Drucksache 16/4908 17. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider und Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Auszahlungstermin GAP-Direktzahlungen in 2015 Die Kleine Anfrage 3246 vom 26. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Dem Vernehmen nach droht wegen zusätzlicher Greening-Kontrollen und Verfahren zum Datenabgleich eine Verzögerung der Auszahlungen der Direktzahlungen im Jahr 2015. Es ist die Rede davon, dass erst im Frühjahr 2016 ausgezahlt werden kann. Eine rechtzeitige Auszahlung bis Ende dieses Jahres ist für die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe aber dringend erforderlich. Wir fragen die Landesregierung: 1. Um wieviel Geld handelt es sich, das als Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebe in Rheinland-Pfalz ausgezahlt wird? Wie hoch ist der durchschnittliche Betrag, der pro Betrieb zur Auszahlung kommt? 2. Wovon ist die Auszahlung der Direktzahlungen abhängig? 3. Woran liegt es, dass eine Auszahlung im Dezember 2015 gefährdet ist? 4. Was wird die Landesregierung tun, um eine Auszahlung im Dezember 2015 sicherzustellen? 5. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, wenn es nicht gelingt, die Auszahlung Ende des Jahres sicherzustellen? Wie wird sie den Betrieben helfen, die ihre finanziellen Planungen auf diesen Termin abgestimmt haben? 6. Wie groß ist der Anteil der Direktzahlungen am Gesamteinkommen der landwirtschaftlichen Betriebe der verschiedenen Pro- duktionseinrichtungen in Rheinland-Pfalz im Durchschnitt der letzten drei Jahre gewesen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 16. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Jahr 2014 wurden rund 169 Mio. Euro Direktzahlungen (Betriebsprämie, Umverteilungsprämie) an rheinland-pfälzische Landwirte ausgezahlt. Das sind durchschnittlich 12 750 Euro pro Betrieb. Im Jahr 2015 wird sich die Gesamtsumme der neuen Direktzahlungen (Basisprämie einschließlich Kleinlandwirteregelung, Greening - prämie, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie) auf voraussichtlich rund 180 Mio. Euro erhöhen, da im neuen System der Direktzahlungen erstmals Winzer Zahlungsansprüche erheben können. Hierfür hat sich die Landesregierung in den Verhandlungen zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) besonders eingesetzt. Zu Frage 2: Für die Ermittlung der maßgeblichen bundeseinheitlichen Beihilfesätze (Greeningprämie, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie ) und der für die einzelnen Bundesländer maßgeblichen Obergrenzen (Basisprämie einschl. Kleinlandwirteregelung) ist es erforderlich , dass die Zahl der im Jahr 2015 neu zuzuweisenden Zahlungsansprüche sowie die maßgeblichen Flächenumfänge spätes - tens bis Anfang November 2015 bundesweit feststehen. Entscheidend für die Ermittlung der genannten Werte ist jedoch, wann das letzte Bundesland dem BMEL seine Zahlen liefert. Zu Frage 3: Derzeit liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Auszahlung der neuen Direktzahlungen im Dezember 2015 gefährdet ist. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Mai 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4908 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Umsetzung der GAP im Bereich der neuen Direktzahlungen stellt im Jahr 2015 eine große Herausforderung für alle beteiligten Stellen (Kreisverwaltungen, Prüfdienst Agrarförderung, Statistisches Landesamt als DV-Dienstleister, ADD und MULEWF) dar. Unabhängig vom Mehraufwand durch Vor-Ort-Kontrollen und der einmaligen Neuzuteilung von Zahlungsansprüchen zielen alle Planungen zur Beantragung, Bearbeitung, Berechnung, Bescheidung und Zahlbarmachung auf eine Auszahlung der neuen Direktzahlungen Ende Dezember 2015 ab. Hierzu werden beispielsweise fünf zusätzliche Prüfteams zur Umsetzung der neuen Prüfanfor - derungen eingesetzt. Zu Frage 5: Sollten die erforderlichen Arbeiten in den Ländern nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können, wird sich die Landesregierung in Gesprächen mit Bund und Ländern dafür einsetzen, dass im Dezember 2015 eine Abschlagszahlung erfolgen wird. Auch bei der letzten Reform der Direktzahlungen erfolgte im Dezember 2005 eine Abschlagszahlung von 80 v. H. der voraussichtlichen Direkt - zahlungen. Eine Entscheidung hierüber wird – falls erforderlich – kurzfristig zwischen Bund und Ländern zu treffen sein. Auch wäre dann zu prüfen, ob lediglich Teile der neuen Direktzahlungen im Dezember 2015 nicht ausgezahlt werden können. Zu Frage 6: Der Anteil der Direktzahlungen am Gesamteinkommen (Gewinn) ist grundsätzlich abhängig vom betriebsspezifischen Jahresergebnis (jeweiliges Wirtschaftsjahr). Deshalb werden hier lediglich Durchschnittswerte angegeben. Der Anteil der Direktzahlungen am Gewinn der Marktfruchtbau-, Veredlungs-, (Futterbau-), Milchvieh- und Gemischtbetriebe beträgt rund 40 bis 50 v. H., bezogen auf den Umsatz rund 10 v. H.; bei den extensiv wirtschaftenden Mutterkuhbetrieben beträgt der Anteil am Gewinn dagegen bis zu 80 v. H. und bezogen auf den Umsatz ebenfalls 10 v. H. Weitere Informationen können aus dem jährlichen Agrar- und Ernährungsbericht des Landes entnommen werden. Ulrike Höfken Staatsministerin