Drucksache 16/4872 13. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ankündigung des Landrates des Kreises Neuwied zur Aufhebung des Lkw-Fahrverbots auf den Bundesstraßen B 256 und B 42 nach Fertigstellen der derzeitigen Baustellen auf beiden Bundesstraßen Die Kleine Anfrage 3209 vom 20. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Auf Nachfrage der regionalen Rhein-Zeitung hat der Landrat des Landkreises Neuwied mitgeteilt, dass er das im Moment noch gültige Fahrverbot für Lkw auf den Bundesstraßen B 256 und B 42 aufheben wird, wenn die derzeitigen Baustellen fertiggestellt sind. Viele Bürgerinnen und Bürger befürchten eine enorme Zunahme des Lkw-Verkehrs auf beiden Bundesstraßen und dadurch erhebliche Beeinträchtigungen der Lebensqualität als Anlieger dieser Bundesstraßen. Die Anwohner der Rheinschiene hätten damit zusätzlich zum schon längst unerträglichen Bahnlärm auch noch den erhöhten Verkehrslärm zu ertragen. Zudem haben die Verbandsbürgermeister von Unkel, Linz/Rhein, Leubsdorf und Leutesdorf einen Brandbrief an den Landrat geschrieben und ihren Unmut darüber deutlich gemacht. Auch von den im Kreistag vertretenen Parteien kommt deutliche Kritik. Auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Neuwied stellen sich gegen die Aufhebung des Lkw-Fahrverbots auf den Bundesstraßen B 256 und B 42. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann ist mit der Aufhebung des Lkw-Fahrverbots auf beiden o. g. Bundesstraßen zu rechnen? 2. Welche aktuellen Lkw- und Pkw-Zahlen werden für den Bereich B 42 Unkel, Linz, Bad Hönningen, Neuwied und die B 256 in Neuwied, Bonefeld, Straßenhaus und Gierender Höhe gemessen (24-Stunden-Betrachtung, Differenzierung Tag/Nacht)? 3. Welche Lkw- und Pkw-Zahlen haben die Messungen der BAST für die o. g. Abschnitte (B 256 und B 42) in den Jahren 2005 und 2010 ergeben? 4. Gibt es an den o. g. Abschnitten eine Luftmessstation und welche Ergebnisse liegen hier vor, insbesondere im Hinblick auf die Stickoxidwerte? 5. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung angesichts der höheren Lkw-Belastung nach Öffnung der B 256 und B 42 für den Lkw-Verkehr in Bezug auf die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger (Lärm, Luft, Stickoxide) vor? 6. Ist der Landesregierung bekannt, welche Maßnahmen die Stadt Neuwied und der Landkreis Neuwied ergreifen, um der erhöh- ten Lärm- und Luftbelastung entgegenzuwirken? 7. Plant die Landesregierung die Prüfung der Einführung einer Lkw-Maut für die o. g. Abschnitte in Stadt und Landkreis Neuwied, um sogenannte „Mautpreller“ zu verhindern? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 5: Der Landkreis Neuwied teilte auf Nachfrage mit, dass die Aufhebung des Durchfahrverbots für Lkw auf den beiden Bundesstraßen B 42 und B 256 jeweils nach Beendigung der dort derzeit noch laufenden Bauarbeiten vorgesehen sei, so wie es von Herrn Landrat Kaul öffentlich bereits bekanntgegeben worden sei. Nach derzeitigen Erkenntnissen werden sich die Bauarbeiten auf der B 42 bei Hammerstein voraussichtlich noch bis in den Sommer 2016 hinziehen, während die Bauarbeiten am Kreisverkehrsplatz in Bonefeld voraussichtlich bis Ende April 2015 zum Abschluss gebracht werden können. Gleichwohl regt sich aktuell Widerstand bei einigen Kommunen gegen diese Absicht. Sie fordern die Aufrechterhaltung der bestehenden Lkw-Sperrung. Grundsätzlich setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass vor einer abschließenden Entscheidung mit allen Beteiligten, wie beispielsweise mit den Kommunen, den Speditionsverbänden und den Wirtschaftsverbänden, die hierfür erforderlichen Abstimmungen erfolgen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Mai 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4872 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Dauerzählstellen sind auf der B 42 vorhanden. Aus der nachfolgenden Tabelle sind die jüngsten zur Verfügung stehenden Daten für Bad Hönningen, Fahr-Feldkirchen und Rheinbreitbach zur Verfügung dargestellt. DTV – Durchschnittlicher täglicher Verkehr. Mt – Mittlere stündliche Verkehrsstärke am Tag. Mn – Mittlere stündliche Verkehrsstärke in der Nacht. Lkw – Lkw ohne Anhänger, Lkw mit Anhänger, Sattelzüge, Bus (entspricht Schwerverkehr). Zu Frage 3: Die Ergebnisse der Bundesverkehrszählungen 2005 und 2010 sind für die Abschnitte der B 42 und B 256 in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: DTV – Durchschnittlicher täglicher Verkehr. Lkw – Lkw ohne Anhänger, Lkw mit Anhänger, Sattelzüge, Bus (entspricht Schwerverkehr). Zu Frage 4: Die nächstgelegenen Luftmessstationen des Zentralen Immissionsmessnetzes (ZIMEN) sind in Neuwied-Hafenstraße und NeuwiedHermannstraße gelegen. Die Auswertungen der Messstationen zeigen, dass es in den letzten zwei Jahren keine Grenzwertüberschreitungen der nach der EU-Luftqualitätsrichtlinie reglementierten Luftschadstoffe (hier: Stickoxide und Feinstäube) gegeben hat. Zu Frage 6: Die Stadt Neuwied hat im Rahmen der zweiten Stufe der Lärmminderungsplanung der Umgebungslärmrichtlinie Ende 2013 einen Lärm-Aktionsplan verabschiedet, mit dem Lärmproblemen begegnet werden soll. Im Hinblick auf die zukünftige Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte verweist die Stadt Neuwied auf die kontinuierliche Umsetzung des Maßnahmenkatalogs des FeinstaubAktionsplans von 2006. Zu Frage 7: Auf der Grundlage zweier vom Bund in Auftrag gegebener Gutachten wurden mautbedingte Verlagerungen des Lkw-Verkehrs landes - weit geprüft. Das Gutachten des Bundes für die Bemautung der Autobahnen im Jahr 2005 weist für die B 42 keine mautbedingten Verlagerungen auf. Insofern sind auch keine Maßnahmen erforderlich. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär DTV Pkw DTV Lkw Mt Pkw Mt Lkw Mn Pkw Mn Lkw Bad Hönningen 7 095 815 415 40 63 15 Fahr-Feldkirchen 10 377 924 609 45 89 17 Rheinbreitbach 18 081 1 122 1 061 54 153 17 DTV Pkw 2005 DTV Lkw 2005 DTV Pkw 2010 DTV Lkw 2010 B 42, Bad Hönningen 7 462 850 6 676 779 B 42, Fahr-Feldkirchen 10 601 894 10 382 874 B 42, Rheinbreitbach 18 051 1 090 17 319 1 016 B 256, Oberbieber 18 489 713 18 224 703 B 256, Bonefeld 10 822 738 14 376 738