Drucksache 16/489 25. 10. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer und Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Verwaltungsgericht Mainz – Gefährdung des Standortes Die Kleine Anfrage 333 vom 30. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat angekündigt, einen Standort in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu schließen. Laut Medienberichten (vgl. z. B. Allgemeine Zeitung vom 21. Mai 2011) soll es sich hierbei um den Standort Mainz handeln. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Mitarbeiter werden im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit bis zum 17. Mai 2016 voraussichtlich in den Ruhestand gehen (bitte aufschlüsseln nach Gerichten, Gerichtsstandorten, Besoldungs- und Entgeltgruppen)? 2. Erwartet die Landesregierung durch die Schließung eines Standortes in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Synergieeffekte? Welche sollen dies nach ihrer Auffassung sein? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bei der Beantwortung der Frage wird die derzeit geltende Altergrenze, d. h. die Vollendung des 65. Lebensjahres, zugrunde gelegt. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Anzahl Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe 1 B 9 1 B 6 5 R 2 1 E 9 1 E 8 1 E 6 3 E 5 1 A 9 1 A 8 VG Koblenz: Anzahl Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe 3 R 2 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. November 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/489 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode VG Mainz: Anzahl Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe 1 R 2 + Amtszulage 2 *) R 2 1 R 1 *) Davon ein VRVG, der sich bereits in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet. VG Neustadt an der Weinstraße: Anzahl Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe 1 R 1 1 E 9 1 E 5 Verwaltungsgericht Trier: Anzahl Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe 2 E 6 1 A 5 Zu 2.: Das anzustrebende Ziel, Einsparungen zu erwirtschaften und die anerkannt gute Qualität der rheinland-pfälzischen Verwaltungsrechtsprechung als Standortfaktor zu bewahren, lässt sich am sinnvollsten mit einer Straffung der Organisationsstruktur durch Auflösung eines Verwaltungsgerichts erreichen. Auf diese Weise können die künftig verfügbaren Mittel an weniger Standorten vergleichsweise konzentrierter und wirkungsvoller eingesetzt werden. Jochen Hartloff Staatsminister