ambulante Palliativversorgung (SAPV). Ein großer Schritt hin zu einer flächendeckenden Versorgung in Rheinland-Pfalz wurde seit der Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2011 getan. Auf Basis dieses zwischen den Leistungserbringern der SAPV und den Kostenträgern abgeschlossenen Rahmenvertrags wurde die flächendeckende Umsetzung in Rheinland-Pfalz möglich. Es gibt Schätzungen in den Fachpublikationen, nach denen auf 250 000 Einwohnerinnen und Einwohner ein SAPV-Team bedarfsgerecht sei. Bei einer Bevölkerungszahl von 129 166 im Landkreis Altenkirchen (Stand 2012, Quelle: Statistisches Landesamt) wird der kalkulatorische Bedarf für ein SAPV-Team nicht erreicht. Ein größerer Einzugsbereich ist mit längeren Fahrzeiten für die Leistungserbringer in den Netzwerken verbunden. Ein möglicher Weg, Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. April 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4845 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode vergleichbar in anderen Bundesländern, wäre der Aufbau von sogenannten Satellitenteams für die ländliche Versorgung. Dieses Modell kann allerdings lediglich eine Anregung an die Vertragspartner der SAPV sein – die Kostenträger und ihre Landesverbände und die Leistungserbringer. Zu 4: Legt man den derzeitigen Bundesdurchschnitt von 22 Hospizbetten pro 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner zugrunde *), so müsste es für den Landkreis Altenkirchen 2,84 Hospizbetten geben. Die Rahmenvereinbarung nach § 39 a Abs. 1 Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch über Art und Umfang sowie zur Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung vom 13. März 1998 in der Fassung vom 14. April 2010 sieht hingegen eine Mindestgröße von acht Betten pro stationärem Hospiz vor. Daher ist wie bei der SAPV der Einzugsbereich über den Landkreis hinaus zu wählen. Zu 5.: Die heutige Hospizversorgung hat sich aus der zivilgesellschaftlichen Bewegung entwickelt, die das Ziel hat, Sterben als Teil des Lebens aufzufassen und zurück ins gesellschaftliche Leben zu holen. Der Versorgungsbedarf orientiert sich strikt an den Bedürfnissen der sterbenden Menschen – und die sind sehr individuell. Die meisten Menschen möchten in ihrer gewohnten Umgebung sterben – deshalb ist der wesentliche Kern der Hospizbewegung die Hospizhaltung. Das Bewusstmachen einer Hospizhaltung und einer Sorgekultur um sterbende Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Kontinuierlichen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung deshalb in der intensiven Förderung des Ehrenamts und einer dauerhaften Öffentlichkeitsarbeit. Hier sind regionale Initiativen notwendig. Auf Landesebene hat Rheinland-Pfalz diesen Weg mit dem ersten landesweiten Hospiztag im vergangenen Jahr gefördert. Zudem besteht die Notwendigkeit, die bestehenden ambulanten Angebote der Hospizdienste mit den palliativmedizinischen Angeboten zu vernetzen. Auch hier sind regionale Initiativen notwendig. In Vertretung: David Langner Staatssekretär *) Quelle: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin; Daten beruhen auf eigenen Angaben der Träger von stationären Hospizen und Palliativstationen .