Drucksache 16/4901 15. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Jens Guth (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Förderung des Wohn- und Städtebaus in Worms Die Kleine Anfrage 3242 vom 23. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Bedarf an günstigem und sozialem Wohnraum stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an. Besonders die Möglichkeit, barrierearm , -frei oder generationsübergreifend zu wohnen, stößt auf einen immer größer werdenden Bedarf. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche finanziellen Investitionen bzw. speziellen Förderungen sind in den letzten zehn Jahren in den Standort Worms geflossen? 2. Sind weitere Investitionen/Fördermaßnahmen geplant? 3. Welche Projekte wurden in den letzten zehn Jahren konkret gefördert? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Zur Förderung bezahlbaren Wohnraums wurden in Worms in den letzten zehn Jahren Mittel aus dem Landeskonversionsprogramm , dem Programm „Wohnen in Orts- und Stadtkernen“ und den Programmen der sozialen Wohnraumförderung gewährt. Im Landeskonversionsprogramm (Umwandlung ehemaliger Militärwohnungen in selbstgenutzte Eigentumswohnungen) wurden von 2005 bis 2014 Zuschüsse i. H. v. 526 504 Euro für 23 geförderte Wohnungen gewährt. Im Förderprogramm „Wohnen in Ortsund Stadtkernen“ wurden Zuschüsse i. H. v. 572 250 Euro für 32 geförderte Wohnungen gewährt. In der klassischen sozialen Wohnraumförderung wurde im genannten Zeitraum ein Darlehensvolumen i. H. v. 18 423 072 Euro für 759 geförderte Wohnungen bewilligt. Zudem wurden im Rahmen der Städtebauförderung in zwei Fördergebieten Mittel für Wohnprojekte i. H. v. insgesamt 2 700 963 Euro durch das Land an die Stadt bewilligt. Dabei handelt es sich um die Programme „Soziale Stadt“ (44 000 Euro) und „Stadtumbau “ (2 656 963 Euro). Zu Frage 2: In Deutschland werden Investitionen in den Wohnungsbau fast ausschließlich durch private Bauherren getätigt. Dies gilt auch für die soziale Wohnraumförderung. Die Landesregierung stellt hierfür die notwendigen Fördermittel zur Verfügung. Die Landesregierung plant, den Wohnungsbau auch weiterhin im bisherigen Umfang zu fördern, um die Rahmenbedingungen für bezahlbaren Wohnraum zu verbessern. Für den Zeitraum 2013 bis 2015 stellte das Land ein Kreditvolumen von 135 Mio. Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. In Worms besteht zudem im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ für das neue Fördergebiet „Grüne Schiene (Wormser Norden)“ die Möglichkeit, private Modernisierungsmaßnahmen in den nächsten Jahren zu fördern. Zu Frage 3: Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die konkreten Förderempfänger zu benennen. Die Verträge der privaten Bauherren mit der Investitions- und Strukturbank sehen nicht vor, dass deren Wohnungsbauvorhaben veröffentlicht werden dürfen. Dies geschieht bisher nur im Einzelfall in Zusammenarbeit mit den privaten Bauherren. Doris Ahnen Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Mai 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode