Drucksache 16/4959 29. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Infrastrukturprojekte im Wahlkeis 31 Die Kleine Anfrage 3270 vom 7. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Baumaßnahmen bezüglich der Landesstraßen im Wahlkreis 31 sind innerhalb der nächsten fünf Jahre vorgesehen und wie ist der Planungsstand? 2. Welche Baumaßnahmen bezüglich der Kreisstraßen im Wahlkreis 31 sind innerhalb der nächsten fünf Jahre vorgesehen und wie ist der Planungsstand? 3. Welche weiteren Projekte fördert das Land in den nächsten fünf Jahren (z. B. Schulen, Dorferneuerung, Feuerwehr, I-Stock, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung)? 4. Welche Projekte aus den oben genannten Bereichen wurden in den vergangenen drei Jahren durch laufende (gewährte) Förde- rungen unterstützt und in welcher Höhe stehen hier noch (Teil-)Zahlungen aus? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. April 2015 wie folgt beantwortet: Die Antworten auf die Fragen 1 bis 4 ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht, in der das Ergebnis einer entsprechenden Ressortumfrage dargestellt ist. Folgende Ministerien melden Fehlanzeige: das Ministerium der Finanzen, das Ministe rium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sowie das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur führt in diesem Zusammenhang folgende ergänzende Ausführungen auf: 1. Bereich Straßen und Verkehr Zu Frage 1: Die Baumaßnahmen im Zuge von Landesstraßen werden nach Landkreisen und nicht nach Wahlkreisen bzw. Verbandsgemeinden erfasst. Die Landesstraßenmaßnahmen in den Landkreisen Mainz-Bingen (339) und Alzey-Worms (331) einschließlich der kreisfreien Städte Mainz (315) und Worms (319), die voraussichtlich innerhalb der nächsten fünf Jahre vorgesehen werden können, sind in der Anlage (Tabelle zu Frage 1) dargestellt. Die Mittelbereitstellung für die einzelnen Vorhaben ab 2016 ff. und deren Umsetzung wird letztendlich der Landtag im Rahmen der Verabschiedung künftiger Haushalte entscheiden. Anmerkung: Angaben in ( ) = Kreisschlüssel. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Juni 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Ausführliche Internetausgabe, die Original-Drucksache ist ohne den Abdruck der Übersicht erschienen. Drucksache 16/4959 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Baulastträger der Kreisstraßen sind gem. § 12 Abs. 2 Landesstraßengesetz die Landkreise. Diese entscheiden in eigener Verantwortung über die künftigen Baumaßnahmen. Im Förderbereich der kommunalen Verkehrsanlagen – Kommunaler Straßenbau werden keine Statistiken über die zur Förderung anstehenden Vorhaben geführt. Die Entscheidung über die Förderung ist insbesondere von der Einreichung prüffähiger Förderanträge , vom Ergebnis der Antragsprüfung, den verfügbaren Fördermitteln und dem Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen abhängig. Vor diesem Hintergrund ist eine belastbare Aussage über die Vorhaben, die in den nächsten fünf Jahren gefördert werden, nicht möglich. Zu Frage 3: Im Förderbereich der kommunalen Verkehrsanlagen – ÖPNV werden keine Statistiken über die zur Förderung anstehenden Vorhaben geführt. Die Entscheidung über die Förderung ist insbesondere von der Einreichung prüffähiger Förderanträge, vom Ergebnis der Antragsprüfung, den verfügbaren Fördermitteln und dem Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen abhängig. Vor diesem Hintergrund ist eine belastbare Aussage über die Vorhaben, die in den nächsten fünf Jahren gefördert werden, nicht möglich. Zu Frage 4: Auf die beigefügte Liste wird verwiesen. Weiterhin beteiligt sich das Land mit 25 Prozent an den zuwendungsfähigen Baukosten des Ausbaus der S-Bahn auf der Strecke Ludwigshafen-Mainz. Die Zahlung der Zuwendungsmittel erfolgt nach einem vertraglich festgelegten Abschlagsplan gesamthaft für alle betroffenen Verkehrsstationen. Eine Differenzierung der gezahlten Zuwendungsmittel nach Wahlkreisen ist daher nicht möglich. 2. Bereich Zentralstelle IT und Multimedia Zu Frage 3: Für den Auf- und Ausbau von Breitbandinfrastrukturen steht insgesamt für das Land Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2018 ein Bewilligungsrahmen in Höhe von rund 55 Millionen Euro zur Verfügung. Hiervon entfällt alleine für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsbandbreiten ein Betrag in Höhe von insgesamt rund 40 Millionen Euro, zuzüglich weiterer rund 14 Millionen Euro alleine für die GAK-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“). Verstärkt werden diese Mittel durch eine bis dato noch nicht bezifferbare Summe aus dem Anteil der Länder an den Versteigerungserlösen der Digitalen Dividende II. Ebenso wird von Seiten des Bundes ein Förderprogramm aus dem Bundesanteil der Digitalen Dividende II aufgelegt werden und ein weiterer Fördertopf wird speziell für ländliche und finanzschwache Kommunen bereitgestellt. Ob und in welcher Höhe von den zuvor genannten Fördermitteln Mittel für Breitbandprojekte im Wahlkreis 31 in den nächsten fünf Jahren zugewiesen werden, hängt entscheidend von konkreten förderfähigen Projekten aus dem kommunalen Raum ab. Doris Ahnen Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4959 3 Anlagen Drucksache 16/4959 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4959 5 Drucksache 16/4959 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4959 7 Drucksache 16/4959 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4959 9 Drucksache 16/4959 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4959 11 Drucksache 16/4959 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4959 13 Drucksache 16/4959 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4959 15 Drucksache 16/4959 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4959 17 Drucksache 16/4959 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 18 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4959 19 Drucksache 16/4959 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 20 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4959 21 Drucksache 16/4959 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 22 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4959 23 Drucksache 16/4959 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 24 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4959 25 Drucksache 16/4959 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 26 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4959 27 Drucksache 16/4959 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 28 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4959 29 Drucksache 16/4959 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 30 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4959 31 Drucksache 16/4959 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 32 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4959 33 Drucksache 16/4959 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 34