Drucksache 16/4867 13. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Zweite Rheinbrücke bei Wörth – Abstimmung mit Baden-Württemberg Die Kleine Anfrage 3215 vom 20. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wann plant die Ministerpräsidentin mit Vertretern des Landes Baden-Württemberg über das weitere Vorgehen beim Bau der zweiten Rheinbrücke bei Wörth zu reden? 2. Wann ist mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen? 3. Wurde bisher immer ein gemeinsames Vorgehen mit Baden-Württemberg abgestimmt? 4. Was sind die Ergebnisse bisheriger Gespräche mit Baden-Württemberg zur zweiten Rheinbrücke bei Wörth seit 2011? 5. In welchen wichtigen Punkten gab es gegebenenfalls kein abgestimmtes Vorgehen mit Baden-Württemberg? 6. Hat Rheinland-Pfalz also auch den sogenannten Faktencheck, die Prüfung einer möglichen Ersatzbrücke etc., mitgetragen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Zwischen den beiden Landesregierungen fand bereits in der Vergangenheit ein intensiver Austausch zur zweiten Rheinbrücke bei Wörth statt. Vor diesem Hintergrund müssen die dort getroffenen Festlegungen durch die zuständigen Verwaltungen umgesetzt werden. Die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sind im Hinblick auf eine gemeinsame Kabinettssitzung miteinander im Gespräch. Zu Frage 2: Im April 2015 soll die Offenlage für ein Deckblattverfahren zum neuen landespflegerischen Konzept auf rheinland-pfälzischer Seite stattfinden. Ziel der Landesregierung ist es, Ende 2015 gemeinsam mit Baden-Württemberg die Planfeststellungsbeschlüsse fertig zu stellen. Zu den Fragen 3 bis 5: Im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien in Rheinland-Pfalz vom Mai 2011 wurde vereinbart, dass eine leistungsfähige Rheinquerung zwischen Wörth und Karlsruhe erforderlich ist. Die hierzu notwendigen weiteren Schritte wurden mit BadenWürttemberg abgestimmt. Die Ergebnisse der bisherigen Gespräche mit Baden-Württemberg zur zweiten Rheinbrücke sind die gemeinsame Anmeldung des Vorhabens für den in der Aufstellung befindlichen neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 und die Durchführung der Planfeststellungsverfahren . Baden-Württemberg hat darüber hinaus als zusätzliche Variante eine Ersatzbrücke für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Mai 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4867 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 6: Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit Baden-Württemberg den sogenannten Faktencheck durchgeführt. Dabei wurde auch die Frage einer möglichen Ersatzbrücke behandelt. Zu dieser denkbaren Alternative muss für rechtssichere Aussagen in den Planfeststellungsverfahren eine Überprüfung aller relevanten Gesichtspunkte stattfinden. In Vertretung. Günter Kern Staatssekretär