Drucksache 16/4862 09. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Arnold Schmitt und Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen DEHOGA-Integrations-Initiative 300 Die Kleine Anfrage 3185 vom 19. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Inwieweit werden Flüchtlinge, die Interesse an einer gastgewerblichen Ausbildung haben, in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf das Angebot der DEHOGA aufmerksam gemacht? 2. Wie werden die Deutschkurse für die in Frage kommenden Flüchtlinge organsiert? 3. Wie werden den geeigneten Flüchtlingen die notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse vermittelt, die mindestens für die Dauer der Ausbildung gelten sollten? 4. Wie werden mit den betreffenden berufsbildenden Schulen die Bereitschaft und Eignung zur Teilnahme an diesem Projekt ab- geklärt? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. April 2015 wie folgt beantwortet: Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich die Zielsetzung der Initiative des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes RheinlandPfalz (DEHOGA), junge Flüchtlinge im dualen System auszubilden. Der DEHOGA hat diese Initiative zur Ausbildung von Flüchtlingen in gastgewerblichen Berufen in eigener Verantwortung entwickelt. Aufgrund der gemeinsamen Zielsetzung ist die Landesregierung grundsätzlich bereit, das Projekt in ihrem Zuständigkeitsbereich mit geeigneten Maßnahmen zu unterstützen. Diese Unterstützung wird seitens der Landesregierung federführend durch das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen (MIFKJF) koordiniert. Die Gespräche zwischen dem MIFKJF und dem Vorsitzenden des DEHOGA verlaufen in einer ziel - orientierten und kooperativen Atmosphäre. Im letzten Gespräch am 17. März 2015 haben beide Seiten ein hohes Interesse am Gelingen des Projekts versichert. Es bestand Einvernehmen darüber, gemeinsam dafür zu sorgen, dass das Projekt erfolgreich sein wird und es wurden konkrete Schritte ausgetauscht, die beide Seiten unternommen haben und noch unternehmen werden, um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Eine Auswahl von potentiell für eine Ausbildung in Frage kommenden Asylsuchenden ausschließlich durch das Personal der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ist aufgrund der hohen Zugangszahlen durch das vorhandene Personal nicht zu leisten. Einerseits fehlen hierzu die notwendigen personellen Ressourcen und zum anderen setzt eine spezifische Auswahl speziell für eine Berufsbranche berufsqualifikatorische Kenntnisse voraus. Bisher werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen jedoch keine beruflichen Quali fikationen und Bildungsbiografien abgefragt. Wie bereits an anderer Stelle (Schriftliche Berichterstattung des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung , Vorlage 16/4971) erwähnt, bereitet die Landesregierung derzeit gemeinsam mit der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/Saarland der Bundesagentur für Arbeit, das Projekt „Kompetenzen erfassen, Chancen nutzen – ein Projekt zur Arbeitsmarktintegra- Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. April 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4862 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode tion von geflüchteten Menschen“ (Arbeitstitel) vor. Im Rahmen dieses Projekts sollen Bildungsbiografie und berufliche Qualifikationen und Kompetenzen von geflüchteten Menschen auf freiwilliger Basis bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen erfasst werden. Nach dieser Erfassung wird die Bundesagentur die geflüchteten Menschen auf Grundlage der vorliegenden Daten weiter beraten. Hier können die Berater dann auch Hinweise auf die Initiative des DEHOGA geben und gegebenenfalls an entsprechende Ansprechpartner vermitteln. Ein Beginn des Projektes wird voraussichtlich im Mai möglich sein. Es besteht Einvernehmen darüber, dass DEHOGA nach interessierten Flüchtlingen aus den oben dargestellten Gründen jenseits der Erstaufnahmeeinrichtung sucht und dabei durch das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen in seinen Zuständigkeitsbereichen unterstützt wird. Zu Frage 2: Es gilt zu unterscheiden zwischen allgemeinen Sprachkursen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die beispielsweise die Landes regierung mit Kofinanzierung durch ESF-Mittel fördert oder die verschiedene Kommunen anbieten, und die allen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern grundsätzlich offen stehen, und speziellen Vorbereitungskursen, die für eine berufliche Qualifizierung erforderlich sind. Hier kann das gemeinsame Engagement von Ausbildungsbetrieben und den Kammern allgemein hilfreich sein. Die Landesregierung hat im Maßnahmenplan des Landes zur Aufnahme von Flüchtlingen, in einer Regierungserklärung am 29. Januar 2015 sowie in der Drucksache 16/4787 „Sprachförderung an Kindertagesstätten und Schulen“ verdeutlicht, welche Anstrengungen im Bereich der Sprachförderung schon vollzogen und weiterhin ausgebaut werden. Die Landesregierung hat bereits Anfang 2014 mit Landesmitteln und kofinanziert durch ESF-Mittel Sprachkurse für erwachsene Flüchtlinge mit verschiedenen Trägern gestartet. Die Anzahl dieser Sprachkurse wird in diesem Jahr mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds mehr als verdoppelt. Über die Intensivierung der Aktivitäten auch im schulischen Bereich, hat die Landesregierung bereits berichtet. Es wurde umgehend auf den verstärkten Bedarf nach Sprachförderung reagiert und konkrete Maßnahmen in einem 10-Punkte-Plan festgeschrieben . Beispielsweise wurden die Vertragsmittel zur Einrichtung von Deutsch-Intensivkursen um 1 Mio. € auf 2,6 Mio. € aufgestockt. So können mehr Intensivmaßnahmen schnell und unbürokratisch im laufenden Schuljahr eingerichtet werden. Bei den für das Projekt des DEHOGA in Frage kommenden Personen muss der Sprachstand Deutsch und berufsspezifisch der daraus resultierende sprachliche Qualifizierungsbedarf festgestellt werden. Dieser wird bei geplantem Abschluss eines Ausbildungsvertrags in der Regel höher sein, als wenn zunächst ein Praktikum in einem Unternehmen angestrebt wird. Es ist davon auszugehen , dass er aufgrund der Aufenthaltsdauer im Land bzw. der schulischen Vorqualifizierung unterschiedlich sein wird. Zu Frage 3: Die Landesregierung setzt sich stets für eine Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ein. Im Zuge der jüngsten Bundesratsberatungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung wurde durch Rheinland-Pfalz eine Initiative eingebracht: Die Schaffung eines neuen Paragraphen im Aufenthaltsgesetz („Aufenthaltsgewährung bei Berufsausbildung“), der die Sicherung des Aufenthalts junger Asylsuchender und Geduldeter für die gesamte Dauer der Berufsausbildung ermöglichen soll. Inwieweit die Bundesregierung diese Initiative aufgreift und den entsprechenden Paragrafen auch schafft, bleibt abzuwarten. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die angesprochenen Erteilungen können im konkreten Fall nur nach geltendem Recht erfolgen. Danach können Asylbegehrende, wenn sie sich seit drei Monaten erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten, eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregeltem Ausbildungsberuf ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit aufnehmen. Hierfür sind die kommunalen Ausländerbehörden zuständig. Die Landesregierung ist bereit, die Ausländerbehörden auf die genannten rechtlichen Möglichkeiten hinzuweisen, um Aufnahme und Abschluss einer Ausbildung gewährleisten zu können. Zu Frage 4: Die berufsbildenden Schulen unterrichten als dualer Partner junge Menschen, die einen dualen Ausbildungsplatz haben. Sie stehen dazu in einem kontinuierlichen Dialog mit den Ausbildungsbetrieben und Kammern. Im Rahmen dieser Kooperation entwickeln die Schulen gemeinsam mit den Partnerbetrieben passgenaue Konzepte. Die Schulen können hier auf Erfahrungen zurückgreifen, z. B. bei der Ausbildung von spanischen Jugendlichen im DEHOGA-Bereich im Rahmen des Projektes MobiPro. Die berufsbildenden Schulen stehen als dualer Partner für die schulische Ausbildung von Flüchtlingen bereit. Irene Alt Staatsministerin