Drucksache 16/4921 21. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Johannes Zehfuß (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung In Otterstadt sind derzeit mehrere Projekte in Planung, die einen hohen Flächenverbrauch nach sich ziehen – Teil II Die Kleine Anfrage 3250 vom 30. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Unterstützt die Landesregierung Bemühungen, alternative Bohrplätze an agrarstrukturell weniger bedeutsamen Standorten (Industrie- und Gewerbebrachen, Ödland etc.) aufzusuchen? 2. Gibt es Ansätze in der Gesamtbetrachtung, die durch mehrere Projekte (gepl. Rückverlegung des Rheinhauptdeichs, Explorations- bohrung) zu befürchtenden Flächenverluste noch einmal planerisch-konzeptionell zu überdenken? 3. Hat die Landesregierung Maßnahmen ergriffen oder will sie solche ergreifen, um im Raum Otterstadt wertvolles Ackerland, welches beansprucht werden soll, wirksam(er) zu schützen? 4. Wie positioniert sich die Landesregierung grundsätzlich zur Problematik des Summeneffekts nahezu zeitgleicher Inan- spruchnahmen hochwertiger landwirtschaftlicher Nutzflächen eines Raums durch unterschiedlichste Fachplanungs- bzw. Projektträger mit jedoch voneinander getrennt verlaufenden Genehmigungsverfahren? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach Auffassung der Landesregierung sollten Bohrplätze möglichst keine oder nur geringe Konflikte mit anderen Raumnutzungen aufweisen. Allerdings ergibt sich aufgrund der Standortgebundenheit des Rohstoffs Erdöl lediglich ein eng begrenzter Suchraum für den Bohrstandort, wobei ein technisch und wirtschaftlich akzeptabler Radius in der Regel nicht größer als 1 000 m zum Zielgebiet ist. In diesem Radius werden Gebiete anhand bestimmter Kriterien (u. a. Lage außerhalb von Schutzgebieten, verkehrliche Erschließung, Lärmimmissionen, aber auch Lage in vorbelasteten Gebieten) auf mögliche Standorte untersucht. Der Nachweis dieser alternativen Standortsuche ist Grundlage behördlicher Genehmigungen und Zulassungen. Zu Frage 2: Zentrale Aufgabe der Raumordnung ist, in einer Gesamtbetrachtung die unterschiedlichen Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raums zu treffen. In einem Verdichtungsraum wie der Metropolregion Rhein-Neckar, in dem eine hohe Anzahl von Nutzungsansprüchen aufeinander treffen, ist dies eine anspruchsvolle Aufgabe. Sowohl bei der Gesamtplanung als auch bei der Planung und Genehmigung einzelner Vorhaben ist der Aspekt des Flächenverbrauchs in die zu treffende Entscheidung miteinzubeziehen. Zu Frage 3: Zur Sicherung der landwirtschaftlichen Bodennutzung sind im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar Vorranggebiete für die Landwirtschaft auch im Raum Otterstadt ausgewiesen. Eine außerlandwirtschaftliche Nutzung ist hier nicht zulässig und kann nur durch die Zulassung einer Zielabweichung durch die obere Landesplanungsbehörde auf der Grundlage einer raumordnerischen Prüfung erfolgen. Insoweit ist ein ausreichender und wirksamer Schutz der landwirtschaftlichen Belange gewährleistet. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Mai 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4921 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: In Verdichtungsräumen, in denen eine hohe Anzahl von Nutzungsansprüchen aufeinander trifft, ist der Summeneffekt zeitgleicher Flächeninanspruchnahmen unvermeidbare tägliche Planungspraxis. Über ihre Landesplanungsbehörden gewährleistet die Landesregierung , dass bei raumbedeutsamen Vorhaben von Fachplanungs- und Projektträgern zunächst eine raumordnerische Prüfung erfolgt, in der eine überfachliche und überörtliche Gesamtbetrachtung des jeweiligen Vorhabens stattfindet. Im Rahmen der jeweils vorzunehmenden Abwägung der einzelnen Nutzungsbelange ist insbesondere auch der Summeneffekt entsprechend zu berücksichtigen . In Vertretung: Uwe Hüser Staatssekretär