Drucksache 16/488 25. 10. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. November 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Mediationsverfahren zum durchgängig vierspurigen Ausbau der B 10 Die Kleine Anfrage 329 vom 30. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Seit mehr als 30 Jahren ist der vierspurige Ausbau der Bundesstraße 10 zwischen Landau und Pirmasens ständiges Diskussionsthema. Im Jahr 2004 ist ein erstes Mediationsverfahren ergebnislos abgebrochen worden. Die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass es zum vierspurigen Ausbau ein weiteres Mediationsverfahren geben soll. Nach einer Informationsveranstaltung am 22. August 2011 hat die Wirtschaftsministerin Frau Lemke erklärt, es werde kein Mediationsverfahren geben. Sie habe erkannt , dass die Region ein zweites Verfahren nicht will. Wenige Stunden später hat Infrastrukturminister Roger Lewentz erklärt, dass die Landesregierung an der Mediation festhalte. In der letzten Plenarsitzung des Mainzer Landtags wurde beschlossen, dass erst Gutachten zur Verkehrsdatenerfassung und zur Umweltverträglichkeit eingeholt werden und dann erneut eine Mediation stattfinden soll. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Was kostet den Steuerzahler die erneute Erstellung von Gutachten und wann liegen diese Gutachten vor bzw. welche Gutachten lässt die Landesregierung noch erstellen? 2. Wann soll mit einem zweiten Mediationsverfahren begonnen werden? 3. Wer wird am Mediationsverfahren beteiligt werden? 4. Wer wird von der Landesregierung als Mediator eingesetzt? 5. In welcher Form ist eine direkte Bürgerbeteiligung (außerhalb der Mediation) bei den weiteren Entscheidungen vorgesehen? 6. Wie will die Landesregierung mit der steigenden Verkehrsbelastung auf der B 10 umgehen, sollte auch ein zweites Mediations- verfahren ohne Ergebnis bleiben? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Da die vertiefenden Untersuchungen hinsichtlich der Querschnittsgestaltung der B 10 einschließlich möglicher Auswirkungen auf die Umwelt noch nicht beauftragt sind, können die Kosten für die Untersuchungen derzeit noch nicht benannt werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen voraussichtlich in 2012 vorliegen. Die Vorbereitungen zur Auftragsvergabe laufen derzeit. Zu Frage 2: Mit dem geplanten Mediationsverfahren soll nach derzeitigem Stand in 2012 begonnen werden. Zu Frage 3: Die Mediation soll unter Beteiligung von Vertretern der Landesregierung, der Landkreise Südliche Weinstraße und Südwestpfalz, der betroffenen Kommunen, der Bürgerinitiativen sowie der Wirtschaft stattfinden. Drucksache 16/488 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Auswahl des Mediators soll in einer weiteren Gesprächsrunde gemeinsam mit den Beteiligten erfolgen. Zu Frage 5: Eine direkte Bürgerbeteiligung außerhalb der Mediation ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen. Es bleiben zunächst die Akzeptanz sowie die Ergebnisse der bevorstehenden Mediation abzuwarten. Zu Frage 6: Die Mediation wird durchgeführt mit dem Ziel zu prüfen, ob unter Berücksichtigung neuester Erkenntnisse und Entwicklungen im Bereich moderner Verkehrsleitsysteme zwischen Hauenstein und Landau ein verkehrssicherer dreistreifiger Ausbau oder ein vierstreifiger Ausbau bei deutlicher Verringerung des Straßenquerschnittes (von RQ 26 auf RQ 20) erfolgen kann. Das Ergebnis des Verfahrens ist zunächst abzuwarten. Roger Lewentz Staatsminister