Drucksache 16/4873 13. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Horst Gies und Guido Ernst (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Hospizversorgung für den Landkreis Ahrweiler Die Kleine Anfrage 3210 vom 20. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Unabhängig von Einstellungen zu Formen der Sterbehilfe gibt es eine breite Unterstützung für den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Der damit verbundene politische Auftrag richtet sich auch an das Land Rheinland-Pfalz. Schwerkranke und sterbende Menschen müssen in der letzten Phase ihres Lebens bestmöglich versorgt, gepflegt und betreut werden. Sie bedürfen menschlicher Begleitung und Zuwendung. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Versorgungskapazität besteht im Landkreis Ahrweiler durch Hospizdienste und Hospizeinrichtungen welcher Art? 2. Inwieweit entsprechen ihre Zahl, ihre Förderung und ihre Versorgungskapazität dem Bedarf? 3. Welche Probleme und Defizite bestehen? 4. Wie viele Hospizplätze (Betten) müsste es für den Landkreis Ahrweiler gemessen an der Einwohnerzahl im Sinne einer wohn- ortnahen Versorgung geben? 5. Wie wird sich die Bedeutung der Hospizversorgung in Zukunft entwickeln, welcher Handlungsbedarf besteht für den Landkreis Ahrweiler? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landkreis Ahrweiler verfügt über einen ambulanten Hospizdienst in Bad Neuenahr. Des Weiteren wird in Bad Neuenahr auf dem Gelände des Krankenhauses Maria Hilf ein stationäres Hospiz gebaut, das nach Fertigstellung Ende des Jahres 2015 über zehn Plätze verfügen wird. Zu 2.: Die ambulante Hospizarbeit ist im Landkreis Ahrweiler flächendeckend vorhanden. Dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie liegen keine Hinweise vor, dass weitere ambulante Hospizdienste gegründet werden müssen. Zu 3.: Handlungsbedarf besteht grundsätzlich im weiteren Aufbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Es gibt Schätzungen in den Fachpublikationen, nach denen auf 250 000 Einwohnerinnen und Einwohner ein SAPV-Team bedarfsgerecht sei. Bei einer Bevölkerungszahl von 126 102 im Landkreis Ahrweiler (Stand 31. Dezember 2013, Quelle: Statistisches Landesamt) wird der kalkulatorische Bedarf für ein SAPV-Team nicht erreicht. Eine Bedarfsberechnung erfordert die Betrachtung eines größeren Einzugsgebiets . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Mai 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4873 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 4.: Derzeit geht man von 20 Hospizbetten pro 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner aus. Gemessen an der Einwohnerzahl von 126 102 (Stand 31. Dezember 2013, Quelle: Statistisches Landesamt) ergibt sich für den Landkreis Ahrweiler ein Bedarf von drei Hospizbetten. Dieser Bedarf wird ab Januar 2016 durch das stationäre Hospiz im Ahrtal gedeckt, das über zehn Betten verfügen wird. Zu 5.: Aufgrund der steigenden Lebenserwartungen und der Zunahme onkologischer Erkrankungen kann von einem steigenden Bedarf an Palliativversorgung ausgegangen werden. Die vorhandenen Angebote in Aus-, Weiter- und Fortbildung müssen dieser Entwicklung Rechnung tragen. In Vertretung: David Langner Staatssekretär