Drucksache 16/4970 04. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anna Neuhof (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Bewirtschaftung der Naturschutzflächen auf dem Stegskopf Die Kleine Anfrage 3305 vom 23. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Der ehemalige Truppenübungsplatz Stegskopf hat eine große naturschutzfachlich sehr bedeutende Fläche. In der Vergangenheit sind diese Flächen zur Offenhaltung beweidet worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für erforderlich, um die hohe naturschutzfachliche Bedeutung des Offenlands auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz zu erhalten? 2. Wer schließt Pachtverträge mit den Landwirten zur Sicherstellung der Offenhaltungspflege ab? 3. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über den aktuellen Stand der Pachtverträge vor? 4. Ist sichergestellt, dass für die gesamte Offenlandfläche von landwirtschaftlichen Betrieben fristgerecht Zahlungsansprüche für land- wirtschaftliche Flächenprämien angemeldet werden können? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 30. April 2015 wie folgt beantwortet: Der ehemalige Truppenübungsplatz Stegskopf befindet sich nahezu vollständig in Bundesbesitz. Durch die Folge der Aufnahme in das Nationale Naturerbe bleiben die Eigentumsverhältnisse unverändert. Insoweit ist der Bund gemäß § 2 Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes verpflichtet, bei der Bewirtschaftung von Grundflächen die Ziele des Naturschutzes in besonderer Weise zu berücksichtigen und eine dauerhafte Pflege sicherzustellen. Sowohl die spezifische und wertgebende Naturausstattung als auch die Pflegebedürftigkeit der Offenlandbereiche sind dem Bund im Einzelnen bekannt. In der Vergangenheit sind diese Bereiche parallel zur laufenden militärischen Nutzung gepflegt worden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung sieht es im Hinblick auf die naturschutzfachlichen Erfordernisse als unabweisbar an, dass zur Beibehaltung der besonderen Bedeutung des Offenlands auf dem Stegskopf vor allem eine dauerhafte und sachgerechte Beweidung des Grünlands erfolgen muss. Zu Frage 2: Die Verpflichtung zur naturschutzgerechten Pflege liegt allein bei der zuständigen Gebietsbetreuung des Eigentümers (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben). Diese hat auch hierzu erforderliche Pachtverträge abzuschließen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Juni 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4970 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Teile des Truppenübungsplatzes Stegskopf werden von einem Schäfer aus dem Rhein-Lahn-Kreis landwirtschaftlich genutzt. Auch eine Reihe weiterer Interessenten hat Interesse an einer Pachtung bekundet. Aktuell ist nicht bekannt, ob bereits neue Pachtverträge geschlossen wurden. Zu Frage 4: Es ist dringende Aufgabe der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der potenziellen Pächter, den rechtzeitigen Abschluss von Pachtverträgen vor dem 15. Mai 2015 sicherzustellen, damit die Zuweisung von Zahlungsansprüchen im Rahmen der Direktzahlungsregelung fristgerecht zum 15. Mai 2015 beantragt werden kann. Das Land hat die Bundesanstalt bereits eindringlich hieran und an die zu wahrende Frist erinnert. Ulrike Höfken Staatsministerin