Drucksache 16/4917 21. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bahnübergang und dazugehörige Ampelschaltung in der Gemeinde Bad Hönningen Ortsteil Ariendorf Die Kleine Anfrage 3254 vom 30. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Deutsche Bahn hat in Ariendorf die Schrankenanlage zum Bahnübergang erneuert. Neben der Schranke wurde auch eine neue Ampelanlage zur Regelung des Abbiegeverkehrs über die Schrankenanlage angebracht. Besonders in den dunklen Abend- und Nachtstunden führt diese hell leuchtende rote Rechtsabbiegerampel bei vielen Fahrzeugen aus Richtung Neuwied kommend zu Irritationen , die sich darin äußern, dass die Fahrzeuge abrupt abbremsen und in vielen Fällen anhalten, weil sie fälschlicherweise die Ampel dem auf weiteren Fahrspuren stattfindenden Durchgangsverkehr zuordnen. Es kommt zu gefährlichen Auffahrsituationen. Anwohner und Pendler sind aufgrund der stark erhöhten Unfallgefahr durch die Ampel, aber auch durch die neue Schrankensteuerung , sehr besorgt. Vor diesen Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation an der neuen Schrankenanlage in Ariendorf? 2. Ist die Landesregierung ebenfalls der Auffassung, dass die neu installierte, schon von Weitem sichtbare, rot leuchtende Linksab- biegerampel bei Verkehrsteilnehmern, die gar nicht abbiegen wollen, zu Irritationen und Fehlverhaltensweisen führt? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die neue Gefahrensituation für die Anwohner durch die Steuerung der Schranke? 4. Wie beurteilt die Landesregierung das Vorhaben der Deutschen Bahn, besonders im Hinblick auf die Notfallversorgung der Bürge rinnen und Bürger durch Rettungswagen und Feuerwehr, die Schranke nachts zwischen 22.00 Uhr und 05.00 Uhr geschlossen zu halten? 5. Wie beurteilt die Landesregierung die erhöhte Lärmbelästigung der Anwohner durch die neue Schrankenanlage? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2 und 3: Der besagte Bahnübergang in Bad Hönningen, Ortsteil Ariendorf, wurde von der Deutschen Bahn erneuert; dabei wurde auch die Lichtsignalanlage (LSA) auf LED-Technik umgerüstet. Es handelt sich um eine LSA der Deutschen Bahn. Die neue Schrankenanlage wurde auf der Grundlage eines planungsrechtlichen Verfahrens beim Eisenbahn-Bundesamt als zuständiger Eisenbahnaufsichts - und Planfeststellungsbehörde für die Schienenwege der DB Netz AG regelkonform und auf dem neuesten Stand der Technik erstellt. Ein sicherer Eisenbahnbetrieb ohne Gefährdung der Nutzer der am Bahnübergang kreuzenden Straße soll damit gewährleistet werden. Nach der erfolgten Umrüstung kam es straßenseitig zu Irritationen unter den Verkehrsteilnehmern hinsichtlich des fahrstreifenbezogenen Geltungsbereichs der Signale im Zuge der B 42. Aus diesem Grund fand zwischenzeitlich bereits eine gemeinsame Besprechung zwischen der Deutschen Bahn sowie Vertretern der Polizeiinspektion Linz, der Stadt-/Verbands gemeinde - verwaltung Bad Hönningen, der Kreisverwaltung Neuwied, des regionalen Landesbetriebs Mobilität Cochem-Koblenz sowie des Bürgervereins Ariendorf statt. Dabei wurde die Gesamtsituation am Bahnübergang Sonnenwinkel eingehend erörtert und verschiedene Ansätze (z. B. Neupositionierung des Lichtzeichens und des Andreaskreuzes) zur Situationsverbesserung beraten und beschlossen . Die örtlich zuständigen Fachdienststellen haben sich weiter darauf verständigt, dass die Polizei die Situation auf der B 42 beobachtet; sollten die Maßnahmen eine Verbesserung bewirken, so können diese dauerhaft umgesetzt werden. Die Situation am Bahnübergang Sonnenwinkel wird dementsprechend bereits durch die örtlich zuständigen Dienststellen beurteilt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Mai 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4917 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung . Von der Verbandsgemeinde Bad Hönningen wurde mitgeteilt, dass die Stadt Bad Hönningen in einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO den Vorschlag der Deutschen Bahn AG zur nächtlichen Schließung des Bahnübergangs abgelehnt hat. Zu Frage 5: Zu den aufgrund der geänderten technischen Ausführung der Schrankenanlagen eintretenden Auswirkungen auf die Anwohner laufen bereits seit einiger Zeit Gespräche zwischen den beteiligten Wegebaulastträgern unter Beteiligung der Polizei. Beschwerden über eine erhöhte Lärmbelästigung liegen der Landesregierung nicht vor. Roger Lewentz Staatsminister