Drucksache 16/4875 13. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Hospizversorgung für den Rhein-Lahn-Kreis Die Kleine Anfrage 3219 vom 23. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Unabhängig von Einstellungen zu Formen der Sterbehilfe gibt es eine breite Unterstützung für den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung . Der damit verbundene politische Auftrag richtet sich auch an das Land Rheinland-Pfalz. Schwerkranke und sterbende Menschen müssen in der letzten Phase ihres Lebens bestmöglich versorgt, gepflegt und betreut werden. Sie bedürfen menschlicher Begleitung und Zuwendung. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Versorgungskapazität besteht im Rhein-Lahn-Kreis durch Hospizdienste und Hospizeinrichtungen welcher Art? 2. Inwieweit entsprechen ihre Zahl, ihre Förderung und ihre Versorgungskapazität dem Bedarf? 3. Welche Probleme und Defizite bestehen? 4. Wie viele Hospizplätze (Betten) müsste es für den Rhein-Lahn-Kreis gemessen an der Einwohnerzahl im Sinne einer wohnort- nahen Versorgung geben? 5. Wie wird sich die Bedeutung der Hospizversorgung in Zukunft entwickeln, welcher Handlungsbedarf besteht für den Rhein- Lahn-Kreis? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Rhein-Lahn-Kreis verfügt über zwei ambulante Hospizdienste, den Hospizdienst Rhein-Lahn mit Sitz in Bad Ems sowie den ambulanten Hospizdienst Diez. Zu 2.: Die ambulante Hospizarbeit ist im Rhein-Lahn-Kreis flächendeckend vorhanden. Dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie liegen keine Hinweise vor, dass weitere ambulante Hospizdienste gegründet werden müssen. Zu 3.: Handlungsbedarf besteht grundsätzlich im weiteren Aufbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Es gibt Schätzungen in den Fachpublikationen, nach denen auf 250 000 Einwohnerinnen und Einwohner ein SAPV-Team bedarfsgerecht sei. Bei einer Bevölkerungszahl von 121 375 im Rhein-Lahn-Kreis (Stand 31. Dezember 2013, Quelle: Statistisches Landesamt) wird der kalkulatorische Bedarf für ein SAPV-Team nicht erreicht. Eine Bedarfsberechnung erfordert die Betrachtung eines größeren Einzugsgebietes, gegebenenfalls in Kooperation mit SAPV-Diensten in den benachbarten hessischen Gebieten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Mai 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4875 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 4.: Derzeit geht man von 20 Hospizbetten pro 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner aus. Gemessen an der Einwohnerzahl von 121 375 (Stand 31. Dezember 2013, Quelle: Statistisches Landesamt) ergibt sich für den Rhein-Lahn-Kreis ein Bedarf von drei Hospizbetten, der ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme durch das Angebot des stationären Hospizes in Dernbach abgedeckt werden kann. Zu 5.: Aufgrund der steigenden Lebenserwartungen und der Zunahme onkologischer Erkrankungen kann von einem steigenden Bedarf an Palliativversorgung ausgegangen werden. Die vorhandenen Angebote in Aus-, Weiter- und Fortbildung müssen dieser Entwicklung Rechnung tragen. In Vertretung: David Langner Staatssekretär