Drucksache 16/4874 13. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Hospizversorgung für den Landkreis Südwestpfalz Die Kleine Anfrage 3212 vom 20. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Unabhängig von Einstellungen zu Formen der Sterbehilfe gibt es eine breite Unterstützung für den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Der damit verbundene politische Auftrag richtet sich auch an das Land Rheinland-Pfalz. Schwerkranke und sterbende Menschen müssen in der letzten Phase ihres Lebens bestmöglich versorgt, gepflegt und betreut werden. Sie bedürfen menschlicher Begleitung und Zuwendung. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Versorgungskapazität besteht im Landkreis Südwestpfalz durch Hospizdienste und Hospizeinrichtungen welcher Art? 2. Inwieweit entsprechen ihre Zahl, ihre Förderung und ihre Versorgungskapazität dem Bedarf? 3. Welche Probleme und Defizite bestehen? 4. Wie viele Hospizplätze (Betten) müsste es für den Landkreis Südwestpfalz gemessen an der Einwohnerzahl im Sinne einer wohn- ortnahen Versorgung geben? 5. Wie wird sich die Bedeutung der Hospizversorgung in Zukunft entwickeln, welcher Handlungsbedarf besteht für den Landkreis Südwestpfalz? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landkreis Südwestpfalz verfügt über keinen ambulanten Hospizdienst. In der kreisfreien Stadt Pirmasens wird aber ein stationäres Hospiz betrieben, das über sechs Plätze verfügt. Zu 2.: Es gibt zwar kein ambulantes Hospiz mit Sitz im Landkreis Südwestpfalz, das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie geht aber davon aus, dass die ambulante Hospizarbeit im Landkreis Südwestpfalz von Hospizdiensten benachbarter Regionen, etwa von Zweibrücken, geleistet wird. Zu 3.: Handlungsbedarf besteht grundsätzlich im weiteren Aufbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Es gibt Schätzungen in den Fachpublikationen, nach denen auf 250 000 Einwohnerinnen und Einwohner ein SAPV-Team bedarfsgerecht sei. Bei einer Bevölkerungszahl von 96 599 im Landkreis Südwestpfalz (Stand 31. Dezember 2013, Quelle: Statistisches Landesamt) wird der kalkulatorische Bedarf für ein SAPV-Team nicht erreicht. Eine Bedarfsberechnung erfordert die Betrachtung eines größeren Einzugsgebiets . Zu 4.: Derzeit geht man von 20 Hospizbetten pro 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner aus. Gemessen an der Einwohnerzahl von 96 599 (Stand 31.Dezember 2013, Quelle: Statistisches Landesamt) ergibt sich für den Landkreis Südwestpfalz ein Bedarf von zwei Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Mai 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4874 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Hospizbetten. Dieser Bedarf wird durch das stationäre Hospiz in der kreisfreien Stadt Pirmasens gedeckt, das über sechs Betten verfügt. Zu 5.: Aufgrund der steigenden Lebenserwartungen und der Zunahme onkologischer Erkrankungen kann von einem steigenden Bedarf an Palliativversorgung ausgegangen werden. Die vorhandenen Angebote in Aus-, Weiter- und Fortbildung müssen dieser Entwicklung Rechnung tragen. In Vertretung: David Langner Staatssekretär