Drucksache 16/4869 13. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Palliativversorgung für den Landkreis Südwestpfalz Die Kleine Anfrage 3216 vom 23. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Unabhängig von Einstellungen zu Formen der Sterbehilfe gibt es eine breite Unterstützung für den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung . Der damit verbundene politische Auftrag richtet sich auch an das Land Rheinland-Pfalz. Schwerkranke und sterbende Menschen müssen in der letzten Phase ihres Lebens bestmöglich versorgt, gepflegt und betreut werden. Sie bedürfen menschlicher Begleitung und Zuwendung. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Inwieweit ist a) die allgemeine ambulante Palliativversorgung und b) die spezialisierte ambulante Palliativversorgung für den Landkreis Südwestpfalz gegeben? 2. Inwieweit entspricht das Angebot dem Bedarf, welche Probleme und Defizite bestehen? 3. Welche Versorgungskapazität durch Palliativstationen gibt es für den Landkreis Südwestpfalz? 4. Inwiefern entsprechen die vorhandenen Angebote, ihre Förderung und ihre Versorgungskapazität dem Bedarf? 5. Welche Probleme und Defizite bestehen? 6. Wie viele Palliativstationsplätze (Betten) müssten bezogen auf die Einwohnerzahl zur wohnortnahen Versorgung bereit stehen? 7. Wie wird sich die Bedeutung der Palliativversorgung in Zukunft entwickeln, welcher Handlungsbedarf besteht für den Land- kreis Südwestpfalz? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1 a): Die allgemeine ambulante Palliativversorgung ist eine Aufgabe der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte und hier insbesondere der Hausärztinnen und Hausärzte. In Rheinland-Pfalz besitzen nach Auskunft der Landesärztekammer niedergelassene Ärztinnen und Ärzte an fünf Orten im Landkreis Südwestpfalz die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“. Die Anzahl dieser Ärztinnen und Ärzte ist der Landesregierung nicht bekannt. Zu 1 b): Der Landkreis Südwestpfalz verfügt über kein SAPV-Team. Zu 2.: Die Bedarfsplanung im niedergelassenen Bereich ist Aufgabe der Selbstverwaltung. Es gibt keine spezielle Bedarfsplanung für die ambulante Palliativversorgung. Defizite sind der Landesregierung nicht bekannt. Gleichwohl ist in der landesweiten Betrachtung festzustellen, dass die von der Akademie für Ärztliche Fortbildung angebotenen Kurse zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ stets ausgebucht sind, sodass von einem unverändert großen Interesse in der Ärzteschaft an der Palliativmedizin und einem Erwerb der entsprechenden Zusatzbezeichnung auszugehen ist. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Mai 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4869 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Handlungsbedarf besteht grundsätzlich im weiteren Aufbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Es gibt Schätzungen in den Fachpublikationen, nach denen auf 250 000 Einwohnerinnen und Einwohner ein SAPV-Team bedarfsgerecht sei. Bei einer Bevölkerungszahl von 96 599 im Landkreis Südwestpfalz (Stand 31. Dezember 2013, Quelle: Statistisches Landesamt) wird der kalkulatorische Bedarf für ein SAPV-Team nicht erreicht. Eine Bedarfsberechnung erfordert die Betrachtung eines größeren Einzugsgebiets. Zu 3.: Im Landkreis Südwestpfalz gibt es ein Krankenhaus, das St. Elisabeth-Krankenhaus Rodalben. Dieses verfügt über einen ausgewiesenen Schwerpunkt „Palliativmedizin“. Zu 4.: Mit der Zahl an Palliativstationen und Palliativplätzen liegt Rheinland-Pfalz deutlich über dem Bundesdurchschnitt von rund 22 Betten pro 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner und im Vergleich der Bundesländer an zweitbester Stelle *). Die Landesregierung geht davon aus, dass mit den bestehenden Palliativstationen und ihren Versorgungskapazitäten ein dem Bedarf entsprechendes Angebot geschaffen wurde. Auch sind im Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb von Palliativstationen keine Probleme bekannt. Zu 5.: Vor allem besteht die Notwendigkeit, die bestehenden ambulanten Angebote der Hospizversorgung mit den palliativmedizinischen Angeboten zu vernetzen. Zu 6.: Legt man den derzeitigen Bundesdurchschnitt von 22 Palliativplätzen pro 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner *) zugrunde, so müsste es für den Kreis Südwestpfalz zwei Palliativbetten geben. Mit vier Palliativbetten am St.-Elisabeth-Krankenhaus Rodalben ist die tatsächliche Zahl höher. Zu 7.: Aufgrund der steigenden Lebenserwartungen und der Zunahme onkologischer Erkrankungen kann von einem steigenden Bedarf an Palliativversorgung ausgegangen werden. Die vorhandenen Angebote in Aus-, Weiter- und Fortbildung müssen dieser Entwicklung Rechnung tragen. In Vertretung: David Langner Staatssekretär *) Quelle: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin; Daten beruhen auf eigenen Angaben der Träger von stationären Hospizen und Palliativstationen .