Drucksache 16/4856 09. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t Hospizversorgung für den Rhein-Hunsrück-Kreis Die Kleine Anfrage 3203 vom 19. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Unabhängig von Einstellungen zu Formen der Sterbehilfe gibt es eine breite Unterstützung für den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Der damit verbundene politische Auftrag richtet sich auch an das Land Rheinland-Pfalz. Schwerkranke und sterbende Menschen müssen in der letzten Phase ihres Lebens bestmöglich versorgt, gepflegt und betreut werden. Sie bedürfen menschlicher Begleitung und Zuwendung. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Versorgungskapazität besteht im Rhein-Hunsrück-Kreis durch Hospizdienste und Hospizeinrichtungen welcher Art? 2. Inwieweit entsprechen ihre Zahl, ihre Förderung und ihre Versorgungskapazität dem Bedarf? 3. Welche Probleme und Defizite bestehen? 4. Wie viele Hospizplätze (Betten) müsste es für den Rhein-Hunsrück-Kreis gemessen an der Einwohnerzahl im Sinne einer wohn- ortnahen Versorgung geben? 5. Wie wird sich die Bedeutung der Hospizversorgung in Zukunft entwickeln, welcher Handlungsbedarf besteht für den Rhein- Hunsrück-Kreis? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Rhein-Hunsrück-Kreis verfügt über zwei ambulante Hospizdienste in Boppard (Hospizgemeinschaft Mittelrhein Regionalgruppe der IGSL) und in Simmern (Hospizgemeinschaft Hunsrück-Simmern e. V.). Des Weiteren verfügt die Stadt Simmern über ein stationäres Hospiz, das zur Hunsrück-Klinik gehört und im Februar 2015 eröffnet wurde. Zudem wird der Bedarf an SAPV durch den Palliativstützpunkt Koblenz-Rhein-Hunsrück gedeckt. Zu 2.: Die ambulante Hospizarbeit ist im Rhein-Hunsrück-Kreis flächendeckend vorhanden. Dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie liegen keine Hinweise vor, dass weitere ambulante Hospizdienste gegründet werden müssen. Zu 3.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über Defizite vor. Hinsichtlich der generellen Fragestellung, wo Handlungsbedarf in der Hospizversorgung besteht, verweise ich auf die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU betr. Sterben in Würde (Drucksache 16/4503). Zu 4.: Derzeit geht man von zwanzig Hospizbetten pro 1 Million Einwohnerinnen und Einwohnern aus. Gemessen an der Einwohnerzahl von 101 002 (Stand 2012, Quelle: Statistisches Landesamt) ergibt sich für den Rhein-Hunsrück-Kreis einen Bedarf von zwei Hospizbetten. Dieser Bedarf wird bereits durch das stationäre Hospiz in Simmern gedeckt, das über zwölf Betten verfügt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. April 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4856 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 5.: Die heutige Hospizversorgung hat sich aus der zivilgesellschaftlichen Bewegung entwickelt, die das Ziel hat, Sterben als Teil des Lebens aufzufassen und zurück ins gesellschaftliche Leben zu holen. Der Versorgungsbedarf orientiert sich strikt an den Bedürfnissen der sterbenden Menschen – und die sind sehr individuell. Die meisten Menschen möchten in ihrer gewohnten Umgebung sterben – deshalb ist der wesentliche Kern der Hospizbewegung die Hospizhaltung. Das Bewusstmachen einer Hospizhaltung und einer Sorgekultur um sterbende Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Kontinuierlichen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung deshalb in der intensiven Förderung des Ehrenamts und einer dauerhaften Öffentlichkeitsarbeit. Hier sind regio - nale Initiativen notwendig. Auf Landesebene hat Rheinland-Pfalz diesen Weg mit dem ersten landesweiten Hospiztag im vergange - nen Jahr gefördert. Zudem besteht die Notwendigkeit, die bestehenden ambulanten Angebote der Hospizdienste mit den palliativmedizinischen Angeboten zu vernetzen. Auch hier sind regionale Initiativen notwendig. In Vertretung: David Langner Staatssekretär