Drucksache 16/4926 22. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Belastungen bei der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3264 vom 1. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Belastungen und Einsätze der rheinland-pfälzischen Bereitschaftspolizei sind in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Immer mehr Aufgaben und immer mehr Einsatzlagen, auch außerhalb von Rheinland-Pfalz, kommen hinzu. Vor diesem Hintergrund frage die Landesregierung: 1. Wie sind die genauen Einsatzzahlen für das Jahr 2014 und für die ersten drei Monate im Jahr 2015? 2. Wird mit einer weiteren Zunahme der Einsätze gerechnet, wenn ja warum, wenn nein, warum nicht? 3. Warum beträgt für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Stammpersonals der geschlossenen Einheiten bei der Bereit- schaftspolizei die Lebensarbeitszeit 62 Jahre, obwohl diese durch die sehr hohen Einsatzbelastungen und unregelmäßigen Dienst gleichermaßen belastet sind wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Wechselschichtdienst? 4. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Stammpersonals der geschlossenen Einheiten bei der Bereitschaftspolizei betrifft diese Regelung der Lebensarbeitszeit bis 62 Jahre? 5. Warum erhalten die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Stammpersonals der geschlossenen Einheiten, trotz unregelmäßiger Dienste, keine Wechselschichtdienstzulage? 6. Gibt es Überlegungen an die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Stammpersonals der geschlossenen Einheiten zukünftig eine Wechselschichtdienstzulage zu leisten oder eine analoge Zulage einzuführen, wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Jahr 2014 wurden von der rheinland-pfälzischen Bereitschaftspolizei 7 557 Einsätze in unterschiedlicher Stärke (Gruppen-/Zug-/ Hundertschafts-/Abteilungsstärke) mit einer Gesamtstundenzahl von 537 577 durchgeführt. Von Januar bis März 2015 waren es 1 589 Einsätze mit 175 954 Gesamtstunden. Zu Frage 2: Seit Beginn des Jahres 2015 setzen sich die personal- und zeitintensiven Einsatzlagen fort. Als bisherige herausragende Einsätze sind – die Versammlungslagen zu islamkritischen Themen (PEGIDA) auf Bundesebene, – die Versammlungslage „Gemeinsam-Stark Deutschland“ am 8. Februar 2015 in Ludwigshafen sowie – die Eröffnungsfeier der Europäischen Zentralbank (EZB) am 18. März 2015 in Frankfurt am Main zu nennen. Darüber hinaus werden die Beamtinnen und Beamten der Bereitschaftspolizei absehbar bei anstehenden Großeinsätzen wie z. B. der Demonstration am 1. Mai 2015 in Worms und dem G7-Gipfel auf Schloss Elmau in Bayern vom 7. bis 8. Juni 2015 (Einsatzzeitraum vermutlich vom 28. Mai bis 9. Juni) in größtmöglicher Stärke eingesetzt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Juni 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4926 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Für den Bereich der Fußballeinsätze prognostiziert die Landesinformationsstelle Sporteinsätze Rheinland-Pfalz für die Saison 2014/2015 eine Steigerung der Gesamteinsatzstunden von rund 20 Prozent. Dieser Anstieg begründet sich u. a. mit dem Aufstieg der zweiten Mannschaft des FSV Mainz 05 in die 3. Liga und den damit einhergehenden Spielpaarungen mit renommierten Traditionsvereinen , die über ein erhebliches Potenzial an Problemfans verfügen. Insgesamt geht die Landesregierung davon aus, dass sich die Einsatzlage der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz mindestens auf einem vergleichbar hohen Niveau wie im Jahr 2014 bewegen wird. Zu Frage 3: Zum Führungs- und Funktionspersonal („Stammpersonal“) der geschlossenen Einheiten der Bereitschaftspolizei gehören im wesentlichen Polizeibeamtinnen und -beamte in der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE), der Technischen Einsatzeinheit (TEE) und der Werttransporteinheit (WTE), als Kräfte zur Beweissicherung und Dokumentation in taktischen Hundertschaften, als Angehörige in Führungsgruppen sowie als Gruppen- oder Zugführer. Der rheinland-pfälzische Gesetzgeber hat sich bei der Änderung des seinerzeitigen § 208 des Landesbeamtengesetzes (LBG), mit der die Altersgrenze im Polizeibereich im Jahr 2004 angehoben wurde, vor dem Hintergrund wissenschaftlich anerkannter gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch langjährigen, nicht mit dem menschlichen Lebensrhythmus in Einklang stehenden Arbeitszeiten , dafür entschieden, bestimmte Mindestzeiten, insbesondere im Wechselschichtdienst durch Beibehaltung der ursprünglichen oder Verkürzung der neuen Altersgrenze, anzuerkennen. Hierbei wurden andere Formen des Schichtdienstes und andere Bereiche mit besonderer Einsatzbelastung oder unregelmäßigem Dienst bewusst nicht miteinbezogen, um der Besonderheit des Wechselschichtdienstes im Sinne einer klaren Abgrenzung Rechnung zu tragen. Dies ist auch im geltenden § 111 LBG prinzipiell unverändert geblieben. Zu Frage 4: Nach Mitteilung der Direktion der Bereitschaftspolizei betrifft im Bereich des Stammpersonals der geschlossenen Einheiten die Altersgrenze des vollendeten 62. Lebensjahres derzeit insgesamt 432 Polizeibeamtinnen und -beamte des 3. Einstiegsamts. Zu Frage 5: Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 der Erschwerniszulagenverordnung des Bundes (EZulV) in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung, die bis zum Inkrafttreten einer landeseigenen EZulV in Rheinland-Pfalz fort gilt, erhalten Beamtinnen und Beamte (nicht nur der Polizei) die Wechselschichtdienstzulage, wenn sie „ständig nach einem Schichtplan (Dienstplan) eingesetzt sind, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten (wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird) vorsieht und sie dabei in je fünf Wochen durchschnittlich mindestens 40 Dienststunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht leisten“. Unregelmäßige Dienste erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Zu Frage 6: Der Entwurf einer Landeserschwerniszulagenverordnung befindet sich derzeit in der Verbandsanhörung. Er sieht insoweit eine Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten oder der Zulagenarten nicht vor. Zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 3 Bezug genommen. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin