Drucksache 16/4854 09. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Situation der Polizeiinspektionen in Stadt und Landkreis Kaiserslautern Die Kleine Anfrage 3208 vom 20. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren 2004 bei den Polizeiinspektionen in Stadt und Landkreis Kaiserslautern jeweils uneingeschränkt einsatzfähig (nach Dienststellen getrennt)? 2. Wie viele sind es bis zum Stichtag 1. September 2014 (auf Vollzeitstellen umgerechnet, bitte nach den einzelnen Jahren von 2004 bis 2014 und nach Dienststellen getrennt auflisten)? 3. Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich dienstausübenden Polizeikräfte, abzüglich der durch Schwangerschaft, Erziehungsur- laub, Abordnungen, etc. fehlenden Personen, bei den Polizeiinspektionen im Wechselschichtdienst (bitte jeweils auf Vollzeitbeamte umgerechnet – nach Dienststellen getrennt)? 4. Welche Polizeistärke im Wechselschichtdienst hält die Landesregierung bei den Polizeiinspektionen in Stadt und Landkreis Kaiserslautern jeweils für mindestens erforderlich, um die 24-Stunden-Einsatzbereitschaft zu gewährleisten (bitte nach Früh-, Spät- und Nachtdienst getrennt aufschlüsseln – nach Dienststellen getrennt)? 5. Wie ist der derzeitige Stand der Überstunden bei den Polizeiinspektionen in Stadt und Landkreis Kaiserslautern und die Entwicklung aus den Jahren 2004 bis 2013 (nach Dienststellen getrennt)? 6. Wie ist jeweils der Altersdurchschnitt der bei den Polizeiinspektionen in Stadt und Landkreis Kaiserslautern eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten (nach Dienststellen getrennt)? 7. Wie viele Beamtinnen und Beamte werden voraussichtlich in den Jahren 2014 bis 2020 mit Erreichen der Altersgrenze jeweils pensioniert? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Nach Angaben des Polizeipräsidiums Westpfalz standen den Polizeiinspektionen (PI) jährlich ab 2004 (jeweils zum Jahresbeginn) die nachfolgend konkretisierte Anzahl von „uneingeschränkt einsatzfähigen Polizeibeamtinnen und -beamten“ (umgerechnet auf Vollzeitstellen) zur Verfügung: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Mai 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Dienststelle 2004 2005 2006 2007 2008 PI Kaiserslautern 1 70,85 71,48 73,33 72,55 75,58 PI Kaiserslautern 2 78,25 83,88 84,00 81,43 77,95 PI Landstuhl 57,13 60,25 58,78 62,28 61,26 Drucksache 16/4854 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Den Dienststellen standen jedoch auch eingeschränkt dienstfähige Beamtinnen und Beamte zur Verfügung, die trotz ihrer Einschränkungen die ihnen übertragenen Funktionen vollumfänglich ausfüllen konnten. Zu Frage 3: Zum Stichtag 1. März 2015 stellt sich nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Westpfalz die Anzahl der tatsächlich dienstausübenden Polizeikräfte (Verfügungsstärke) im Wechselschichtdienst nach Vollzeitäquivalenten bemessen wie folgt dar: In der Verfügungsstärke der PI Landstuhl sind auch die Beamtinnen und Beamten enthalten, die für Raumschutzmaßnahmen zugeordnet sind. Zu Frage 4: Die Mindestpersonalstärke für den Wechselschichtdienst wird bei der Personalzumessung belastungsorientiert festgesetzt. Sie beträgt für die im Fünfjahresvergleich am niedrigsten belastete Polizeiinspektion 24 Polizeibeamtinnen und -beamte und erhöht sich entsprechend dem Bearbeitungsvolumen der jeweiligen Dienststelle. Diese Grundlagenberechnung basiert auf einem von dem Wirtschaftsberatungsunternehmen WIBERA (Düsseldorf) entwickelten Ansatz. Die einsatztaktische Mindeststärke einer Dienstgruppe im praktizierten Drei-Schichtendienst mit fünf Dienstgruppen beträgt vier Polizeibeamtinnen/-beamte. Auf dieser Basis beurteilt das Polizeipräsidium Westpfalz in eigener Zuständigkeit die personelle Ausstattung seiner Dienststellen. Es sorgt im Rahmen des ihm zur Verfügung stehenden Personals für eine ausreichende Personalausstattung zur Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung. Zu Frage 5: Der derzeitige Stand der Mehrarbeitsstunden und seine Entwicklung bei den Polizeiinspektionen in Stadt und Landkreis Kaiserslautern (KL) wird durch das Polizeipräsidium Westpfalz zum Stichtag 1. Januar 2015 wie folgt angegeben: 2 Dienststelle 2009 2010 2011 2012 2013 PI Kaiserslautern 1 73,35 69,00 70,13 66,00 75,38 PI Kaiserslautern 2 78,00 70,25 69,35 68,50 67,50 PI Landstuhl 58,21 50,66 49,25 45,45 44,08 Dienststelle 2014 1. September 2014 2015 1. März 2015 PI Kaiserslautern 1 73,38 72,38 75,00 77,15 PI Kaiserslautern 2 69,75 70,23 69,23 70,23 PI Landstuhl 48,66 48,69 52,50 51,50 Dienststelle 1. März 2015 PI Kaiserslautern 1 68,15 PI Kaiserslautern 2 56,30 PI Landstuhl 60,10 Kalenderjahr Mehrarbeitsstunden zu Beginn des Kalenderjahres PI KL 1 PI KL 2 PI Landstuhl 2004 12 111 17 779 12 333 2005 13 302 15 003 13 803 2006 13 706 14 898 15 026 2007 18 076 18 340 15 576 2008 14 728 19 323 16.467 2009 14 170 18 535 17 555 2010 14 019 16 959 17 874 2011 12 307 19 097 18 865 2012 10 728 18 322 17 764 2013 8 545 13 878 17 183 2014 9 763 13 048 16 748 2015 10 358 12 610 13 971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4854 Zu Frage 6: Der Altersdurchschnitt der Polizeibeamtinnen und -beamten stellt sich nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Westpfalz zum Stichtag 1. März 2015 wie folgt dar: Zu Frage 7: Nach Angaben des Polizeipräsidiums Westpfalz ist in den Jahren 2014 bis 2020 die folgende Anzahl von Pensionierungen erfolgt oder zu erwarten: In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär 3 Dienststelle Altersdurchschnitt PI Kaiserslautern 1 41,58 PI Kaiserslautern 2 47,07 PI Landstuhl 47,37 Dienststelle 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 PI Kaiserslautern 1 3 2 2 0 2 3 3 PI Kaiserslautern 2 2 3 6 1 7 2 5 PI Landstuhl 7 9 5 3 1 2 7