Drucksache 16/4847 08. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hedi Thelen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Finanzierung der Werkstätten für behinderte Menschen durch die Landesregierung Die Kleine Anfrage 3186 vom 19. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Nachdem der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2015 die Finanzierungspraxis der Landesregierung bezüglich der Werkstätten für behinderte Menschen kritisiert hat, beschäftigte sich auch der Sozialpolitische Ausschuss mit den Beanstandungen und der Haltung der Landesregierung dazu. Ich frage die Landesregierung: 1. Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung selbst darauf hingewiesen hat, dass „sich die Rechtsverordnung eng am Gesetzes- text zu orientieren hat“ (vgl. Drucksache 16/2040): Warum hat das Sozialministerium trotz mehrfacher Ankündigung und obwohl die Verhandlungen über den Rahmenvertrag für gescheitert erklärt worden waren, letztlich nie eine Rechtsverordnung in Kraft gesetzt? 2. Vor dem Hintergrund, dass der Landesregierung bereits im März 2014 die erste Fassung des Prüfberichts des Rechnungshofes vorlag : Warum ist die Landesregierung die Beanstandungen des Rechnungshofes nicht frühzeitig gemeinsam mit dem Rechnungshof und den Werkstattträgern angegangen? 3. Warum ist die Landesregierung nach der Abgabe ihrer Stellungnahme am 14. Juli 2014 nicht mehr an den Rechnungshof herangetreten , um zu klären, ob seine Beanstandungen ausgeräumt waren? 4. Teilt die Landesregierung die vom Landesamt vertretene Auffassung, dass es ohne Rahmenprüfungsvereinbarung und Prüfungsvereinbarungen mit den einzelnen Werkstätten nicht möglich ist, das gesetzliche Prüfrecht auszuüben, da die „in der Praxis unentbehrlichen Detailregelungen (fehlen)“ (vgl. Jahresbericht 2015 des Rechnungshofs, S. 121)? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach jahrelangen intensiven Verhandlungen zwischen dem Land als überörtlichem Träger der Sozialhilfe und den kommunalen Spitzenverbänden einerseits sowie andererseits der LIGA und dem bpa als Vereinigungen der Träger der Einrichtungen unter Beteiligung der Behindertenselbsthilfe, musste Ende des Jahres 2012 zur Kenntnis genommen werden, dass sich in Rheinland-Pfalz kein Abschluss eines Rahmenvertrags abzeichnet. Der Sozialpolitische Ausschuss wurde seit dem Jahr 2012 regelmäßig über den jeweiligen Entwicklungsstand informiert. Die Landesregierung hat in der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses am 6. März 2014 mitgeteilt, dass, wie früher angekündigt, dass die Anhörung der Ressorts und die von Stellen außerhalb der Landesregierung zum Verordnungsentwurf am 13. Juni 2013 begonnen wurde. Weiter hat die Landesregierung mitgeteilt, dass seit Abschluss der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene bekannt sei, dass das Inkrafttreten eines Bundesteilhabegesetzes in einem überschaubaren Zeitraum erfolgen werde. Die Landesregierung geht davon aus, dass bei Beibehaltung der gesetzlichen Grundkonstruktion (primäres Ziel bleibt der Abschluss von Rahmenvereinbarungen; bei Nichtzustandekommen gibt es die Möglichkeit des Erlasses einer Vereinbarung) die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen eine verbesserte Steuerung der Leistungsträger normieren werden. Die Landesregierung hat deshalb entschieden, die Thematik der Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. April 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4847 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Rechtsverordnung wegen der Vorgreiflichkeit des Bundesrechts erst nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes weiter zu verfolgen . Alle Fraktionen haben diese Entscheidung ausdrücklich unterstützt. Zu 2.: Der Landesrechnungshof hat in der Zeit vom 22. Oktober bis 14. November 2012 die Vergütung von teilstationären Leistungen der Eingliederungshilfe im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung sind im Prüfbericht vom 27. März 2014 zusammengefasst. Nach Aus- und Bewertung des Prüfberichts erfolgten Gespräche zwischen dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Dem Landesrechnungshof wurden die Ergebnisse mit Schreiben vom 16. Juli 2014 mitgeteilt. Am 16. September 2014 wurde ein Sondierungsgespräch mit der LAG der Werkstätten für behinderte Menschen geführt. Darin wurden die Hauptkritikpunkte besprochen. Seitens der LAG wurde signalisiert, dass keine Bereitschaft zu einer Reduzierung der seit dem Jahr 1985 geltenden Regelungen zu den Personalschlüsseln besteht. Eine Reduzierung des Personals in den Werkstätten könnte negative Auswirkungen auf die Werkstattbeschäftigten zur Folge haben. Es muss daher genau geprüft werden, an welchen Stellen und mit welchen Konsequenzen Kosten eingespart werden können. Personaleinsparungen dürfen nicht zu Lasten der Menschen mit Behinderungen gehen, weil zum Beispiel Bildungs- und Qualifizierungsangebote nicht mehr stattfinden können oder sogar ein Wechsel in eine Tagesförderstätte erfolgen muss, weil eine Werkstattbeschäftigung mit weniger Personal nicht verantwortet werden kann. Andere Themen, die der Landesrechnungshof in seinem Bericht angesprochen hat, wurden bereits angegangen. So wurden die Vertreter des überörtlichen Sozialhilfeträgers im Fachausschuss wiederholt für das Thema Zusatzkräfte sensibilisiert, um eine stärkere Kontrolle zu gewährleisten. Auch im Arbeitskreis WfbM wurde das Thema Zusatzkräfte wiederholt besprochen. Ziel ist ein transparenteres Verfahren, das jederzeit Auskunft darüber geben kann, warum und für welchen Zeitraum eine Zusatzkraft gewährt wurde. Darüber hinaus werden die Bestandsfälle auf eine noch bestehende Notwendigkeit überprüft. Bei Anträgen auf finanzielle Zuschüsse zu Sanierungen und Modernisierungen wird mittlerweile verstärkt der mögliche Einsatz von Rücklagen geprüft. Die LAG der Werkstätten für behinderte Menschen hat entsprechende Vorstöße wiederholt abgelehnt. Im Rahmen der Verhandlungen wurden von der LAG sogar zusätzliche Personalbedarfe (zum Beispiel für Integrationsleistungen) geltend gemacht. Vor dem Hintergrund, dass Regelungen auf dem Vereinbarungsweg und damit einvernehmlich getroffen werden sollten, kam es noch zu keiner Lösung. Nicht zuletzt durch den Bericht des Landesrechnungshofs wird zu entscheiden sein, ob bei Wiederaufnahme der Gespräche weiter versucht werden soll, auf dem Verhandlungsweg zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen. Zu 3.: Die Landesregierung ist wie auch das Landesamt der Ansicht, dass das Prüfrecht nach § 75 Abs. 3 Satz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch rechtlich unabhängig vom Abschluss einer Rahmenprüfungsvereinbarung und Prüfungsvereinbarungen mit den einzelnen Werkstätten besteht. Wesentliches Element des Vereinbarungsrechts nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ist die Vertragsautonomie der Beteiligten; das gilt auch für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen gem. § 75 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. In Vertretung: David Langner Staatssekretär