Drucksache 16/4859 09. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur B 10-Transitsperrung – Aussagen des Herrn Staatsministers Lewentz auf dem Parteitag der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Die Kleine Anfrage 3178 vom 18. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Presse war zu entnehmen, dass Herr Staatsminister Lewentz auf dem Parteitag der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugesichert hat, eine Transitsperrung der B 10 nochmals zu prüfen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen werden von der Landesregierung nach den Ankündigungen des Staatsministers jetzt noch geprüft? 2. Auf welcher Grundlage basiert die Prüfung dieser Maßnahme und wer hat diese angeregt? 3. Warum sind diese Maßnahmen nicht in den vorherigen Prüfungen berücksichtigt worden? 4. Beauftragt die Landesregierung erneut Gutachten und Expertisen zur Prüfung? 5. Werden für diese Prüfungen erneut Steuermittel eingesetzt? Wenn ja, wie viele? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 1. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Folgende Maßnahmen werden von der Landesregierung noch geprüft: – die Verstärkung der bestehenden wegweisenden Beschilderung für Lkw über die Alternativrouten der Autobahnen, wie beispielsweise die A 6, – die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen insbesondere für Lkw, – die Prüfung eines Bemautungsantrags, – die Verstärkung der Polizeipräsenz und Aufforderung an das Bundesamt für Güterkraftverkehr, die Kontrollen zu verstärken, – die Prüfung der Mautausweichverkehre und gegebenenfalls ein weiteres Lärmgutachten. Zu Frage 2: Die Prüfung basiert auf den Ergebnissen der Sachverhaltsermittlung im Rahmen der Mediation, wie beispielsweise zu den Fragen des Lärms und der Verkehrssicherheit, sowie auf den Ergebnissen der Rechtsgutachten. Zu Frage 3: Diese Maßnahmen sind Ergebnisse der Rechtsgutachten, die gegenüber einer Lkw-Sperrung beispielsweise die Prüfung milderer Mittel wie die Bemautung vorschlagen. Zu Frage 4: Derzeit wird davon ausgegangen, dass keine weiteren Gutachten oder Expertisen einzuholen sind. Zu Frage 5: Die erforderlichen Prüfungen werden von der Straßenbauverwaltung selbst vorgenommen und dazu gegebenenfalls ein Büro zur Ermittlung der aktuellen Mautausweichverkehre im Rahmen einer Verkehrszählung einbezogen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Mai 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode