Drucksache 16/4960 29. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Herstellung einer kreuzungsfreien Überquerungsmöglichkeit im Zuge der B 272 auf der Höhe der Gemeinde Hochstadt – Einmündung Waldstraße zur B 272 Die Kleine Anfrage 3269 vom 7. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat auf die Kleine Anfrage 2973 – Drucksache 16/4557 geantwortet, dass der LBM derzeit die Initiative der Ortsgemeinde Hochstadt aus planerischer, rechtlicher und finanzieller Sicht prüft und eine abschließende Entscheidung noch nicht getroffen werden kann. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann ist mit dem Ergebnis der vorgenannten Prüfung zu rechnen? 2. Welche rechtlichen Fragen mussten geklärt werden und zu welchem Ergebnis haben die Prüfungen geführt? 3. Welche planerischen Fragen mussten geklärt werden und zu welchem Ergebnis haben die Prüfungen geführt? 4. Wie lautet das Ergebnis der Prüfung der finanziellen Fragen (bitte detaillierte Angaben nach Gesamtkosten und jeweiligen Zu- schüssen)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die in der Kleinen Anfrage 2973 dargestellten notwendigen Prüfungen konnten zwischenzeitlich zum Abschluss gebracht werden. Das Gesamtergebnis wird der Ortsgemeinde Hochstadt (Pfalz) zeitnah vorgestellt. Zu den Fragen 2 bis 4: Aus rechtlicher Sicht mussten insbesondere die §§ 12 und 13 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG), die Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öffentlichen Straßen (Straßen-Kreuzungsrichtlinien – StraKR) sowie die Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung) geprüft werden. In der neuerlichen Initiative spricht sich die Ortsgemeinde Hochstadt (Pfalz) für eine höhenfreie bzw. kreuzungsfreie Querung der B 271 aus. Diese Auffassung wird durch die zuständige Straßenbaubehörde geteilt. Aus planerischer Sicht war es daher notwendig, die daraus resultierenden Möglichkeiten (Über- bzw. Unterführung) unter Beachtung der bestehenden technischen Regelwerke und den örtlichen Randbedingungen zu untersuchen. Hierdurch kann der Ortsgemeinde Hochstadt (Pfalz) eine tragfähige Entscheidungsgrundlage ermöglicht werden. Aufbauend auf den Erkenntnissen aus der rechtlichen und planerischen Prüfung wurde die Initiative der Ortsgemeinde Hochstadt (Pfalz) auch in finanzieller Hinsicht geprüft. Aufgrund von Erfahrungswerten hält die Landesregierung die in der Initiative der Ortsgemeinde genannten Kosten für eine höhenfreie Querung in Höhe von rund 400 000 Euro für zu gering bemessen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Juni 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4960 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Landesregierung geht nach einer groben Schätzung davon aus, dass die Baukosten einer höhenfreien Querung der B 272 je nach Ausführungsart zwischen 500 000 Euro und 700 000 Euro liegen könnten. Insbesondere wegen fehlender Kenntnisse des Baugrunds und der Grundwasserverhältnisse sind genauere Angaben zu den Baukosten derzeit nicht möglich. Weiterhin hat die Prüfung ergeben, dass sich der Bund als Baulastträger der B 272 mit einem Interessenanteil in Höhe von 160 000 Euro an einer höhenfreien Querung finanziell beteiligen könnte. Dabei wird vorausgesetzt, dass verschiedene straßenverkehrsrechtliche Begleitmaßnahmen, wie beispielweise die Reduzierung von Verkehrsbeziehungen an der vorhandenen Kreuzung, umgesetzt werden. Grundsätzlich wird eine höhenfreie Querung der B 272 unter den nun festgelegten Rahmenbedingungen als förder - fähig nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz – Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) und dem Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) eingestuft. Die Gewährung von Zuwendungen nach dem LVFGKom und dem LFAG steht dabei unter dem Vorbehalt der Erfüllung der förderrechtlichen Voraussetzungen und insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die eigentlich Planung und Realisierung der Baumaßnahme ist durch die Ortsgemeinde Hochstadt (Pfalz) auf eigene Kosten zu betreiben . Detaillierte Angaben zu Gesamtkosten und Landeszuwendungen sind erst auf Grundlage weitergehender Planungen möglich . Für die Planung des Vorhabens ist die Ortsgemeinde zuständig. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär