Drucksache 16/4906 16. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kostenbeteiligung des Landes an Maßnahmen des Bahnlärmschutzes Die Kleine Anfrage 3248 vom 27. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Bund hat sich bereit erklärt, erhebliche Mittel für Lärmschutzmaßnahmen an der Mittelrheinstrecke der Deutschen Bahn AG bereitzustellen. Der Beirat „Leiseres Mittelrheintal“ hat dazu ein Paket von Maßnahmen mit Zeitplan und erforderlicher Finanzierung entwickelt. Der Bund hält aber die Bereitschaft der betroffenen Länder zur Mitfinanzierung für notwendig. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die vom Beirat „Leiseres Mittelrheintal“ vorgelegten Maßnahmen zum Schutz vor Bahnlärm im Mittelrheintal? 2. Welche Gesamtkosten sind für die Maßnahmen vorgesehen? 3. In welchem Zeitrahmen sollen die Maßnahmen umgesetzt und die Investitionsmittel verausgabt werden? 4. Welcher Anteil der Investitionsmittel ist für Maßnahmen in Rheinland-Pfalz vorgesehen? 5. Welche Kosten würden, aufgeteilt auf die Jahre der Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen, auf das Land Rheinland-Pfalz bei einer Kostenbeteiligung von 10 %, 30 % oder 50 % entfallen? 6. Aus welchen Gründen hält die Landesregierung es für zu verantworten bzw. nicht zu verantworten, die Realisierung der Maß- nahmen durch die Verweigerung einer Mitfinanzierung durch das Land zu verhindern? 7. Welche Entscheidungen von anderen Landtagen oder Landesregierungen zur Mitfinanzierung von Maßnahmen des Bahnlärm- schutzes sind der Landesregierung bekannt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die von den beauftragten Gutachtern im Rahmen der Arbeit des Beirats „Leiseres Mittelrheintal“ erarbeiteten und vom Beirat für das Obere Mittelrheintal sowie für die Orte Oestrich-Winkel, Eltville, Leutesdorf und Weißenthurm für sinnvoll erachteten Maßnahmen wären geeignet, die Lärmbetroffenheit der Anwohner weiter spürbar zu reduzieren. So würde die Anzahl der von einem Mittelungspegel Leq Nacht von mehr als 60 dB(A) von derzeit 32 000 Betroffenen um 38 Prozent auf 20 000 reduziert werden. Nach Umrüstung der Bestandsgüterwagen auf Verbundstoffbremssohlen und unter Zugrundelegung eines Prognoseverkehrs für das Jahr 2025 würde sich die Zahl der Betroffenen auf 12 000 Personen weiter reduzieren. Die Anzahl der von einem Mittelungspegel Leq Nacht von über 75 dB(A) Betroffenen würde sich von 3 300 auf 1 300 vermindern. Unter Zugrundelegung der Verwendung von Verbundstoff brems sohlen und des Prognoseverkehrs für das Jahr 2025 wären von einem solchen Mittelungspegel noch 500 Personen betroffen. Die zusätzlichen Maßnahmen stellen eine sinnvolle Ergänzung der bereits durchgeführten Maßnahmen zur Lärmsanierung dar. Gleichwohl sind die mit den Einzelmaßnahmen insgesamt erzielbaren Pegelminderungen alleine nicht ausreichend, in Bezug auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung dauerhaft akzeptable Verhältnisse zu schaffen. Dies auch vor dem Hintergrund der prognostizierten Verkehrszuwächse, die auch bei geringeren Lärmpegeln zusätzliche Einzelschallereignisse bedingen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Mai 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4906 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 2 und 4: In der Beiratssitzung am 15. September 2014 hat die DB AG die Erstellungskosten (Baukosten ohne Schienenschleifen) im Untersuchungsgebiet mit 57,8 Mio. Euro angegeben. Zuzüglich der Planungskosten und eines akustischen Schleifens bezogen auf 25 Jahre hat sie einen Betrag in Höhe von 81,2 Mio. Euro genannt. Die Erstellungskosten einschließlich 18 Prozent Planungskostenpauschale hat die DB AG mit 68,2 Mio. Euro angegeben, wovon 13 Mio. Euro (19 Prozent) auf Hessen und 55,2 Mio. Euro (81 Prozent) auf Rheinland-Pfalz entfallen. Des Weiteren nennt die DB AG die Kosten für die Anlagenvorhaltung (z. B. für Instandhaltung und Zusatzkosten bei Oberbauarbeiten) bezogen auf 25 Jahre in Höhe von 78,4 Mio. Euro, die von ihr übernommen werden sollen. In einem Schreiben an die Minister Tarek Al-Wazir und Roger Lewentz vom 1. Dezember 2014 hat der Bund die hälftige Übernahme der Kos ten in geschätzter Höhe von 80 Mio. Euro durch die Länder verlangt. Entsprechend der von der DB AG ermittelten vorgenannten Aufteilung würden davon auf Rheinland-Pfalz 32,4 Mio. Euro entfallen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass dieses Modell dann auch auf das Untere Mittelrheintal und auf andere stark befahrene Schienen - strecken, z. B. an der Mosel, zu übertragen wäre. Zu den Fragen 3 und 5: Die DB AG geht davon aus, dass in den Jahren 2015 bis 2020 jährlich folgende Beträge erforderlich sind: – 2015: 1,4 Mio. Euro – 2016: 5,4 Mio. Euro – 2017: 7,1 Mio. Euro – 2018: 16,2 Mio. Euro – 2019: 19,1 Mio. Euro – 2020: 19,0 Mio. Euro. Dabei ist sie von dem von ihr genannten Gesamtbetrag in Höhe von 68,2 Mio. Euro ausgegangen. Eine Aufteilung auf die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen hat die DB AG hierbei nicht vorgenommen, sie ist der Landesregierung auch bisher nicht bekannt. Zu Frage 6: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass es aus rechtlichen Gründen aus schließlich in die Verantwortung des Bundes und der DB AG fällt, Lärmschutz maßnahmen an den Strecken der DB Netz AG zu finanzieren. Sie hat überdies dem Bund den Vorschlag unterbreitet, die dem Land Rheinland-Pfalz zugedachten Kosten auf die Nutzer der Rheintalstrecken umzulegen. Die Transportkosten würden sich in dem Abschnitt dann lediglich um etwa ein Prozent erhöhen. Die Landesregierung hält diesen Betrag für wettbewerbsverträglich und zumutbar. Bislang hat sich der Bund zu dem Vorschlag nicht geäußert. Insofern verhindert die Landesregierung entgegen der Formulierung in der Frage die Umsetzung der Maßnahmen nicht, sondern sie hat ein zukunftsweisendes Model zur verursachergerechten Anlastung bislang externer Kosten und zur Entlastung der Steuerzahler vorgeschlagen. Zu Frage 7: Der Landesregierung ist bekannt, dass die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Zusagen zu einer Mitfinanzierung von Lärmschutzmaßnahmen an neuen bzw. auszubauenden Schienenstrecken gegeben haben. Aus den anderen Bundes ländern sind der Landesregierung keine entsprechenden Zusagen bekannt. Roger Lewentz Staatsminister