Drucksache 16/4891 13. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Palliativversorgung für die kreisfreie Stadt Landau und den Landkreis Südliche Weinstraße Die Kleine Anfrage 3241 vom 24. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Unabhängig von Einstellungen zu Formen der Sterbehilfe gibt es eine breite Unterstützung für den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung . Der damit verbundene politische Auftrag richtet sich auch an das Land Rheinland-Pfalz. Schwerkranke und sterbende Menschen müssen in der letzten Phase ihres Lebens bestmöglich versorgt, gepflegt und betreut werden. Sie bedürfen menschlicher Begleitung und Zuwendung. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit ist a) die allgemeine ambulante Palliativversorgung und b) die spezialisierte ambulante Palliativversorgung für die kreisfreie Stadt Landau und den Landkreis Südliche Weinstraße gegeben? 2. Inwieweit entspricht das Angebot dem Bedarf, welche Probleme und Defizite bestehen? 3. Welche Versorgungskapazität durch Palliativstationen gibt es für die kreisfreie Stadt Landau und den Landkreis Südliche Wein- straße? 4. Inwiefern entsprechen die vorhandenen Angebote, ihre Förderung und ihre Versorgungskapazität dem Bedarf? 5. Welche Probleme und Defizite bestehen? 6. Wie viele Palliativstationsplätze (Betten) müssten bezogen auf die Einwohnerzahl zur wohnortnahen Versorgung bereit stehen? 7. Wie wird sich die Bedeutung der Palliativversorgung in Zukunft entwickeln, welcher Handlungsbedarf besteht für die kreisfreie Stadt Landau und den Landkreis Südliche Weinstraße? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1 a): Die allgemeine ambulante Palliativversorgung ist eine Aufgabe der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte und hier insbesondere der Hausärztinnen und Hausärzte. In Rheinland-Pfalz besitzen nach Auskunft der Landesärztekammer niedergelassene Ärztinnen und Ärzte an drei Orten in Landau und im Landkreis Südliche Weinstraße die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“. Die Anzahl dieser Ärztinnen und Ärzte ist der Landesregierung nicht bekannt. Zu 1 b): Die kreisfreie Stadt Landau und der Landkreis Südliche Weinstraße verfügen über kein SAPV-Team. Zu 2.: Die Bedarfsplanung im niedergelassenen Bereich ist Aufgabe der Selbstverwaltung. Es gibt keine spezielle Bedarfsplanung für die ambulante Palliativversorgung. Defizite sind der Landesregierung nicht bekannt. Gleichwohl ist in der landesweiten Betrachtung festzustellen, dass die von der Akademie für Ärztliche Fortbildung angebotenen Kurse zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ stets ausgebucht sind, sodass von einem unverändert großen Interesse in der Ärzteschaft an der Palliativmedizin und einem Erwerb der entsprechenden Zusatzbezeichnung auszugehen ist. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Mai 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4891 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Handlungsbedarf besteht grundsätzlich im weiteren Aufbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Es gibt Schätzungen in den Fachpublikationen, nach denen auf 250 000 Einwohnerinnen und Einwohner ein SAPV-Team bedarfsgerecht sei. Bei einer Bevölkerungszahl von 152 851 in der kreisfreien Stadt Landau und im Landkreis Südliche Weinstraße (Stand 31. Dezember 2013, Quelle: Statistisches Landesamt) wird der kalkulatorische Bedarf für ein SAPV-Team nicht erreicht. Eine Bedarfsberechnung erfordert die Betrachtung eines größeren Einzugsgebiets. Zu 3.: Von den vier Krankenhäusern in der kreisfreien Stadt Landau und im Landkreis Südliche Weinstraße hat das Klinikum LandauSüdliche Weinstraße den Versorgungsauftrag über eine Palliativstation, die am Krankenhausstandort Annweiler betrieben wird. Zu 4.: Mit der Zahl an Palliativstationen und Palliativplätzen liegt Rheinland-Pfalz deutlich über dem Bundesdurchschnitt von rund 22 Betten pro 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner und im Vergleich der Bundesländer an zweitbester Stelle *). Die Landesregierung geht davon aus, dass mit den bestehenden Palliativstationen und ihren Versorgungskapazitäten ein dem Bedarf entsprechendes Angebot geschaffen wurde. Auch sind im Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb von Palliativstationen keine Probleme bekannt. Zu 5.: Vor allem besteht die Notwendigkeit, die bestehenden ambulanten Angebote der Hospizversorgung mit den palliativmedizinischen Angeboten zu vernetzen. Zu 6.: Legt man den derzeitigen Bundesdurchschnitt von 22 Palliativplätzen pro 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner *) zugrunde, so müsste es für die Stadt Landau und den Landkreis Südliche Weinstraße drei Palliativbetten geben. Mit sechs Palliativbetten am Krankenhaus Annweiler ist die tatsächliche Zahl deutlich höher. Zu 7.: Aufgrund der steigenden Lebenserwartungen und der Zunahme onkologischer Erkrankungen kann von einem steigenden Bedarf an Palliativversorgung ausgegangen werden. Die vorhandenen Angebote in Aus-, Weiter- und Fortbildung müssen dieser Entwick - lung Rechnung tragen. In Vertretung: David Langner Staatssekretär *) Quelle: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin; Daten beruhen auf eigenen Angaben der Träger von stationären Hospizen und Palliativstationen .