Drucksache 16/4927 22. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Verpackungsverordnung Die Kleine Anfrage 3271 vom 8. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung den 2013 von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf für eine „Verordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen“? 2. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorschlag einer Weiterentwicklung des Einwegpfands zu einer ökologischen Lenkungs- abgabe auf Einwegverpackungen? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung fordert seit Jahren eine eindeutige und klare Kennzeichnung von Getränkeverpackungen, um die Verbrauche - rinnen und Verbraucher, die oftmals die Bepfandung einer Getränkeverpackung mit Mehrweg gleichsetzen, besser aufzuklären und dadurch ihre Entscheidung zugunsten von Mehrwegprodukten zu erleichtern. Der Verordnungsvorschlag des Bundesumweltministeriums (BMUB) über Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen (GvpHpV) sieht eine Verpflichtung des Letztvertreibers (Getränkemarkt/Handel) vor, Informationstafeln oder -schilder deutlich sichtbar und lesbar in unmittelbarer Nähe zum Produkt mit dem Hinweis „Einweg“ oder „Mehrweg“ anzubringen. Es ist fraglich, ob solche Informationstafeln oder -schilder in Nähe des Produkts die notwendige Transparenz bewirken. Aus Sicht der Landesregierung ist eine unmittelbare Kennzeichnung der Getränkeverpackung besser geeignet, um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer bewussten Entscheidung für ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen zu bewegen. Zu Frage 2: Bereits die Einführung der Pfandpflicht sollte eine ökologische Lenkungswirkung hin zu Mehrweg und ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen bewirken. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher scheint jedoch in erster Linie der Preis eines Getränks kaufentscheidend zu sein. Zudem hat die negative Entwicklung der Mehrwegquote einen starken wirtschaftlichen Ursprung wie z. B. den Einfluss der Discounter, die ausschließlich Einweggetränkeverpackungen vermarkten; häufig aber auch die lokale Bindung von Mehrweg. Deshalb ist zweifelhaft, ob das Einwegpfand so weiterentwickelt werden kann, dass es eine spürbare ökologische Lenkungswirkung entfaltet. Eine Abgabe zusätzlich zum Pfand auf Einweggetränkeverpackungen lehnt die Landesregierung ab, da sie bei zu hohen Ansätzen eine – verfassungsrechtlich unzulässige – erdrosselnde Wirkung haben kann und bei zu geringen Ansätzen keine hinreichende Lenkungs funktion entfalten würde. In Vertretung: Uwe Hüser Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Mai 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode