Drucksache 16/4966 30. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Einbruchsdelikte im Landkreis Bad Kreuznach Die Kleine Anfrage 3273 vom 8. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Einbruchsdelikte im Landkreis Bad Kreuznach in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr unterteilt in Wohnungseinbrüche und Einbrüche in gewerbliche bzw. öffentliche Objekte angeben)? 2. Inwiefern häuft sich in dieser Zeitspanne die Zahl der Einbrüche in den Wintermonaten? 3. Inwiefern gibt es über die vergangenen zehn Jahre örtliche Schwerpunkte für die Einbruchsdelikte im Landkreis Bad Kreuznach? 4. Mit welchen Maßnahmen reagiert die Polizei auf die Einbruchsdelikte im Landkreis Bad Kreuznach? 5. Wie hoch ist die Aufklärungsquote der Einbruchsdelikte im Landkreis Bad Kreuznach? 6. Inwiefern leistet die Polizei im Landkreis Bad Kreuznach Präventionsarbeit? 7. Inwiefern leisten andere Stellen im Landkreis Bad Kreuznach Präventionsarbeit? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. April 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Bad Kreuznach des Polizeipräsidiums Mainz erstreckt sich auf den Landkreis Bad Kreuznach ohne die Verbandsgemeinde Meisenheim. Diese liegt im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Westpfalz. Das Polizeipräsidium Westpfalz wurde daher in die Beantwortung einzelner Fragen einbezogen. Zu Frage 1: Die Entwicklung der Einbruchsdelikte in den letzten zehn Jahren gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in den Verbandsgemeinden des Landkreises Bad Kreuznach (inkl. VG Meisenheim) ist den beiden nachstehenden Tabellen zu entnehmen, wobei in Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) und Einbruchdiebstähle (ED) in öffentliche und gewerbliche Objekte unterschieden wird. Tabelle 1: Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Juni 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Quelle PKS: 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) 140 114 170 175 150 181 221 238 218 250 Drucksache 16/4966 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Tabelle 2: Einbruchdiebstahl in öffentliche und gewerbliche Objekte (ED) Zu Frage 2: Um die Einbruchsdelikte in der dunklen Jahreszeit mit der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auswerten zu können, wäre eine Einzelfallauswertung erforderlich, die nicht in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich ist. Vor diesem Hintergrund wurden die Fallzahlen aus dem polizeilichen Auswertesystem GeopolisK 2) (Eingangsstatistik) herangezogen und in den nachfolgenden Tabellen dargelegt. Zu berücksichtigen bleibt weiterhin, dass der Datenbestand im polizeilichen Auswertesystem GeopolisK für maximal fünf Jahre ab dem Erfassungszeitpunkt vorgehalten wird. Tabelle 1: Die tabellarische Darstellung bildet die Summe der Fallzahlen des Wohnungseinbruchdiebstahls (WED) im Landkreis Bad Kreuznach in den einzelnen Monaten der Jahre 2010 bis 2014 ab. Für den Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls ist feststellbar, dass der zeitliche Schwerpunkt in der dunklen Jahreszeit, also in den Monaten Oktober bis März, liegt. Dies deckt sich mit der landes- und bundesweiten Entwicklung. Die Ursachen hierfür liegen u. a. darin, dass die Dunkelheit zum einen das Entdeckungsrisiko für den Täter minimiert und zum anderen eine unbeleuchtete Wohnung während der Dunkelheit dem Täter signalisiert, dass sich niemand im Objekt befindet. Die polizeilichen Bekämpfungskonzeptionen tragen auch diesem Umstand Rechnung. So startet u. a. die bundesweite Präventionskampagne „k-einbruch“, an der sich die rheinland-pfälzische Polizei beteiligt, stets mit der Umstellung auf Winterzeit. Tabelle 2: Die tabellarische Darstellung bildet die Summe der Fallzahlen des Einbruchdiebstahls (ED) im Landkreis Bad Kreuznach in den einzelnen Monaten der Jahre 2010 bis 2014 ab. Eine signifikante Häufung der Einbruchsdelikte in öffentliche oder gewerbliche Objekte ist in den Wintermonaten des Betrachtungszeitraums grundsätzlich nicht festzustellen. Lediglich der Monat Oktober weist mit 217 erfassten Straftaten in diesem Phäno - menbereich eine Häufung auf. Das Fallzahlenniveau hat sich in den übrigen Winter- und Sommermonaten sehr heterogen entwickelt . 2 Quelle PKS: 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Einbruchdiebstahl in öffentliche und gewerbliche Objekte (ED) 1) 482 406 430 343 301 250 300 359 316 366 Quelle GeopolisK: Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) inkl. VG Meisenheim 128 119 132 88 92 100 95 97 95 133 135 131 Quelle GeopolisK: Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Einbruchdiebstähle in öffentliche und gewerbliche Objekte (ED) 3) inkl. VG Meisenheim 133 129 165 145 184 179 173 142 181 217 188 132 1) Zu den erfassten öffentlichen und gewerblichen Objekten gehören insbesondere Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräume, Gaststätten , Kioske, Warenhäuser, Verkaufsräume, Selbstbedienungsläden, Schaufenster, Schaukästen und Vitrinen, Schulen, Schwimmbäder, Sporthallen oder -plätze. 2) GeopolisK ist ein polizeiliches Auswertesystem, mit dem die Polizei aktuelle Informationen über die Kriminalitätslage darstellen kann. Die Daten stehen im Gegensatz zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) – einer reinen Ausgangsstatistik – tagesaktuell zur Verfügung. Die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden hingegen erst bei Abschluss der Ermittlungen gespeichert und aufbereitet. Die Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und dem polizeilichen Auswertesystem GeopolisK können daher voneinander abweichen. 3) Zu den erfassten öffentlichen und gewerblichen Objekten gehören insbesondere Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräume, Gaststätten , Kantinen, Hotels, Pensionen, Kioske, Warenhäuser, Verkaufsräume, Selbstbedienungsläden, Schaufenster, Schaukästen und Vitrinen, Kirchen, Schlösser, Museen, Kunstgewerbe, Schulen, Schwimmbäder, Sporthallen oder -plätze. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4966 Zu Frage 3: Die Gemeinden und Städte weisen grundsätzlich in der Nähe von Autobahnen und Fernstraßen eine höhere Kriminalitätsbelastung bei Wohnungseinbruchdiebstählen auf als andere Gemeinden. Insbesondere reisende Täter, die bundesweit für ansteigende Zahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl verantwortlich gemacht werden, bevorzugen bei ihren Straftaten Orte mit einer schnellen Anbindung an Fernstraßen, um das Risiko einer Entdeckung oder gar Festnahme zu reduzieren. Die Tatorte bei den Einbruchdiebstählen in gewerbliche oder öffentliche Objekte liegen eher in Gewerbegebieten und in den Städten bzw. in Orten mit entsprechender Infrastruktur. Im Landkreis Bad Kreuznach liegt der örtliche Schwerpunkt bei den Einbruchsdelikten in der Stadt Bad Kreuznach. Darüber hinaus sind Gemeinden an überregional bedeutsamen Verkehrsanbindungen (BAB 60 – VG Bad Kreuznach/BAB 61 – VG Stromberg, VG Langenlonsheim/B 41 – VG Kirn, VG Rüdesheim) verstärkt betroffen. Zu Frage 4: Das Landeskriminalamt und die Polizeipräsidien haben eine Rahmenkonzeption für Rheinland-Pfalz erarbeitet, die jedes Polizeipräsidium , orientiert an der Kriminalitätslage in seinem Zuständigkeitsbereich, jährlich fortschreibt. Dies gilt auch für die auf der Landeskonzeption basierende Rahmenkonzeption des Polizeipräsidiums Mainz. Die Maßnahmen der Dienststellen orientieren sich an aktuellen Erkenntnissen, wie z. B. örtlichen und zeitlichen Schwerpunkten sowie besonderen Tatbegehungsweisen. Dazu gehören u. a. verstärkte polizeiliche Präsenz durch Streifen- und Kontrolltätigkeit, aber auch weitere präventive Maßnahmen, wie der Einsatz der Bereitschaftspolizei in Gruppenstärke u. a. für die sogenannten Haustürgespräche, die auf die Sensibilisierung der Nachbarschaft abzielen. Da davon auszugehen ist, dass die meisten Wohnungseinbrüche von professionellen und überörtlich agierenden Tätern oder Täterbanden begangen werden, erfolgt die Sachbearbeitung beim Wohnungseinbruch überwiegend durch dafür speziell eingerichtete Ermittlungsgruppen bei den Kriminalinspektionen. Darüber hinaus haben die Polizeidirektionen und deren Polizeidienststellen bei erkannten Tatserien bereits zeitlich begrenzte spezielle Ermittlungsgruppen gebildet. Künftig werden alle Polizeipräsidien überregional operierende Ermittlungs- und Auswerteeinheiten einrichten. Zu Frage 5: Die Entwicklung der Aufklärungsquote der Einbruchsdelikte im Landkreis Bad Kreuznach (inkl. VG Meisenheim) in den letzten zehn Jahren gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist den beiden nachstehenden Tabellen zu entnehmen, wobei in Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) und Einbruchdiebstähle in öffentliche und gewerbliche Objekte (ED) unterschieden wird. Tabelle 1: Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) Tabelle 2: Einbruchdiebstahl in öffentliche und gewerbliche Objekte (ED) Zu Frage 6: Bereits im Rahmen der Tatortaufnahme leistet die Polizei Präventionsarbeit durch die aufnehmenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Den Opferschutzbeauftragten, die dem Sachbereich 15 (Zentrale Prävention) angegliedert sind, obliegt die Nachsorge von Einbruchsopfern. Einbruchsprävention bildet seit Jahren den Schwerpunkt der Arbeit des Sachbereichs 15 (Zentrale Prävention) beim Polizeipräsidium Mainz. Einbruchsopfer und interessierte Bürger werden in den Ausstellungsräumlichkeiten des Polizeipräsidiums Mainz oder auch am konkreten Objekt vor Ort beraten. Dabei macht die Polizei Vorschläge, wie die jeweiligen Wohnungen besser geschützt werden können. Dieses Angebot ist kostenlos. In den zurückliegenden Jahren hat die Polizei im Landkreis Bad Kreuznach ca. 90 solcher Beratungen jährlich durchgeführt. Die Bevölkerung ist zunehmend am technischen Einbruchschutz interessiert und nimmt die Angebote der Polizei gerne an. Weiterhin stehen Fachberater der Polizei für themenbezogene Vorträge zur Verfügung. So haben Polizeibeamte beispielsweise im Landkreis Bad Kreuznach Vorträge zum Thema Einbruchdiebstahlprävention u. a. in den Verbandsgemeinden Bad Kreuznach und Meisenheim gehalten. Ferner betreibt die Polizei zielgerichtet Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehören die gezielte Ansprache der regionalen Medien, Ver - öffent lichungen von Informationen auf polizeilichen Webseiten oder die Werbung für Nachbarschaftshilfe. Im Zuge der Präventionskampagne „Wachsamer Nachbar“ hat die Polizei Haustür- sowie Beratungsgespräche durchgeführt. Neben der Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger thematisiert die Polizei auch die Bedeutung der Hinweise aus der Bevölkerung im Hinblick auf Einbruchsdelikte . 3 Quelle PKS: 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 AQ Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) in % 32,9 20,2 20,0 22,3 16,0 18,8 18,1 27,3 16,5 26,8 Quelle PKS: 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 AQ Einbruchdiebstahl in öffentliche und gewerbliche Objekte (ED) in % 18,0 21,1 24,7 20,0 22,5 28,6 19,2 17,9 15,1 22,2 Drucksache 16/4966 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 7: Kriminalitätsvorbeugung kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie gesamtgesellschaftlich angelegt ist. In Rheinland-Pfalz haben bislang über 100 Verbandsgemeinden und Städte Kommunale Präventionsräte eingerichtet. Den gesetzlichen Rahmen der kommunalen Kriminalprävention bildet hierbei § 1 Abs. 8 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG), wonach alle Träger öffentlicher Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Vermeidung strafbarer Verhaltensweisen (Kriminalprävention) beitragen und zusammenwirken sollen. Hierzu können die allgemeinen Ordnungsbehörden kriminalpräventive Gremien unter Beteiligung der Polizei einrichten. Die Verbandsgemeinden Rüdesheim, Stromberg und Kirn verfügen beispielsweise über solch einen kriminalpräventiven Rat, in dem ein Vertreter der örtlich zuständigen Polizeidienststelle vertreten ist. Die Außenstelle des Weißen Ring e. V. in Bad Kreuznach leistet darüber hinaus seit Jahren Präventionsarbeit und ist auch bei den poli zeilichen Veranstaltungen zum Thema Einbruchschutz regelmäßig vertreten. Seit Ende der 1990er Jahre bildet die Polizei landesweit Seniorensicherheitsberaterinnen und Sicherheitsberater für Senioren (SfS) in Zusammenarbeit mit den Seniorenbeiräten der Kommunen und der Verbraucherschutzzentrale aus. Bei den SfS handelt es sich um ehrenamtlich tätige Damen und Herren, die ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger beraten und aufzeigen, wie diese ihre Wohnung wirkungsvoll gegen Eindringline schützen können. Darüber hinaus vermitteln sie die richtigen Ansprechpartner der Polizei. Die Sachbereiche 15 der Polizeipräsidien Mainz und Westpfalz (Zentrale Prävention) haben seit 2014 ca. 27 SfS für den Landkreis Bad Kreuznach ausgebildet, die ehrenamtlich auch das Präventionsthema Einbruchschutz an Seniorinnen und Senioren vermitteln. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin 4