Drucksache 16/4846 08. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Peter Enders und Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Palliativversorgung für den Landkreis Altenkirchen Die Kleine Anfrage 3181 vom 18. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Unabhängig von Einstellungen zu Formen der Sterbehilfe gibt es eine breite Unterstützung für den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung . Der damit verbundene politische Auftrag richtet sich auch an das Land Rheinland-Pfalz. Schwerkranke und sterbende Menschen müssen in der letzten Phase ihres Lebens bestmöglich versorgt, gepflegt und betreut werden. Sie bedürfen menschlicher Begleitung und Zuwendung. Wir fragen die Landesregierung: 1. Inwieweit ist a) die allgemeine ambulante Palliativversorgung und b) die spezialisierte ambulante Palliativversorgung für den Landkreis Altenkirchen gegeben? 2. Inwieweit entspricht das Angebot dem Bedarf, welche Probleme und Defizite bestehen? 3. Welche Versorgungskapazität durch Palliativstationen gibt es für den Landkreis Altenkirchen? 4. Inwiefern entsprechen die vorhandenen Angebote, ihre Förderung und ihre Versorgungskapazität dem Bedarf? 5. Welche Probleme und Defizite bestehen? 6. Wie viele Palliativstationsplätze (Betten) müssten bezogen auf die Einwohnerzahl zur wohnortnahen Versorgung bereit stehen? 7. Wie wird sich die Bedeutung der Palliativversorgung in Zukunft entwickeln, welcher Handlungsbedarf besteht für den Land- kreis Altenkirchen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1. a): Die allgemeine ambulante Palliativversorgung ist eine Aufgabe der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte und hier insbesondere der Hausärztinnen und Hausärzte. In Rheinland-Pfalz besitzen nach Auskunft der Landesärztekammer niedergelassene Ärztinnen und Ärzte an zehn Orten im Landkreis Altenkirchen die Zusatz-Bezeichnung „Palliativmedizin“. Die Anzahl dieser Ärztinnen und Ärzte ist der Landesregierung nicht bekannt. Zu 1. b): Ein Netzwerk der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung gibt es im Landkreis Altenkirchen nicht. Zu 2.: Die Bedarfsplanung im vertragsärztlichen Bereich ist Aufgabe der Selbstverwaltung. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in der Bedarfsplanungsrichtlinie keine spezielle Bedarfsplanung für die ambulante Palliativversorgung vorgesehen. Defizite sind der Landesregierung nicht bekannt. Gleichwohl ist in der landesweiten Betrachtung festzustellen, dass die von der Akademie für Ärzt- Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. April 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4846 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode liche Fortbildung angebotenen Kurse zur Erlangung der Zusatz-Bezeichnung „Palliativmedizin“ stets ausgebucht sind, so dass von einem unverändert großen Interesse in der Ärzteschaft an der Palliativmedizin und einem Erwerb der entsprechenden Zusatzbezeichnung auszugehen ist. Handlungsbedarf besteht grundsätzlich im weiteren Aufbau der spezialisierten ambulante Palliativversorgung (SAPV). Es gibt Schätzungen in den Fachpublikationen, nach denen auf 250 000 Einwohnerinnen und Einwohner ein SAPV-Team bedarfsgerecht sei. Bei einer Bevölkerungszahl von 129 166 im Landkreis Altenkirchen (Stand 2012, Quelle: Statistisches Landesamt) wird der kalkulatorische Bedarf für ein SAPV-Team nicht erreicht. Zu 3.: Im Landkreis Altenkirchen gibt es ein Krankenhaus mit einer Palliativstation: Am DRK-Krankenhaus Kirchen werden sieben Pallia - tiv betten vorgehalten. Zu 4.: Mit der Zahl an Palliativstationen und Palliativplätzen liegt Rheinland-Pfalz deutlich über dem Bundesdurchschnitt von rund 22 Betten pro 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner und im Vergleich der Bundesländer an zweitbester Stelle. Die Landesregierung geht davon aus, dass mit den bestehenden Palliativstationen und ihren Versorgungskapazitäten ein dem Bedarf entsprechendes Angebot geschaffen wurde. Auch sind im Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb von Palliativstationen keine Probleme bekannt. Zu 5.: Vor allem besteht die Notwendigkeit, die bestehenden ambulanten Angebote der Hospizversorgung mit den palliativmedizinischen Angeboten zu vernetzen. Zu 6.: Legt man den derzeitigen Bundesdurchschnitt von 22 Palliativplätzen pro 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner zugrunde, so müsste es für den Landkreis Altenkirchen drei Palliativbetten geben, tatsächlich betrieben werden sieben. Zu 7.: Aufgrund der steigenden Lebenserwartungen und der Zunahme onkologischer Erkrankungen kann von einem steigenden Bedarf an Palliativversorgung ausgegangen werden. Die vorhandenen Angebote in Aus-, Weiter- und Fortbildung müssen dieser Entwicklung Rechnung tragen. In Vertretung: David Langner Staatssekretär