LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Mai 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Lehrerinnen mit Kopftuch im rheinland-pfälzischen Schuldienst Die Kleine Anfrage 3225 vom 20. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrerinnen, die ein Kopftuch tragen, waren in den vergangenen zehn Jahren an einer rheinland-pfälzischen Schule tätig (bitte unter Angabe der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und der Einsatzschule)? 2. Wie viele Lehrerinnen, die ein Kopftuch tragen, sind im aktuellen Schuljahr an einer rheinland-pfälzischen Schule tätig (bitte unter Angabe der jeweiligen Schule)? 3. Inwiefern ist das Benehmen oder das Einvernehmen mit dem Schulelternbeirat, dem Schulpersonalrat und der Schulleitung notwendig, wenn eine Lehrkraft, die ein Kopftuch trägt, an einer Schule eingesetzt werden soll? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. April 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Bei der Einstellung von Lehrerinnen mit Kopftuch ist Rheinland-Pfalz von Anfang an den Weg gegangen, den das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Entscheidung zu diesem Thema aufgezeigt hat: In Rheinland-Pfalz gibt es kein pauschales Kopftuchverbot , vielmehr wird in jedem Einzelfall darauf geachtet, dass die betroffenen Lehrkräfte sich weltanschaulich-religiös neutral verhalten und dass der Schulfrieden gewahrt bleibt. Die Schulaufsicht ist angewiesen, eine Lehramtsbewerberin mit Kopftuch eindeutig darauf hinzuweisen und die Einhaltung des wertneutralen Verhaltens zu überwachen. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: In den vergangenen zehn Jahren sind der Schulaufsicht insgesamt sechs Kopftuch tragende Lehrerinnen an rheinland-pfälzischen Schulen bekannt. Im aktuellen Schuljahr ist eine Lehrerin in Elternzeit, bei einer anderen Lehrerin ist der Einsatz beendet, sodass derzeit vier Kopftuch tragende Lehrerinnen an rheinland-pfälzischen Schulen unterrichten. Die Anzahl der Lehrerinnen, die ein Kopftuch tragen, und der Zeitraum des Einsatzes ergeben sich aus der folgenden Aufstellung: Drucksache 16/4878 14. 04. 2015 Zeitraum Zahl seit 19. Februar 2009 1 seit 18. Oktober 2010 1 seit 1. November 2010, im Schuljahr 2014/2015 in Elternzeit 1 7. Februar 2012 bis 2. August 2012 13. August 2012 bis 5. Juli 2013 1 seit 19. August 2013 1 5. September 2014 bis 31. Januar 2015 1. Februar 2015 bis 24. Juli 2015 1 Drucksache 16/4878 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Namen der Schulen, an denen die Kopftuch tragenden Lehrerinnen eingesetzt sind oder waren, sind der Landesregierung bekannt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird angeboten, die Schulnamen in vertraulicher Sitzung des Ausschusses für Bildung zu nennen. Zu Frage 3: Aus der Tatsache, dass eine Lehrerin ein Kopftuch trägt, ergibt sich kein gesondertes Beteiligungsverfahren des Schulelternbeirats, des Schulpersonalrats oder der Schulleitung. Ziel der Schulbehörde ist es, alle vor Ort Beteiligten einzubinden, um etwaige Störungen des Schulfriedens frühzeitig zu verhindern. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär