Drucksache 16/4971 zu Drucksache 16/4717 04. 05. 2015 A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4717 – Sport in Rheinland-Pfalz Die Große Anfrage 16/4717 vom 5. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Sport ist in unserer Gesellschaft so präsent wie nie zuvor. Der Sport und die mit ihm verbundene Vereinskultur ist ein tragendes Element unseres Gemeinwesens. Durchschnittlich 50 bis 60 Prozent der Erwachsenen zwischen 15 und 75 Jahren, treiben regelmäßig mindestens einmal pro Woche Sport. Der Anteil der hier engagierten Erwachsenen in unserer Bevölkerung war noch nie so hoch. In Rheinland-Pfalz sind mehr als 1,4 Millionen und damit 37 Prozent der Bevölkerung des Landes in den fast 6 300 Vereinen aktiv. Allein 450 000 ehrenamtlich Engagierte leisten großartige Arbeit. Gerade den lokal verwurzelten Sportvereinen gelingt es, Menschen jeden Alters, jeder Herkunft und jedes Sozialmillieus zusammenzuführen. Immer öfter entsteht im Sport darüber hinaus ein gemeinsamer Erlebnisraum für Menschen mit und ohne Behinderung. Sportvereine sind daher ein unverzichtbarer Ort der Begegnung, der Integration und der Gemeinschaft. Dort werden soziale Kontakte geknüpft, Freundschaften geschlossen und Werte nicht nur vermittelt, sondern gelebt. Der Sport hilft, Vorurteile abzubauen, Minderheiten zu integrieren und Werte zu vermitteln . Für viele Menschen ist der Verein in ihrem Dorf oder in ihrer Stadt daher ein Stück Lebensqualität, ein Stück Heimat. Der organisierte Sport prägt damit auch unsere Gesellschaft und entfaltet eine positive Wirkung weit über den Sport hinaus. Doch die Veränderungen im politischen und gesellschaftlichen Umfeld sind auch am Sport nicht spurlos vorübergegangen. Die demografische Entwicklung, die Einführung der Ganztagsschule, aber auch die Krise der öffentlichen Haushalte und die Veränderungen in der Sportnachfrage stellen den Sport im Land und seine Institutionen vor völlig neue Fragen und Probleme. Vor dem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: I. Finanzierung des Sports 1. Welche Mittel stellt das Land in den Jahren 2010 bis 2016 für den Sport zur Verfügung? 2. Welche Haushaltstitel sind betroffen? 3. Werden auch Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich zur Sportförderung genutzt? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung des Landessportbunds nach einer stärkeren finanziellen Unterstützung des Vereinssports in Rheinland-Pfalz? 5. Hat die Landesregierung Kenntnisse über die Sportförderung in den anderen Bundesländern , wenn ja, wie beurteilt sie diese im Vergleich zur Sportförderung in Rheinland-Pfalz? 6. Wie hoch ist die Sportförderung nach Kenntnis der Landesregierung in den anderen Bundesländern im Einzelnen? 7. Wie hat sich die Sportförderung von Lotto Rheinland-Pfalz in den Jahren 2010 bis 2015 entwickelt? 8. Wie haben sich die Umsätze und die Zweckerträge der Sportwetten in den Jahren 2010 bis 2015 entwickelt? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. Juni 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode II. Sport in den Kommunen 9. In welchen Formen unterstützt die Landesregierung die kommunale Sportentwicklung? 10. Wie viele Haushaltsmittel werden hierfür aufgewendet? 11. Welche Aufgaben sieht die Landesregierung künftig in der Unterstützung der kommunalen Sportentwicklung? 12. Wie viele Haushaltsmittel sind für diese Unterstützungsleistung vorgesehen? III. Sportstätten 13. Gibt es einen aktuellen Sportstättenleitplan für Rheinland-Pfalz? 14. Betrachtet es die Landesregierung als ihre Aufgabe, die Sportstättenentwicklung in Rheinland -Pfalz quantitativ und qualitativ zu steuern? Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant? Welche Mittel zur Erhaltung sind vorgesehen? 15. Welche Beiträge wird die Landesregierung zur Entwicklung und Sicherung eines systematischen Qualitätsmanagements in den Sportstätten des Landes leisten? 16. Aus welchem Haushalt und in welcher Höhe wird der Sportstättenbau in den Kommunen vom Land gefördert? 17. Wie ist der Bestand an überregionalen Sportstätten in Rheinland-Pfalz insgesamt (mit Angaben der Sportarten und der jeweiligen Zuschauerplätze)? 18. Wie hat sich angesichts des Bäderprogramms in den Jahren 2010 bis 2015 der Bestand an Schwimmsportstätten in Rheinland-Pfalz (Anzahl und sportliche Nutzungsprofile in den einzelnen Freizeitbädern, Freibädern und Hallenbädern sowie die jeweiligen Träger) entwickelt und wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der Zahl der Standorte in den nächsten Jahren ein? IV. Die Rolle des Sports bei der Integration 19. Welchen Handlungsbedarf im Sport sieht die Landesregierung hinsichtlich der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Rheinland-Pfalz? Welche daraus folgenden Ziele verfolgt die Landesregierung für den Sport in diesem Bereich in den nächsten fünf Jahren? 20. Welche Rolle kommt den Sportvereinen bei der Integration der jetzt neu ins Land kommenden Flüchtlinge zu? 21. Gibt es bei der Aufnahme der Betroffenen eine spezifische Nachfrage nach Sportinteressen ? 22. Welche Vereine bieten explizit Angebote für muslimische Frauen und Mädchen an? 23. Werden aktive Sportler an Vereine vermittelt? 24. Sind die Vereine in Kontakt mit den kommunalen Behörden? 25. Hilft das Land bei der Kontaktaufnahme zwischen den Vereinen und den Betroffenen? 26. Übernimmt das Land die Mitgliedsbeiträge für Flüchtlinge? V. Gewalt im Sport 27. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation im Bereich Gewalt im Sport? 28. Welche Konzepte der Gewaltprävention im Sport bestehen in Rheinland-Pfalz? 29. Wie reagiert die Landesregierung auf Gewalt, gerade im Amateurbereich? 30. Welche Fangruppen gibt es in Rheinland-Pfalz, wo und wie stark agieren radikale Fangrup - pie rungen? 31. Wie beurteilt die Landesregierung die Verbindung rechtsradikaler Parteien mit gewaltberei - ten Hooligans vor dem Hintergrund der Demonstrationen in Köln und Ludwigshafen? 32. Gibt es Erkenntnisse von Verbindungen rheinland-pfälzischer Fangruppen mit rechtsradi - kalen Parteien im Land? 33. Wo gibt es welche Fanarbeit von Sportvereinen? 34. Wie unterstützt das Land die Fanarbeit von Vereinen und Verbänden? VI. Sport und Bildung 35. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung im Schulsport? 36. Welche Bildungseinrichtungen gibt es im Land Rheinland-Pfalz, die Sport anbieten bzw. sportliche Qualifikationen vermitteln? 37. In welchen Formen und mit wie vielen Haushaltsmitteln unterstützt das Land diese Orga - ni sationen? 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4971 38. Welche Entwicklung im Schulsport ist in den letzten drei Jahren zu beobachten – im Sportunterricht, – im außerunterrichtlichen Sport, – im Rahmen der Ganztagsbetreuung, – bei fachfremdem Unterricht, – bei der Qualifizierung der Lehrkräfte, die Sport fachfremd unterrichten, – insbesondere im Bereich der Inklusion, – geschlechtsspezifisch? 39. Wie hat sich die Fortbildung der Sportlehrkräfte an Schulen in den Jahren 2010 bis 2015 entwickelt? 40. Wie sieht das Verhältnis von neu in den Schuldienst eintretenden Sportlehrerinnen und Sportlehrern zu pensionierten Sportkräften in den nächsten fünf Jahren aus? 41. Ist sichergestellt, dass der Sportunterricht in den kommenden Jahren entsprechend den Stundentafeln von Fachlehrkräften erteilt werden kann? 42. Wie ist die Situation des Fachs Sport in der gymnasialen Oberstufe, insbesondere im Abitur? Welche Angebote sind an welchen Schulen vorhanden? Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den letzten fünf Jahren Sport als Abiturfach gewählt? 43. Welche Programme zur Förderung von Sport und Bewegung laufen in Rheinland-Pfalz mit welchem Erfolg? 44. Wie hat sich die Förderung der Weiterbildung im Sport in den Jahren 2010 bis 2015 entwickelt ? 45. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung in diesem Bereich für die Jahre 2010 bis 2015? 46. Welche Institute der Sportwissenschaft bestehen an den Hochschulen in Rheinland-Pfalz, mit welchen Forschungsschwerpunkten und welchem Personal- und Geldmitteleinsatz? 47. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung für die Entwicklung der Sportwissenschaft in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2010 bis 2015? 48. Wie gestaltet sich der Hochschulsport in Rheinland-Pfalz an welchen Standorten, mit welchem Personal- und Geldmitteleinsatz und welchem Programmangebot? 49. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung für die Entwicklung des Hochschulsports in den Jahren 2010 bis 2015? 50. Wie viele Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz sind bisher als bewegungsfreundlich anerkannt ? 51. Wie ist der Gesichtspunkt „Lernen und Bewegung“ in der Ausbildung sowie in der Fortund Weiterbildung der Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege berücksichtigt? 52. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung bei der Förderung von Sport und Bewegung im vorschulischen Bereich für die nächsten drei Jahre? 53. Wie viele Stunden Schwimmunterricht werden an den einzelnen Schulen in Rheinland-Pfalz erteilt und mit welchem Erfolg (Nichtschwimmer, Schwimmer, Leistungsschwimmer)? 54. Wie erfolgt die Integration bei Schülerinnen und Schülern muslimischen Glaubens im Schwimmunterricht? 55. Wie unterstützt das Land Rheinland-Pfalz die Entwicklung des Sports im Rahmen der Ganztagsbetreuung? 56. Wie hat sich die Zahl der Sportvereine entwickelt, die Kooperationspartner von Ganztagsschulen sind (Angaben bitte in absoluten und relativen Zahlen)? 57. Wie viele Sportvereine haben in den vergangenen fünf Jahren ihre Kooperationsvereinbarung mit einer Ganztagsschule beendet? 58. Liegen der Landesregierung Begründungen für die Beendigung der Kooperationsvereinbarungen vor? Wenn ja, was waren die vorherrschenden Begründungen? 59. Wie viele Sportvereine insgesamt bzw. in der Altersklasse zwischen sieben und 14 Jahren haben in den vergangenen fünf Jahren eine negative Mitgliederentwicklung (Angaben bitte in absoluten und relativen Zahlen) – differenziert nach Vereinen mit und ohne Kooperation mit einer Ganztagsschule? 60. Worauf stützt die Landesregierung ihre Behauptung, der Mitgliederrückgang der Sportvereine in der Altersklasse zwischen sieben und 14 Jahren stehe nicht im Zusammenhang mit der Ganztagsschule? 61. Was spricht nach Ansicht der Landesregierung dagegen, nichtrhythmisierte Ganztagsschul - angebote hinsichtlich der Teilnahme der Schüler zu flexibilisieren? 3 Drucksache 16/4971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode VII. Breitensport 62. Wie viele Sportvereine mit wie vielen Mitgliedern gibt es in Rheinland-Pfalz? 63. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Vereine im Hinblick auf die Demo - grafie in den nächsten Jahren in Rheinland-Pfalz? 64. Welche Landesmittel für den Breitensport werden in den Jahren 2010 bis 2015 bereitgestellt ? 65. Wie viele Vereine sind an welchen Schulen an Ganztagsprojekten in Rheinland-Pfalz beteiligt ? VIII. Entwicklung des Leistungssports in Rheinland-Pfalz 66. Mit welchem Programm und mit wie vielen Haushaltsmitteln förderte die Landesregierung den Leistungssport in den letzten fünf Jahren? Welche Mittel sind darüber hinaus bis 2016 eingeplant? 67. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung in der Leistungssportförderung in den Jahren 2010 bis 2016? 68. Was tut die Landesregierung zur qualitativen und quantitativen Verbesserung der Talentsuche /Talentförderung in Rheinland-Pfalz? 69. Wie werden duale Karrieren im Spitzensport in Rheinland-Pfalz gefördert? a) Förderung von Leistungssportlern im Öffentlichen Dienst? b) Förderung und Anerkennung der Leistung von Spitzensportlern im Bereich Hoch- schule? 70. Wie werden die potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer für Welt- und Europa - meisterschaften und für die Olympischen Spiele seitens der Landesregierung unterstützt? 71. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Rheinland-Pfalz haben in welchen Sportarten in den letzten zehn Jahren an Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften teilgenommen? 72. Welche Großveranstaltungen (WM, EM, DM) fanden in den vergangenen fünf Jahren in Rheinland-Pfalz statt und welche Veranstaltungen sind bis 2020 geplant? 73. Welche Kosten entstehen für die Sicherheitsmaßnahmen bei sportlichen Großereignissen, den internationalen und nationalen Meisterschaften bzw. Endspielen und Bundesligaveran staltungen der verschiedenen Sportarten mit welchem jeweiligen Kostenanteil des Landes? 74. Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern und Nachbarstaaten aus bei Punkten wie – Polizei, – Hooligans, – Sportstätten, – Sportereignissen? IX. Behindertensport 75. Mit welchen Maßnahmen und mit wie vielen Mitteln ist der Behindertensport in den Jahren 2010 bis 2015 gefördert worden und welche Förderung ist bis 2016 vorgesehen? 76. Wie verfolgt die Landesregierung (mit welchen Mitteln/personell/finanziell) die Umsetzung der Inklusion im Sport? 77. Sind durch die Umsetzung der Inklusion neue Stellen geschaffen worden a) im Schulsport und im Hochschulsport, b) in den Sportvereinen? 78. Gibt es von Seiten des Landes Mittel für die Umsetzung der Inklusion in Schulen und Sportvereinen? 79. Welche Einrichtungen für die Ausbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern für den Behindertensport gibt es? 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4971 Vorbemerkung der Landesregierung: Der Sport und dessen Vereinskultur ist für die Landesregierung ein sehr wichtiges Element unseres Gemeinwesens. Für viele Menschen in unserem Land stellt der Sport in den Vereinen einen für sie unverzichtbaren Erlebnisraum dar, der grundlegende soziale Begegnungsmöglichkeiten schafft. Aus diesem Grund ist eine umfassende Sportförderung eine wesentliche Säule ihrer Politik. Ein Ausdruck dessen ist die gleichbleibend hohe Förderung des organisierten Sports. Gesamtgesellschaftliche Veränderungen, wie zum Beispiel der demografische Wandel sowie wandelnde Bedürfnisse und geändertes Freizeitverhalten der Menschen, um nur zwei zu nennen, verlangen auch bei den Sportvereinen und Sportverbänden Anpassungsmaßnahmen, um zeitgemäß zu bleiben. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung ihre Rolle darin, den organisierten Sport bei dieser Entwicklung zu begleiten und weiterhin die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, wobei sie stets den Grundsatz der Autonomie des Sports respektiert. Aktuelle Herausforderungen wie insbesondere die Integration von Migrantinnen und Migranten sowie von Flüchtlingen, die Inklusion von Benachteiligten in unserer Gesellschaft, wie auch die Bewältigung des demografischen Wandels im Sport nimmt die Landesregierung aus ihrem Rollenverständnis heraus partnerschaftlich mit den betroffenen Sportorganisationen und den Städten und Gemeinden in Angriff und wird dies auch zukünftig tun. I. Finanzierung des Sports 1. Welche Mittel stellt das Land in den Jahren 2010 bis 2016 für den Sport zur Verfügung? 2. Welche Haushaltstitel sind betroffen? Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur 5 Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 29. April 2015 – wie folgt beantwortet: Kapitel Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz Titelgruppe, Bezeichnung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Titel – Euro – – Euro – – Euro – – Euro – – Euro – – Euro – 03 02 Allgemeine Bewilligungen 623 01 Schuldendiensthilfen an Träger von 5 700 000 5 300 000 5 275 000 5 275 000 5 275 000 5 275 000 Sportstätten 684 29 Pauschaler Aufwendungsersatz für den Landessportbund und seine angeschlos- 10 500 000 10 500 000 10 174 500 10 174 500 10 174 500 10 174 500 senen Organisationen 684 31 Zuschüsse zur institutionellen Förde- 385 500 400 500 388 000 388 000 388 000 388 000 rung des Sports 684 32 Zuschüsse zur Förderung von Sport- 7 393 200 7 393 200 7 084 300 7 084 300 7 028 700 7 028 700 projekten 698 02 Stiftung „Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland“ 51 100 51 100 49 500 49 500 49 500 49 500 (Zuführung zum Stiftungskapital) 883 31 Zuweisungen aus Landesmitteln zum 11 739 400 10 488 700 9 213 700 9 213 700 12 413 700 10 263 700 Bau von Sport und Freizeitanlagen 883 33 Zuweisungen aus Bundesmitteln zum 0 0 0 0 0 0 Bau von Sportstätten 893 31 Zuschüsse aus Landesmitteln zum 26 000 26 000 25 500 25 200 25 200 25 500 Bau von Sport- und Freizeitanlagen Drucksache 16/4971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Kapitel Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz Titelgruppe, Bezeichnung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Titel – Euro – – Euro – – Euro – – Euro – – Euro – – Euro – 09 19 TGr. 71 Schulsport 1 051 800 1 111 800 1 111 800 1 111 800 1 000 000 1 000 000 Schulbau (Sportstättenförderung) 76 – 83 Landesprogramm 5 236 000 8 763 000 2 803 000 2 735 000 2 311 000 Schulbauprogramm noch im Aufstellungsverfahren 20 25 883 02 Schulbau – Konjunkturpaket II 4 498 000 893 01/ Schulsanierungen – Konjunktur- 6 178 975 147 448 883 02 paket II Hochschulsport 09 05, 09 07, Sportwissenschaften 533 716 618 352 564 995 610 880 642 289 264 300 09 09 09 05 – 09 07, Allgemeiner Hochschulsport 741 745 686 119 739 790 752 645 822 931 323 254 09 09, 09 61 – 09 67 Eine Aussage über die im Haushaltsjahr 2016 für den Sport zur Verfügung stehenden Mittel ist derzeit nicht möglich, da ein beschlossener Haushalt für das angefragte Jahr noch nicht vorliegt. 3. Werden auch Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich zur Sportförderung genutzt? Ja. Bei Kapitel 03 02 Titel 883 31 und Titel 684 32 (anteilig) und bei Kapitel 09 19 Titelgruppen 76 – 83. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung des Landessportbunds nach einer stärkeren finanziellen Unterstützung des Vereins - sports in Rheinland-Pfalz? Zunächst ist festzuhalten, dass die Haushaltsansätze für Zuwendungen an den Landessportbund und seine angegliederten Organisationen in dieser Legislaturperiode trotz Schuldenbremse in unveränderter Höhe etatisiert wurden. Dies zeigt die hohe Bedeutung des Sports für die Landesregierung. Hinzu kommt, dass die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH (Lotto), deren Mehrheitsgesellschafter das Land ist, ihre Zuweisungen an die Sporthilfe Rheinland-Pfalz und die regionalen Sportbünde, die die übrigen Gesellschaftsanteile an Lotto halten, auf hohem Niveau verstetigt hat. Dadurch wird der rheinland-pfälzische Sport seit Jahren gleichbleibend hoch gefördert. Gleichwohl verkennt die Landesregierung nicht, dass bereits der fehlende Ausgleich der allgemeinen Teuerungsrate einen gewissen Finanzierungsdruck auf die Sportorganisationen bewirkt. Es wird daher ausdrücklich begrüßt, dass auch dort inzwischen Überlegungen angestellt werden, Strukturen zu verändern. Dadurch könnten Effizienzpotenziale erschlossen und zusätzliche finanzielle Spielräume geschaffen werden. 5. Hat die Landesregierung Kenntnisse über die Sportförderung in den anderen Bundesländern, wenn ja, wie beurteilt sie diese im Vergleich  zur Sportförderung in Rheinland-Pfalz? 6. Wie hoch ist die Sportförderung nach Kenntnis der Landesregierung in den anderen Bundesländern im Einzelnen? Die Strukturen und Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern differieren sehr stark und somit auch die Sportförderungssysteme und ihre Vergleichbarkeit untereinander. Die Landesregierung sieht keinen Anlass, von der bewährten und von den Sportorganisationen in hohem Maße akzeptierten Sportförderung in Rheinland-Pfalz abzurücken. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4971 7. Wie hoch hat sich die Sportförderung von Lotto Rheinland-Pfalz in den Jahren 2010 bis 2015 entwickelt? Bei sämtlichen Angaben handelt es sich um Nettobeträge, welche jeweils auf den vollen Eurobetrag gerundet worden sind. Die Gewinnausschüttung an die LSB-Sportstiftung Rheinland-Pfalz (Verwendung als Stiftungsmittel) im Jahr 2010 erfolgte aufgrund entsprechender Gesellschafterbeschlüsse. Darüber hinaus erhielten die Sportbünde bis Ende 2012 aus den Spieleinsätzen der Ergebniswette in Luxemburg folgende Zuwendungen : Gemäß Erlaubnis für das Veranstalten der Ziehungslotterie GlücksSpirale erfolgt eine Verteilung der Zweckerträge prozentual an die in der Erlaubnis genannten Destinatäre. Dabei fließen 40 Prozent der Zweckerträge des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) an den Landessportbund Rheinland-Pfalz. Die Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz ist seit dem 1. Juli 2012 Destinatär der GlücksSpirale. In der Tabelle sind die effektiv an die Destinatäre gezahlten Zweckerträge aufgeführt. 7 Ausschüttungsjahr Geschäftsjahr Ist/Plan LSB-Sportstiftung Rheinland-Pfalz Euro Gesamt Euro 2010 2008 Ist 100 000 100 000 Jahr Sportbund Rheinland Euro Sportbund Pfalz Euro Sportbund Rheinhessen Euro Gesamt Euro 2010 847 847 423 2 117 2011 894 894 447 2 234 2012 906 906 453 2 264 Zweckertrag Deutscher Prozent Landessportbund Prozent Stiftung Prozent gesamt Olympischer vom Rheinland-Pfalz vom Sporthilfe Rheinland-Pfalz vom Jahr Sportbund Zweckertrag Zweckertrag ab Juli 2012 Zweckertrag Euro Euro Euro Euro 2010 3 945 931 511 221 12,90 340 814 8,60 2011 3 563 497 463 871 12,90 307 925 8,60 2012 3 712 113 463 804 12,9/12 307 989 8,6/8 112 528 6 2013 3 543 420 425 651 12 283 474 8 212 605 6 2014 3 379 797 405 734 12 270 384 8 202 788 6 2015 3 650 400 438 048 12 292 032 8 219 024 6 geplant Im November 2007 wurde die Lotto Rheinland-Pfalz-Stiftung gegründet, die fast ausschließlich aus Mitteln der Stifterin Lotto Rheinland-Pfalz finanziert wird. Die Stiftung verfolgt ihre Ziele insbesondere durch die Förderung von jährlich mehr als 1 000 gemeinnützigen Projekten und Partnern in den Bereichen des Wohlfahrtswesens, des Sports sowie der Kunst und Kultur. Besondere Jubiläen oder Veranstaltungen werden ebenso gefördert wie herausragende Jugend- oder Integrationsprojekte. Sportförderung Euro 2010 640 670 2011 401 636 2012 514 075 2013 467 875 2014 458 406 2015 geplant 465 000 Gesamt 2 947 661 Drucksache 16/4971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle auf zwei Aspekte hingewiesen, die die Sportförderung ergänzen: – Die Sportbünde Rheinland, Pfalz und Rheinhessen sind derzeit mit 49 Prozent an der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH beteiligt. Im fraglichen Zeitraum erfolgten Gewinnausschüttung an die Sportbünde von bis zu 1,5 Millionen Euro pro Jahr. – Die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH schließt im Rahmen ihres Sportsponsorings mit zahlreichen Vereinen und Verbänden in Rheinland-Pfalz Vereinbarungen und Verträge, die streng am kaufmännischen Prinzip der Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung ausgerichtet sind. Der Vertragspartner aus dem Sport bietet dem Unternehmen Leistungen aus den Bereichen Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation an. Lotto Rheinland-Pfalz zahlt für diese Leistungen einen wirtschaftlich angemesse nen Betrag (in den Jahren 2010 bis 2015 zwischen 3,8 Millionen und 5,5 Millionen Euro jährlich). 8. Wie haben sich die Umsätze und die Zweckerträge der Sportwetten in den Jahren 2010 bis 2015 entwickelt? Da die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH auch eine Konzession zum Vertrieb von Sportwetten in Luxemburg besitzt, werden diese Umsätze mit aufgeführt. Zweckerträge werden in Rheinland-Pfalz nicht erhoben. II. Sport in den Kommunen 9. In welchen Formen unterstützt die Landesregierung die kommunale Sportentwicklung? Die Bereitstellung und Nutzung von Sportanlagen ist in §§ 2 und 15 Sportförderungsgesetz (SportFG) gesetzlich geregelt. Die Kommunen in Rheinland-Pfalz erfüllen als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung die Vorhaltung von Sportanlagen an ihren Schulen und als freiwillige Aufgabe die Vereinsförderung. Die Sportstätteninvestitionsförderung des Landes dient ihnen zur Erhaltung der kommunalen Sportinfrastruktur. Die Landesregierung unterstützt nachhaltig die Kommunen und gemeinnützige Sportverbände und Sportvereine sowie sonstige gemeinnützige Organisationen, die ein Sport- und Freizeitangebot durchführen. So erhalten Kommunen und investitionsstarke Vereine im Rahmen der Jahresförderplanung nach Anmeldung über eine von den Sportausschüssen und Sportstättenbeiräten der Landkreise und kreisfreien Städten festzusetzenden Prioritätenliste Fördermittel in Höhe von durchschnittlich 10 Millionen Euro jährlich . Ergänzt wird dieses Zuschussverfahren durch eine intensive fachliche Beratung im Rahmen der im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur angesiedelten Sportstättenbauberatung und durch die Schulsportstättenförderung beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Bereits bei der Antragsannahme durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wird eine Beratung durch Prüfung und Festsetzung der förderfähigen Kosten und der Angemessenheit der Maßnahme durchgeführt. Darüber hinaus wird über den Landessportbund, die Sportverbände und Sportfachverbände die kommunale Sportentwicklung mit Landesmitteln unterstützt. 8 Kalenderjahr TOTO Ergebniswette und Auswahlwette (Einsätze und Gebühren) Euro ODDSET (Einsätze und Gebühren) Euro SPORTWETTEN Gesamt Euro 2010 2 562 948 11 408 372 13 971 320 2011 2 484 900 11 051 258 13 536 158 2012 2 444 900 10 959 985 13 404 885 2013 2 518 498 11 243 664 13 762 162 2014 2 463 917 14 563 274 17 027 191 2015 (Plan) 2 205 051 14 881 656 17 086 707 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4971 10. Wie viele Haushaltsmittel werden hierfür aufgewendet? Für den Bereich Sportstätteninvestitionen ergeben sich die verausgabten bzw. veranschlagten Landesmittel aus der folgenden Tabelle: Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur 9 Kapitel Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz Titel Bezeichnung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 – Euro – – Euro – – Euro – – Euro – – Euro – – Euro – 03 02 Allgemeine Bewilligungen 623 01 Schuldendiensthilfen an Träger von 5 700 000 5 300 000 5 275 000 5 275 000 5 275 000 5 275 000 Sportstätten – Bäderprogramm 883 31 Zuweisungen aus Landesmitteln zum 11 739 400 10 488 700 9 213 700 9 213 700 12 413 700 10 263 700 Bau von Sport und Freizeitanlagen Ein besonderes Augenmerk wird auf den Bäderbereich gerichtet, für den schon ein Bädersanierungsprogramm eingerichtet wurde. So wurde mit den Mitteln der Schuldendiensthilfe das im Jahr 2006 aufgelegte Schwimmbadsanierungsprogramm, das ein Gesamt - volumen von 50 Millionen Euro hatte, finanziert. Weitere Ausführungen sind aus der Antwort zu der Frage 18 zu entnehmen. 11. Welche Aufgaben sieht die Landesregierung künftig in der Unterstützung der kommunalen Sportentwicklung? 12. Wie viele Haushaltsmittel sind für diese Unterstützungsleistung vorgese hen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat zum Thema „Wirtschafts faktor Sport in Deutschland – Sportstätten im demo - grafischen Wandel“ eine Stu die erstellt. Danach bestimmen der demografische Wandel und die Änderung im Nutzerverhalten der Sporttreibenden das Ausmaß und die Qualität der kommunalen Sportstätteninfrastruktur. Die schon jetzt feststellbaren Bevöl ke - rungsveränderungen haben auch Auswirkungen auf die Sportarten und damit auf die notwendigen Sportstätten. Gymnastik und Wandern sind vermehrt betriebene Sport arten, die durch den demografischen Wandel aller Voraussicht nach stärker nachgefragt werden. Die Sportarten Radfahren und Schwimmen werden relativ stabil bleiben. Bei der Sportart Fuß ball ist ein Rückgang bis zu 13 Prozent prognostiziert. In Folge dessen ist mit einer rückläu figen Nutzung kommunaler Sportplätze in einigen Landesteilen zu rechnen. In Konsequenz bedeutet dies, mittelfristig den Förderschwerpunkt verstärkt auf kommunale Hallen auszurichten. So wird sich die Unterstützung der kommunalen Sportentwicklung und Sportinfra struktur in hohem Maße auf die Sicherung der vorhandenen Hallenstandorte beziehen. Im Rahmen der Neufassung der Verwaltungsvorschrift Förderung des Baues von Sportanlagen ist beabsichtigt, die staatlichen Zuwendungen darüber hinaus weiter zu kon kretisieren. Ergänzt wird der Katalog der förder - fähigen Anlagen durch Anlagen für besondere Sportarten (Sondersportanlagen), generationsübergreifende Sportfunktionsanlagen (Bewegungsparcours) und der Umbau von Dorf gemeinschaftshäusern zu in erster Linie Sportzwecken dienenden Anlagen. Diese Zuwendungen sollen zukünftig vorrangig dort gewährt werden, wo die geplante Anlage in einem Grundzentrum oder in einer Gemeinde höherer Zen tralität gemäß den landesplanerischen Festsetzungen liegt. Durch mehrere Gemeinden oder Vereine getragene Sportinfrastrukturmaßnahmen (Schaffung gemeinsamer Infrastruktur) im ländlichen Raum werden bereits jetzt verstärkt gefördert. Der Prozess der langfristigen Anpassung der kommunalen Sportinfrastruktur an die demografische Entwicklung muss fachlich begleitet werden. Die Vermitt lung von aktuellen Informationen über Entwicklungen der Sporträume an die Kommunen ist eine weitere Aufgabe der Sportstättenbauberatung durch das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur. Ein weiterer Beratungsbedarf wurde vom Landessportbund erkannt und an die Landesregierung herangetragen. Im Ergebnis wurde kürzlich ein Institut für Sportstättenentwicklung (ISE) gegründet, das wissenschaftlich unter stützt werden soll. Das ISE soll den kommunalen Gebietskörperschaften sowie den Vereinen und Verbänden in Rheinland-Pfalz kompetente und kosten günstige Dienstleistungen zu Fragen der lokalen Sportentwicklungsplanung an bieten. Damit sollen die Entscheider in den kommunalen Gremien in die Lage versetzt werden, die vorhandenen finanziellen Mittel effizient zum Bau und zur Sanierung der Sportstätten einzusetzen sowie die Wirtschaftlichkeit des Sportstättenbetriebs zu verbessern. Das ISE soll ferner auch den kommunalen Gebietskörperschaften und den Sportstättenbetreibern Lösungswege zur Optimierung der Auslastung von Sportstätten (Effizienzsteigerung) aufzeigen. Zu den anzuwendenden Instrumenten zählen dabei unter anderem Vereinsbefragungen, Bevölkerungsbefragungen, Prognosen zur demografischen Entwicklung (Bedarfsanalysen), Auslastungsüberprüfungen (Erfassung der tatsächlichen Auslastung), Dokumentation der vorhandenen Sportstätten, Experteninterviews und die Optimierung der Belegungspläne der Sportstätten. Die Finanzierung des ISE durch den LSB und das ISIM ist für eine Erprobungsphase von zwei Jahren gesichert. Die Landesregierung unterstützt das Projekt mit 39 000 Euro jährlich. Danach soll sich eine Evaluation anschließen, wie diese Arbeit bei den Vereinen und Kommunen angenommen und bewertet wird. Drucksache 16/4971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode III. Sportstätten 13. Gibt es einen aktuellen Sportstättenleitplan für Rheinland-Pfalz? Ein landesweit gültiger Sportstättenleitplan liegt nicht vor. Die unterschiedliche Sportstättennachfrage und das unterschiedliche Sportverhalten in einer Kom mune führen zu unterschiedlichen Prägungen der Sportlandschaft. Im Übrigen ist die Sportstättenplanung ein Teil der kommunalen Selbstverwal tungsaufgabe und wird somit in kommunale Entscheidungsfindungen finanziel ler und kommunaler Entwicklungsplanungen insgesamt eingebunden. 14. Betrachtet es die Landesregierung als ihre Aufgabe, die Sportstättenentwicklung in Rheinland-Pfalz quantitativ und qualitativ zu steuern? Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant? Welche Mittel zur Erhaltung sind vorgesehen? Die Vorgehensweise der Landesregierung ist in der Beantwortung der Frage 11 beschrieben. Daraus geht hervor, dass sich die Landes regierung als Partner der Kommunen betrachtet. Eine qualitative Steuerung von Sportstätteninvestitionen erfolgt dahingehend , dass durch Beratung finanzielle Fehlentscheidungen, insbesondere hohe Folgekosten, die die Kommunen belasten, verhindert werden sollen. Aufwendungen für den Unterhalt sowie Investitionen für den Neubau von Sportstätten beurteilt die Kommunalaufsicht im Rahmen der Prüfung des Haus haltsplans. Eine kommunalaufsichtsbehördliche Entscheidung ist bei Investitio nen für den Neubau von Sportstätten erst möglich, wenn genehmigungsfähige Antragsunterlagen vorliegen, zu denen u. a., entsprechend den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zu § 44 LHO und des Gemeindehaushaltsrechts, ein Finanzierungsplan mit dem vorgesehenen Eigenanteil, den Folgekosten des Vorhabens und einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gehören. Die Förderung der Maßnahme ist nur bei ausreichender finan zieller Leistungsfähigkeit der Kommune möglich. Sportstätteninvestitionen und -entwicklungen gehen also immer im Zusammen hang mit der kommunalen Haushaltsentwicklung einher. 15. Welche Beiträge wird die Landesregierung zur Entwicklung und Siche rung eines systematischen Qualitätsmanagements in den Sportstätten  leisten? Im Rahmen der baufachlichen Prüfung wird unter Zugrundelegung der baufachlichen Ergänzungsbestimmungen und des Rundschreibens des Ministe riums der Finanzen über Wahrnehmung der Aufgaben der Bauverwaltung vom 14. Mai 2012 an die Struktur - und Genehmigungsdirektionen Süd und Nord auch eine Prüfung der Folgekostenermittlung nach DIN 18960 „Nut zungs - kosten im Hochbau“ erfolgen. Damit ist sichergestellt, dass bei der Bewilligung von Zuwendungen für Baumaßnahmen die gesamten mit den Baumaßnahmen verbundenen Kosten als Entscheidungsgrundlage vorgelegt werden. 16. Aus welchem Haushalt und in welcher Höhe wird der Sportstättenbau in den Kommunen vom Land gefördert? Der Sportstättenbau wird aus Kapitel 03 02 Titel 883 31 und 893 31 gefördert. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Fragen I.2 und II.10 liegen die notwendigen Detailangaben bereits vor. 17. Wie ist der Bestand an überregionalen Sportstätten in Rheinland-Pfalz ins gesamt (mit Angaben der Sportarten und der jeweiligen Zuschauer plätze)? Überregionale Sportstätten sind Anlagen, die für nationale und internationale Veranstaltungen (Europameisterschaften, Länderkämpfe und Deutsche Meisterschaften) konzeptioniert sind. Zu ihnen gehören Kampfbahnen des Typs A, große Fußballstadien und Hallen mit Sport- und Veranstaltungscha rakter. In Rheinland-Pfalz sind dies die Stadien in Mainz Coface Arena (Fußball, ma ximal 34 034 Zuschauer), Bruchwegstadion (Fußball, maximal 18 000 Zuschauer), Fritz-Walter-Stadion Kaiserslautern (Fußball, maximal 49 780 Zuschauer) und Koblenz-Oberwerth (Leichtathletik und Fußball, maxi mal 9 500 Zuschauer). Sporthallen mit überregionalem Charakter sind die CONLOG ARENA in Koblenz (mehrere Sportarten, maximal 5 000 Zuschauer), die Arena Trier (mehrere Sportarten) mit maximal 7 500 Zuschauern, die Ludwigshafener Friedrich-Ebert-Halle (unterschiedlich kombinierbare Sporttribünen mit sechs ansteigenden Reihen für bis zu 864 Besucher), sowie die Judo-Halle Speyer (maximal 1 000 Zuschauer). 18. Wie hat sich angesichts des Bäderprogramms in den Jahren 2010 bis 2015 der Bestand an Schwimmsportstätten in Rheinland-Pfalz (Anzahl und sportliche Nutzungsprofile in den einzelnen Freizeitbädern, Frei bädern und Hallenbädern sowie die jeweiligen Träger) entwickelt und wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der Zahl der Standorte in den nächsten Jahren ein? Hilfestellungen des Landes zur Bädersanierung wurden seit dem Jahr 2006 erarbeitet und in Zusammenarbeit mit den Kommunen konti nuierlich weiterentwickelt. Vor dem Hintergrund der verminderten Fähigkeit der kommunalen Träger, diese Einrichtungen zu betreiben und die Modernisie rungs- und Finanzierungsmittel bereitzustellen, war es notwendig, vornehmlich betriebskostenminimierte Bäder zu fördern und gemeindeübergreifende Kon zepte anzustoßen (interkommunale Zusammenarbeit). Bereits in den Jahren 2007 bis 2009 wurde im Rahmen des Schuldendiensthil feprogramms als Teil des Bäderprogramms die Sanierung von 40 Bädern un terstützt. Siehe auch die Antwort zu Frage 10. Auf die in der Großen Anfrage der Fraktion der CDU (Drucksache 15/3954 aus 2009) enthaltene umfangreiche Auflistung der Bäder mit der jeweiligen Badcharakteristik, in der insgesamt 279 Bäder 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4971 enthalten sind (davon 100 Hallenbäder) sei an dieser Stelle verwiesen. Zwischenzeitlich mussten aus dieser Liste die Bäder Adenau, Kirchen, Kichen-Wehbach, Mudersbach, Oberlahr-Bruch, Bad Münster, Idar-Oberstein, Kammerwoog, Vollmersbach, Kirchheimbolanden , Rülzheim, Koblenz Weissergasse, Koblenz Stolzenfels, Nickenich, Ehlscheid, Puderbach, Boppard, Arzbach, Kaub und Vinningen entfernt werden, da diese Bäder geschlossen wurden. Zur fachlichen Begleitung der Kommunen gehört es, die Zukunftsfähigkeit eines jeden Badstandorts zu überprüfen und eine Prognose der Besucherzahlen zu wagen. Im Jahr 2014 wurde das Land mit dem Ergebnis einer bundesweiten Untersuchung konfrontiert , die beinhaltet, dass Freibäder in den letzten zehn Jahren einen dramatischen Besucherrückgang zu verzeichnen hatten. Der Einbruch im Freibadbereich lag in einer Höhe von 52,9 Prozent der Besucherzahlen. Im selben Untersuchungszeitraum verzeichneten Freizeitbäder bei den Besu chen einen Zuwachs in zehn Jahren um 53,5 Prozent. Das Land Rheinland-Pfalz strebt somit eine Optimierung der Wirtschaftlichkeit und des technischen Standards, insbesondere bei Hallen- und Freizeitbädern, an. Es muss dargelegt werden wie eine Verminderung des Betriebskostenzuschusses er reicht werden, und wie die Nutzungsintensität der Anlage gesteigert werden kann. Der Rechnungshof hat die Betriebskosten der Hallenbäder in Rheinland-Pfalz in einer Querschnittprüfung erfasst und ausgewertet. In diesem Zusammen hang hat er angeregt, die Förderkriterien zu überprüfen und neu zu fassen. Aus Auslastungsgründen und zur qualitativen Verbesserung des Angebots werden zukünftig auch wieder Kombibäder (Kombination aus Hallen- und Frei bad) und interkommunal getragene Projekte bevorzugt. IV. Die Rolle des Sports bei der Integration 19. Welchen Handlungsbedarf im Sport sieht die Landesregierung hinsicht lich der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Rhein land-Pfalz? Welche daraus folgenden Ziele verfolgt die Landesregierung für den Sport in diesem Bereich in den nächsten fünf Jahren? Der Sport nimmt bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund eine besondere Rolle ein. Er kann einen wichtigen Beitrag zur Verständigung und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen unabhängig von Herkunft, Na tionalität, Sprache und Religion leisten. Sportliche Leistung und deren Anerkennung fördert die Selbstachtung der Menschen. Soziales und kulturelles Lernen wird durch die Beachtung der Spielregeln und des Gebots der Fairness gefördert. Sport wird gemeinsam von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund be trieben und hilft, Sprachbarrieren zu überwinden. Er überwindet Isolation und trägt dazu bei, Beziehungen zu knüpfen. Dies hat die Landesregierung auch bei der Fortschreibung des Integrationskonzepts in dieser Legislaturperiode dar gelegt und darin entsprechend berücksichtigt. 20. Welche Rolle kommt den Sportvereinen bei der Integration der jetzt neu ins Land kommenden Flüchtlinge zu? Für die Integration der neu ins Land kommenden Flüchtlinge kann der Sport ei nen wesentlichen Beitrag leisten. Daher gilt es die Chancen und Stärken des Sports auch für die Integration von Flüchtlingen zu nutzen. Dies wäre nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Integration dieser Menschen in die Zivilgesellschaft vor Ort, sondern auch ein wichtiger Impuls, der zur gesellschaftlichen Akzeptanz beitragen kann. Vor dem Hintergrund der aktuellen Zuwanderungs- und Flücht lingspolitik setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass das bestehende vor bildliche und sehr erfolgreiche Bundesprogramm „Integration durch Sport“, das sich bisher auf Basis der Vorgaben durch das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausschließlich an Migrantin nen und Migranten mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus richtet, auch für alle Asylsuchenden und Geduldeten unabhängig von der zu erwartenden Aufent haltsdauer geöffnet wird. Eine einsprechende Initiative der Integrationsministerinnen und -minster der Länder wurde kürzlich auf der 10. Integrationsministerkonferenz in Kiel be schlossen. Die Landesregierung unterstützt diese Position ausdrücklich. Durch die erwartete Neuaufnahme von Flüchtlingen in Rhein land-Pfalz in 2015 ist auch für den organisierten Sport eine neue Zielgruppe erwachsen. Der Landessportbund und seine Sportjugend sowie die regionalen Sportbünde Pfalz, Rheinhessen und Rheinland nehmen sich dieser an und leisten mit ihren Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Integration von Flüchtlingen. Beispielhaft verständigte man sich gemeinsam mit den Sportver sicherern des LSB darauf, dass Asylbewerber und Flüchtlinge, die Sportange bote in den rheinland-pfälzischen Sportvereinen wahrnehmen, in vollem Um fang unfall- und haftpflichtversichert sind, auch wenn kein Mitgliedsbeitrag ge zahlt werden kann. Darüber hinaus ist die diesjährige Spendenaktion „Kinderglück“ von Lotto Rheinland-Pfalz und der Lotto Stiftung, an der der Landes sportbund als Partner beteiligt ist, den Flüchtlingskindern gewidmet. Mit der Spendenaktion werden vor allem regionale Projekte und Initiativen unterstützt. Hierzu zählen insbeson dere auch zahlreiche Sportvereinsangebote – angefangen bei der kosten - freien Mitgliedschaft bis hin zum Sammeln von Sportbekleidung, Sportschuhen und Kleinsportgeräten. Alle Maßnahmen erfolgen ohne gesonderte finanzielle Hilfen seitens der Landesregierung. Punktuell kann der LSB in besonders dringlichen Fällen zur Unter - stützung der Vereinsarbeit auf Mittel der Glücksspirale zurück greifen. Besonders gelungene Aktionen der Sportvereine werden als „best-practice-Bei spiele“ und zur Anregung in „Sport InForm“ veröffentlicht . 11 Drucksache 16/4971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 21. Gibt es bei der Aufnahme der Betroffenen eine spezifische Nachfrage nach Sportinteressen? In der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier, in der Asylbegehrende bis zu drei Monate vor ihrer Verteilung auf die rheinland -pfälzischen Kommu nen aufgenommen und untergebracht werden, erfolgt keine spezifische Nach frage. Vielmehr gibt es neben einem Fitnessraum diverse Sportaktivitäten (Fußball, Basketball, Tischtennis, Spielplatz, Federball usw.) aus denen sich Interessierte das für sie jeweils passende Angebot heraussuchen können. Sportangebote wie Fußball, Kicker, Tischtennis, Federball, Tanzen sowie auch andere Freizeitbetätigungen im Freien stehen auch den Kindern und Jugend lichen im Rahmen der angebotenen Spielstube und vorschulischen Betreuung zur Verfügung. 22. Welche Vereine bieten explizit Angebote für muslimische Frauen und Mäd chen an? Die Anzahl der Vereine, die entsprechende Angebote vorhalten, ist nicht be kannt, da entsprechende Daten in den jährlichen Bestandserhebungen der Sportbünde nicht erfasst werden. Im Zuge des Projekts „Muslimische Mädchen im Sportverein“, das die Sport jugend im Landessportbund Rheinland-Pfalz mit Landesförderung durchführt, sind aktuell die Angebote folgender Vereine bekannt: – SV Goethe Mainz – Mombacher Turnverein – CTG Koblenz – FFC Niederkirchen – Daadener Turnverein – VfL Fontana Finthen – 1. FFC Montabaur – PSV Wengerohr – SC Lerchenberg – Sport- und Freizeit-Club Bombogen – JSV Speyer – TV Hermeskeil. Die CTG Koblenz hat drei Kooperationen und der JSV Speyer hat zwei Koope rationen. 23. Werden aktive Sportler an Vereine vermittelt? Für Betreu ung und Unterbringung der Flüchtlinge ist nach dem Landesaufnahmegesetz die Kommune zuständig. Eine konkrete Vermittlung kann daher nur lokal erfol gen. 24. Sind die Vereine in Kontakt mit den kommunalen Behörden? Die Bedeutung der Zusammenarbeit von Sportorganisationen und Kommunen zeigt sich in der Kooperationsvereinbarung „Starker Sport – starke Kommunen in Rheinland-Pfalz“. Diese Vereinbarung wurde 2011 konkretisiert und mit dem Ausschuss „Sport und Kommune“ wurde ein gemeinsames Beratungsgremium gegründet. Dieses Gremium führt Vertreter der Sportorganisationen, der Kom munalen Spitzenverbände und der Landesregierung zusammen. Nach Auskunft der kommunalen Spitzenverbände findet auf lokaler Ebene zwi schen den Kommunen und den Sportorganisationen eine intensive Zusam menarbeit statt. Hier gilt es, zunächst das gesellschaftliche, soziale und kultu relle Engagement der Sportorganisationen zu nennen. In den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen tragen die Sportorganisationen in Zusammen arbeit mit den kommunalen Gebietskörperschaften dazu bei, den Lebensalltag der Menschen positiv zu gestalten, die örtliche Gemeinschaft weiter zu en twickeln und so insgesamt zur gemeindlichen Weiterentwicklung beizutragen. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingssitu ation für den Bereich der Integration. Nach Angaben des Landessportbunds werden im seit 25 Jahren erfolgreichen Programm „Integration durch Sport“ Sportvereine unterstützt, die sich besonders für die Integrationsarbeit engagieren. Jährlich werden landesweit über 15 solcher Stützpunktvereine gefördert. Diese Vereine verfügen über ein besonders hohes soziales Potenzial und vielfältige Erfahrungen in integrativer und pädagogischer Arbeit. Das flächendeckende System der Stützpunktvereine garantiert eine effiziente Wirkung in Ansiedlungsschwerpunkten und sozialen Brennpunkten von Migranten. Darüber hinaus sind die Vereine stark mit anderen lokalen Organisationen vernetzt. Die Zusammenarbeit mit den Kommunen ist dabei zentraler Bestandteil des Programms „Integration durch Sport“. 25. Hilft das Land bei der Kontaktaufnahme zwischen den Vereinen und den Be troffenen? Für Betreuung und Unterbringung der Flüchtlinge ist nach dem Landesaufnah megesetz die Kommune zuständig. Eine konkrete Kontaktaufnahme kann da her nur lokal erfolgen. Eine Strukturhilfe für Vereine und Akteure vor Ort bietet das Land im Rahmen der Projektförderung für ehrenamtliches Engage - ment. In der Trierer Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende besteht ein Sport- und Bewegungsprojekt für Flüchtlingskinder in Zusammenarbeit mit dem FSV Tarforst (Fußball- und Sportverein Trier-Tarforst), der AOK und dem Haus der Gesundheit in Trier. Aktuell können einmal pro Woche 80 Flüchtlingskinder aus der Trierer Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in der Trierer Arena Ball spielen, rennen oder Gymnastik machen. Drei Trierer Schulen unterstützen das Projekt und die Arena Trier steht für die sportliche Nutzung zur Verfügung. Der FSV Tarforst und die AOK stellen hierbei Übungsleiter für das wöchentliche Sportprogramm . 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4971 26. Übernimmt das Land die Mitgliedsbeiträge für Flüchtlinge? Eine Übernahme von Mitgliedsbeiträgen durch das Land erfolgt nicht. Vielmehr können Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen (das sogenannte Bildungspaket) haben, wenn sie bzw. ihre Eltern Leistungen nach dem Asyl - bewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist seit dem 1. März 2015 im AsylbLG geregelt. Ge mäß § 3 Abs. 3 AsylbLG können dadurch Bedarfe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft entsprechend den §§ 34, 34 a und 34 b SGB XII berücksichtigt werden. Für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, für Unterricht in künstlerischen Fächern und angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und für Ferienfreizeiten wird für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein Budget von zehn Euro im Monat berücksichtigt. Für das Bildungs- und Teilhabepaket zuständig ist der jeweilige Leistungsträger bzw. die Kommune. V. Gewalt im Sport 27. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation im Bereich Gewalt im Sport? Gewalt im Sport ist nahezu ausnahmslos bei Fußballspielen – und hier insbe sondere bei Spielen der Bundesligen, 3. Liga und den Regionalligen – festzu stellen. Im Hinblick auf die Gewalt im Fußball sind bundesweit seit Jahren ver gleichbar hohe Fallzahlen zu verzeichnen, wobei diese in der Spielzeit 2013/2014, im Vergleich zur Vorsaison, erneut angestiegen sind. Ligaspielbetrieb Bundesgebiet Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga, fünf Regionalligen. Ein Vergleich der bisherigen Spielzeit in Rheinland-Pfalz belegt diesen Trend. In der laufenden Saison wurden (Stand: 1. April 2015) bereits 69 Personen bei Fußballspielen im Ligaspielbetrieb verletzt, darunter 23 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. In der gesamten vergangenen Saison wurden 63 Personen verletzt, davon zwölf Einsatzkräfte der Polizei. Ligaspielbetrieb Rheinland-Pfalz Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga, Regionalliga Südwest. Ziel der Landesregierung ist es, durch vielfältige Maßnahmen allen Besuchern ein friedliches Stadionerlebnis zu ermöglichen. Gegen - über Störern gilt aller dings eine „Null-Toleranz-Haltung“ und sie werden mit allen zur Verfügung ste henden Mitteln des Rechtsstaats bekämpft. 13 Spielzeit Verletzte Strafverfah ren Freiheitsentziehung/ Freiheitsbeschränkung 2013/2014 1 820 10 739 11 883 2012/2013 1 295 8 806 9 084 Spielzeit Verletzte Strafverfahren Freiheitsentziehung/ Freiheitsbeschränkung 2013/2014 63 230 667 2012/2013 64 212 344 28. Welche Konzepte der Gewaltprävention im Sport bestehen in Rheinland-Pfalz? Gemeinsam mit dem Südwestdeutschen Fußballverband und dem Fußballverband Rheinland hat die Polizei die Initiative „Fußball für ein buntes Miteinander! – Aktionstage gegen Rassismus und Diskriminierung“ durchgeführt. Auch wenn das Projekt in erster Linie das Ziel der Prävention von Rassismus und Antisemitismus im Fußball verfolgt, dienen die Maßnahmen auch der Verhinderung rechter Gewalt im Sport. In Kooperation mit dem Leichtathletik-Verband Rheinland wird die Kampagne über den Fußball hinaus auch auf den Breitensport ausgedehnt. Zur Fußballweltmeisterschaft der Männer in 2006 wurde das Straßenfußball-Projekt „balance Rheinland-Pfalz“ vom ISIM initiiert. 2011 wurde dann die Frauenfußball-Weltmeisterschaft besonders thematisiert. In 2012 wurden neue Partner hinzugewonnen. Mit dem Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen und dem Beauftragten der Landesregierung für Integration und Migration, sowie der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration als neuen Partnern konnte das Projekt Zugang zu Menschen mit Migrationshintergrund gewinnen und gemeinsame Sportveranstaltungen mit dieser Zielgruppe durchführen . Gemeinsam mit dem Landeskriminalamt, dem Fußballverband Rheinland, dem Südwestdeutschen Fußballverband und den kommunalen Präventionsgremien unterstützt die beim ISIM eingerichtete Leitstelle Kriminalprävention in Kooperation mit musli - mischen Organisationen die Durchführung von „Balance-Turnieren“. Die Sportjugend Rheinland-Pfalz veranstaltet zudem zur Gewaltprävention Mitternachtsfußball-Sportnächte, Schülerassistentenausbildungen sowie Anti-Gewalt-Parcours. Drucksache 16/4971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 29. Wie reagiert die Landesregierung auf Gewalt, gerade im Amateurbereich? Die Verhinderung von gewalttätigen Auseinandersetzungen bei Fußballspielen stellt für die Polizei eine ständige Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund werden die taktischen Konzepte regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Gegenüber Gewalttätern wird dabei konsequent vorgegangen, um Gewaltdelikte frühzeitig zu erkennen, zu verhindern oder mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu verfolgen. Umfangreiche Präventionsmaßnahmen bilden an den Spieltagen die Grundlage zur Gewährleistung der Sicherheit in den Fußballstadien. Das Ausleben von Gewalt, auch gegen die Polizei, kann nur im gesamtgesellschaftlichen Ansatz gelöst werden. Ein Erfolg versprechendes Maßnahmenkonzept zur Verhinderung von Gewalt bei Fußballspielen kann nicht allein von der Polizei geleistet werden . Hier sind die Vereine, Kommunen, Verbände und Sicherheitsbehörden gleichermaßen gefordert, um in einem gemeinsamen Dialog die notwendigen Maßnahmen abzustimmen und umzusetzen. Wichtig ist darüber hinaus auch die Einbeziehung der Fans. Durch Kommunikation und Interaktion muss ein Klima geschaffen werden, welches Gewalt und Rassismus verhindert und entsprechenden Tendenzen vorbeugt. Von daher unterstützt die Landesregierung Fanprojekte und die Zusammenarbeit mit den Fanbeauftragten nachhaltig. Die Sicherheitskonzepte der Polizei haben sowohl im Profi- als auch im Amateurbereich Gültigkeit. Für die Standorte Mainz, Kaiserslautern und Trier unterstützt das Land die jeweiligen Fanprojekte der ortsansässigen Vereine (siehe Frage 34). 30. Welche Fangruppen gibt es in Rheinland-Pfalz, wo und wie stark agieren radikale Fangruppierungen? In Rheinland-Pfalz sind an den Standorten der Fußball-Traditionsvereine, insbesondere an den Bundesligastandorten Mainz und Kaiserslautern, Ultra- und Hooligan-Gruppierungen existent, wobei die Ultra-Gruppierungen in den vergangenen Jahren einen starken Zulauf zu verzeichnen hatten. Bei der Mehrzahl der Ultra-Strukturen handelt es sich um unpolitische, stark erlebnisorientierte und latent gewaltbereite Gruppen. Nach der Bewertung der jeweiligen Polizeipräsidien werden in dieser Saison in der „Mainzer Fußball-Szene“ ca. 150 Personen als „Ultras“ und ca. 25 Personen als Hooligans eingestuft. Die „Ultra-Szene“ des 1. FC Kaiserslautern wird auf ca. 750 Personen, die Hooligan-Szene auf ca. 100 Personen, geschätzt. 31. Wie beurteilt die Landesregierung die Verbindung rechtsradikaler Parteien mit gewaltbereiten Hooligans vor dem Hintergrund der Demonstrationen in Köln und Ludwigshafen? 32. Gibt es Erkenntnisse von Verbindungen rheinland-pfälzischer Fangruppen mit rechtsradikalen Parteien im Land? Eine strukturierte Beobachtung von Hooligan- oder Fan-Gruppen durch die Verfassungsschutzbehörde Rheinland-Pfalz findet nicht statt, da es sich hierbei – obgleich rechtsradikale Tendenzen erkennbar – in der Regel nicht um Bestrebungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Landesverfassungsschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LVerfSchG) handelt. Hooligans, sowie die hier in Rede stehenden Fangruppen , sind in ihrer Gesamtheit grundsätzlich nicht als rechtsextremistisch zu bewerten. Dies schließt partielle Überschneidungen der genannten Szenen nicht aus. Verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse fallen dann an, wenn bei der Beobachtung von (Rechts-)Extremisten Verbindungen zu oder Mitgliedschaften in Hooligan- oder Fan-Gruppen bekannt werden. Eine feste oder gefestigte Verbindung rechtsextremistischer Parteien mit der gewaltbereiten Hooliganszene oder rheinland-pfälzischen Fangruppen ist der Verfassungsschutzbehörde Rheinland-Pfalz nicht bekannt. Dies schließt partielle personelle Überschneidungen oder Kennverhältnisse zwischen der Hooligan-Szene oder rheinland-pfälzischen Fangruppen und dem rechtsextremistischen Spektrum nicht aus. 33. Wo gibt es welche Fanarbeit von Sportvereinen? Soweit unter Fanarbeit von Sportvereinen die pädagogische Begleitung der „Fans“, im Sinne der Gewaltprävention verstanden wird, ist ein entsprechendes Engagement vom 1. FSV Mainz 05, dem 1. FC Kaiserslautern und der SV Eintracht Trier 05 bekannt. Insofern ist davon auszugehen, dass in der Regel solche Art Fanbegleitung in Verbindung mit der Sportart Fußball steht. Darüber hinaus gibt es allenthalben und in allen Sportarten Fangruppierungen, die ihre Mannschaften bei deren Wettkämpfen begleiten. Bei der Beantwortung der vorliegenden Anfrage wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die Frage nicht auf diese Fangruppierungen bezieht. 34. Wie unterstützt das Land die Fanarbeit von Vereinen und Verbänden? Das Land fördert die Fußball-Fanprojekte vom 1. FSV Mainz 05, dem 1. FC Kaiserslautern und der SV Eintracht Trier 05 gemeinsam mit den Städten/Kommunen sowie dem Deutschen Fußball-Bund/der Deutschen Fußball-Liga gemäß dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) finanziell. 2014 stellte das Land eine Summe in Höhe von 110 000 Euro zur Verfügung (Kapitel 03 02 Titel 684 32). 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4971 VI. Sport und Bildung 35. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung im Schulsport? Die pädagogische und fachdidaktische Grundlegung für das Fach Sport ist für alle Schulformen und Schulstufen in den Rahmenvorgaben für den Schulsport entfaltet. Die pädagogische Leitidee für den Sportunterricht, der sportbezogen bilden und gleichzeitig erziehen soll, wird darin als Doppelauftrag formuliert. Der Sportunterricht soll bei allen Kindern und Jugendlichen die Freude an der Bewegung sowie am individuellen und gemeinschaftlichen Sporttreiben wecken, erhalten und vertiefen. Die Körperwahrnehmung und die Bewegungsvielfalt sollen sowohl individuell als auch in sozialen sportlichen Zusammenhängen entwickelt werden. Die besonderen Gelegenheiten, die der Sportunterricht bietet, sollen durchgängig genutzt werden, um personale und soziale Erziehung mit den rein fachlichen Aufgaben und Anforderungen zu verknüpfen. Die unterrichtliche Ausgestaltung des Fachs orientiert sich einerseits an bewährten Bewegungsfeldern und Sportarten (Einzel- und Mannschaftssportarten), andererseits eröffnet der pädagogische Freiraum viele Möglichkeiten, den Sportunterricht durch Elemente der aktuellen Bewegungskultur zu ergänzen oder die Sportarten, die an einer Schule in besonderer Weise gefördert werden, zusätzlich zu stärken. Weiterhin bieten schulische Arbeitsgemeinschaften zusätzliche sportliche Angebote. An Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen erfreut sich das Leistungsfach starker Nachfrage. Entsprechende zusätzliche Möglichkeiten eröffnet das Wahlpflichtfach in den Realschulen plus und in den Integrierten Gesamtschulen. Schulen, die besonders intensiv mit Sportvereinen zusammenarbeiten und ein tägliches Bewegungsangebot vorhalten, können mit dem Gütesiegel „Partnerschule des Sports“, das der Landessportbund Rheinland-Pfalz und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft , Weiterbildung und Kultur (MBWWK) gemeinsam verleihen, ausgezeichnet werden. Vor diesem Hintergrund ist der Schulsport in Rheinland-Pfalz auf einem guten Weg. 36. Welche Bildungseinrichtungen gibt es im Land Rheinland-Pfalz, die Sport anbieten bzw. sportliche Qualifikationen vermitteln? In Rheinland-Pfalz bieten bzw. vermitteln die Sportinstitute der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, der Technischen Universität Kaiserslautern, der Universität Koblenz-Landau, Campus Koblenz und der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau Qualifika - tionen im Sport. Das Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz (PL) bietet Maßnahmen zur Fortbildung und Qualifikation (Fortbildungsreihen) im Themenbereich Sport für Lehrkräfte aller Schularten an. Im Bereich der Weiterbildung werden Sportangebote und sportliche Qualifikationen von den 103 Mitgliedseinrichtungen des Bildungs werks Sport des Landessportbunds Rheinland-Pfalz als anerkannter Träger der Erwachsenenweiterbildung vermittelt. Das Bildungswerk selbst unterhält Beratungszentren für Sportinteressierte in Idar-Oberstein, Mainz, Montabaur, Schifferstadt, Treis-Karden und Trier sowie bei Mitgliedseinrichtungen in Annweiler, Edenkoben, Kaiserslautern und Koblenz. Nach Auskunft des Landessportbunds bilden Einrichtungen der Sportselbstverwaltung eine weitere Säule zur Schaffung sportlicher Qualifikationen, die im wesentlichen Lizenzaus- und -fortbildungen nach innen vermitteln. Ihre Angebote richten sich an Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager sowie Jugendleiterinnen und Jugendleiter. Angebotsträger sind: – Landessportbund Rheinland-Pfalz e. V., – Regionale Sportbünde (Rheinland, Rheinhessen, Pfalz), – Sportjugend Rheinland-Pfalz (auch mit ihren regionalen Untergliederungen), – Fachverbände (Landesfachverbände und regionalen Untergliederungen), – Europäische Akademie des rheinland-pfälzischen Sports in Trier. 37. In welchen Formen und mit wie vielen Haushaltsmitteln unterstützt das Land diese Organisationen? Für die Sportinstitute der Hochschulen wird auf die Antwort zu Frage 46 verwiesen. Das Land sichert den ordnungsgemäßen Betrieb und die bedarfsorientierte Durchführung der Fortbildungsmaßnahmen des Pädagogischen Landesinstituts Rheinland-Pfalz. In Kapitel 09 35 sind die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel veranschlagt. Als anerkannte Landesorganisation der Weiterbildung erhält das Bildungswerk Sport des Landessportbunds Rheinland-Pfalz eine Förderung nach den Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetzes. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den vom Bildungswerk und seinen Mitgliedseinrichtungen im zweiten Kalenderjahr vor dem laufenden Haushaltsjahr durchgeführten und vom Statistischen Landesamt erfassten Weiterbildungsstunden. Hinzu kommen die Grundförderung zu den Personalkosten für hauptberufliche pädagogische Fachkräfte, die im Bereich der Weiterbildung tätig sind, und diejenige zu den Kosten der Geschäftsführung des Bildungswerks Sport. 15 Drucksache 16/4971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die institutionellen Einrichtungen der Sportselbstverwaltung erhalten zur Ausbildung und Förderung der lizenzierten Übungsleiterinnen und -leiter und Vereinsmanagerinnen und -manager ihrer Vereine aus Landesmitteln eine jährliche Zuweisung von rund 4,178 Millionen Euro (siehe auch Tabelle bei Frage 64). Hiervon gehen 3,681 Millionen Euro an die Sportbünde mit entsprechender Zweckbindung. Insgesamt finden davon ca. 900 000 Euro direkte Verwendung für die Qualifizierung von Vereinsmitarbei - terinnen und -mitarbeitern. Der größere Betrag dient der Unterstützung der Vereine zur Honorierung ihrer ehren- und hauptamt - lichen lizenzierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Sportjugend des LSB erhält für die Aus- und Fortbildung von Kindern und Jugendlichen (Jugend-Übungsleiterinnen und -leiter , Jugendleiterinnen und -leiter, Schülerassistentinnen und -assistenten) auch Mittel aus dem Landesjugendplan. Darüber hinaus werden besondere Maßnahmen der Jugendbildung auch vom MBWWK gefördert. Zudem werden der Sportjugend zur Förderung von Projekten Mittel in Höhe von 153 300 Euro (Haushalt 2014/2015) vom ISIM zur Verfügung gestellt. 38. Welche Entwicklung im Schulsport ist in den letzten Jahren zu beobachten – im Sportunterricht, – im außerunterrichtlichen Sport, – im Rahmen der Ganztagsbetreuung, – bei fachfremdem Unterricht, – bei der Qualifizierung der Lehrkräfte, die Sport fachfremd unterrichten, insbesondere im Bereich der Inklusion, – geschlechtsspezifisch? Die Lehrpläne des Fachs Sport orientieren sich inhaltlich sowohl an Sportarten als auch an pädagogischen Perspektiven. Im Bereich der Sportarten werden in den Einzelsportarten, den Spielsportarten und dem pädagogischen Freiraum drei Schwerpunkte gesetzt . Erfolgen in den beiden ersten Bereichen Vorgaben durch die Lehrpläne, so bietet der pädagogische Freiraum Möglichkeiten für Lehrkräfte und Lerngruppen, neue Sportarten oder Elemente der aktuellen Bewegungskultur im Sportunterricht zu erproben oder bereits Erlerntes zu festigen. Die pädagogischen Perspektiven ermöglichen eine bewusste Akzentuierung des Unterrichts. Neben die Perspektive Leistung treten die Bereiche soziales Miteinander, Körperwahrnehmung, Gesundheit, gestalterische Elemente des Bewegungslernens und Spannung/Spiel. Die Gestaltung des außerunterrichtlichen Sports orientiert sich an den personellen und räumlichen Möglichkeiten der einzelnen Schule. Außerunterrichtliche Angebote gibt es vor allem im Ganztagsschulangebot. Im Rahmen des Ganztagsprogramms ist der Sport ein gefragter außerschulischer Kooperationspartner. Durch die Vielzahl von qualifizierten Personen, vor allem Lehrkräfte, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, finden verstärkt die Sportarten Berücksichtigung, die nicht den klassischen Schulsportarten zuzurechnen sind und Elemente der modernen Bewegungskultur abbilden. Die Zahl fachfremd eingesetzter Lehrkräfte im Sportunterricht nimmt kontinuierlich ab; betrug ihre Gesamtzahl im Schuljahr 2012/2013 noch 333 im Sektor der weiterführenden Schulen, so sank diese Zahl im Schuljahr 2014/2015 auf 169. Im Bereich der Grundschule führt das vorherrschende Klassenlehrerprinzip zu einem im Vergleich zu anderen Schulstufen höheren Anteil „fachfremd“ erteilten Sportunterrichts. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass in Rheinland-Pfalz spezifische Fortbildungen angeboten und von Grundschullehrerinnen und -lehrern in besonderem Maße wahrgenommen werden. Um die Qualität des Sportunterrichts in der Primarstufe zu stabilisieren, wurde im Jahr 2009 eine über zwei Jahre gehende Fortbildungsreihe (MOQS – modu - larisierte Qualifikation im Sport der Primarstufe) gestartet, die von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, der Schulbehörde und dem MBWWK getragen wird. Inzwischen läuft der dritte Durch-gang dieser modularisierten Fortbildung, die im Mai 2015 abschließt. Ein weiterer Durchgang ist für 2015 bis 2017 geplant. Das Fortbildungsprogramm umfasst zehn Module, die die Bewegungsfelder des neuen Teilrahmenplans abbilden. Die teilnehmenden Lehrkräfte erhalten ein Zertifikat und haben die Möglichkeit, sich zu einer Prüfung für den Erwerb der Unterrichtserlaubnis anzumelden. Im September 2015 beginnt eine weitere modularisierte Fortbildung, die den Schwerpunkt auf Inklusion im Schulsport legt. Hier arbeiten die Unfallkasse, die Schulbehörde und das MBWWK eng zusammen. Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Inklusion im Sport“ bieten auch die regionalen Sportbünde an. Eine besondere Entwicklung im Bereich der geschlechtsspezifischen Ausprägung sportbezogener Motive von Schülerinnen und Schülern ist nicht erkennbar. 39. Wie hat sich die Fortbildung der Sportlehrkräfte an Schulen in den Jahren 2010 bis 2015 entwickelt? Das Interesse der Sportlehrkräfte an Fortbildungsangeboten des Pädagogischen Landesinstituts (PL) ist seit Jahren konstant hoch. Die Angebotsschwerpunkte liegen im Primarstufenbereich. Folgende Fortbildungsreihen wurden und werden für Lehrkräfte angeboten: 1. MOQS – Modulare Qualifikation im Fach Sport in der Primarstufe Im Zeitraum 2010 bis Dezember 2014 haben insgesamt 189 Veranstaltungen mit 5 830 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattgefunden . 2. SFU – Sportförderunterricht in allen Schularten Im Zeitraum 2010 bis Dezember 2014 haben insgesamt sieben Veranstaltungen mit 208 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattgefunden . 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4971 3. „Erlaubnis der Schulbehörde für den Schwimmunterricht“ Im Zeitraum 2010 bis März 2015 haben insgesamt 61 Veranstaltungen mit 1 265 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattgefunden . Für Lehrkräfte aus den Sekundarstufen I und II werden vorwiegend Maßnahmen in verschiedenen Sportdisziplinen (u. a. Felsklettern , Hockey, Badminton, Mountainbiken in der Schule, Ringen, Nordic-Walking) nachgefragt und angeboten. Im Zeitraum 2010 bis März 2015 haben 89 Veranstaltungen mit 1 346 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattgefunden. Insgesamt hat das PL im abgefragten Zeitraum 346 Fortbildungsveranstaltungen für Sportlehrkräfte mit insgesamt 8 649 Teilneh - me rinnen und Teilnehmern durchgeführt. Die konzeptionelle Erarbeitung für eine modular aufgebaute Maßnahme zur „Qualifikation im inklusiven Schulsport (Qisu)“ für Lehrkräfte ist in Vorbereitung und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem MBWWK, der ADD und der Unfallkasse RheinlandPfalz . Verschiedene Handreichungen für den Sportunterricht mussten aufgrund der hohen Nachfrage beim PL nachgedruckt werden (Lehrplan Sport Sek. I: 254 Exemplare, Lehrplan Sport Sek. II: 191 Exemplare, Lehrplan Sport Sek. II – Teil 2: 199 Exemplare). Für 2015 erfolgt ein Nachdruck von insgesamt 300 Exemplaren. 40. Wie sieht das Verhältnis von neu in den Schuldienst eintretenden Sportlehrerinnen und Sportlehrern zu pensionierten Sportkräften in den nächsten fünf Jahren aus? Nach den vorliegenden Daten befinden sich unter den altersbedingt ausscheidenden hauptamtlichen Lehrkräften jahresdurchschnittlich etwa 160 Personen mit der Lehrbefähigung für das Fach Sport. Derzeit verlassen pro Jahr durchschnittlich etwa 220 ausgebildete Lehrkräfte die Studienseminare in Rheinland-Pfalz, die über eine Lehrbefähigung für das Fach Sport verfügen. Nicht alle werden auch für den Schuldienst des Landes zur Verfügung stehen. Anderer - seits kommen auch ausgebildete Lehrkräfte aus anderen Ländern nach Rheinland-Pfalz. Im Schuljahr 2014/2015 wurden insgesamt 210 Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung im Fach Sport eingestellt. 41. Ist  sichergestellt, dass der Sportunterricht in den kommenden Jahren entsprechend den Stundentafeln von Fachlehrkräften erteilt werden kann? In Rheinland-Pfalz kann das Fach Sport an den Universitäten Mainz, Koblenz-Landau (an beiden Campi) und in Kaiserslautern studiert werden. In den Lehrämtern für Realschulen plus, für Gymnasien und für berufsbildende Schulen kann es mit jedem anderen Fach kombiniert werden. Für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt an Förderschulen kann das Fach Sport Bestandteil vielfältiger Fächerkombinationen sein. Vor diesem Hintergrund bieten die lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge systemisch vielfache Anreize für an dem Studienfach Sport Interessierte, dies in eine Lehramtsausbildung einzubringen. Im Vorbereitungsdienst für die Lehrämter ist das Fach Sport mit einem Anteil von durchschnittlich 12 Prozent vertreten, der deutlich über dem Ansatz des Fachs in den Stundentafeln liegt. In den Studienseminaren für das Lehramt an Realschulen plus werden 15 Prozent der Anwärterinnen und Anwärter für das Fach Sport ausgebildet, für das Lehramt an Gymnasien sind es rund 16,5 Prozent und für das Lehramt an berufsbildenden Schulen 14 Prozent. 42. Wie  ist die Situation des Fachs Sport  in der gymnasialen Oberstufe,  insbesondere  im Abitur? Welche Angebote  sind an welchen Schulen vorhanden? Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den letzten fünf Jahren Sport als Abiturfach gewählt? Rheinland-Pfalz ist eines der wenigen Bundesländer, in denen Sport als Leistungsfach und damit auch als Abiturprüfungsfach an allen Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen grundsätzlich belegt werden kann. Ob eine Schule einen Leistungskurs Sport einrichtet, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab, insbesondere von den Schülerwünschen und der pädagogischen Schwerpunktsetzung der Schule. In der gymnasialen Oberstufe muss jede Schülerin bzw. jeder Schüler zumindest das zweistündige Grundfach Sport belegen, das nicht Abiturprüfungsfach sein kann. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2014/2015 das Leistungsfach oder das Grundfach Sport belegt haben, ist der folgenden Auflistung zu entnehmen. Bei den Schülerzahlen der Jahrgangsstufe 10 handelt es sich um Schülerinnen und Schüler in G8GTS; dort ist die Jahrgangsstufe 10 Einführungsphase. 17 Drucksache 16/4971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Kurzbezeichnung Kurs/Art Klassenstufe 10 11 12 13 GY Adenau 2 GK Pflicht 101 93 86 GY Altenkirchen 2 GK Pflicht 141 138 93 GY Alzey am Römerkastell 1 LK 14 13 16 2 GK Pflicht 190 155 118 GY Alzey Elisabeth-Langgässer 1 LK 14 11 5 2 GK Pflicht 137 171 119 GY Alzey Staatl. Aufbau 2 GK Pflicht 204 132 135 GY Andernach B. v. Suttner 1 LK 28 23 14 2 GK Pflicht 110 109 84 GY Andernach Salentin 2 GK Pflicht 100 79 77 3 GK fw 1 GY Annweiler 2 GK Pflicht 79 83 80 GY Bad Bergzabern 2 GK Pflicht 117 140 115 GY Bad Dürkheim 1 LK 21 16 14 2 GK Pflicht 120 113 107 GY Bad Ems 2 GK Pflicht 97 93 79 GY Bad Kreuznach am Römerkastell 2 GK Pflicht 139 152 123 GY Bad Kreuznach an der Stadtmauer 2 GK Pflicht 104 95 97 GY Bad Kreuznach Lina-Hilger 1 LK 22 14 15 2 GK Pflicht 105 100 99 GY Bad Marienberg 1 LK 11 22 5 2 GK Pflicht 77 57 72 GY Bad Neuenahr-Ahrweiler Are 1 LK 26 20 24 19 2 GK Pflicht 144 106 93 93 GY Bad Neuenahr-Ahrweiler Peter-Joerres 1 LK 18 13 2 GK Pflicht 130 109 127 3 GK fw 8 GY Bad Neuenahr-Ahrweiler Ursulinen 2 GK Pflicht 103 88 92 GY Bad Sobernheim 2 GK Pflicht 46 53 79 69 GY Bendorf 1 LK 17 13 16 2 GK Pflicht 106 75 68 GY Bernkastel-Kues 1 LK 23 17 2 GK Pflicht 111 104 91 GY Betzdorf 1 LK 15 30 2 GK Pflicht 136 162 145 GY Biesdorf 1 LK 13 15 15 2 GK Pflicht 47 70 57 GY Bingen Hildegardis 2 GK Pflicht 104 106 79 GY Bingen Stefan-George 2 GK Pflicht 157 132 135 GY Birkenfeld 1 LK 15 14 2 GK Pflicht 63 72 69 GY Bitburg St. Willibrord 1 LK 18 22 16 2 GK Pflicht 160 155 136 18 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4971 19 Kurzbezeichnung Kurs/Art Klassenstufe 10 11 12 13 GY Bolanden 2 GK Pflicht 96 86 95 83 GY Boppard 2 GK Pflicht 89 88 68 GY Cochem 1 LK 20 17 16 2 GK Pflicht 102 112 87 GY Dahn 2 GK Pflicht 54 53 50 GY Daun Geschwister-Scholl 2 GK Pflicht 83 88 61 GY Daun Thomas-Morus 2 GK Pflicht 51 77 51 57 GY Dierdorf 2 GK Pflicht 145 152 103 GY Diez 1 LK 18 21 22 2 GK Pflicht 67 84 65 GY Edenkoben 1 LK 25 20 22 2 GK Pflicht 101 110 105 GY Frankenthal Albert-Einstein 2 GK Pflicht 153 146 165 GY Frankenthal Karolinen 1 LK 22 16 17 2 GK Pflicht 113 128 97 GY Germersheim 1 LK 19 2 GK Pflicht 101 89 100 GY Gerolstein 2 GK Pflicht 114 102 71 GY Grünstadt 1 LK 18 23 19 2 GK Pflicht 100 120 91 GY Hargesheim 2 GK Pflicht 89 87 91 GY Haßloch 1 LK 27 17 31 16 2 GK Pflicht 60 106 96 93 GY Hermeskeil 2 GK Pflicht 95 88 86 GY Herxheim 1 LK 24 19 14 2 GK Pflicht 115 113 116 GY Höhr-Grenzhausen 1 LK 12 2 GK Pflicht 70 89 80 GY Idar-Oberstein an der Heinzenwies 2 GK Pflicht 88 91 71 GY Idar-Oberstein Göttenbach 2 GK Pflicht 75 67 62 GY Ingelheim Sebastian-Münster 1 LK 29 2 GK Pflicht 165 173 158 GY Kaiserslautern Albert-Schweitzer 2 GK Pflicht 90 87 90 GY Kaiserslautern am Rittersberg 2 GK Pflicht 117 121 99 GY Kaiserslautern Burggymnasium 2 GK Pflicht 105 107 78 GY Kaiserslautern Heinrich-Heine 1 LK 53 53 38 2 GK Pflicht 82 72 61 GY Kaiserslautern Hohenstaufen 2 GK Pflicht 127 95 116 GY Kaiserslautern St.-Franziskus 2 GK Pflicht 111 84 78 GY Kirchheimbolanden 1 LK 15 16 11 2 GK Pflicht 76 60 63 GY Kirn 2 GK Pflicht 76 69 62 Drucksache 16/4971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 20 Kurzbezeichnung Kurs/Art Klassenstufe 10 11 12 13 GY Koblenz auf dem Asterstein 1 LK 17 24 21 2 GK Pflicht 54 66 48 GY Koblenz auf der Karthause 1 LK 27 22 31 2 GK Pflicht 86 87 65 GY Koblenz Cusanus 2 GK Pflicht 85 98 89 GY Koblenz Eichendorff 2 GK Pflicht 125 85 113 3 GK fw 1 GY Koblenz Görres 2 GK Pflicht 91 72 73 GY Koblenz Hilda 2 GK Pflicht 141 116 109 GY Koblenz Max-von-Laue 2 GK Pflicht 141 113 87 3 GK fw 1 GY Konz 1 LK 13 15 9 2 GK Pflicht 60 88 83 GY Kusel 1 LK 13 14 14 2 GK Pflicht 74 79 87 3 GK fw 1 1 GY Lahnstein Marion-Dönhoff 2 GK Pflicht 63 59 109 69 GY Lahnstein St. Johannes 1 LK 18 19 16 2 GK Pflicht 89 98 75 GY Landau Eduard-Spranger 1 LK 18 12 11 2 GK Pflicht 75 75 89 GY Landau Maria-Ward 1 LK 8 5 2 GK Pflicht 87 82 89 GY Landau Max-Slevogt 1 LK 23 20 14 2 GK Pflicht 96 78 94 GY Landau Otto-Hahn 1 LK 18 23 18 2 GK Pflicht 111 112 87 GY Landstuhl 2 GK Pflicht 130 127 112 GY Lauterecken 2 GK Pflicht 52 44 38 GY Linz 2 GK Pflicht 127 91 86 GY Ludwigshafen Carl-Bosch 2 GK Pflicht 143 138 129 GY Ludwigshafen Geschwister-Scholl 2 GK Pflicht 98 107 84 GY Ludwigshafen Heinrich-Böll 1 LK 18 15 13 2 GK Pflicht 69 64 72 GY Ludwigshafen Max-Planck 2 GK Pflicht 76 88 58 GY Ludwigshafen Theodor-Heuss 1 LK 18 2 GK Pflicht 82 95 114 GY Ludwigshafen Wilhelm-von-Humboldt 2 GK Pflicht 92 111 76 GY Mainz Frauenlob 2 GK Pflicht 137 136 118 GY Mainz Gutenberg 1 LK 25 12 22 2 GK Pflicht 121 122 118 GY Mainz Maria-Ward 2 GK Pflicht 151 120 129 GY Mainz Rabanus-Maurus 2 GK Pflicht 99 127 100 GY Mainz Schloß 1 LK 15 18 2 GK Pflicht 96 109 131 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4971 21 Kurzbezeichnung Kurs/Art Klassenstufe 10 11 12 13 GY Mainz Theresianum 1 LK 17 16 17 28 2 GK Pflicht 94 82 79 97 GY Mainz Willigis 2 GK Pflicht 104 104 115 109 GY Mainz-Gonsenheim 1 LK 19 12 17 23 2 GK Pflicht 99 95 123 128 GY Marienstatt 2 GK Pflicht 94 104 81 GY Maxdorf 2 GK Pflicht 60 90 GY Mayen 1 LK 28 14 18 2 GK Pflicht 149 124 103 GY Meisenheim 1 LK 9 12 9 2 GK Pflicht 38 53 26 GY Montabaur Mons-Tabor 2 GK Pflicht 163 119 135 GY Montabaur Peter-Altmeier 2 GK Pflicht 54 47 45 GY Münstermaifeld 2 GK Pflicht 91 93 86 GY Nackenheim 2 GK Pflicht 78 82 GY Neuerburg 1 LK 13 14 11 2 GK Pflicht 106 71 80 GY Neustadt 1 LK 18 2 GK Pflicht 112 141 90 GY Neustadt Käthe-Kollwitz 2 GK Pflicht 81 94 86 GY Neustadt Kurfürst-Ruprecht 1 LK 19 2 GK Pflicht 108 103 115 GY Neustadt Leibniz 1 LK 22 20 14 2 GK Pflicht 96 89 73 GY Neuwied Heisenberg 2 GK Pflicht 88 74 88 GY Neuwied Rhein-Wied 2 GK Pflicht 148 135 93 GY Nieder-Olm 1 LK 29 19 20 2 GK Pflicht 154 127 129 GY Oppenheim 1 LK 27 34 13 2 GK Pflicht 148 132 110 GY Pirmasens Hugo-Ball 1 LK 9 12 2 GK Pflicht 83 77 98 GY Pirmasens Immanuel-Kant 2 GK Pflicht 66 48 41 GY Pirmasens Leibniz 2 GK Pflicht 76 59 56 GY Prüm Regino 1 LK 21 17 28 2 GK Pflicht 127 116 100 GY Ramstein-Miesenbach 1 LK 16 22 9 2 GK Pflicht 85 100 80 GY Remagen 1 LK 12 18 14 10 2 GK Pflicht 58 66 60 61 GY Saarburg 1 LK 19 10 2 GK Pflicht 85 107 73 GY Schifferstadt 2 GK Pflicht 116 117 107 Drucksache 16/4971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 22 Kurzbezeichnung Kurs/Art Klassenstufe 10 11 12 13 GY Schweich Bonhoeffer 1 LK 13 13 2 GK Pflicht 45 59 44 GY Simmern 1 LK 23 24 18 2 GK Pflicht 117 122 116 GY Sinzig 1 LK 20 10 17 2 GK Pflicht 76 63 63 GY Speyer am Kaiserdom 2 GK Pflicht 86 93 91 GY Speyer Edith-Stein 2 GK Pflicht 87 73 57 GY Speyer Friedrich-Magnus-Schwerd 1 LK 20 15 16 2 GK Pflicht 117 108 107 GY Speyer Hans-Purrmann 1 LK 15 2 GK Pflicht 128 96 116 GY Speyer Nikolaus-von-Weis 2 GK Pflicht 119 92 94 GY St. Goarshausen 2 GK Pflicht 106 97 92 GY Traben-Trarbach 1 LK 15 9 13 2 GK Pflicht 64 82 70 GY Trier Angela-Merici 1 LK 10 7 9 2 GK Pflicht 74 98 70 GY Trier Auguste-Viktoria 1 LK 23 11 14 2 GK Pflicht 129 103 95 GY Trier Friedrich-Spee 1 LK 15 7 14 11 2 GK Pflicht 41 54 86 65 GY Trier Friedrich-Wilhelm 1 LK 17 22 16 2 GK Pflicht 79 73 55 GY Trier Humboldt 1 LK 16 14 13 2 GK Pflicht 84 84 84 GY Trier Max-Planck 1 LK 21 19 18 2 GK Pflicht 112 85 79 GY Vallendar 2 GK Pflicht 68 56 48 GY Westerburg 2 GK Pflicht 120 101 93 GY Winnweiler 2 GK Pflicht 98 66 48 GY Wissen 1 LK 10 11 2 GK Pflicht 121 104 60 GY Wittlich Cusanus 1 LK 21 15 8 2 GK Pflicht 77 76 62 GY Wittlich Peter-Wust 2 GK Pflicht 90 94 94 GY Worms Eleonoren 2 GK Pflicht 110 114 106 GY Worms Gauß 2 GK Pflicht 161 116 109 GY Worms Rudi-Stephan 2 GK Pflicht 118 91 93 GY Wörth 1 LK 25 22 13 2 GK Pflicht 134 131 102 3 GK fw 3 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4971 23 Kurzbezeichnung Kurs/Art Klassenstufe 10 11 12 13 GY Zweibrücken Helmholtz 1 LK 21 13 15 2 GK Pflicht 83 91 96 GY Zweibrücken Hofenfels 1 LK 24 16 17 2 GK Pflicht 115 123 90 Summe Gymnasien 1 110 15 795 14 858 13 402 IGS Deidesheim-Wachenheim 2 GK Pflicht 81 IGS Enkenbach-Alsenborn 1 LK 23 21 16 2 GK Pflicht 63 50 46 IGS Hamm 1 LK 16 13 14 2 GK Pflicht 85 61 52 IGS Horhausen 2 GK Pflicht 88 60 61 IGS Ingelheim 2 GK Pflicht 122 94 79 IGS Kaiserslautern B. v. Suttner 1 LK 18 15 11 2 GK Pflicht 115 81 51 IGS Kandel 1 LK 15 10 2 GK Pflicht 106 76 91 IGS Kastellaun 1 LK 17 15 14 2 GK Pflicht 105 99 85 IGS Koblenz 2 GK Pflicht 54 47 31 IGS Landau Montessori 1 LK 14 2 GK Pflicht 43 19 17 IGS Ludwigshafen Ernst Bloch 2 GK Pflicht 107 69 78 IGS Ludwigshafen Gartenstadt 2 GK Pflicht 79 63 53 IGS Mainz Anna Seghers 2 GK Pflicht 103 92 77 IGS Mainz Bretzenheim 1 LK 54 47 35 2 GK Pflicht 112 108 101 IGS Mutterstadt 2 GK Pflicht 72 58 52 IGS Nieder-Olm 1 LK 13 2 GK Pflicht 80 IGS Otterberg 2 GK Pflicht 48 51 38 IGS Rockenhausen 2 GK Pflicht 83 74 73 IGS Sprendlingen 2 GK Pflicht 82 IGS Stromberg 1 LK 20 11 2 GK Pflicht 78 62 60 IGS Thaleischweiler-Fröschen 2 GK Pflicht 94 82 52 IGS Worms 1 LK 11 2 GK Pflicht 66 IGS Wörrstadt 1 LK 11 11 2 GK Pflicht 97 85 62 IGS Zell 2 GK Pflicht 69 Summe Integrierte Gesamtschulen 2 233 1 474 1 260 Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik. Drucksache 16/4971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die in den letzten fünf Schuljahren in der Jahrgangsstufe 13 das Leistungsfach Sport belegt haben, ist der folgenden Auflistung zu entnehmen. Diese Schülerinnen und Schüler wurden, sofern sie an der Abiturprüfung teilgenommen haben, schriftlich und praktisch im Abitur im Leistungsfach Sport geprüft. 24 Schule 2010 2011 2012 2013 2014 GY Alzey am Römerkastell 16 GY Alzey Elisabeth-Langgässer 5 GY Andernach B. v. Suttner 11 19 14 15 14 GY Bad Dürkheim 12 18 15 17 14 GY Bad Kreuznach Lina-Hilger 15 GY Bad Marienberg 16 5 GY Bad Neuenahr-Ahrweiler Are 15 16 15 23 19 GY Bad Neuenahr-Ahrweiler Peter-Joerres 18 15 12 15 13 GY Bad Neuenahr-Ahrweiler Ursulinen 8 GY Bendorf 13 12 15 16 16 GY Bernkastel-Kues 19 27 16 19 GY Betzdorf 27 34 25 23 30 GY Biesdorf 16 16 15 9 15 GY Bitburg 20 23 GY Bitburg St. Willibrord 16 16 GY Cochem 19 10 16 GY Diez 12 15 18 22 GY Edenkoben 21 12 17 22 GY Frankenthal Karolinen 18 9 19 11 17 GY Germersheim 11 GY Grünstadt 19 10 15 19 GY Haßloch 22 24 29 16 16 GY Herxheim 14 18 11 11 14 GY Höhr-Grenzhausen 12 19 GY Kaiserslautern Heinrich-Heine 47 43 47 44 38 GY Kirchheimbolanden 15 13 9 11 GY Koblenz auf dem Asterstein 17 21 10 18 21 GY Koblenz auf der Karthause 23 34 26 36 31 GY Konz 16 12 16 15 9 GY Kusel 19 22 22 7 14 GY Lahnstein St. Johannes 18 25 23 20 16 GY Landau Eduard-Spranger 12 12 7 11 11 GY Landau Maria-Ward 8 4 8 4 GY Landau Max-Slevogt 24 8 20 23 14 GY Landau Otto-Hahn 17 21 18 12 18 GY Ludwigshafen Heinrich-Böll 27 11 19 15 13 GY Mainz Gutenberg 16 24 17 18 22 GY Mainz Theresianum 21 13 12 28 GY Mainz-Gonsenheim 18 21 19 18 23 GY Mayen 20 11 17 14 18 GY Meisenheim 9 8 3 9 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4971 25 Schule 2010 2011 2012 2013 2014 GY Neuerburg 17 33 19 16 11 GY Neustadt 15 17 13 GY Neustadt Leibniz 12 15 7 14 GY Neuwied Heisenberg 9 7 11 GY Nieder-Olm 30 22 24 21 20 GY Oppenheim 15 15 24 27 13 GY Prüm Regino 9 9 13 28 GY Ramstein-Miesenbach 9 GY Remagen 20 14 11 16 10 GY Saarburg 10 10 GY Schweich 8 15 GY Schweich Bonhoeffer 8 13 GY Simmern 18 27 22 11 18 GY Sinzig 9 20 8 16 17 GY Speyer Friedrich-Magnus-Schwerd 19 13 19 14 16 GY Traben-Trarbach 9 6 13 13 GY Trier Angela-Merici 6 9 12 4 9 GY Trier Auguste-Viktoria 14 18 14 11 14 GY Trier Friedrich-Spee 18 10 12 10 11 GY Trier Friedrich-Wilhelm 12 19 15 10 16 GY Trier Humboldt 15 14 13 13 13 GY Trier Max-Planck 17 11 22 26 18 GY Wissen 11 10 11 11 GY Wittlich Cusanus 20 17 10 11 8 GY Wörth 13 14 20 23 13 GY Zweibrücken Helmholtz 15 15 18 15 15 GY Zweibrücken Hofenfels 17 15 16 12 17 IGS Enkenbach-Alsenborn 6 19 14 14 16 IGS Hamm 12 14 IGS Horhausen 3 IGS Kaiserslautern B. v. Suttner 16 17 13 15 11 IGS Kastellaun 20 18 10 13 14 IGS Mainz Bretzenheim 23 26 21 31 35 IGS Stromberg 13 7 IGS Thaleischweiler-Fröschen 9 IGS Wörrstadt 10 18 20 10 11 Gesamt 942 1 093 973 953 1 038 Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik. Drucksache 16/4971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 43. Welche Programme zur Förderung von Sport und Bewegung laufen in Rheinland-Pfalz mit welchem Erfolg? Seit 1995 gibt es den Sportabzeichenwettbewerb der Schulen, der über viele Jahre von den Partnern BARMER Krankenkasse, Landessportbund Rheinland-Pfalz und MBWWK getragen wurde. Er fördert die breiten- und freizeitsportlichen Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler. Durch das Erreichen des Sportabzeichens werden den Kindern und Jugendlichen die positiven Zusammen - hänge von sportlicher Betätigung und gesunder Lebensführung näher gebracht. In den letzten Jahren entfielen mehr als die Hälfte aller erfolgreichen Sportabzeichenprüfungen in Rheinland-Pfalz auf Schülerinnen und Schüler, in 2013 waren es mit 40 280 bei einer Gesamtzahl von 53 533 Prüfungen sogar mehr als drei Viertel. Nach dem Ausstieg der BARMER Krankenkasse im Jahre 2013 wird der Wettbewerb durch die Unterstützung der regionalen Sportbünde weitergeführt. Der Laufabzeichenwettbewerb wird von den regionalen Leichtathletikverbänden durchgeführt. Das Laufabzeichen gliedert sich in insgesamt sechs Stufen, die Spanne reicht vom Lauf über 15 Minuten ohne Pause bis hin zur Marathondistanz. Im Jahr 2013 beteiligten sich insgesamt 10 645 Schülerinnen und Schüler allein im Gebiet des Leichtathletikverbands Rheinland an diesem Wettbewerb . Seit 2006 läuft das Projekt „Skipping hearts“ in Kooperation mit der deutschen Herzstiftung. Interessierte Schulen können einen kostenlosen Projekttag in der Sportart Rope skipping (Seilspringen) durchführen, der von Moderatorinnen und Moderatoren der Herzstiftung geleitet wird. Ziel des Projekts ist eine Verbesserung der motorischen Grundlagen der Schülerinnen und Schüler mit einfachen Mitteln, sowie die kreative Verknüpfung der Bewegungselemente. Seit 2002 organisiert das MBWWK die Schülerstaffel im Rahmen des Gutenberg-Marathons in Mainz. Mit mehr als 2 000 Schülerin - nen und Schülern ist dies die größte eintägige schulische Laufveranstaltung in Deutschland. In vielen Schulen haben sich Arbeitsgemeinschaften gebildet, die das ausdauernde Laufen ganzjährig betreiben. Im Jahr 2007 wurde erstmalig im Rahmen des Mittelrheinmarathons eine Laufveranstaltung für Schülerinnen und Schüler organisiert , an der über 600 Kinder und Jugendliche teilnahmen. Ein weiteres Angebot für Schulen wird im Rahmen des Nibelungenlaufs in Worms gemacht. Seit 40 Jahren engagieren sich rheinland-pfälzische Schülerinnen und Schüler erfolgreich im Rahmen der Bundeswettbewerbe „Jugend trainiert für Olympia“. In den letzten fünf Jahren nahmen fast 30 000 Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr in 17 Sportarten teil. Seit 2013 nehmen rheinland-pfälzische Schülerinnen und Schüler auch an den Wettbewerben „Jugend trainiert für Paralympics“ in den Sportarten Rollstuhlbasketball, Schwimmen, Tischtennis, Leichtathletik und Goalball teil. In den Sportarten Schwimmen und Tischtennis finden im laufenden Schuljahr erstmals gemeinsame Landesentscheide (Jugend trainiert für Olympia gemeinsam mit Jugend trainiert für Paralympics) statt. Das landesweite Förderprojekt zur Kooperation von Kindergärten und Sportvereinen „Kindergarten-Kids – mit Bewegung schlau und fit!“ sorgt mit jährlich 40 geförderten Projekten vor Ort für eine bewegungsorientierte Gesundheitsförderung. Seit 1998 wurden 910 Kooperationen gefördert, die gemäß einer Evaluation der Landeszentrale für Gesundheitsförderung (LZG) zu einer deutlichen Steigerung von Bewegung im Kindergartenalltag beigetragen haben und damit einen wichtigen Grundstein für ein Leben in Bewegung setzen. Die Kooperationen zwischen Spiel- und Lernstuben/Horten und Sportvereinen laufen nach einem ähnlichen Konzept ab, wobei die Zielgruppe Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 14 Jahren in Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf sind. Gefördert werden hier besonders Persönlichkeit und positives Sozialverhalten. Dazu dienen über das Medium der elementaren Bewegungsformen hinaus Sportarten mit unterschiedlichsten spezifischen Anforderungen. Seit Beginn der Fördermaßnahme in 2004 wurden 96 Kooperationen bezuschusst. Das Qualitätssiegel „Bewegungskita Rheinland-Pfalz“ ist seit 2005 ein anerkanntes Konzept der Bildungs- und Gesundheitsförderung durch Bewegung. Eine Broschüre fasst die Kriterien des Vereins Bewegungskindertagesstätte Rheinland-Pfalz e. V. zusammen, der interessierte Kitas berät und auf dem Weg zur Zertifizierung begleitet. Landesweit erhielten bisher 87 Kitas die Auszeichnung. Kooperationen von Sportvereinen und Ganztagsschulen: Sportliche Angebote sollen in einer guten Ganztagsschule einen besonderen Platz im pädagogischen Konzept einnehmen. Dafür sind Sportvereine die kompetenten Partner der Schulen. Im Schuljahr 2014/2015 schlossen 189 Vereine Kooperations- bzw. Dienstleistungsverträge mit Ganztagsschulen ab. Das bundesweite Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT/Pluspunkt Gesundheit zertifiziert seit 2000 präventive Bewegungs - angebote in Sportvereinen. Beim LSB sind zurzeit 350 zertifizierte Angebote registriert, bei den Turnverbänden ca. 1 800. Das Rezept für Bewegung wurde 2010 bundesweit eingeführt und in den Bundesländern mit unterschiedlichem Engagement und Erfolg umgesetzt. In Rheinland-Pfalz ist die Initiative auf keine große Resonanz gestoßen. Das Projekt Kooperation Alteneinrichtung – Sportverein wurde 2011 gestartet und eingegangene Kooperationen mit einem Zuschuss unterstützt. Insgesamt sind 30 Kooperationen durch das Projekt entstanden. 26 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4971 44. Wie hat sich die Förderung der Weiterbildung im Sport in den Jahren 2010 bis 2015 entwickelt? Grund-, Angebots- und Schwerpunktförderung gemäß Weiterbildungsgesetz (WBG): Außerdem wird derzeit ein seit 2014 gemeinsames Modellprojekt „Digitales Lernen“ des Bildungswerks Sport und der Ländlichen Erwachsenenbildung mit insgesamt rund 91 000 Euro gefördert. 45. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung in diesem Bereich für die Jahre 2010 bis 2015? Die Landesregierung verfolgt das Ziel der Gewährleistung eines flächendeckenden, vielfältigen und leistungsfähigen Weiterbildungsangebots im Land. Darüber hinaus gewährt § 3 Abs. 3 WBG den Volkshochschulen und anerkannten Landesorganisationen der Weiterbildung in freier Trägerschaft das Recht auf Eigenständigkeit und die Freiheit der Lehrplangestaltung. Die Sportorganisationen haben die Frage der Weiterbildung eigenständig im Rahmen Ihrer Autonomie zu regeln. 46. Welche Institute der Sportwissenschaft bestehen an den Hochschulen in Rheinland-Pfalz, mit welchen Forschungsschwerpunkten und welchem Personal- und Geldmitteleinsatz? An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gibt es im FB 02 Sozialwissenschaften, Medien und Sport ein Institut für Sportwissen - schaft. Aktuelle Forschungsschwerpunkte der einzelnen Arbeitsbereiche des Instituts für Sportwissenschaft sind Sportmedizin, Prävention und Rehabilitation, Sportökonomie/Sportsoziologie/Sportgeschichte, Sportpädagogik/Sportdidaktik, Sportpsychologie , Theorie und Praxis der Sportarten und Trainings- und Bewegungswissenschaft. Es gibt einen Stellenbestand von 55,5 Stellen für das Institut für Sportwissenschaft. Hinzu kommen aus dem Hochschulpakt Mittel für 6,5 Vollzeitäquivalente. 2014 standen für laufende Aufwendungen und (Ersatz-)Beschaffungen für Forschung und Lehre und die Unterhaltung des Schwimmbads 486 000 Euro zur Verfügung. Die Forschungsschwerpunkte des Fachgebiets Sportwissenschaften an der TU Kaiserslautern liegen in der Sportsoziologie, Sportpädagogik , Bewegungs- und Trainingswissenschaft sowie Sportgeschichte/Ethik. Der Umfang des Personals liegt bei zwei W 2-Professuren sowie 6,5 wissenschaftlichen Mitarbeiteräquivalenten und 0,5 nichtwissenschaftlichen Mitarbeiteräquivalenten. Dem Fachgebiet stehen 135 000 Euro für Sachmittel zur Verfügung. Das Institut für Sportwissenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Koblenz, setzt Forschungsschwerpunkte in den folgen - den Bereichen: naturwissenschaftlicher Bereich, u. a. biomechanische Bewegungsanalyse, geistes- und sozialwissenschaftlicher Bereich, u. a. interkulturelle Sportpädagogik. Das Institut hat derzeit fünf Stellen und einen Sachmitteletat von 55 100 Euro. Das Institut für Sportwissenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau, setzt Forschungsschwerpunkte in den Bereichen Sportmedizin und Trainingswissenschaften sowie Bildung und Bewegung. Das Institut hat derzeit fünf Stellen und einen Sachmitteletat von 34 700 Euro. 47. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung für die Entwicklung der Sportwissenschaft in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2010 bis 2015? Die Zuständigkeit für die Einrichtung und Entwicklung von Studiengängen und die Forschung liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Hochschulen. 48. Wie gestaltet sich der Hochschulsport in Rheinland-Pfalz an welchen Standorten, mit welchem Personal- und Geldmitteleinsatz und welchem Programmangebot? An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz beläuft sich der Personaleinsatz im Bereich des allgemeinen Hochschulsports auf drei Stellen (eine Vollzeit, vier Teilzeit). Hinzu kommen ca. 300 Übungsleiter (zu einem deutlichen Teil ehrenamtlich) im Rahmen von Honorarkraftverträgen. Der jährliche Mitteleinsatz für den laufenden Bedarf beträgt 128 200 Euro. Erträge aus dem laufenden Betrieb belaufen sich auf rund 50 000 Euro. Der allgemeine Hochschulsport umfasst mehr als 60 Sportarten. Standort ist nahezu ausschließlich das universitäre Sportgelände. Insgesamt verfügt der Hochschulsport der TU Kaiserslautern über 8,75 nichtwissenschaftliche Mitarbeiteräquivalente und wird mit jährlich 148 900 Euro aus Landesmitteln finanziert; hinzu kommen Mittel aus Beiträgen von Bediensteten und Gästen sowie ein Hochschulsportanteil an den Semesterbeiträgen. Zusätzlich gibt es einen Teilbereich UNIFIT-Fitnessstudio, der sich ausschließlich über Teilnehmerbeiträge von Studierenden, Bediensteten und Gästen finanziert. Das Programm umfasst ein breites gesundheits - und fitnessorientiertes Kursangebot. 27 Euro 2010 575 786 2011 593 607 2012 607 427 2013 626 165 2014 661 913 2015 675 677 Drucksache 16/4971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Universität Koblenz-Landau hat am Campus Koblenz und Landau ein umfangreiches Programm im allgemeinen Hochschulsport . Dazu gehören u. a. die verschiedenen Ballsportarten, verschiedene Turnsportarten, Schwimmen oder Nordic Walking. Hierzu stehen dem Campus Koblenz 1,35 Stellen zur Verfügung, davon 0,5 Stellen finanziert durch Mittel der kooperierenden Hochschule Koblenz. Am Campus Landau stehen 0,5 Stellen zur Verfügung. Der Campus Koblenz verfügt über einen Sachmitteletat von 44 800 Euro, der Campus Landau über einen Sachmitteletat von 26 500 Euro. Der allgemeine Hochschulsport der Universität Trier bietet im Sommer- und Wintersemester jeweils über 70 Kurse in über 40 Sportarten an. Dazu kommt im Sommersemester ein Kooperationskurs mit einem Verein. Dafür stehen 4,25 Stellen und eine Auszubildendenstelle zur Verfügung. Hinzu kommt eine finanzielle Unterstützung von 172 750 Euro (inklusive Finanzierungsanteil der Hochschule Trier und Teilnehmerbeiträge). Die Hörerschaft der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts verfügt über ein ehrenamtlich arbeitendes Sportreferat, das die sportlichen Aktivitäten an der Universität koordiniert. An der Fachhochschule Bingen wird der Hochschulsport durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) durchgeführt. Von Seiten der Fachhochschule stehen dafür 1 200 Euro zur Verfügung. Die Hochschule Kaiserslautern kann den Studierenden kein eigenes Angebot im Bereich allgemeiner Hochschulsport machen. An den Studienorten Kaiserslautern und Pirmasens stehen den Studierenden auch keine Sportstätten der Hochschule zur Verfügung. Am Studienort Zweibrücken betreibt der AStA ein Sportangebot, welches sowohl von Studierenden als auch von Mitarbeitern genutzt werden kann. Die Hochschule Koblenz betreibt den Hochschulsport in Kooperation mit der Universität Koblenz-Landau, die neben ihrem Angebot an der Universität auch Angebote an den beiden Standorten in Koblenz und Remagen macht. Die Hochschule wendet dafür jährlich 40 000 Euro auf, die an die Universität Koblenz-Landau gezahlt werden. Die Hochschule Ludwigshafen hat kein eigenes Programm für den Hochschulsport, sondern führt eine Kooperation mit der Universität Mannheim durch. An den Kosten für diese Kooperation beteiligt sich der AStA zu 50 Prozent und maximal 10 000 Euro im Jahr. Die Hochschule Mainz kooperiert im Rahmen des allgemeinen Hochschulsports eng mit der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) Mainz. In diesem Kontext können alle Studierenden der Hochschule Mainz am entsprechenden Angebot der JGU partizipieren . Die Hochschule Mainz erstattet der JGU je teilnehmendem Studierenden einen festen Betrag. Die konkreten Ausgaben für das Jahr 2014 betragen 14 931 Euro und damit ein Mehrfaches der vom Land der Hochschule für den allgemeinen Hochschulsport zur Verfügung gestellten Mittel; die Mehrausgaben werden im Rahmen des Globalhaushalts der Hochschule getragen. Grundsätzlich können Angehörige der Hochschule Trier die Hochschulsportangebote der Universität Trier wahrnehmen. An den Kosten des allgemeinen Hochschulsports der Universität Trier hat sich die Hochschule Trier im Jahr 2014 mit 10 000 Euro beteiligt . Der Hochschulsport wird an der Hochschule Worms durch den AStA organisiert. Die Hochschule wendet pro Jahr ca. 1 600 Euro für den allgemeinen Hochschulsport auf, der AStA stellt bis zu 2 400 Euro pro Jahr für Neuanschaffungen und Übungsleiterkosten zur Verfügung. 49. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung für die Entwicklung des Hochschulsports in den Jahren 2010 bis 2015? Die Aussagen zu Frage 48 machen deutlich, dass der Hochschulsport vielfältige Sportangebote für die Mitglieder der Universitäten und Hochschulen vorhält. Der Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Angebote, für deren Ausgestaltung die jeweilige Hochschule gemäß § 2 Abs. 4 HochSchG allein zuständig ist, sind wesentliche Ziele für die kommenden Jahre. 50. Wie viele Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz sind bisher als bewegungsfreundlich anerkannt? 87 Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz konnten sich inzwischen das Qualitätssiegel „Bewegungskita Rheinland-Pfalz“ erarbeiten , das vom Verein Bewegungskindertagesstätte Rheinland-Pfalz e. V. vergeben und vom Land gefördert wird. 51. Wie ist der Gesichtspunkt „Lernen und Bewegung“ in der Ausbildung sowie in der Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege berücksichtigt? Im Rahmen der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an den Fachschulen Sozialwesen ist das Thema „Lernen und Bewegung “ im Lehrplan fest verankert. Der Lehrplan hat eine modulare Struktur und orientiert sich an den für das Berufsfeld notwendigen Kompetenzen. Das Thema „Lernen und Bewegung“ wird im Rahmen des ganzheitlichen Curriculums vielfach angesprochen. Intensiv wird es im Lernmodul „Ganzheitliche Entwicklung in den Bereichen Gesundheit und Bewegung fördern und lebenspraktische Tätigkeiten anleiten“ behandelt. In der Ausbildung der Sozialassistentinnen und Sozialassistenten ist das Thema ebenfalls Bestandteil des Curriculums und wird im Lernbereich „Spiel- und Bewegungssituationen gestalten“ thematisiert. 28 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4971 Im Rahmen des Landesprogramms Kita!Plus ist die Förderung von Fortbildung für Fachkräfte in Kindertagesstätten ein wichtiger Baustein. Die Themen Lernmethodische Kompentenz, Wahrnehmung und Bewegung waren bereits fester Bestandteil des Fortbildungscurriculums zum Vorläuferprogramm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“. Im Rahmen der neuen Förderkriterien besteht ab 2015 die Perspektive, diese Themen einrichtungsbezogen noch nachhaltiger zu verankern. Hierfür sind nach entsprechenden Vorgaben konzipierte Fortbildungsreihen im Förderbereich „Entwicklungsbegleitung von Kindern“ und Fortbildungen zur Profil- und Konzeptionsentwicklung der Einrichtung im Förderbereich „Prozessbegleitung: Supervision/Coaching/ Organisationsentwicklung“ umsetzbar. Im Rahmen des DJI-Curriculums zur Qualifizierung in der Kindertagespflege und der zusätzlichen Fortbildungsmodule in Rheinland -Pfalz ist die gesunde Entwicklung eines Kindes, zu der u. a. auch die Bewegung sowie die Bildung und Erziehung zählen, ein elementarer Aspekt. Eine Umgebung, in der sich Kinder frei und sicher bewegen können und in der der Bildungs- und Erziehungs - auftrag umgesetzt wird, ist Voraussetzung zur Erteilung der Pflegeerlaubnis. 52. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung bei der Förderung von Sport und Bewegung im vorschulischen Bereich für die nächsten drei Jahre? Gerade in der frühen Kindheit spielt Bewegungsförderung eine zentrale Rolle für die Entwicklungsförderung der Kinder mit Blick auf den Aufbau körperlicher, emotionaler, kognitiver und sozialer Fähigkeiten, weshalb die Förderung in diesem Bereich in hoher Kontinuität erfolgt. Grundlage hierfür sind auch in den nächsten Jahren die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz, in denen Bewegung in einem eigenen Kapitel explizit als bedeutsames Thema in Kindertagestätten verankert wurde. Ziel ist es, weiterhin das Netz von Bewegungskitas, die eine Multiplikatoren- und Beratungsfunktion für andere Kindertageseinrichtungen übernehmen können, zu unterstützen. Dabei kommt der Qualifikation des Personals im Bereich „Entwicklungsförderung im Elementarbereich durch Bewegung“ eine wichtige Rolle zu, neben freien wie angeleiteten Bewegungsangeboten, einer bewegungsfördernd ausgerichteten Konzeption und Elternarbeit sowie einer bewegungs- und erfahrungsfreundlichen Raumgestaltung und Materialausstattung. Daneben soll auch weiterhin die Zusammenarbeit von Kitas und Sportvereinen gefördert werden. 53. Wie viele Stunden Schwimmunterricht werden an den einzelnen Schulen in Rheinland-Pfalz erteilt und mit welchem Erfolg (Nichtschwimmer , Schwimmer, Leistungsschwimmer)? Daten zum Umfang und den Ergebnissen des Schwimmunterrichts werden in Rheinland-Pfalz statistisch nicht erfasst. 54. Wie erfolgt die Integration bei Schülerinnen und Schülern muslimischen Glaubens im Schwimmunterricht? Im Rahmen der Umsetzung des Integrationskonzepts der Landesregierung wurde das Faltblatt „Muslimische Kinder und Jugendliche in der Schule“ entwickelt. Das Faltblatt thematisiert ganz konkrete Alltagsprobleme, enthält Hinweise u. a. zum Schwimmunterricht und bietet Kindern, Eltern und Lehrkräften pragmatische Hilfestellungen an. Die in dem Faltblatt zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1993 wurde durch aktuelle Rechtsprechung neu akzentuiert. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 11. September 2013 (6 C 25 12) ausgeführt, dass die einzelne Schülerin oder der einzelne Schüler, gestützt auf von ihr oder ihm für maßgeblich erachtete religiöse Verhaltensgebote , nur in Ausnahmefällen die Befreiung von einer Unterrichtsveranstaltung verlangen kann. Einer Schülerin muslimischen Glaubens ist nach dieser neuen Rechtsprechung die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht in einer Badekleidung zumutbar , die den muslimischen Vorschriften entspricht (sogenannter Burkini). 55. Wie unterstützt das Land Rheinland-Pfalz die Entwicklung des Sports im Rahmen der Ganztagsbetreuung? Im Schuljahr 2013/2014 flossen Sportvereinen für deren Einsätze in der Ganztagsschule insgesamt ca. 770 000 Euro Landesmittel zu. Es ist zu erwarten, dass der entsprechende Betrag für das Schuljahr 2014/2015 höher ausfällt, da mehr Kooperationsverträge abgeschlossen wurden als im letzten Schuljahr. Das Land finanziert drei regionale Beratungsstellen „Sport im Ganztag“, angesiedelt bei den drei Sportbünden Rheinland, Pfalz und Rheinhessen, mit insgesamt 65 000 Euro jährlich. Damit sollen Vereine in allen Fragen der Zusammenarbeit unterstützt werden. In Rheinland-Pfalz hat der Landessportbund im Jahr 2009 die Handreichung „Sport im Ganztag“ mit vielfältigen Informationen und praxisnahen Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die an alle Vereine und Ganztagsschulen verteilt wurde. Diese Broschüre des LSB, die mit dem MBWWK abgestimmt wird, befindet sich aktuell in der Überarbeitung. Deren deutlich erweiterte Neufassung soll zum Schuljahr 2015/2016 vorliegen. In Abstimmung mit dem LSB hat das MBWWK Herrn Prof. Dr. Lutz Thieme mit der Durchführung der Studie „Entwicklung von Ganztagsschulen und Sportvereinen in Rheinland-Pfalz“ beauftragt. Die Kosten werden vom MBWWK getragen. Der Sportbund Rheinhessen hat im Jahr 2014 eine Umfrage bei Vereinen durchgeführt, die mit Ganztagsgrundschulen kooperieren . Die Kooperationen wurden im Ergebnis der Umfrage sehr positiv dargestellt. Aus diesen Ergebnissen leitet der Sportbund Rheinhessen für sich ab, dass er im Jahr 2015 seine Vereine „informieren, qualifizieren und unterstützen wird“. 29 Drucksache 16/4971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Beratungsmöglichkeit durch den Sportbund wird offensiv beworben, es wird zwei Informationsveranstaltungen für die Vereine geben. Zudem soll ein Newsletter die Vereine in Fragen der Kooperation auf dem aktuellen Stand halten. In einem Grundlagen-Workshop werden interessierte Personen an die Aufgabe Sport im Ganztag herangeführt. Zudem baut der Sportbund Rheinhessen einen Vertretungspool nach dem Vorbild des Fußballverbands Rheinland auf. Dieser Service ist für die Vereine kostenfrei. Das MBWWK wird mit den regionalen Sportbünden die Situation in ausgewählten Sportkreisen analysieren, Verbesserungen der Kooperation von Ganztagschulen mit Sportvereinen anregen und ggf. gemeinsame Veranstaltungen zusammen mit der Schulbehörde für Schulen und Vereine in den Sportkreisen durchführen. 56. Wie hat sich die Zahl der Sportvereine entwickelt, die Kooperationspartner von Ganztagsschulen sind (Angaben bitte in absoluten und relativen Zahlen)? 57. Wie viele Sportvereine haben in den vergangenen fünf Jahren ihre Kooperationsvereinbarung mit einer Ganztagsschule beendet? 58. Liegen der Landesregierung Begründungen für die Beendigung der Kooperationsvereinbarungen vor? Wenn ja, was waren die vorherrschenden  Begründungen? Die Zahl der Sportvereine, die in den letzten fünf Schuljahren Kooperationsverträge mit Ganztagsschulen abgeschlossen und beendet haben, ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: Sportprojekte sind in jeder Ganztagsschule ein wichtiger Baustein des pädagogischen Angebots. In jedem Schuljahr verbuchten Sportvereine gegenüber anderen außerschulischen Partnern, z. B. Musikschulen oder kirchlichen Organisationen, den größten Anteil von Personaleinsätzen in der Ganztagsschule. Von Schuljahr zu Schuljahr haben immer mehr Vereine Kooperationsverträge mit Ganztagsschulen abgeschlossen. Ein Teil der Kooperationsverträge wurde beendet. Ursächlich dafür war nach den Rückmeldungen der Schulen vorrangig die eingeschränkte Verfügbarkeit von Übungsleiterinnen und Übungsleitern der Vereine im Zeitfenster zwischen 13:00 und 16:00 Uhr. In anderen Fällen entsprach das Angebot eines Vereins nicht mehr den Interessen der Schülerinnen und Schüler. Auch veränderte inhaltliche Schwerpunktsetzungen im Verein oder in der Schule führten zur Beendigung einer Kooperation. Kooperationsverträge gibt es auch im Rahmen des Projekts „Sport in Schule und Verein“. Solche Verträge werden zu einem geringen Teil zwischen Sportvereinen und Ganztagsschulen abgeschlossen. Die meisten Verträge beziehen sich auf Halbtagsschulen. Die nachfolgende Tabelle erfasst ausschließlich die in den einzelnen Schuljahren beendeten und abgeschlossenen Kooperationsverträge mit Ganztagsschulen: Zu den Gründen für die Beendigung solcher Verträge liegen keine speziellen Rückmeldungen vor. 30 Schuljahr Vereine mit beendeten Kooperationsverträgen Vereine mit abgeschlossenen Kooperationsverträgen Zuwachs in Prozent 2009/2010 37 136 2010/2011 55 168 23,5 2011/2012 54 197 17,3 2012/2013 53 227 15,2 2013/2014 76 249 9,7 2014/2015 – 264 6,0 Schuljahr Vereine mit beendeten Kooperationsverträgen Vereine mit abgeschlossenen Kooperationsverträgen Zuwachs in Prozent 2009/2010 4 56 2010/2011 24 68 21,4 2011/2012 15 70 2,9 2012/2013 8 85 21,4 2013/2014 13 93 9,4 2014/2015 1 124 33,3 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4971 59. Wie viele Sportvereine insgesamt bzw. in der Altersklasse zwischen sieben und 14 Jahren haben in den vergangenen fünf Jahren eine negative Mitgliederentwicklung  (Angaben bitte  in absoluten und relativen Zahlen) – differenziert nach Vereinen mit und ohne  Kooperation mit einer Ganztagsschule? Der Landessportbund und die ihm angeschlossenen Sportbünde haben dazu folgende Daten geliefert: Datenbasis: Bestandserhebung 2010 und 2014. Datenbasis: Bestandserhebung 2010 und 2014, Liste der kooperativen Vereine vom MBWWK (Vereine, die im Zeitraum 2010 bis 2014 mit GTS kooperiert haben). Der Landessportbund weist in seiner Antwort darauf hin, dass – wie angefragt – nur Vereine mit negativer Mitgliederentwicklung erfasst wurden, es aber gleichwohl Vereine mit gleichbleibender oder positiver Mitgliederentwicklung zu verzeichnen gibt. Darüber hinaus wurden 19 kooperierende Vereine nicht erfasst, weil diese nicht Mitglied in einem Sportbund sind. 60. Worauf stützt die Landesregierung ihre Behauptung, der Mitgliederrückgang der Sportvereine in der Altersklasse zwischen sieben und 14 Jahren stehe nicht im Zusammenhang mit der Ganztagsschule? Der Sport steht – wie viele andere vom Ehrenamt getragene Organisationen – bundesweit vor zunehmenden Herausforderungen bei der Nachwuchsgewinnung. Die Organisationen stehen untereinander in Konkurrenz, weil die Zahl der Kinder und Jugendlichen sinkt. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass im Wesentlichen darin die Ursachen für den Mitgliederrückgang bei den Sportvereinen liegt und nicht auf den Ausbau der Ganztagsschule zurückzuführen ist. Auf die Ausführungen der Landesregierung anlässlich der Beantwortung der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Guido Ernst und Marion Schneid, Aktuelle Diskussion zum Thema Ganztagsschule und Sportvereine (Plenarprotokoll 16/88, S. 768 ff.) wird verwiesen. Die Zahlen des Landessportbunds in der Antwort auf Frage 59 zeigen, dass der Rückgang der Mitgliederzahlen in Vereinen, die mit einer Ganztagsschule kooperieren, geringer ausfällt als im Durchschnitt aller Vereine. 61. Was spricht nach Ansicht der Landesregierung dagegen, nichtrhythmisierte Ganztagsschulangebote hinsichtlich der Teilnahme der Schüler zu flexibilisieren? Das pädagogische Konzept der Ganztagsschule in Angebotsform ist weit über die Landesgrenzen hinaus wegen seiner hohen pädagogischen Qualität geschätzt und anerkannt. Auf das Vorbild Rheinland-Pfalz weisen nicht nur der Ganztagsschulverband, die Bertelsmann Stiftung und andere hin. Ein solches Ganztagsschulmodell wird auch im jüngsten bildungspolitischen Grundsatzpapier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Bundesverband der Deutschen Industrie gefordert. Ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Verbindlichkeit ist – neben dem ausgefeilten pädagogischen Konzept – für alle Genannten und vor allen Dingen für die Eltern von zentraler Bedeutung. Daneben gibt es offene Ganztagsschulen, betreuende Grundschulen und auch Jugendhorte, in denen Betreuungsangebote tageweise oder stundenweise gewählt werden können. 31 Anzahl der Vereine Vereine mit negativer Mitgliederentwicklung (insgesamt) in Prozent Vereine mit negativer Mitgliederentwicklung (im Altersbereich sieben bis 14 Jahre) in Prozent Sportbund Rheinland 3 240 1 999 62 1 666 51 Sportbund Rheinhessen 933 522 56 410 44 Sportbund Pfalz 2 056 1 289 63 1 110 54 Gesamt 6 229 3 810 61 3 186 51 Anzahl der kooperierenden Vereine davon mit negativer Mitgliederentwicklung sieben bis 14 Jahre in Prozent Mitgliederentwicklung der kooperierenden Vereine sieben bis 14 Jahre (2010 bis 2014) in Prozent Mitgliederentwicklung aller Vereine sieben bis 14 Jahre (2010 bis 2014) in Prozent Sportbund Rheinhessen 51 23 45,10 6,44 – 4,78 Sportbund Pfalz 101 67 66,34 – 8,35 – 10,19 Sportbund Rheinland 131 83 63,36 – 9,55 – 11,39 Landessportbund Rheinland-Pfalz 283 173 61,13 – 5,55 – 9,71 Drucksache 16/4971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode VII. Breitensport 62. Wie viele Sportvereine mit wie vielen Mitgliedern gibt es in Rheinland-Pfalz? Im Jahr 2014 waren beim Landessportbund 6 281 Vereine mit insgesamt 1 439 927 Mitgliedern gemeldet. 63. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Vereine im Hinblick auf die Demografie in den nächsten Jahren in Rheinland -Pfalz? Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird es für Sportvereine zur wichtigen Zukunftsaufgabe, vielfältige Bewegungs - angebote bereitzustellen, die die Fitness und Gesundheit von älteren Menschen fördern und deren Selbstständigkeit bis ins hohe Alter erhalten. Viele Projekte haben die Turnverbände in Rheinland-Pfalz unter Federführung des Rheinhessischen Turnerbundes e. V. (RHTB) in Kooperation und Förderung durch das ISIM und das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) entwickelt und mit der Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e. V. (LZG) und den regionalen Turnvereinen umgesetzt. Seit drei Jahren schreiben die Turnverbände Rheinland-Pfalz den Vereinspreis „Seniorenfreundlicher Turnverein in RheinlandPfalz “ aus. Mit dem Wettbewerb möchten die Turnverbände Rheinland-Pfalz ihre Vereine dazu ermutigen, Strategien und Maßnahmen zur Erschließung der Zielgruppe „Ältere“ in ihren Vereinen zu entwickeln. Prämiert werden dabei kreative und innovative Konzepte, welche den Verein zu einem „Seniorenfreundlichen Turnverein“ werden lassen. Im Jahr 2014 war der Vereinspreis dem Thema „Netzwerke im Sport“ gewidmet. Im Jahr 2013 hatte er die Schwerpunktsetzung „Seniorenfreundliche Sport-Infrastruktur “ im Verein. In der ersten Runde im Jahr 2012 gab es keinen speziellen Schwerpunkt. Hier wurden innovative Konzepte einer seniorenfreundlichen Infrastruktur von Sport- und Turnvereinen ausgezeichnet, die älteren Menschen Sport, Teilhabe und Geselligkeit im Verein ermöglichen. Mit der dreijährigen Kampagne „Aktiv älter werden in Rheinland-Pfalz“ haben sich die drei rheinland-pfälzischen Turnverbände auf den Weg gemacht, Maßnahmen zu initiieren, die schon kurzfristig dazu führen sollen, dass mehr ältere Menschen für Bewegungsangebote in Turn- und Sportvereinen gewonnen und bislang inaktive ältere Menschen wohnortnah in Bewegung gebracht werden können. Die Pilot-Projekte „Aktiv bis 100“ und „Spaziergehgruppen“ zeigen, wie es gelingen kann, neue Zielgruppen zu erschließen und ältere Menschen für Bewegung zu gewinnen und zu begeistern. Das Projekt wurde durch das ISIM und das MSAGD gefördert. Im Jahr 2014 hat der Rheinhessische Turnerbund mit Förderung der Landesregierung in Mainz den ersten bundesweiten Fachkongress für Seniorensport unter dem Motto „Aktiv älter werden“ durchgeführt. Ziele waren die Sensibilisierung für die Bewegungsförderung für Ältere, auf Bewegungseinschränkungen oder typische Krankheitsbilder älterer Menschen einzugehen und die Qualifizierung von Übungsleitern und Fachkräften in der Arbeit mit älteren Menschen in Workshops. Der Landessportbund Rheinland-Pfalz (LSB) führt seit vielen Jahren das Projekt „Bewegungsangebote in Alteneinrichtungen“ durch. Durch eine Kooperation zwischen Senioren-Einrichtung und Sportverein soll mehr Bewegung in die Einrichtung vor Ort kommen. Die Bewegungseinheiten werden durch Übungsleiterinnen und Übungsleiter von Sportvereinen durchgeführt. Zudem qualifiziert der Landessportbund in Kooperation mit den Turnverbänden regelmäßig Fachkräfte aus der Altenhilfe für Bewegungsangebote in deren Aufgabengebiet. Mit Förderung des MSAGD hat der Landessportbund nun schon in zweiter Auflage die Broschüre zum Seniorensport „bewegt jung bleiben – Anregungen für ein aktives Leben (im Alter)“ veröffentlicht, die sich großer Beliebtheit erfreut. Aus den aufgezeigten Initiativen wird deutlich, dass in Teilen des organisierten Sports die Veränderungen in der Demografie wahrgenommen werden und man sich dort aktiv und kreativ diesen Herausforderungen stellt. Geeignete Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen werden von der Landesregierung immer unterstützt. Wenngleich hier die Initiativen – nach dem aktuellen , sicherlich nicht erschöpfenden Kenntnisstand der Landesregierung – noch nicht flächendeckend und breiter über die Sportarten gestreut erfolgen, so hofft sie doch, dass insbesondere diejenigen der Turnverbände und des LSB eine Signalwirkung in andere Sportarten hinein entfalten werden. 32 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4971 64. Welche Landesmittel für den Breitensport werden in den Jahren 2010 bis 2015 bereitgestellt? 65. Wie viele Vereine sind an welchen Schulen an Ganztagsprojekten in Rheinland-Pfalz beteiligt? Die Zahl der Sportvereine, die im Schuljahr 2014/2015 auf der Grundlage der mit dem Landessportbund abgeschlossenen Rahmen - vereinbarung an Ganztagsprojekten beteiligt sind, ergibt sich aus der folgenden Auflistung. 33 Haushalts - jahre Landesmittel für Ausbildung und Vergütung Übungsleiter-/innen und Vereinsmanager-/innen Euro Landesmittel für allgemeine Maßnahmen des Vereins-, Verbands- und Breitensports Euro Summe Euro 2010 4 178 900 678 400 4 857 300 2011 4 062 200 659 500 4 721 700 2012 4 178 500 678 000 4 856 500 2013 4 178 500 678 000 4 856 500 2014 4 178 500 678 000 4 856 500 2015 4 178 500 678 000 4 856 500 24 955 100 4 049 900 29 005 000 Schulen Zahl der Sportvereine GRS+ Kelberg 1 GS Ahrweiler 1 GS Annweiler 1 GS Bad Bergzabern 1 GS Bad Kreuznach Hofgartenstraße 3 GS Bad Kreuznach Martin-Luther-King 2 GS Bad Münster 2 GS Bad Neuenahr 1 GS Bad Sobernheim 1 GS Bechhofen 2 GS Bellheim 1 GS Bernkastel-Kues 1 GS Bingen-Stadt 2 GS Braubach 2 GS Bruchweiler-Bärenbach 3 GS Brücken/Pfalz 1 GS Büchenbeuren 2 GS Dannstadt-Schauernheim 2 GS Daun 1 GS Diez Karl-von-Ibell 1 GS Dolgesheim 1 GS Dudenhofen 1 GS Emmelshausen 1 GS Flomborn 1 GS Flonheim 1 GS Grünstadt Dekan-Ernst 2 GS Gusterath 1 GS Hachenburg Schloss 1 Schulen Zahl der Sportvereine GS Hahnheim 1 GS Hahnstätten 2 GS Hermeskeil 1 GS Herxheim 1 GS Hetzerath 2 GS Holzappel 1 GS Idar-Oberstein Auf der Bein 2 GS Idar-Oberstein Idar 1 GS Idar-Oberstein Oberstein 2 GS Ingelheim Präsident Mohr 3 GS Ingelheim-Nord 1 GS Kaiserslautern Kotten 1 GS Kastellaun 1 GS Kirn Dominik 1 GS Koblenz-Neuendorf 1 GS Kusel 1 GS Lahnstein Schiller 4 GS Lambsheim 1 GS Landau Süd 1 GS Landau Thomas-Nast 1 GS Lauterecken 1 GS Limburgerhof Domholz 3 GS Linz 1 GS Mainz Goethe 1 GS Mainz Theodor-Heuss 2 GS Mainz-Bretzenheim Mumbächer 1 GS Mainz-Finthen 4 GS Mainz-Gonsenheim 2 Drucksache 16/4971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Schulen Zahl der Sportvereine GS Mainz-Lerchenberg 1 GS Mainz-Mombach-West 1 GS Mehlingen 1 GS Meisenheim 2 GS Monsheim 1 GS Mudersbach 3 GS Mülheim 1 GS Mutterstadt im Mandelgraben 1 GS Nieder-Olm 3 GS Ochtendung 1 GS Otterbach 3 GS Remagen St. Martin 2 GS Rengsdorf 1 GS Rhaunen 1 GS Rheinböllen 1 GS Rieschweiler-Mühlbach 1 GS Sinzig Regenbogen 1 GS Speyer Salier 1 GS Speyer Woogbach 1 GS St. Julian 1 GS Stadecken-Elsheim 1 GS Thalfang 1 GS Trier Ambrosius 1 GS Trier Egbert 1 GS Trier Keune 1 GS Trier-Biewer 2 GS Trier-Tarforst 2 GS Ulmen 1 GS Vettelschoß 1 GS Weiler/Bingen 1 GS Weilerbach 1 GS Westerburg 1 GS Weyerbusch 1 GS Wittlich-Friedrichsstr. 1 GS Wolfstein 1 GS Worms Staudinger 2 GS Wörth Maximiliansau 2 GS Zell 1 GS Zornheim 2 GY Alzey Elisabeth-Langgässer 1 GY Bad Kreuznach am Römerkastell 3 GY Bad Neuenahr-Ahrweiler Are 2 GY Bad Sobernheim 3 34 Schulen Zahl der Sportvereine GY Diez 1 GY Frankenthal Karolinen 1 GY Germersheim 1 GY Koblenz Max-von-Laue 1 GY Konz 1 GY Lahnstein Marion-Dönhoff 1 GY Mainz Frauenlob 3 GY Mainz-Gonsenheim 5 GY Marienstatt 2 GY Nackenheim 1 GY Trier Friedrich-Spee 4 GY Trier Humboldt 1 GY Trier Max-Planck 1 GY Wittlich Cusanus 1 IGS Bad Kreuznach 3 IGS Contwig 2 IGS Eisenberg 1 IGS Hamm 2 IGS Ingelheim 1 IGS Kaiserslautern B. v. Suttner 4 IGS Ludwigshafen Edigheim 5 IGS Mainz Bretzenheim 1 IGS Nieder-Olm 3 IGS Oppenheim 1 IGS Otterberg 1 IGS Remagen 2 IGS Rheinzabern 1 IGS Sprendlingen 2 IGS Trier 3 IGS Wörrstadt 1 IGS Zell 2 RS Landau Maria Ward 1 RS+ Bad Marienberg 1 RS+ Bad Neuenahr-Ahrweiler Kästner 1 RS+ Bad Sobernheim 1 RS+ Bernkastel-Kues 1 RS+ Dudenhofen/Römerberg 1 RS+ Eich 1 RS+ Frankenthal Ebert 1 RS+ Hahnstätten 2 RS+ Hauenstein 2 RS+ Idar-Oberstein Rostocker Str. 2 RS+ Kaiserslautern Kurpfalz 1 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4971 Schulen Zahl der Sportvereine RS+ Koblenz Goethe 1 RS+ Limburgerhof 1 RS+ Lingenfeld/Lustadt 3 RS+ Mainz Anne Frank 2 RS+ Mainz-Lerchenberg 1 RS+ Meisenheim 1 RS+ Neustadt/Weinstraße 1 RS+ Oberwesel 1 RS+ Pirmasens Landgraf 1 RS+ Rodalben 1 RS+ Speyer Burgfeld 3 RS+FOS Alzey 1 RS+FOS Edenkoben 1 35 Schulen Zahl der Sportvereine RS+FOS Mainz Kanonikus-Kir 3 RS+FOS Schweich 1 RS+FOS Sohren-Büchenbeuren 1 SFL Bad Dürkheim 1 SFL Bernkastel-Kues 1 SFL Bingen 2 SFL Frankenthal 1 SFL Lahnstein 1 SFL Ludwigshafen Blies 2 SFL Speyer 1 SFL Wissen 1 SFLS Reinsfeld 1 SFLS Trier Medard 1 Die Zahl der Sportvereine, die im Rahmen des Projekts „Sport in Schule und Verein“ im Schuljahr 2014/2015 mit Ganztagsschulen zusammenarbeiten, ergibt sich aus der folgenden Auflistung. Schulen Zahl der Sportvereine FÖZ Gerolstein 1 GRS+ Bad Hönningen Marienschule 1 GRS+ Glanmünchweiler Glantalschule 1 GS Ahrbrück 1 GS Altenkirchen 1 GS Altripp Albert-Schweitzer 1 GS Annweiler 1 GS Bad Kreuznach Hofgartenstraße 1 GS Bad Neuenahr 1 GS Bad Sobernheim 1 GS Römerberg Berghausen 2 GS Bitburg-Nord 1 GS Bodenheim 1 GS Brücken 1 GS Dierdorf Gutenberg-Schule 1 GS Diez Karl-von-Ibell-Schule 1 GS Diez Pestalozzischule 1 GS Elkenroth St. Martin-Schule 1 GS Gau-Odernheim 1 GS Gillenfeld Am Pulvermaar 1 GS Grafschaft-Ringen St. Nikolaus 1 GS Großlittgen 1 GS Grünstadt Schule am Ritterstein 1 GS Gusterath St. Martin 1 GS Heidesheim 1 GS Heiligenstein Römerberg 1 Schulen Zahl der Sportvereine GS Hornbach Hieronymus-Bock 1 GS Ingelheim Präsident-Mohr 1 GS Koblenz Willi-Graf-Schule 1 GS Konken 1 GS Kübelberg 1 GS Kyllburg 1 GS Ludwigshafen Schiller 1 GS Mainz Maler-Becker 5 GS Mainz Münchfeld 1 GS Mainz Theodorf-Heuss 1 GS Maxdorf Haidwaldschule 1 GS Mehlingen 1 GS Mülheim-Kärlich St. Peter und Paul 1 GS Neuwied Geschwister-Scholl 1 GS Neuwied Heddesdorferberg 1 GS Neuwied Marienschule 1 GS Neuwied Oberbieber 1 GS Neuwied Sonnenland 1 GS Nieder-Olm 1 GS Ober-Om 4 GS Otterbach Goetheschule 1 GS Plaidt 1 GS Puderbach Holzbachtalschule 1 GS Rammelsbach 1 GS Rengsdorf Astrid-Lindgren 1 GS Worms Rheindürkheim 1 Drucksache 16/4971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Schulen Zahl der Sportvereine GS Rheingönheim Mozartschule 1 GS Riechweiler-Mühlbach 1 GS Waldfischbach Rodalben Mozart 1 GS Sinzig-Westrum 1 GS Speyer Siedlung 1 GS Speyer Salier 3 GS St. Sebastian Lindenbaum 1 GS Trier Am Biewerbach 1 GS Trier Kürenz 1 GS Ulmet 1 GS Wackernheim 1 GS Weiersbach Hoppstädten 1 GS Wittlich Friedrichstraße 1 GS Zweibrücken Hilgardschule 1 GS Zweibrücken Pestalozzi 1 GY Bad Marienberg 1 GY Dahn 1 GY Germersheim Goethe 2 GY Herxheim Pamina 1 GY Ingelheim Sebastian-Münster 1 GY Landau Otto-Hahn 2 GY Mainz Maria Ward 2 GY Mainz-Gonsenheim Otto-Schott 2 GY Marienstatt Zisterner 1 GY Nieder-Olm 2 36 Schulen Zahl der Sportvereine GY Oppenheim St. Katharinen 4 GY Saarburg 2 GY Schweich Dietrich-Bonhoeffer 1 GY Trier Humboldt 4 GY Worms Rudi-Stephan 1 IGS Ludwigshafen-Edigheim 1 IGS Neuwied 1 IGS Nieder-Olm 1 IGS Oppenheim 1 IGS Otterberg 1 IGS Speyer 2 RS+ Bad Marienberg 1 RS+ Dahn 1 RS+ Hachenburg 1 RS+ Höhr-Grenzhausen 1 RS+ Lingenfeld-Lustadt 1 RS+ Neuwied Carmen-Sylva 1 SFG Landau Paul-Moor-Schule 1 SFG Ludwigshafen Georgens-Schule 1 SFG Schweich Levana-Schule 1 SFL Bad Marienberg Michael-Ende-Schule 1 SFL Haßloch Gottlieb-Wenz-Schule 1 SFL Westerburg Friedrich-Schweitzer-Schule 1 SFLE Hachenburg Burggarten-Schule 1 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4971 VIII. Entwicklung des Leistungssports in Rheinland-Pfalz 66. Mit welchem Programm und mit wie vielen Haushaltsmitteln förderte die Landesregierung den Leistungssport in den letzten Jahren? Welche Mittel sind darüber hinaus bis 2016 eingeplant?  Der Leistungssport (Spitzensport, Förderung von A- und B-Kadern) wird bundesweit durch das Bundesministerium des Innern gefördert . Die Förderung des Landes bezieht sich in erster Linie auf den Nachwuchsleistungssport (C- und D/C-Kader). Darüber hinaus finanzieren die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland ergänzend zur Förderung des Bundes den Olympiastützpunkt RheinlandPfalz /Saarland. 2010 und 2011 erhielt der Landessportbund Rheinland-Pfalz 1 515 000 Euro zur Förderung des Leistungssports. Hierin war die Förderung des Olympia stützpunkts Rheinland-Pfalz/Saarland enthalten. Für Aufwendungen für medi zinische Maßnahmen wurden 45 500 Euro gezahlt. 2012 bis 2015 erhielt bzw. erhält der Landessportbund Rheinland-Pfalz zur Förderung des Nachwuchsleistungssports 1 265 800 Euro pro Jahr. Zudem wurde bzw. wird der Olympiastützpunkt Rheinland-Pfalz/Saarland mit 236 200 Euro pro Jahr bezuschusst. Für Aufwendungen für medizinische Maß nahmen wurden 39 300 Euro gezahlt. Diese Zahlungen zur Förderung des Leistungssports wurden aus dem Kapi tel 03 02 Titel 684 32 des Landeshaushalts finanziert. Aus dem Kapitel 03 02 Titel 698 02 wurden bzw. werden der Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz darüber hinaus in den Jahren 2010 bis 2015 299 800 Euro zu gewiesen. Zweck der Stiftung ist die Förderung des Sports und insbesondere des Spitzensports in Rheinland -Pfalz. Eine Aussage über die im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung stehenden Mittel für den Leistungssport ist derzeit nicht möglich, da lediglich ein beschlossener Haushalt für die Jahre 2014/2015 vorliegt. 67. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung in der Leistungssportförde rung in den Jahren 2010 bis 2016? Der Leistungsport spielt für den Sport in der Gänze eine bedeutende Rolle. Die Athleten in der Leistungsspitze sind wichtige Vorbilder für die Nachwuchs sportlerinnen und -sportler sowie die Sportlerinnen und Sportler im Breiten- und Freizeitsportbereich. Für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Sports ist das Wechselspiel zwischen Spitzen- und Breitensport enorm wichtig. Gerade posi tive Auswirkungen nach Erfolgen der Nationalmannschaften bei internationalen Meisterschaften im Hinblick auf die danach steigenden Mitgliederzuwächse in Vereinen und Verbänden sind hier beispielhaft zu nennen. Der Landessportbund Rheinland-Pfalz erhält daher speziell zur Förderung des Leistungssports entsprechende Mittel (siehe Frage 66), die im Sinne der Auto nomie des Sports und unter Berücksichtigung der Heterogenität der Sportland schaft in Rheinland-Pfalz Verwendung finden. In den Gremien des Landesport bunds (Präsidialausschuss Leistungssport) und im Trägerverein des Olympia - stützpunkts Rheinland-Pfalz/Saarland wird die Verteilung im Einzelnen erör tert. In diese Gremien sind Vertreter der Landesregierung miteingebunden. Zudem schafft das Land Rheinland-Pfalz die Möglichkeiten der Leistungs sportförderung im öffentlichen Dienst. Hierzu existiert eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit dem Landessportbund zur Einrichtung einer Sportfördergruppe der Polizei. Pro Jahr werden bis zu vier Personen, die einer seits die Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeidienst erfüllen und ande rerseits eine nationale oder internationale Perspektive in ihrer Disziplin haben (mindestens Kaderzugehörigkeit D/C), als PolizeikommissarAnwärterin oder Anwärter eingestellt. 2013 und 2014 konnte das Kontingent ausgeschöpft werden. Aus diesem Programm sind bereits zahlreiche Olympiasieger und Weltmeister hervorgegangen (siehe Frage 69, Duale Karriere). 68. Was tut die Landesregierung zur qualitativen und quantitativen Verbesse rung der Talentsuche/Talentförderung in Rheinland-Pfalz? Die Landesregierung unterstützt mit ihren Zuweisungen an den organisierten Sport all dessen Anstrengungen der Talentsichtung und Talentförderung in sei nen Vereinen und Verbänden. Ein zweiter erfolgreicher Weg der Talentsuche und -förderung eröffnet sich durch die Zusammenarbeit von Schulen und Vereinen. Im Hintergrund stehen folgende Kooperationsmodelle: – Sport in Schule und Verein, – Jugend trainiert für Olympia, – Partner- und Eliteschulen des Sports. Das 1994 ins Leben gerufene Kooperationsmodell „Sport in Schule und Verein“ hat sich allen Schwierigkeiten zum Trotz bewährt. Es hat sich in den letzten Jahren als wichtiger Baustein im Rahmen des außerunterrichtlichen Schul sports erwiesen, wobei festzustellen war, dass das auch für die Talentsich tungs- und Talentförderung gedachte Modell sich zwischenzeitlich mehr in Richtung des Breitensports entwickelt hatte. Das Kooperationsmodell wird selbstverständlich für eine breitensportlich orien tierte Zusammenarbeit offen gehalten, gleichzeitig werden aber auch Schulen und Vereine aktiv für die Intensivierung von Talentsichtung und Talentförderung sowie für leistungsorientierte Sportangebote unterstützt, die in den letzten Jah ren wieder vermehrt zu finden sind. 37 Drucksache 16/4971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der Bundeswettbewerb der Schulen „Jugend trainiert für Olympia“, hat, als leistungssportlich orientierter Wettkampf, dabei eine ganz besondere Bedeu tung, weil sich in Rheinland-Pfalz jährlich ca. 30 000 Schülerinnen und Schüler in über 2 500 Mannschaften an diesem Wettbewerb auf Landesebene beteili gen. Erfolgreiche Schulen in Kooperationen mit leistungssportlichem Schwerpunkt hatten schon in der Vergangenheit in Einzelfällen Gelegenheit, sich besonders zu profilieren und zu qualifizieren. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre haben sich das MBWWK und Landessportbund Rheinland-Pfalz entschlossen, diese Basis zu verbreitern und rheinland-pfälzischen Schulen die Möglichkeit zu eröffnen, „Partnerschule des Sports“ zu werden. Voraussetzung dafür ist eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen der ein zelnen Schule und leistungsorientiert arbeitenden Vereinen und Fachverbän den, die in einer Kooperationsvereinbarung beschrieben werden. Ziel der ge meinsamen Anstrengungen ist es, gute schulische Leistungen und sportliche Erfolge talen tierter und interessierter Kinder und Jugendlicher zu ermöglichen, zu fördern und damit einen sehr konstruktiven Beitrag in der Talentsuche und Talentförderung zu leisten. Entsprechende Eckpunkte für das Prädikat „Partnerschule des Sports“ wurden wie folgt formuliert: – über Jahre bestehende Kooperationsvereinbarung/en „Sport in Schule und Verein“; – leistungsorientierte Ausprägung zumindest einer bestehenden Kooperations vereinbarung in (einer) olympischen Sportart/en und/oder Disziplin/en zwischen Schule, Verein/en und Verband/Verbänden mit fol gender Zielsetzung: – Vermittlung von sportartspezifischen Grundlagen, die in Verantwor tung des Vereins/der Verein/e und Verband/Verbände im Sinne der Talentsichtung erfolgen, – Teilnahme an „Jugend trainiert für Olympia“ mit dem Ziel Bundes finale, – Integration der Talente über die durch die Kooperation vorgesehene Übungszeit hinaus in das regelmäßige leistungsorien- tierte Training der Vereine, – Berücksichtigung sportlicher Verpflichtungen bei der Terminierung von Klassenarbeiten und Hausaufgabenüberprüfungen. Ergänzt werden „Partnerschulen des Sports“ durch „Partnerschulen des Spit zensports“ und von Schulen, denen das DOSB-Prädikat „Eliteschule des Sports“ oder das DFB-Prädikat „Eliteschule des Fußballs“ verliehen wurden. Für die Anerkennung als „Partnerschule des Spitzensports“ gilt: – Einrichtung eines eigenständigen Sportzugs für die Klassenstufen 5 bis 10; – Im Kooperationsverbund Angebot für Ausbildungs- und Betreuungsleistun gen für Perspektiv- und Bundeskader, um die individuelle ganzheitliche Entwicklung sowohl bei den schulischen Anforderungen als auch den leistungssportlichen Belastungen optimal zu unterstützen (Duale Karriere). Eckpunkte zur Anerkennung als „Sportbetonte Schule“ – „Partnerschule des Sports“ mit langjährigen Kooperationsvereinbarungen leistungsorientierter Ausprä gung in olympischen Sportarten und Diszipli nen sowie positive Ergebnisse bei der Umsetzung beschriebener Schwer punkte; – Kooperation mit (einem) leistungsstarken Verein/en am Standort, der in regel mäßige Kadermaßnahmen des Verbands eingebunden oder selbst stützpunkttragen de/r Verein/e ist/sind; – Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in einen eigenständigen Sportzug nach Absolvierung eines standardisierten Testverfahrens und/oder erfolgter Abstimmung mit Vereinen und Verbänden bei Erfüllung notweniger schuli scher Aufnahmekrite - rien; – Ganztägige Betreuung von Perspektiv- und Bundeskaderathletinnen und -athleten in ihrer individuellen schulischen wie leistungs - sportlichen Entwick lung sowie in ihrer Dualen Karriere (vgl. Ganztagsschule mit leistungssport orientierter Profilierung); – Sicherstellung erforderlicher Koordinations-/Abstimmungsaufgaben im Ver bundsystem Schule – Verein – Landessportbund Rheinland-Pfalz und MBWWK; – Die erfolgte Darstellung der Talentsuche und Talentförderung im Verbund Schulen/Vereine/Fachverbände, basierend auf differenzierten Qualitäts merkmalen, werden ergänzt durch Sportinternate in Koblenz, Trier, Schiffer stadt, Kaiserslautern und Bad Neuenahr. Im Verantwortungsbereich des Behinderten- und Rehabilitationssport-Verban ds Rheinland-Pfalz erfolgt die Talentsuche und -förderung schwerpunktmäßig durch die Landestrainer und Fachwarte. Insbesondere die Landestrainer des Verbands führen, oftmals in Verbindung mit regulären Landeskadermaßnah men, Sichtungsmaßnahmen und Lehrgänge durch. Daneben gehen sie gezielt auf die Vereine von talentierten Sportlerinnen und Sportlern zu, die z. B. bei Landesmeisterschaften und bei Turnieren Ansätze zur gezielten Förderung zeigen. Ein weiteres Instrument zur Talentsuche bilden die Landesjugendspiele in Nieder-Olm. 38 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4971 69. Wie werden duale Karrieren im Spitzensport in Rheinland-Pfalz gefördert? a) Förderung von Leistungssportlern im Öffentlichen Dienst? b) Förderung und Anerkennung der Leistung von Spitzensportlern im Be reich Hochschule?  a) Die dualen Karrieren im Spitzensport werden im Öffentlichen Dienst durch die Einrichtung der Sportfördergruppe der Polizei gefördert. Sie ist ein er folgreiches Kooperationsprojekt des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Land Hessen und dem Landessportbund . Die Kooperation besteht seit 2007. Jährlich können bis zu vier Personen eingestellt werden. Derzeit befinden sich 16 Personen in der Sportfördergruppe (sechs Frauen, zehn Männer). Zwölf Personen befinden sich noch in der Ausbildung. Vier Personen haben ihr Studium bereits abgeschlossen, sind aber weiter in der Sportfördergruppe aktiv. Die Ausbildung zur Polizeikommissarin bzw. zum Polizeikommissar erfolgt an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung in einem verlän gerten Studium (4½ Jahre) bei gleichzeitig aktivem Wettkampfsport auf na tionalem oder internationalem Niveau. Neben den allgemeinen Voraussetzungen zur Einstellung in den Polizei dienst, die mit dem für alle anderen Bewerberinnen und Bewerber auch geltenden Auswahltest überprüft wird, wird die Startberechtigung für einen rheinland-pfälzischen Sportverein und eine Kaderzugehörigkeit (min destens D/C) verlangt. Solange das sportliche Niveau gehalten wird, kön nen die Sportlerinnen und Sportler auch nach Beendigung der Ausbildung ihre sportliche Karriere fortsetzen. Gleichzeitig wird ihnen die Bandbreite der polizeilichen Arbeit bei der Direktion der Bereitschaftspolizei vermittelt. Nach Beendigung ihrer sportlichen Karriere verstärken die Angehörigen der Sportfördergruppe den Polizeidienst des Landes. Bisher sind schon sechs ehemalige Angehörige der Sportfördergruppe in den normalen Polizeidienst integriert worden. Zahlreiche nationale und internationale Titel wurden bisher erreicht. In die sem Zusammenhang sind die Bahnrad-Athletin Miriam Welte (Olympiasieg 2012 im Teamsprint, mehrfache Welt- und Europameisterin sowie Deut sche Meisterin), die Freiwasserschwimmerin Angela Maurer (Olympiateil nehmerin, mehrfache Weltmeisterin), der Trampolinturner Martin Gromowski (mehrfacher Deutscher Meister), der Mehrkämpfer Kai Kazmirek (U23-Europameister im Zehnkampf), der Ruderer Moritz Moos (U23-Weltmeister) und die Judoka Barbara Bandel (mehrfache Weltcup-Siegerin) hervorzuheben. b) Die Landesregierung ermöglicht mit § 18 Abs. 1 Nr. 5 Studienplatzvergabe verordnung die Berücksichtigung von herausragenden außerschulischen Leistungen, die über die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber Aufschluss geben, bei der Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbe schränkten Studiengängen. Was als herausragende außerschulische Leistung im Sinne der Vorschrift anzusehen ist, ist von den Hochschulen per Satzung festzulegen. An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) erhalten Spitzen sportlerinnen und Spitzensportler nach Maßgabe der genannten Vorschrift eine Bonierung auf die für eine Bewerbung maßgebliche Verfahrensnote. Die Bonierung beträgt in den Bachelorstudiengängen Sport und Sportwis senschaft (B.A.) sowie Sport (B.Ed.) 0,3 bei mindestens einjähriger Zuge hörigkeit zu A-, B- oder C-Kader einer Sportart während der letzten zwei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, wobei über die Zu gehörigkeit eine Bescheinigung des zuständigen Bundessportverbands er forderlich ist. Im Masterstudiengang Sportwissenschaft erhalten Bewerbe rinnen und Bewerber ebenfalls eine Bonierung von 0,3 für die Zugehörigkeit zu B- oder A-Kader einer Sportart. Die JGU hat eine Kooperationsvereinbarung zur Förderung studierender Spitzensportlerinnen und Spitzensportler mit dem Studierendenwerk, dem Olympiastützpunkt Hessen im Landessportbund Hessen, dem Olympia stützpunkt RheinlandPfalz /Saar, dem Landessportbund Rheinland-Pfalz sowie dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband ausgehandelt. Diese steht kurz vor der Unterzeichnung. Die Kooperationsvereinbarung zur Förderung studierender Spitzensportlerinnen und Spitzensportler (A, B, C oder D/C-Kader) zielt darauf ab, den an der JGU studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler zeit gleich eine akademische Ausbildung und eine spitzensportliche Karriere zu ermöglichen sowie ungebührliche Beeinträchtigungen im Studium aufgrund ihres sportlichen Engagements im Rahmen der rechtlichen und organisato rischen Möglichkeiten zu vermeiden. Dementsprechend stellt die JGU Spit zensportlerinnen und Spitzensportlern individuelle Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung, flexi bilisiert im rechtlich zulässigen Rahmen die Studienplanung auf der Grundlage der sportfachlichen Planung , gewährt Urlaubssemester für wich tige Meisterschaften und aus sportlichen Gründen, schafft Möglichkeiten, Fehlzeiten nachzuarbeiten und ermöglicht grundsätzlich die entgeltfreie Nutzung der Hochschulsportanlagen und -einrichtungen. Die TU Kaiserslautern ist anerkannte Partnerhochschule des Spitzensports (Lizensierung durch den Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband zusammen mit dem DOSB und der Stiftung Deutsche Sporthilfe). Ziel ist es, das Studium mit Training und Wettkampf in bestmöglichen Einklang zu bringen und Beeinträchtigungen weder im Studium noch im Sport zuzulas sen. Den besonderen Leistungen und Belastungen der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler wird Rechnung getragen, indem u. a. Studienabläufe flexibilisiert und individuali siert werden, Studien-Verpflichtungen in Absprache mit den Dozenten mit Wettkampf - und Trainingsverpflichtungen koordiniert werden und ein zentraler Ansprechpartner zur Verfügung steht und individuelle Studienbe ratung angeboten wird. Die Universität Trier ist bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten dazu bei zutragen, Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern zugleich eine sportli che Karriere und eine akademische Ausbildung zu ermöglichen und organi satorische Probleme im Studium aufgrund des sportlichen Engagements soweit wie möglich auszugleichen. Zu diesem Zweck wurde eine Koopera - tionsvereinbarung mit dem Landessportbund geschlossen. In der Vereinba rung verpflichtet sie sich, z. B. bei der Vergabe von Studienplätzen mit hochschulinternen Zulassungsbeschränkungen zugunsten von Mitgliedern der A-, B- oder C-Kader be- 39 Drucksache 16/4971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode stimmte Nachteilsausgleichsregelungen anzu wenden. Während des Studiums stellt die Universität persönliche Mentoren bereit, die die Athletinnen und Athleten durch eine individuelle Studienbe ratung begleiten und in Konfliktfällen unterstützen. Soweit dies rechtlich, insbesondere prüfungsrechtlich zulässig ist, hilft sie auch bei der Studien- und Prüfungsorganisation, etwa durch die Möglichkeit, in Absprache mit dem jeweiligen Veranstaltungsleiter Fehlzeiten nachzuarbeiten. Die Hochschule Worms hat im Jahr 2014 eine Kooperationsvereinbarung mit dem Olympiastützpunkt der Metropolregion Rhein-Neckar geschlossen, an der auch das Studierendenwerk der Vorderpfalz beteiligt ist. Die Koope ration ermöglicht studierenden Athletinnen und Athleten ihr Studium so umzusetzen, dass die spezifische Lebenssituation berücksichtigt wird. Es sollen Benachteiligungen verhindert werden, die sich aufgrund des leistungssportlichen Engagements beim Zugang zum Studium, während des Studiums und beim anschließenden Übergang in die Berufswelt erge ben. Die anderen Hochschulen des Landes verfügen nicht über offizielle Instru mente zur Förderung und Anerkennung der Leistun - gen von Spitzensportle rinnen und Spitzensportlern, berücksichtigen aber gleichwohl im Einzelfall deren Interessen durch indi - viduelle Betreuung und flexible Regelungen in Studienabläufen und beim Ablegen der Prüfungen. 70. Wie werden die potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer für Welt- und Europameisterschaften und für die Olympischen Spiele  seitens der Landesregierung unterstützt? Die potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden durch den Landes sportbund und die Sporthilfe nach den dort festgelegten Förderrichtlinien geför dert. Die Landesregierung unterstützt den Landessportbund und die Sporthilfe durch die jährlichen Zuwendungen bzw. Zustiftungen. In die entsprechende Gremienarbeit sind Vertreter der Landesregierung eingebunden. 71. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Rheinland-Pfalz haben in welchen Sportarten in den letzten Jahren an Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften teilgenommen? Folgende rheinland-pfälzische Sportlerinnen und Sportler haben an den Olym pischen Spielen 2004, 2008 und 2012 teilgenommen: 40 Sportarten Athen 2004 Peking 2008 London 2012 Fechten Peter Joppich Peter Joppich Peter Joppich Alexandra Bujdoso Alexandra Bujdoso Fußball Isabell Bachor Ursula Holl Sandra Minnert Celia Okoyino da Mbabi Martina Müller Gewichtheben Ronny Weller Artyom Shaloyan Almir Velagic Jürgen Spieß Hockey Clemens Arnold Kanu-Slalom Thomas Schmidt Christian Bahmann Michael Senft Leichtathletik Carolin Hingst Nastja Reiberger Lilli Schwarzkopf Sabrina Mockenhaupt Raphael Holz deppe Raphael Holz deppe Marion Wagner Carolin Hingst Lisa Ryzih Marion Wagner Christian Reif Sabrina Mockenhaupt Marion Wagner Radsport Verena Joos Miriam Welte Ringen Anita Schätzle Davyd Bichinashvilli Alexandra Engel hard Davyd Bichinashvilli Alexandra Engel hardt Anita Schätzle Rudern Ingo Euler Sebastian Schmidt Richard Schmidt Richard Schmidt Sebastian-Mathias Schmidt Jost Schömann-Fink Jonathan Koch Schießen Torsten Krebs Schwimmen Angela Maurer Angela Maurer Dimitri Colupaev Tischtennis Nicole Struse Jiaduo Wu Kristin Silbereisen Jie Schöpp Jiaduo Wu Zoltan Fejer-Konnerth Trampolinturnen Anna Dogonadze Anna Dogonadze Anna Dogonadze Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4971 An den letzten drei olympischen Spielen sind somit insgesamt 59 Teilnahmen rheinland-pfälzischer Athleten zu verzeichnen. Die Teilnehmer an Europa- und Weltmeisterschaften der letzten zehn Jahre lassen sich in Gänze aus den Unterlagen des Landessportbunds nicht ermit teln. 72. Welche Großveranstaltungen (WM, EM, DM) fanden in den vergangen fünf Jahren in Rheinland-Pfalz statt und welche Veranstaltun - gen sind bis 2020 geplant? Die Vergabe, Planung und Durchführung von Welt- und Europameisterschaften sowie Deutschen Meisterschaften liegt federführend bei den internationalen wie deutschen Spitzenfachverbänden der jeweiligen Fachsportart. Der Landesregierung selbst liegen keine detaillierten Informationen hierzu vor. Nach Auskunft des Landessportbunds, der aber selbst nur solche Veranstal tungen erfassen kann, bei denen er als fachsportübergreifender rheinland-pfäl zischer Dachverband einbezogen ist, zumeist in der Funktion als Zuschussge ber, fanden folgende Großveranstaltungen statt: 41 Jahr DM EM WM 2010 Deutsche Meisterschaften im Minigolf, Ludwigs hafen/Mannheim X Deutsche Meisterschaft im Segeln (Klasse Conger), Lacher See X Badminton, Deutsche Meisterschaft Senioren, Worms X Tischtennis, Nationale Deutsche Meisterschaf ten, Koblenz X Deutsche Einzel- und Mannschaftsmeister schaften im Rope-Skipping, Niederwörresbach X Internationale Deutsche Meisterschaften im G-Judo, Bad Kreuznach X Kegeln, Welt-Cup Klubmannschaften Damen und Herren auf Scherenbahnen, Morbach X Ringtennis-WM, Koblenz X 6 2 2011 Deutsche Meisterschaften im Gewichtheben, Speyer X Deutsche Futsal-Meisterschaft, Nürburgring X Deutsche Vereinsmeisterschaft Trampolintur nen, Bad Kreuznach X Deutsche Meisterschaften im Aerobic, Neustadt X Deutsche Indiaca-Meisterschaften, Edenkoben X Deutsche Meisterschaften im Faustball, Weisel/Koblenz X Europameisterschaften Faustball Frauen, Oppau X 6 1 2012 Deutsche Meisterschaften im Kunstsegelflug, Koblenz X DM/DCup Sport-Gymnastik, Annweiler X Deutsche Meisterschaften in Gymnastik und Tanz, Annweiler X Deutsche Meisterschaften Tanzen, Frankenthal X Deutsche Einzelmeisterschaften und Bundes finale Rope Skipping, Idar-Oberstein X Deutsche Meisterschaften im Faustball, Weisel/Koblenz X Europameisterschaften Standardtänze, Koblenz X 6 1 Drucksache 16/4971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode An geplanten Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz sind uns bislang bekanntgegeben: Nach den Angaben des Behinderten- und Rehabilitationssportverbands Rheinland-Pfalz fanden zudem folgende Veranstaltungen statt: – 2010 Deutsche Meisterschaften Sitzball, Internationale Deutsche Meister schaften Judo für Menschen mit geistiger Behinderung, Deutsche Meister schaften Kegeln Schere, Deutsche Meisterschaften Kegeln Classic – 2011 Deutsche Meisterschaften Wasserball – 2012 Deutsche Meisterschaften Tischtennis Mannschaft, Deutsche Meister schaften Fußballtennis, Deutsche Meisterschaften Boccia Mannschaft – 2013 Deutsche Meisterschaften Judo für Menschen mit geistiger Behinde rung – 2014 Deutsche Meisterschaften Tischtennis Senioren, Deutsche Meisterschaf ten Kegeln Classic, Deutsche Meisterschaften Faust- ball Feld – 2015 Deutsche Meisterschaften Wasserball, Deutsche Meisterschaften Bow ling, Deutsche Meisterschaften Kegeln Classic Für die folgenden Jahre sind derzeit noch keine Deutschen oder internationalen Meisterschaften durch den DBS in Rheinland-Pfalz geplant. Insbesondere im nationalen Bereich erfolgt dies auch für die Jahre 2016 und folgende frühestens erst im Sommer dieses Jahres. 73. Welche Kosten entstehen für die Sicherheitsmaßnahmen bei sportlichen Großereignissen, die internationalen und nationalen Meister - schaften  bzw.  Endspiele  und  Bundesligaveranstaltungen  der  verschiedenen  Sportarten mit welchem  jeweiligen Kostenanteil  des Landes? Die Polizei trifft die notwendigen Maßnahmen bei Großveranstaltungen mit ei ner Vielzahl von Besuchern und damit auch bei Fußballspielen als Ausfluss der gesetzlichen Verpflichtung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicher heit und Ordnung. Hierdurch sollen im Wesentlichen Gefahren für die Besucher und andere Personen abgewehrt und Straftaten oder Ordnungsverstöße ver hindert bzw. verfolgt werden. Während die Polizei dabei ihre Maßnahmen überwiegend im öffentlichen Raum trifft, werden Sicherungs- und Schutzmaßnahmen in den Fußballstadien wei testgehend vom Veranstalter oder einem Beauftragten im Rahmen des Haus rechts wahrgenommen. Von Seiten der Polizei werden den Vereinen und Ver bänden keine Kosten in Rechnung gestellt. 42 Jahr DM EM WM 2013 Deutsche Meisterschaften Kegeln, Morbach X Deutsche Meisterschaften im Miniaturgolf, Rodalben X Deutsche Meisterschaften im Rollski-Berglauf, Boppard X 3 2014 Finale Deutschlandpokal im Fechten, Friesen heim X Deutsche Meisterschaften im Reit-Vierkampf, Zweibrücken X Deutsche Meisterschaften in Blitz- und Schnell schach, Altenkirchen X Deutschlandpokal im Prellball, Kaiserslautern X Deutscher Voltigierpokal, Pirmasens/Zwei brücken X 5 DM EM WM Rope-Skipping-Europameisterschaften 2015, Idar-Oberstein X ITF – Tennis Weltranglistenturnier AK Ladies Open 2015, Altenkirchen X Säbel-DM 2015 in Koblenz X Deutsche Meisterschaften Kegeln Classic, Ludwigshafen X Tennis-Senioren-DM, Bad Neuenahr X ADAC Rallye Deutschland, Trier/Eifel, Mosel X Wasserball DM des Behindertensportverbands, Ludwigshafen X 5 1 1 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4971 74. Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern und Nachbarstaaten aus bei Punkten wie  – Polizei, – Hooligans, – Sportstätten, – Sportereignissen? In der Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahr 1991 eine Zentrale Informa tionsstelle Sporteinsätze (ZIS) in Nordrhein-Westfalen eingerichtet. In den Bun desländern und bei der Bundespolizei wurden Landesinformationsstellen Sporteinsätze (LIS) bzw. eine Informationsstelle Sporteinsätze (IS) eingerichtet. Über diese Zentralstellen werden im Bundesgebiet die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch im Sport gewährleistet. Dabei werden an allen Spieltagen Bundes- und Landeslagebilder erstellt, um die Einsatz führenden Polizeidienststellen bestmöglich über anstehende Problemfelder in Kenntnis zu setzen. Diese Aufgabe nimmt in Rheinland-Pfalz die LIS im ISIM wahr. Die diesbezügliche Aufgabenwahrnehmung bei internationalen Fußballspielen wird von der ZIS als NFIP (National Football Information Point) wahrgenom men. Solche NFIP sind in Europa in allen Staaten eingerichtet. IX. Behindertensport 75. Mit welchen Maßnahmen und mit wie vielen Mitteln ist der Behinderten sport in den Jahren 2010 bis 2015 gefördert worden und welche Förde rung ist bis 2016 vorgesehen?  2010 erhielt der Behinderten- und Rehabilitationsportverband Rheinland-Pfalz (BSV) im Rahmen der institutionellen Förderung 310 000 Euro (Kapitel 03 02 Titel 684 31). 2011 waren es 325 000 Euro. 2012 bis 2015 erhielt bzw. erhält der Behinderten- und Reha - bilitationsportverband Rheinland-Pfalz im Rahmen der institutionellen Förderung 314 900 Euro pro Jahr. Special Olympics Rheinland-Pfalz erhält eine jährliche Förderung der Landes regierung in Höhe von 50 000 Euro über den LSB. Eine Aussage über die im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung stehenden Mittel für den Behindertensport ist derzeit nicht möglich, da lediglich ein beschlossener Haushalt für die Jahre 2014/2015 vorliegt. 76. Wie verfolgt die Landesregierung (mit welchen Mitteln/personell/finan ziell) die Umsetzung der Inklusion im Sport? 77. Sind durch die Umsetzung der Inklusion neue Stellen geschaffen worden a) im Schulsport und im Hochschulsport, b) in den Sportvereinen? 78. Gibt es von Seiten des Landes Mittel für die Umsetzung der Inklusion in Schulen und Sportvereinen?  Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und der Lan desbeauftragte für die Belange behinderter Menschen sind seit Jahren im För derrat des Förderprogramms „barrierefrei, inklusiv und fair“ engagiert. Im Jahr 2014 lag der Schwerpunkt des Förderprogramms auf dem Themen feld des inklusiven Sports. Durch die kontinuierliche Auswahl und Bewilligung von Förderanträgen konnten zahlreiche inklusive Sportangebote in Rheinland-Pfalz unterstützt werden. Die Fördervorschläge wurden durch den Landesbe auftragten für die Belange behinderter Menschen zusammengetragen und im Förderrat einstimmig beschlossen. Die Stiftung Kunst, Kultur und Soziales der Sparda-Bank Südwest eG ist der Stifter des Förderprogramms mit einer jährlichen Summe über 100 000 Euro. Die Verwaltung der Mittel läuft über den Förderverein Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung Rheinland-Pfalz e. V. In vielen Mitgliedsvereinen des BSV Rheinland-Pfalz wird, oftmals schon seit Jahrzehnten, das selbstverständliche gemeinsame Sporttreiben von Menschen mit und ohne Be einträchtigung praktiziert. Auch dokumentiert die Entwicklung der Mitgliederzahlen des BSV Rheinland-Pfalz (von 282 Vereinen am 1. Januar 2010 auf 357 Vereine am 1. Januar 2015) ein langsames, aber stetiges Anwachsen der Sportvereine, in denen auch der Sport von Menschen mit Behinderungen seinen Platz findet, sei es nun in inklusiven Gruppen oder auch in speziellen Gruppen, die aber im Leben des Gesamtvereins genauso ihren Platz finden. Insgesamt ist dies jedoch, im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Sportvereine in Rheinland-Pfalz, noch ausbaufähig. Auffällig ist insbesondere, dass das Verhältnis zwischen den „ursprünglichen“ Behindertensportvereinen und den Mehrspartenvereinen, die Mitglied im BSV Rheinland -Pfalz sind, sich immer mehr zugunsten der Mehrspartenvereine verändert. Der BSV Rheinland-Pfalz versteht sich jedoch nicht als der Verband, der für die Inklusion im Sport hauptverantwortlich ist, sondern betrachtet sich u. a. als der Interessensvertreter der Menschen mit Behinderungen im gesamten Sport. Daher ist sein Ziel die Verankerung der Inklusion in den Sportorganisationen insgesamt. 43 Drucksache 16/4971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Insbesondere mit einzelnen Fachverbänden innerhalb des organisierten Sports sind in den letzten Jahren auch bereits Pilotprojekte initiiert worden, um den Gedanken der Inklusion auch in der Arbeit der Fachverbände zu verankern. So konnte in den letzten drei Jahren mit dem Leichtathletikverband Rheinland ein Projekt an bislang acht Standorten zwischen Mitgliedsvereinen des Leichtathletikverbands und Einrichtungen der Behindertenhilfe gestartet wer den, um Kontakte zwischen den Partnerorganisationen vor Ort zu knüpfen und gemeinsame Aktivitäten zu ermöglichen. Hierbei ist der Stand vor Ort derzeit allerdings noch sehr unterschiedlich , von ersten Gesprächsterminen bis hin zu gut funktionierenden dauerhaften inklusiven Sportangebo ten. Die Landesregierung beabsichtigt beim LSB eine Stelle zu schaffen, die sich mit der Thematik und den Fragestellungen der Inklusion zentral für alle Fach verbände befasst. Im Bereich der Schulen stehen für den Ausbau inklusiver Angebote bis zum Jahr 2016 insgesamt 200 Vollzeitlehrerstellen zur Verfügung . Davon profitiert auch der inklusive Sportunterricht. Im Hochschulsport sind durch die Umsetzung der Inklusion keine neuen Stellen geschaffen worden. 79. Welche Einrichtungen für die Ausbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern für den Behindertensport gibt es? Im Rahmen des Lizensierungssystems des Deutschen Olympischen Sportbun ds obliegt dem Deutschen Behindertensportverband die Verantwortlichkeit für die entsprechenden Aus- und Fortbildungssysteme. Daher führt der Behinder ten- und Rehabilitationssport -Verband Rheinland-Pfalz innerhalb des LSB Rheinland-Pfalz entsprechende Ausbildungen für die C- und B-Lizenz durch sowie die ebenfalls notwendigen Fortbildungsmaßnahmen. Im Jahr 2015 bietet der Verband 20 Ausbildungslehrgänge und 30 Fortbildungs lehrgänge an. Die Aus- und Fortbildungsangebote finden an verschiedenen Orten im Land statt, sodass möglichst vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine kos ten günstige Teilnahme ohne hohe Fahrtkosten angeboten werden kann. Über dieses Bildungsangebot für (angehende) Übungsleiterinnen und Übungs leiter hinaus kooperiert der BSV mit diversen Partnern . Zum Beispiel werden im Rah men einer Kooperation mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband jährlich ca. 200 Teilnehmende am Freiwilligen Sozialen Jahr geschult. Im Rahmen des Studiums der Sportwissenschaft besteht für den Bereich Re habilitationssport eine Kooperation zwischen der Johannes Gutenberg-Univer sität Mainz und dem BSV Rheinland-Pfalz sowie zwischen dem BSV und der Universität Kaiserslautern. Daneben werden Interessierten auch Aus- und Fortbildungsangebote in Koope ration mit benachbarten Landesverbänden des Deutschen Behindertensport verbands angeboten. Zum Ende des Jahres 2014 besaßen insgesamt 1 659 Übungsleiterinnen und Übungsleiter eine gültige Lizenz, dies entspricht einer Steigerung von 47 Pro zent in den letzten fünf Jahren. Roger Lewentz Staatsminister 44