Drucksache 16/4883 14. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Zum Verkaufsverfahren im Nürburgring-Prozess Die Kleine Anfrage 3227 vom 20. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit haben die Forderungen des Landes Rheinland-Pfalz im Insolvenzverfahren am Nürburgring ihren Abschluss gefun- den bzw. welche Forderungen wurden in welcher Höhe beglichen oder bestehen noch an wen und auch durch welche Forderungsanmeldung ? 2. In welcher Höhe wurden welche Forderungen a) öffentliche, b) private/Handwerker/Unternehmen bisher entschädigt? 3. Welche Forderungen/Anmeldungen sind in welcher Höhe noch offen bzw. sind strittig? 4. Welche Informationen hatten die Landesregierung und/oder die ISB durch ihren Vorsitz im Gläubigerausschuss zur Werthaltig- keit des Angebotes von Capricorn? 5. Wie bewertet die Landesregierung und/oder die ISB die am Wochenende über die Presse zu erfahrende zweifelhafte Hinter- legung der Deutschen Bank, welche eine gesicherte Stützung des Capricorn Angebots beinhaltete? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Land Rheinland Pfalz hat umfangreiche Forderungen in den drei Insolvenzverfahren Nürburgring GmbH, Motorsport Resort Nürburgring GmbH und Congress- und Motorsport Hotel Nürburgring GmbH zur Tabelle angemeldet. Hierüber wurde in der gemeinsamen Sitzung des Innen- und und des Wirtschaftsausschusses am 20. März 2014 unter Beteiligung des Sachwalters Herrn Lieser ausführlich berichtet. In Umsetzung des Beschlusses der EU-Kommission vom 1. Oktober 2014 zu staatlichen Beihilfen Deutschlands zugunsten des Nürburgrings – SA.31550 – erfolgte am 16. Januar 2015 eine Aktualisierung der Insolvenzforderungen des Landes. Zum Teil wurden daraufhin bereits Forderungen zur Insolvenztabelle festgestellt. Im Übrigen befinden sich die Forderungen beim Sachwalter in Prüfung. Hintergrund sind komplexe rechtliche Fragestellungen u. a. zur Zinsberechnung bei Beihilferückforderungen. Zu Frage 2: In den drei Insolvenzverfahren fand bislang keine Verteilung statt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. April 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4883 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die angemeldeten Forderungen sind offen. Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1. Zu Fragen 4 und 5: Das Insolvenzverfahren ist ein nicht-öffentliches Verfahren. Die Gläubigerausschussmitglieder nehmen die Interessen der Gesamtgläubiger wahr. Zudem gelten im Gläubigerausschuss hohe Geheimhaltungspflichten. Schon vor diesem Hintergrund kann im laufenden Verfahren auf die Fragen seitens der Landesregierung und der ISB im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage keine Auskunft gegeben werden. In Vertretung Prof. Dr. Salvatore Barbaro Staatssekretär