Drucksache 16/4897 14. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Veröffentlichung von digitalen Geodaten im Rahmen des geplanten Transparenzgesetzes Die Kleine Anfrage 3223 vom 20. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Aktuell befindet sich der Referentenentwurf für das geplante Transparenzgesetz in einem offenen Online-Beteiligungsverfahren. Im Rahmen des ersten Themen-Workshops „Welche Daten auf die Transparenz-Plattform?“ kam die Frage auf, ob die auf der Positivliste aufgeführten Geodaten in die Kategorie „Open Government Data“ fallen sollen. Diese Kategorie bedeutet grundsätzlich , dass sie der Allgemeinheit zum Zwecke kommerzieller wie auch nicht-kommerzieller Nutzung geldleistungsfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Daten würden damit nicht nur Privatpersonen, sondern auch Wirtschafsunternehmen kostenfrei zum Download angeboten. Da die Steigerung der Wertschöpfung eines der Ziele ist, das die Landesregierung mit dem Tansparenzgesetz verfolgt , könnte durch die kostenfreie Datenbasis noch mehr Innovation entstehen. Im Gegensatz zur derzeitigen Rechtslage käme es damit zu einer zusätzlichen Belastung des Haushalts. Dabei ist hier insbesondere das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) betroffen, in dessen Geschäftsbereich sich die Vermessungsverwaltung befindet. Dort wird man auf gewisse Einnahmen , die bisher durch den Verkauf von digitalen Geodaten erzielt wurden, verzichten müssen. Beim Bund, in Hamburg und auch in Berlin haben sich die Parlamente für diesen Weg entschieden. Rheinland-Pfalz ist nun das erste Flächenland, das diesbezüglich eine Grundsatzentscheidung treffen muss. Im Rahmen des o. g. Workshops konnte der Sachverhalt nicht abschließend geklärt werden. Es lagen keine belastbaren Zahlen für die Einnahmen des Landes bezüglich des Verkaufs von Geodaten an privatwirtschaftliche Unternehmen vor. Daher frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch werden derzeit die Einnahmeverluste geschätzt, wenn alle digitalen Geodaten der Landesverwaltung grundsätzlich auch zu kommerziellen Zwecken kostenfrei zum Download gestellt werden? 2. Die meisten Einnahmen werden scheinbar durch den Verkauf von digitalen Geodaten der Vermessungs- und Katasterverwal- tung generiert. Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen durch den Verkauf dieser Daten? Insbesondere geht es um eine Aufschlüsselung der Einnahmen der letzten sechs Jahre des Titels 281 01 im Einzelplan 03 (ISIM) (2008 bis 2014)? 3. Die sogenannten „in-Sich“-Verkäufe – d. h. Leistungen für andere Stellen der öffentlichen Verwaltung (inkl. der Kommunen, d. h. sowohl Rahmenvertrag und Einzelforderungen) – sind getrennt von den privatwirtschaftlichen Leistungen zu sehen. Wie schlüsseln sich die Einnahmen der Vermessungs- und Katasterverwaltung in den Titeln 281 01 und 381 01 dementsprechend auf (jeweils für die Jahre 2008 bis 2014)? 4. Wie viele der geschlossenen Verträge/Rechnungen der Vermessungs- und Katasterverwaltung lagen unter der Schwelle von 50 Euro (Aufschlüsselung pro Haushaltsjahr)? 5. Wie viele der geschlossenen Verträge/Rechnungen der Vermessungs- und Katasterverwaltung lagen unter der Schwelle von 1 000 Euro (Aufschlüsselung pro Haushaltsjahr)? 6. Gab es eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Vorfeld des Gesetzentwurfs? 7. In Berlin ist man von einem Kosten/Nutzen-Verhältnis von 1:7 bis 1:13 ausgegangen. Das würde bedeuten, dass der zu erwar- tende volkswirtschaftliche Mehrwert bei einer Freigabe der Geodaten bei 10 Mio. Euro/Jahr liegt. Gibt es von Seiten der Landesregierung eine ähnliche Abschätzung? Wenn nicht, wie würde man eine kostenfreie Abgabe dieser Informationen sonst begründen ? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Mai 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4897 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. April 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Digitale Geodaten beschreiben Objekte, die durch eine Position im Raum referenzier bar sind (Georeferenz). Die Lagedefinition kann durch direkten Raumbezug in Form von Koordinaten oder durch indirekten Bezug auf ein administratives Gebiet (Land, Stadt, Straße) erfolgen. Die Bereitstellung digitaler Geodaten für den Nutzer erfolgt in Form von Rasterdaten (z. B. TIFF) oder Vektordaten (z. B. Shape). Bei den digitalen Geodaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung (Geobasis daten) handelt es sich im wesentlichen um die Bestandsdaten des Liegenschafts katasters, digitale Orthofotos und Luftbilder, digitale topografische Karten und digitale Landschafts-, Gelände- und Oberflächenmodelle. Auf der Grundlage von Vereinbarungen, die in den Jahren 2001 bis 2010 zwischen der Vermessungs- und Katasterverwaltung (VermKV) und den einzelnen Ressorts geschlossen wurden, stehen die Geobasisdaten der VermKV den Ressorts und allen ihnen nachgeordneten Behörden zur Nutzung zur Verfügung. Die Einnahmen aus diesen Vereinbarungen werden unter Kapitel 03 22, Titel 381 01 verbucht. Auf den Titel 281 01 werden die Einnahmen aus der Übermittlung von Geobasisdaten an wirtschaftliche Unter nehmen und an die Kommunen gebucht. Mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde im Jahr 2002 ein Vertrag analog zu den vorgenannten Ressortvereinbarungen geschlossen, der allen Kommunen die Nutzung der Geobasisdaten gestattet. Zudem werden Gebühren aufgrund der Nutzung der Geobasisinformationen durch die Bundesverwaltung und aus länderübergreifenden Datenabgaben durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) auf dem Titel 281 03 vereinnahmt. Nach dem derzeitigen Stand des vorliegenden Gesetzentwurfs ist nicht beabsichtigt, auf die Gebühreneinnahmen zu verzichten. Vielmehr haben die spezialgesetzlichen Regelungen des Landesgeodateninfrastrukturgesetzes mit den geltenden Gebührenregelungen Vorrang. Die Open-Data Plattform des Landes stellt für Private Geobasisdaten kostenfrei zur Verfügung. Zu Frage 1: Die geschätzten Einnahmeverluste würden über alle Einnahmetitel hinweg bei rund 3 Mio. Euro liegen. Eine kostenfreie Abgabe aller Geodaten insbesondere der Geobasisdaten ließe sich nach Auffassung der Landesre gierung nur dann begründen, wenn die entstehenden Einnahmeverluste im Haushalt kompensiert werden könnten. Zu Frage 2: Zu Frage 3: 2 Jahr Einnahmen Titel 281 01 in Euro 2014 1 779 000 2013 1 926 000 2012 2 139 000 2011 2 893 000 2010 1 379 000 2009 1 402 000 2008 1 289 000 Jahr Einnahmen Titel 281 01 – öffentlicher Bereich – in Euro Einnahmen Titel 281 01 – privatwirtschaftlicher Bereich – in Euro Einnahmen Titel 381 01 – öffentlicher Bereich – in Euro 2014 888 000 891 000 810 000 2013 846 000 1 080 000 849 000 2012 1 166 000 973 000 914 000 2011 974 000 1 919 000 981 000 2010 868 000 511 000 721 000 2009 848 000 554 000 734 000 2008 881 000 408 000 457 000 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4897 Zu Frage 4: Zu Frage 5: Zu Frage 6: Eine formelle Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Vorfeld des Transparenzgesetz-Entwurfs wurde nicht erstellt, da das Gesetz vorrangig die Schaffung von mehr Transparenz für Bürgerinnen und Bürger in das Verwaltungshandeln als Basis für mehr Beteiligung am politischen Handeln als Ziel verfolgt. Ein qualitatives Ziel wie „mehr Demokratie ermöglichen“ lässt sich monetär nur sehr schwer bewerten. Zu Beginn des internen Prozesses wurden die aus dem Gesetzentwurf voraussichtlich resultierenden Aufwendungen ermittelt. Die Kosten für den Aufbau der Transparenz-Plattform belaufen sich danach auf ca. 3,9 Mio. Euro. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist eine detaillierte Kostenprognose vorgesehen. Zu Frage 7: Seitens der Landesregierung ist eine Abschätzung eines möglicherweise eintretenden Mehr werts bei einer Freigabe der Geodaten nur schwer möglich. Für die Abschätzung eines volkswirtschaft lichen Nutzens von Open Data sind weder empirisch fundierte Daten noch allgemein anerkannte Schätzverfahren bekannt. Vor dem Hintergrund, dass Rheinland-Pfalz ein eher ländlich geprägtes Flächenland ist und die Geobasisdaten bereits seit vielen Jahren der Verwaltung, vielfach auch wirtschaftlichen Unternehmen, vertraglich zur Verfügung gestellt werden, lassen sich die Schätzungen aus Berlin nicht ohne Weiteres auf Rheinland-Pfalz übertragen. Um eine Schätzung des volkswirtschaft lichen Nutzens für Rheinland-Pfalz ermitteln zu können, wären Szenarien und Para meter zur Beschreibung des hiesigen Geodatenmarkts zu entwickeln. Die Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung werden permanent oder periodisch aktualisiert, fortlaufend an den Stand der Technik angepasst und den Nutzern zur Weiterverwendung wieder bereitgestellt. Eine kostenfreie Abgabe aller Geodaten insbesondere der Geobasisdaten lässt sich nach Auffassung der Landesregierung nur dann begründen, wenn die entstehenden Einnahmeverluste im Haushalt kompensiert werden könnten. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin 3 Jahr Anzahl der Rechnungen bis 50 Euro 2014 525 2013 575 2012 790 2011 1 110 2010 265 2009 240 2008 265 Jahr Anzahl der Rechnungen bis 1 000 Euro 2014 1 265 2013 1 160 2012 1 570 2011 1 840 2010 1 440 2009 1 395 2008 1 395