Drucksache 16/4972 zu Drucksache 16/4778 04. 05. 2015 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4778 – Klimaschutz und Energiewende in Rheinland-Pfalz Die Große Anfrage 16/4778 vom 20. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Notwendigkeit in Sachen Klimaschutz zu handeln ist der internationalen Staatengemeinschaft hinlänglich bekannt. Zuletzt zeigte der fünfte Weltklimabericht aus den Jahren 2013 und 2014 ein Szenario auf, das die Konsequenz des weltweiten klimapolitischen Nicht-Handelns darstellt , sollte so fortgefahren werden wie bisher: Die Temperaturen werden sich bis zum Ende des Jahrhunderts um bis zu fünf Grad erhöhen, der Meeresspiegel wird kontinuierlich ansteigen , Wetterextreme wie Hitzeperioden und Überflutungen werden immer häufiger werden. Um dies zu verhindern, hat sich die internationale Staatengemeinschaft mit der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen auf das Ziel geeinigt, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur bis zum Ende des Jahrhunderts auf 2 Grad Celsius begrenzen zu wollen. Ein entscheidender Hebel zur Erreichung dieses Ziels liegt in der konsequenten Umsetzung der Energiewende. Dabei beschreibt die Energiewende den Dreiklang zwischen Energieeinsparung, Energieeffizienz und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Neben der Realisierung einer nachhal - tigen Energieversorgung im Stromsektor ist ein Wandel in den Bereichen Wärme und Mobilität hin zu einer regenerativen Energieversorgung notwendig. Auch eine Veränderung der industriellen Produktionsprozesse hin zu einer ressourcen- und energieeffizienten sowie sparsamen Herstellung , ist ein wesentlicher Bestandteil für effektiven Klimaschutz. In Rheinland-Pfalz haben sich SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Koalitionsvertrag von 2011 darauf geeinigt, ein besonderes Augenmerk auf Klimaschutz und die Umsetzung der Energiewende zu legen und mit dem Landesklimaschutzgesetz für Rheinland-Pfalz die rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: I. Klimaschutz in Rheinland-Pfalz 1. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit in Sachen Klimaschutz auch auf Länderebene zu handeln, um das 2-Grad-Ziel noch erreichen zu können? 2. Was unternimmt die Landesregierung, um auf Landesebene einen Beitrag zur Erreichung des 2-Grad-Ziels zu leisten? 3. Wie bewertet die Landesregierung den Beitrag, den die Energiewende zur Erreichung der Klimaschutzziele leistet? II. Energieeinsparung und Energieeffizienz 4. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um Energieeinsparungen und eine Steigerung der Energieeffizienz im Land zu fördern? 5. Wie hoch waren die Fördermittel, die seit 2011 für Maßnahmen im Bereich Energieeinsparung und Energieeffizienz geflossen sind? 6. Welche Erfolge konnten nach Kenntnis der Landesregierung im Bereich Energieeinsparung und Energieeffizienz seit 2011 erzielt werden? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Mai 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4972 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode III. Entwicklung von Stromverbrauch und Stromproduktion in Rheinland-Pfalz 7. Wie hoch war die Stromproduktion in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 bis 2014 (aufgegliedert nach den verschiedenen Energieträgern)? 8. Wie hoch war der Bruttostromverbrauch in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 bis 2014? 9. Wie hoch war der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in RheinlandPfalz in den Jahren 2005 bis 2014? IV. Ausbau erneuerbarer Energien in Rheinland-Pfalz a) Windenergie 10. Wie hoch waren die Anlagenzahl und die installierte Leistung von Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 bis 2014 (aufgegliedert nach den vier Planungsgemeinschaften )? 11. Wie hoch waren die Stromerträge aus Windenergie in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 bis 2014 (aufgegliedert nach den vier Planungsgemeinschaften)? 12. Wie bewertet die Landesregierung den bisherigen Ausbaupfad im Hinblick auf die energiepolitischen Zielsetzungen der Landesregierung? 13. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2011 unternommen, um mögliche Konflikte zwischen dem Ausbau der Windenergie und dem Natur- und Artenschutz zu minimieren ? 14. Wie bewertet die Landesregierung den Ausbau von Windenergieanlagen im Wald? b) Photovoltaik und Solarthermie 15. Wie hoch waren die Anlagenzahl und die installierte Leistung von Photovoltaikanlagen in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 bis 2014 (aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 16. Welchen Ausbaupfad für Photovoltaik hält die Landesregierung für angemessen? 17. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung seit 2011, um den Ausbau der Photo - voltaik in Rheinland-Pfalz zu unterstützen? c) Bioenergie 18. Wie hoch waren die Anlagenzahl und die installierte Leistung von EEG geförderten Bioenergieanlagen in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 bis 2014 (aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 19. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2011 unternommen, um den Ausbau der Bioenergie in Rheinland-Pfalz zu unterstützen? 20. Welche Rolle spielt die Bioenergie nach Auffassung der Landesregierung im Hinblick auf die Stabilisierung der Energieversorgung in einem künftigen Stromsystem, das überwiegend auf erneuerbaren Energien basiert? 21. Wie bewertet die Landesregierung die Potenziale der Nutzung von Grünschnitt, Bioabfall oder kommunalem Klärschlamm für die energetische Verwertung in Biomasseanlagen? 22. Wie bewertet die Landesregierung das Potenzial der Bioenergie zur Wärmeerzeugung in Rheinland-Pfalz? 23. Wie bewertet die Landesregierung das Potenzial der Nutzung von Holzresten und Holzabfällen für Rheinland-Pfalz? d) Geothermie 24. Wie hoch waren die Anlagenzahl und die installierte Leistung von Tiefengeothermieanlagen in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 bis 2014 (aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 25. Wie hoch waren die Wärmeerträge aus Tiefengeothermie in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2011 bis 2014 (aufgegliedert nach den vier Planungsgemeinschaften)? 26. Welche Potenziale bestehen nach Auffassung der Landesregierung für einen weiteren Ausbau der Geothermie in Rheinland-Pfalz und worauf begründet die Landesregierung ihre Einschätzung? e) Wasserkraft 27. Wie hoch waren die Anlagenzahl und die installierte Leistung von Wasserkraftanlagen in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 bis 2014 (aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 28. Welche Potenziale bestehen nach Auffassung der Landesregierung für einen weiteren Ausbau der Wasserkraft in Rheinland-Pfalz und worauf begründet die Landesregierung ihre Einschätzung? 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4972 f) Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2014 29. Mit welchen Vorschlägen hat sich die Landesregierung auf Bundesebene an der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2014 beteiligt? 30. Welche Erfolge konnte die Landesregierung dabei erzielen? 31. Wie bewertet die Landesregierung die in der EEG-Novelle vorgesehenen Ausschreibungsmodelle bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Hinblick auf die Akteursvielfalt und den Ausbau der Photovoltaik in Rheinland-Pfalz? 32. Wie bewertet die Landesregierung die EEG-Novelle im Hinblick auf den weiteren Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz? 33. Wie bewertet die Landesregierung die EEG-Novelle im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Bioenergie? V. Bürgerenergie, Kommunen und Stadtwerke 34. Wie beurteilt die Landesregierung die Rolle der Bürgerenergie im Rahmen der Energiewende ? 35. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um Bürgerenergie in RheinlandPfalz zu unterstützen? 36. Wie bewertet die Landesregierung die Rolle von Kommunen und Stadtwerken im Rahmen der Energiewende? 37. Was hat die Landesregierung seit 2011 unternommen, um die Rolle der Kommunen und Stadtwerke bei der Energiewende zu stärken? VI. Speicher und Netze 38. Wie beurteilt die Landesregierung die Rolle der Speichertechnologien in einem auf erneuerbaren Energien basierenden Energiesystem? 39. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung seit 2011, um die Entwicklung von Speichertechnologien in Rheinland-Pfalz zu unterstützen? 40. Wie bewertet die Landesregierung das Potenzial von Power-to-Heat in Rheinland-Pfalz? 41. Wie beurteilt die Landesregierung die Rolle der Stromnetze für das Gelingen der Energiewende ? 42. Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen Leistungsstand der Stromnetze in Rheinland -Pfalz und welche Handlungsnotwendigkeiten bestehen nach ihrer Einschätzung? 43. Wie bewertet die Landesregierung das Potenzial von Hybridnetzen als Baustein der Energie - wende? VII. Kraft-Wärme-Kopplung und dezentrale Wärmenetze 44. Wie hoch ist die installierte elektrische Gesamtleistung der KWK-Anlagen in RheinlandPfalz ? 45. Welchen Anteil leistete die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) an der rheinland-pfälzischen Gesamtstromerzeugung sowie am Bruttostromverbrauch in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 bis 2014? 46. Was unternimmt die Landesregierung um den Ausbau von KWK in Rheinland-Pfalz zu unterstützen? 47. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung von dezentralen Wärmenetzen in Rheinland-Pfalz seit 2011? 48. Welche Strategien verfolgt die Landesregierung, um speziell den dezentralen Ausbau von Wärmenetzen zu fördern? 49. Welche Handlungsnotwendigkeiten sieht die Landesregierung in Hinblick auf die anstehende Novellierung des KWK-Gesetzes auf Bundesebene? VIII. Energiewende im Verkehrssektor 50. Wie hoch war der Anteil der CO2-Emissionen aus dem Verkehrssektor in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 bis 2014? 51. Welche Rolle spielt die Energiewende im Verkehrssektor nach Auffassung der Landesregie - rung zur Erreichung der rheinland-pfälzischen Klimaschutzziele? 52. Was unternimmt die Landesregierung um die Energiewende im Verkehrssektor in Rheinland -Pfalz zu unterstützen und welche Rolle spielen dabei die Verkehrsvermeidung und der ÖPNV? 3 Drucksache 16/4972 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode IX. Wertschöpfung und Arbeitsplätze 53. In welchem Umfang trägt nach Auffassung der Landesregierung die Energiewende seit dem Jahr 2011 zur Wertschöpfung in Rheinland-Pfalz bei? 54. Wie bewertet die Landesregierung die weiteren Potenziale zur Steigerung der Wertschöpfung in Rheinland-Pfalz durch die Energiewende? 55. In welchem Umfang trägt nach Auffassung der Landesregierung die Energiewende seit dem Jahr 2011 zur Beschäftigung in Rheinland-Pfalz bei? 56. Wie bewertet die Landesregierung die weiteren Potenziale zur Steigerung der Beschäftigung in Rheinland-Pfalz durch die Energiewende? 57. Wie hoch fielen nach Kenntnis der Landesregierung die jährlichen Kosten für Importe fossi - ler Energieträger in Rheinland-Pfalz für die Jahre 2005 bis 2014 aus? 4 Das Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 4. Mai 2015 – wie folgt beantwortet: Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag „Den sozialökologischen Wandel gestalten“ aus dem Jahr 2011 ambitionierte energie- und klimaschutzpolitische Ziele gesetzt. Im Bereich des Klimaschutzes bekennt sich das Land Rheinland-Pfalz zu dem Ziel, den weltweit durch den Menschen verursachten Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 2 Grad Celsius zu begrenzen. Als Beitrag des Landes zum weltweiten Klima - schutz sollen die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 90 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden. Die klimaschutzpolitischen Zielsetzungen der Landesregierung wurden durch die Schaffung des Landesgesetzes zur Förderung des Klimaschutzes (Landesklimaschutzgesetz – LKSG) rechtlich bindend verankert. Mit der Erarbeitung eines Klimaschutzkonzepts für Rheinland-Pfalz werden seitens der Landesregierung die wesentlichen Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele zusammengefasst, um damit eine umfassende Grundlage für eine Verbesserung des Klimaschutzes in Rheinland-Pfalz zu schaffen. Gleichzeitig sieht die Landesregierung in der konsequenten Umsetzung der Energiewende einen entscheidenden Hebel, die Klima - schutzziele zu erreichen. Daher legt die Landesregierung einen energiepolitischen Schwerpunkt auf die Themenbereiche Energieeinsparung , Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Gerade Energieeffizienz und Energieeinsparung sind zentrale Bausteine einer zukunftsgerechten Energieversorgung. Um eine möglichst umfassende Nutzung der Effizienzpotenziale in Rheinland-Pfalz zu erreichen, gibt es vielfältige durch die Landesregierung geförderte Angebote für unterschiedliche Zielgruppen. Aktiv sind hier insbesondere die Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH, die Energieberatung der Verbraucherzentrale sowie das Effizienznetz Rheinland-Pfalz (EffNet). Darüber hinaus hat sich die Landesregierung im Koalitionsvertrag von 2011 zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch des Landes bis zum Jahr 2030 bilanziell vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken. Um einen dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien und deren Einbindung in sichere Energieversorgungsstrukturen zu ermöglichen, hat die Landesregierung seit 2011 diverse Maßnahmen ergriffen. Mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV), der grundlegenden Überarbeitung des Rundschreibens Windenergie und der Erstellung des Windatlasses Rheinland-Pfalz wurden die notwendigen Rahmenbedingungen für den weiteren dynamischen Ausbau der regenerativen Stromerzeugung im Land gestärkt. Im Rahmen der Verteilnetzstudie Rheinland-Pfalz wurden die zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien notwendigen Netzkapazitäten auf der Ebene der Verteilnetze ermittelt, aber auch die Technologieoptionen untersucht, die sich dämpfend auf den Netzausbau auswirken. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorgenannte Große Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: I. Klimaschutz in Rheinland-Pfalz 1. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit, in Sachen Klimaschutz auch auf Länderebene zu handeln, um das 2-Grad-Ziel noch erreichen zu können? Für die Landesregierung hat der Klimaschutz auf Landesebene einen sehr hohen Stellenwert. Das 2-Grad-Ziel ist nur dann noch zu erreichen, wenn weltweit und umgehend gehandelt wird. Handeln bedeutet aber, für den Klimaschutz regional und vor Ort zu agieren. Hier sieht sich die Landesregierung in der Pflicht. Weltweit erfolgreicher Klimaschutz kann nur dann funktionieren, wenn viele Mosaikbausteine ambitionierten praktischen Klimaschutzes zusammengefügt werden. Die rheinland-pfälzischen Klimaschutz - aktivitäten fügen sich somit hinsichtlich ihrer Zielsetzungen, Strukturen und konkreten Maßnahmen in einen globalen, EU-weiten und bundesdeutschen Rahmen ein. Dies kommt auch im LKSG zum Ausdruck, denn es gilt, den Klimaschutz in Rheinland-Pfalz in Ergänzung nationaler, europäischer und internationaler Anstrengungen durch einen angemessenen Beitrag des Landes nachhaltig zu stärken. Somit leistet Rheinland-Pfalz einen wichtigen Beitrag zur Erreichung bundesdeutscher Zielsetzungen als Teil der euro päischen Klimaschutzziele. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4972 2. Was unternimmt die Landesregierung, um auf Landesebene einen Beitrag zur Erreichung des 2-Grad-Ziels zu leisten? Mit dem LKSG hat Rheinland-Pfalz im Jahr 2014 als drittes Bundesland eine rechtliche Grundlage für wirksamen Klimaschutz verabschiedet . Das Gesetz beinhaltet wesentliche Vorgaben zum Klimaschutz in Rheinland-Pfalz. Neben ambitionierten Zielsetzungen hinsichtlich der zu erreichenden Minderungen der Treibhausgasemissionen werden Grundsätze des Klimaschutzes formuliert. Dabei kommt dem Schutz natürlicher Ressourcen, der Einsparung und effizienten Nutzung von Energie sowie dem Ausbau erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zu. Den öffentlichen Stellen wird in diesem Kontext eine Vorbildfunktion gesetzlich zugewiesen. Dies wird u. a. in dem Ziel, die Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren, deutlich und ebenso in dem Auftrag an das Land, die Gemeinden und Landkreise bei ihrer eigenverantwortlichen Erfüllung der Vorbildfunktion beratend zu unterstützen. Darüber hinaus fordert das Gesetz die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts für Rheinland-Pfalz, in dem die wesentlichen Ziele, Strategien und Schritte zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen dargestellt werden. Das Konzept dient damit als Entscheidungsgrundlage für die Festlegung konkreter Handlungs schwerpunkte zur Erreichung der Gesetzesziele. Seit Januar 2015 werden dazu Maßnahmen aus verschiedenen Sektoren erarbeitet. Für die Entwicklung des Klimaschutzkonzepts Rheinland-Pfalz wird eine breite Beteiligung angestrebt, denn die Umsetzung der Maßnahmen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter von Unternehmen, Verbänden und Institutionen können – online oder in einem der entsprechend stattfindenden Klimaforen – bereits im Vorfeld ihre persönliche Meinung, Anregungen und Bedenken sowie Verbesserungsvorschläge einbringen. Sie haben die Gelegenheit, mit anderen Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten für Klima schutz die vorgelegten Maßnahmenvorschläge zu diskutieren, durch weitere Vorschläge zu ergänzen und Empfehlungen an die Politik abzugeben . Ihre Hinweise und Anregungen geben wichtige Informationen zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts, um es so konkret und verbrauchernah wie möglich zu gestalten. Insgesamt wird das Klimaschutzkonzept eine wichtige Grundlage für die weitergehenden Klimaschutzaktivitäten der Landesregierung und damit auch für den praktischen Klimaschutz in Rheinland-Pfalz darstellen. Bereits heute leisten eine Vielzahl unterschiedlichster Klimaschutzaktivitäten auf kommunaler Ebene wichtige Beiträge zum Klima - schutz, unabhängig davon, ob sie energiepolitisch geprägt sind, sich auf Ressourcenschonung konzentrieren oder beispielsweise auf eine Optimierung des ÖPNV abzielen. Um den kommunalen Klimaschutz zu befördern, bestehen seitens der Landesregierung folgende Beratungs- und Förderstrukturen: – Bei der Umsetzung von Maßnahmen der Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem Einsatz von erneuerbaren Energien, die einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz leisten, bietet das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landes - planung (MWKEL) sowohl für kommunale als auch private Projekte vielfältige finanzielle Unterstützung an. Ein Förderprogramm unterstützt Investitionen in Infrastruktureinrichtungen, die den Zweck verfolgen, die Energieeffizienz und Nachhaltig - keit der Energieversorgung zu verbessern. Angesprochen sind insbesondere der Bau und Ausbau von Wärmenetzen, z. B. in Verbindung mit Biomassefeuerungsanlagen. Verstärkt werden die planmäßigen Haushaltsmittel durch EFRE-Mittel aus dem Opera - tionellen Programm (rund 15 Mio. Euro für 2014 bis 2020). – Als wesentliche Beratungsinstitution ist die Energieagentur Rheinland-Pfalz zu nennen. Sie legt mit ihren neun Regionalstellen einen Informationsschwerpunkt auf die Kommunen. Sie unterstützt Landkreise, Städte, Verbands- und Ortsgemeinden bei der Umsetzung der kommunalen Klimaschutzstrategien und begleitet sie auf ihrem Weg zu einer sicheren und dezentralen Energieversorgung sowie einer höheren Energieeffizienz, z. B. durch Fachveranstaltungen zu aktuellen Themen und Fragestellungen der Energiewende im kommunalen Kontext. Darüber hinaus pflegt die Energieagentur Rheinland-Pfalz den Erfahrungsaustausch mit Kommunen und sonstigen Akteuren über Arbeitskreise und themenspezifische Netzwerke. So unterstützt sie u. a. die kommunalen Klimaschutzmanager, z. B. durch die Initiierung und Organisation regelmäßiger Netzwerktreffen. – Weitere Informationsangebote erfolgen durch die Transferstelle für rationelle und regenerative Energienutzung in Bingen (TSB) sowie durch das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement am Umweltcampus Birkenfeld (IfaS). 3. Wie bewertet die Landesregierung den Beitrag, den die Energiewende zur Erreichung der Klimaschutzziele leistet? Der anthropogene Klimawandel ist eng mit der Energieerzeugung, der Energienutzung und den dabei entstehenden Treibhausgas - emissionen verbunden. Aufgrund dessen sieht die Landesregierung im Umbau der Energieversorgungssysteme auf eine regenerative Energieerzeugung und in einer sparsameren und effizienteren Energienutzung den Schlüssel zum wirksamen Klimaschutz. Der dynamische Ausbau und verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien wirkt sich schon heute positiv auf die Emissionsentwicklung aus. Allein im Jahr 2013 konnten in Deutschland nach Angaben der Bundesregierung 148 Mio. Tonnen CO2 durch den Einsatz erneuerbarer Energien vermieden werden. Das ist ein eindeutiger Beleg für den positiven Beitrag eines steigenden Anteils erneuerbarer Energien auf die Entwicklung der Treibhausgasemissionen bei der Energiegewinnung. Ein Anteil von 74 Prozent der CO2-Emissionen durch Verbrennungsprozesse fossiler Energieträger im Jahr 2011 zeigt darüber hinaus das bestehende Potenzial. Die zwingend notwendige Reduktion dieser Emissionen ist nach Ansicht der Landesregierung nur durch eine erfolgreiche Energie - wende möglich, die zu einer weitgehenden Reduktion der energiebedingten CO2-Emissionen führt. 5 Drucksache 16/4972 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Während in Rheinland-Pfalz nach der Quellenbilanz im Jahr 2011 15 Prozent der gesamten CO2-Emissionen auf den Stromsektor zurückgeführt werden konnten, trug der Verkehrssektor mit einem Ausstoß von 9,1 Mio. Tonnen CO2-Emissionen einen Anteil von 35,7 Prozent und war damit der größte Emittent von CO2-Emissionen. Der Sektor „Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleis - tungen, übrige Verbraucher“ war im selben Zeitraum mit einem Anteil von 26,2 Prozent und knapp 6,7 Mio. Tonnen CO2-Emissionen an zweiter Stelle. Die Industrie emittierte im selben Jahr knapp 5 Mio. Tonnen CO2-Emissionen und war damit mit einem Anteil von 19,8 Prozent an den CO2-Emissionen auf Platz drei. Diese Zahlen zeigen uns, dass Energiewende und Klimaschutz über den Stromsektor hinaus umgesetzt werden müssen, um die Klima schutzziele mittel- und langfristig erreichen zu können. Der sparsamere Umgang mit Energie, die effiziente Energienutzung wie auch die Substitution fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien müssen in den kommenden Jahren über alle Bereiche und Sektoren hinweg umgesetzt werden. II. Energieeinsparung und Energieeffizienz 4. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um Energieeinsparungen und eine Steigerung der Energieeffizienz im Land zu fördern? Energieeffizienz und Energieeinsparung sind wesentliche Säulen der Energiewende. Die Landesregierung unterstützt Anstrengungen unterschiedlicher Akteure durch Informationsmaterial, Veranstaltungen und direkte Förderung. Ein wichtiger Partner ist dabei die Energieagentur Rheinland-Pfalz. Seit ihrer Gründung im Jahr 2012 werden durch sie nun alle Zielgruppen im Land adäquat angesprochen. Ihnen werden umfangreiche Informationsangebote zur Steigerung der Energieeffizienz und zu Energieeinsparmaßnahmen bereitgestellt. Angebote für Kommunen Die Energieagentur bietet zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen für Kommunen an. Gemeinsam mit Kommunen führt die Agentur aktuell die Kampagne „Wir sparen Strom/Cleveren Verbrauch kannst du auch – Energie sparen. Kosten senken“ durch. Die Umrüstung auf LED-Beleuchtung ist für rheinland-pfälzische Kommunen ein wichtiges Anliegen. Neben Umrüstungsinitiativen größerer Energieversorgungs unternehmen in Kommunen haben mehrere Kommunen die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) für eigene Maßnahmen genutzt. Die Energieagentur informiert mit Informationskampagnen rund um die Themen effiziente Straßenbeleuchtung und kommunales Energiemanagement und weist besonders auf die hohen Einsparpotenziale hin. Über Neuigkeiten oder Antragsfristen im Rahmen der NKI informiert die Energieagentur die Kommunen stets aktuell. Des Weiteren nehmen die Energieagentur und 16 Modellkommunen an der DENA-Aktion „Energieeffiziente Kommune“ teil. Gemeinsam mit Kommunen werden die Bürgerinnen und Bürger mit der „Energiekarawane“ angesprochen. Beispiele für Angebote der Energieagentur an Kommunen: – Anlaufstelle für telefonische und schriftliche Anfragen zu Fördermitteln wie auch fachlichen und rechtlichen Fragestellungen aus allen energiewenderelevanten Themenbereichen; – Vor-Ort-Unterstützung im Rahmen von Initialberatungen, wie zur Erörterung von Effizienzpotenzialen kommunaler Liegenschaften ; – öffentlichkeitswirksame Begleitung und Dokumentation innovativer Projekte in Kommunen; – Unterstützung durch Fachvorträge im Rahmen kommunaler Informations veranstaltungen, beispielsweise zu energieeffizienter Beschaffung, Contracting, Bürgerbeteiligung, Energiegenossenschaften, Nahwärmenetzen, Straßen beleuchtung inklusive Rechtsfragen ; – Nutzerschulungen zur Energieeinsparung in kommunalen Einrichtungen; – Unterstützung kommunaler Veranstaltungen zur Bürgeransprache mit Infomobil; – Durchführung von Fachveranstaltungen und Werkstattgesprächen mit Kooperationspartnern (Gemeinde- und Städtebund, Landkreistag und Städtetag Rheinland-Pfalz, IfaS Birkenfeld, TSB Bingen) zur Unterstützung des Technologie- und Praxis - transfers im Land, beispielsweise zu Themenstellungen wie energieeffizientem Schwimmbadbetrieb, Bürgerbeteiligung, Windenergie , Akzeptanz der Energiewende; – Plattform zur landesweiten Netzwerkbildung von Kommunen zwecks fachlichem Austausch, wie Netzwerktreffen der kommunalen Klimaschutzmanager; – Unterstützung bei Aufbau und Pflege grenzüberschreitender Aktivitäten, beispielsweise im Rahmen der Akquise von EU-Projekten . 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4972 Angebote für Unternehmen Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit der Energieagentur sind Veranstaltungen und Aktionen zu Energieeffizienz und Energieeinsparung in Unternehmen. Auf Informationsveranstaltungen werden Themen wie z. B. Lastmanagement, Kältesysteme, intelligente Verteilung von Energieverbrauch und Energieerzeugung, Flexibilisierung von Biogasanlagen, behandelt. Die Arbeit in Netzwerken , wie z. B. der Zukunftsinitiative Smart Grids oder dem Netzwerk Energieeffiziente Krankenhäuser, sorgen für einen regel - mäßigen Informationsfluss unter den Beteiligten. Beispiele für Angebote der Energieagentur an Unternehmen: – Im Rahmen des Effizienznetzes Rheinland-Pfalz (EffNet) finden zahlreiche Aktivitäten statt, z. B. Informationsveranstaltungen zu „Stromverbrauch senken und Kosten reduzieren durch Blindstromkompensation“, oder ein Forum für kleine und mittlere Unternehmen beim jährlichen Energieberatertag, sowie Veranstaltungen mit regionalen Partnern; – Beantwortung von Anfragen und Initialberatung vor Ort; – themen- und akteursbezogene Informationsveranstaltungen: – Energiespeicher – Technologie mit Zukunft, – Contracting in Unternehmen, – Energieeffizienz in Senioren- und Pflegeheimen, – Stromverbrauch senken und Kosten reduzieren mit Blindstromkompensation; – Netzwerke wie das Effizienznetz RLP (EffNet) für Handwerk, Industrie und Dienstleister, die Zukunftsinitative Smart-Grids oder das Netzwerk Energieeffiziente Krankenhäuser gewährleisten ein hohes Maß an kompetentem Informationsaustausch; – Entwicklung gemeinsamer Projekte mit Wirtschaftsförderern (z. B. Kooperationen in Gewerbegebieten). Angebote im Bereich Bildung und soziale Einrichtungen Für Kitas, Schulen, Kirchen und Vereine bietet die Energieagentur Rheinland-Pfalz zahlreiche Angebote zu Informationen über den persönlichen Energieverbrauch und zur Schulung der Mitarbeiter dieser Einrichtungen: – Weiterbildungsangebote für Erzieherinnen und Erzieher; – Energiekiste zur Bewusstseinsbildung für Fragen der Energieeinsparung in Schulen sowie Energiesparworkshops in Schulklassen ; – Fortbildungsveranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrer; – Unterstützung bei Fördermittelanfragen; – Fachvorträge zur Energieeinsparung und Nutzerschulungen für kirchliche Einrichtungen; – Schulungen für Energiebeauftragte der Kirchen; – Informationsmaterialien für Vereine. Angebote für Bürgerinnen und Bürger Bei der Beratung der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz arbeitet die Energieagentur eng mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zusammen. Damit wird in Rheinland-Pfalz ein bürgernahes und flächendeckendes Erstberatungsangebot bereitgestellt . Im Jahr 2014 informierte die Energieagentur auf rund 130 Veranstaltungen im Bereich Energieeinsparung/Energieeffizienz mit rund 3 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmern schwerpunktmäßig zu Themen wie Bauen und Sanieren, Stromeinsparung, Energietechnik und Mobilität. Beispiele für Angebote an Bürgerinnen und Bürger: – Aufgrund einer Zusatzförderung des MWKEL kostenfreie Energieerstberatung durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz an über 60 Standorten in Rheinland-Pfalz; – Seminare für Bauherren und Sanierer; – Informationen auf Messen und Veranstaltungen; – Wettbewerb „Energiesparendes Bauen und Wohnen“; – Beratungsangebot zu energiesparenden Produkten im Haushalt; – Energiechecks für Verbraucher; – Fördermittelberatung. 7 Drucksache 16/4972 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Energieeffizienz im Gebäudebereich Im Rahmen des Förderprogramms für hochenergieeffiziente Gebäude (Laufzeit 2007 bis 2013) wurden durch das Land RheinlandPfalz über 1 200 Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude, Sanierung und Neubau) mit hohem energetischem Standard und hohem Anteil erneuerbarer Energien im Wärme- und Strombereich gefördert. Im Bereich Energieeinsparung/Energieeffizienz gab es im Jahr 2014 rund 1 600 Anfragen bei der Energieagentur. Hierbei handelte es sich um rund 1 000 Förderanfragen zu Themen wie Neubau, Sanierung, Beleuchtung und rund 600 Fachanfragen zu Themen wie Energieausweis, Sanierung, Energie einsparverordnung (EnEV), Energietechnik und Energierecht. Das MWKEL unterstützt seit vielen Jahren Fachveranstaltungen im Land zum Thema Energieeffizienz im Gebäudebereich (z. B. den Passivhauskongress der EOR oder die Fachtagung Gebäudeenergie der TSB Bingen). Energieeffizienz in Kläranlagen Im Bereich der Abwasserbeseitigung unterstützt die Landesregierung schwerpunktmäßig die Energieoptimierung auf Kläranlagen. Kläranlagen gehören zu den größten Energieverbrauchern der Kommunen, so dass verfahrens- und maschinentechnische Maßnahmen zur Nutzung der vorhandenen Einsparpotenziale unterstützt werden. Daneben fördert die Landesregierung Maßnahmen der Klärschlammbehandlung zur Steigerung der Energieerzeugung. Im Jahr 2014 wurde seitens der Landesregierung die Broschüre „Umstellung von Kläranlagen auf Schlammfaulung“ veröffentlicht. Auch auf dieser Grundlage wurden vom Land konkrete Umstel - lungsmaßnahmen der Kommunen von Kläranlagen auf die sogenannte Faulungstechnik finanziell gefördert. In einer aktuellen Studie im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) werden die noch vor han - denen Optimierungspotenziale der 86 rheinland-pfälzischen Faultürme ermittelt und Vorschläge für deren Nutzung erarbeitet. Als Grundlage für die Maßnahmen der Kläranlagenbetreiber werden Energieanalysen durch das Land finanziell unterstützt. 5. Wie hoch waren die Fördermittel, die seit 2011 für Maßnahmen im Bereich Energieeinsparung und Energieeffizienz geflossen sind?  Im Förderprogramm “Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und der Energieversorgung einschließlich der erneuerbaren Energien“ beträgt der Mittelabfluss seit 2011 ca. 1,4 Mio. Euro bezogen auf ein zugesagtes Fördervolumen in Höhe von 2,4 Mio. Euro für rd. 30 Anlagen. Über dieses Förderangebot wurde landesweit der Ausbau von Nahwärmenetzen in Kommunen unterstützt. Diese Fördermittel sind maßgeblich dem Ausbau der Bioenergienutzung zugute gekommen. Hinzu kamen regionalpolitisch motivierte Maßnahmen. So wurden im Wettbewerb Regionalentwicklung von Hahn und Hunsrück Fördermittel in Höhe von 1,8 Mio. Euro für Energie- und Ressourceneffizienz in den Hunsrückgemeinden aktuell bewilligt. Im Förderprogramm „Neubau und Sanierung von hochenergieeffizienten Gebäuden“ beträgt der Mittelabfluss seit 2011 bisher ca. 6,5 Mio. Euro von zugesagten 12,32 Mio. Euro. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird in den Jahren 2013 bis 2015 mit insgesamt 1,67 Mio. Euro gefördert . Die Verbraucherzentrale kann hiermit ein flächendeckendes Informations- und Erstberatungsangebot in Rheinland-Pfalz anbieten. Mit der Förderung kann in Verbindung mit Mitteln aus einer Bundesförderung eine kostenfreie Erstberatung für Bürgerinnen und Bürger zur Energieeinsparung angeboten werden. Darüber hinaus werden im Projekt, z. B. Seminare für Bauherren und Hausbesitzer und Spezialberatungen zu Wärmepumpen oder dem Einsatz erneuerbarer Energien sowie ein Projekt „Energiearmut vorbeugen“, unterstützt. Seit dem Jahr 2011 wurden für wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bzw. für eine verbesserte Eigen stromerzeugung zuwendungs fähige Investitionen in Höhe von 7,15 Mio. Euro mit Zuwendungen in Höhe von 3,12 Mio. Euro finanziell gefördert. Hervorgehend aus dem EffNet führt das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG), unterstützt durch die SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, das Projekt „EffCheck – PIUS-Analysen in Rheinland -Pfalz“ (PIUS = Produktionsintegrierter Umweltschutz) durch. Seit 2007 erhielten so über 125 EffCheck-Betriebe – insbesondere mittelständische (private oder kommunale) Unternehmen – die Möglichkeit, ihre Produktion durch einen EffCheck von einem Beratungsunternehmen ihres Vertrauens auf Kosteneinsparpotenziale hin überprüfen zu lassen. Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt für jeden EffCheck maximal 70 Prozent der Beratungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4 800 Euro. 6. Welche Erfolge konnten nach Kenntnis der Landesregierung im Bereich Energieeinsparung und Energieeffizienz seit 2011 erzielt  werden? Ein Schwerpunkt der durch das Land geförderten Maßnahmen im Bereich der Energieeinsparung und Energieeffizienz liegt in der Information und Initialberatung. Eine quantitative Erfassung der hierbei erreichten Energieeinsparungen ist nicht möglich. Im Förderprogramm „Neubau und Sanierung von hochenergieeffizienten Gebäuden“ werden durch die zugesagten Fördermittel im Neubaubereich Investitionen in Höhe von 295,8 Mio. Euro unterstützt, im Sanierungsbereich Investitionen in Höhe von 158,6 Mio. Euro. 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4972 Dadurch konnten bei Bauvorhaben ursprünglich geplante energetische Standards sowohl bei Neubau als auch bei Sanierung erhöht werden. Bei Sanierungen wurden oftmals statt Einzelmaßnahmen Komplettsanierungen oder höhere Standards umgesetzt. Durch die Innovationsförderung wurden z. B. mehr Lüftungsanlagen und Wärmepumpen eingebaut (laut Statistik der KfW wurden rund 20 Prozent der sanierten Gebäude mit einer Lüftungsanlage ausgestattet, im Rahmen des Landesprogramms rund 50 Prozent). Aufgrund der Fördermodalitäten sind in jedem sanierten Gebäude erneuerbare Energien im Wärmebereich vorhanden. Im Neubau liegt die Quote bei ca. 95 Prozent. Hinzu kommt, dass bei über 70 Prozent der Neubauten eine Photovoltaik(PV)-Anlage installiert wurde. Das Förderprogramm „Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und der Energieversorgung einschließlich der erneuerbaren Energien“ des MWKEL soll zusätzliche Investitionen in die kommunale Infrastruktur anstoßen. Die Energie - agentur Rheinland-Pfalz informiert über das Förderprogramm. Im Rahmen des Zinszuschussprogramms wurden seit 2011 insgesamt 30 Projekte mit einem zugesagten Gesamtfördervolumen von ca. 2,4 Mio. Euro vom Land finanziell unterstützt. Bei den rheinland-pfälzischen Kläranlagen ist auf der Grundlage einer aktuellen Abschätzung aus den Daten der Eigenüberwachung davon auszugehen, dass der Stromverbrauch der Anlagen in den letzten zehn Jahren von etwa 260 000 MWh im Jahr auf etwa 195 000 MWh jährlich reduziert werden konnte. Für die Stromerzeugung aus Klärgas wird von einer Steigerung von etwa 37 000 MWh im Jahr 2011 auf etwa 43 500 MWh im Jahr 2014 ausgegangen. Allein 1 Mio. kWh pro Jahr zusätzlich werden durch Optimierungsmaßnahmen auf der Kläranlage Kaiserslautern erzeugt. Der bilanzielle Anteil der Eigenstromerzeugung am Gesamtstromverbrauch lag 2012 bei rund 21 Prozent, bezogen auf die Faulungsanlagen mit Stromerzeugung jedoch bereits bei 42 Prozent. Zur weiteren Erhöhung dieses Anteils werden viele Maßnahmen der Energieeinsparung und Energieerzeugung auf Kläranlagen geplant oder bereits umgesetzt. Viele umgesetzte Maßnahmen zur Energieeinsparung und -erzeugung sind im Internet unter http://geo portal-wasser.rlp.de/servlet/is/8343/ dargestellt. Die mittels EffCheck in den Bereichen Energie, Wasser, Material, Emission und Abfall ermittelten Einsparpotenziale dienen dem Unternehmen als Grundlage für die Umsetzung von betrieblichen Maßnahmen. Die Evaluierung von fast einem Drittel der EffCheck -Projekte zeigt, dass nahezu 75 Prozent der zur Umsetzung vorgeschlagenen Potenziale durch die Unternehmen innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden. Durchschnittlich werden pro EffCheck 100 000 Euro Investitionen von den Unternehmen getätigt. Die 125 Unternehmen sparen durch die EffCheck-Maßnahmen jährlich ca. 6,6 Mio. Euro ein. Dies entspricht einer jährlichen Einsparung von 52 000 Euro pro Betrieb. Im Mittel amortisieren sich die Maßnahmen nach drei Jahren. Die Laufzeit der Maßnahmen liegt vielfach bei 15 bis 20 Jahren und auch darüber hinaus. Es werden somit Investitionen in die Nachhaltigkeit der Betriebe getätigt. Neben zahlreichen Einsparungen an Material, Abfällen, Frisch- und Abwasser werden durch die umgesetzten EffCheck-Maßnahmen pro Jahr etwa 22 500 Mg CO2 eingespart. 9 Drucksache 16/4972 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode III. Entwicklung von Stromverbrauch und Stromproduktion in Rheinland-Pfalz 7. Wie hoch war die Stromproduktion in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 bis 2014 (aufgegliedert nach den verschiedenen Energieträgern )? Die nach den verschiedenen Energieträgern aufgegliederte Stromproduktion der Jahre 2005 bis 2012 in Rheinland-Pfalz kann nachfolgender Tabelle 1 des Statistischen Landesamts Rheinland-Pfalz entnommen werden. Die Auswertung der Daten zur Stromproduktion der Jahre 2013 und 2014 ist durch das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz derzeit noch nicht abgeschlossen. Tabelle 1: Bruttostromerzeugung in Rheinland-Pfalz 2005 bis 2012 nach Energieträgern. 8. Wie hoch war der Bruttostromverbrauch in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 bis 2014? 9. Wie hoch war der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 bis 2014? Die Fragen 8 und 9 werden wegen des Sachzusammenhangs durch die nachfolgend aufgeführte Tabelle 2 gemeinsam beantwortet. Die Auswertung der Daten zum Bruttostromverbrauch sowie zur regenerativen Strom erzeugung der Jahre 2013 und 2014 ist durch das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz derzeit noch nicht abgeschlossen. Tabelle 2: Bruttostromverbrauch und Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Rheinland-Pfalz 2005 bis 2012. 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4972 IV. Ausbau erneuerbarer Energien in Rheinland-Pfalz a) Windenergie 10. Wie hoch waren die Anlagenzahl und die installierte Leistung von Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz (aufgegliedert nach den vier Planungsgemeinschaften) in den Jahren 2005 bis 2014?  Eine Zusammenstellung der Anlagenanzahl und der dazu gehörenden installierten Leistung von Windkraftanlagen für die Jahre 2007 bis 2013, aufgegliedert nach den rheinland-pfälzischen Planungsregionen, kann der Tabelle 3 entnommen werden. Vor dem Berichtsjahr 2007 wurden vom Statistischen Landesamt keine entsprechenden Sonderauswertungen vorgenommen. Für das Jahr 2014 liegt noch keine nach den rheinland-pfälzischen Planungsregionen aufgegliederte Auswertung vor. Tabelle 3: Windkraftanlagen und installierte Leistung 2007 bis 2013 nach Planungsregionen. Nach Angaben der Deutschen WindGuard GmbH (Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland, 2014) waren zum Ende des Jahres 2014 insgesamt rund 1 470 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 2 730 MW in Rheinland-Pfalz installiert. Im Jahr 2014 wurden rund 463 MW bzw. 168 Anlagen neu installiert. Im Vergleich der Länder liegt Rheinland-Pfalz beim Zubau im Jahr 2014 auf Platz vier hinter den beiden Küstenländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie dem Land Brandenburg. 11. Wie hoch waren die Stromerträge aus Windenergie in Rheinland-Pfalz (aufgegliedert nach den vier Planungsgemeinschaften) in den Jahren 2005 bis 2014? Die Stromerträge aus Windenergie in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2007 bis 2013, aufgegliedert nach den rheinland-pfälzischen Planungsregionen, sind in der nachfolgenden Tabelle 4 dargestellt. Vor dem Berichtsjahr 2007 wurden vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz keine entsprechenden Sonderauswertungen vorgenommen. Für das Jahr 2014 liegt noch keine nach den rheinland -pfälzischen Planungsregionen aufgegliederte Auswertung vor. Tabelle 4: Stromeinspeisung aus Windkraft 2007 bis 2013 nach Planungsregionen. 11 Drucksache 16/4972 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12. Wie bewertet die Landesregierung den bisherigen Ausbaupfad im Hinblick auf die energiepolitischen Zielsetzungen der Landesregierung ? Auf der Grundlage der energiepolitischen Zielsetzungen der Landesregierung stellt sich der Ausbaupfad der rheinland-pfälzischen Windkraft wie in der nachfolgenden Abbildung 1 gezeigt dar. Bezogen auf die installierte Leistung liegt der Gesamtausbau der rheinland -pfälzischen Windenergie auf der Grundlage der Zahlenangaben der Deutschen WindGuard derzeit ca. 13 Prozent über dem Ausbaupfad. Abbildung 1: Vergleich der aktuellen Entwicklung des Windkraftausbaus in Rheinland-Pfalz mit den Ausbauzielen der Landesregierung. 13. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2011 unternommen, um mögliche Konflikte zwischen dem Ausbau der Windenergie  und dem Natur- und Artenschutz zu minimieren? Jede Form der Energieerzeugung hat Auswirkungen auf die Umwelt. Die Auswirkungen sind jedoch nach Ansicht der Landesregierung bei der Windenergie als weitaus geringer einzustufen, als etwa bei der Energieerzeugung aus fossilen und atomaren Brennstoffen . Vielmehr werden nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 Bundesnaturschutz gesetz zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts Klimaschutzmaßnahmen, wie eine nachhaltige Energieversorgung, ausdrücklich als Instrument des Naturschutzes betont. Dennoch kann es beim Ausbau der Windenergie zu Konflikten mit dem Natur- und Artenschutz kommen. Diese zu minimieren ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Sowohl die Steuerung des Ausbaus von Windenergieanlagen im Rahmen der Regionalplanung und Flächennutzungsplanung als auch die obligatorisch durchzuführenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren dienen unter anderem dem Zweck, vor schädlichen Einwirkungen zu schützen wie auch dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Um über diese bundesrechtlichen Vorgaben hinaus einen im Hinblick auf Natur- und Artenschutz verträglichen Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz zu gewährleisten, hat die Landesregierung mit der Teilfortschreibung des LEP IV Kapitel 5.2.1 erneuerbare Energien, dem gemeinsamen Rundschreiben Windenergie wie auch dem Windatlas Rheinland-Pfalz inklusive des Fachportals www.windatlas.rlp.de wichtige Weichen gestellt. Der konzeptionelle Ansatz der Landesplanung ist im Hinblick auf die energiepolitischen Ziele eine Erweiterung des Handlungsspielraums für die Steuerung der Windenergienutzung auf den nachfolgenden Planungsebenen. Um die Beachtung der naturschutzfachlichen Erfordernisse sicherzustellen, wurden daher im LEP IV strikte Vorgaben hinsichtlich der Festlegung von Ausschlussgebieten für die Windenergienutzung formuliert. Dies sind Naturschutzgebiete, Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate , der Nationalpark sowie UNESCO Welterbestätten in Rheinland-Pfalz. Daneben gibt es Flächen, bei denen die naturschutzfachliche Verträglichkeit der Windenergienutzung im Einzelfall nachzuweisen ist. Dabei handelt es sich um FFH- und Vogelschutzgebiete sowie die Kernzonen der Naturparke. Somit erfolgt noch keine Freigabe der Flächen für die Windenergienutzung, die im LEP IV keine Ausschlussgebiete sind. Darüber hinaus unterliegt jeder Standort einer Windenergieanlage, insbesondere wenn er sich in naturnahen Bereichen befindet, einer sorgfältigen fachlichen Einzelfallprüfung. Anlagen können, z. B. anlässlich des Vogelzugs, temporär abgeschaltet werden. Neue Erkenntnisse zum Schallschutz, Schattenschlag oder Fledermausschutz machen es möglich, zukünftig die Nutzung der Wind energie und die berechtigten Interessen des Naturschutzes noch besser in Einklang zu bringen. 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4972 Die Beachtung der Belange des Natur- und Artenschutzes wird im Genehmigungsverfahren unter Anwendung des von der Staatlichen Vogelschutzwarte und dem LUWG erstellten Gutachtens „Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz“ vom 13. September 2012 gewährleistet. In dem Gutachten werden für die im Land vorkommenden windenergie anlagensensiblen Vogel- und Fledermausarten Abstände zu Brutvorkommen sowie Schutzmaßnahmen, wie z. B. Ab - schalt algorithmen beim Auftreten von Fledermäusen, empfohlen. Für die Windenergienutzung in Natura 2000-Gebieten wurde im Hinblick auf windenergieanlagensensible Vogel- und Fledermausarten eine Konfliktprognose erstellt und eine Einstufung der einzelnen Gebiete je nach Konfliktpotenzial in gering, mittel bis hoch und sehr hoch vorgenommen. 14. Wie bewertet die Landesregierung den Ausbau von Windenergieanlagen im Wald? Mit einem Waldanteil von 42 Prozent gehört Rheinland-Pfalz zu den waldreichsten Bundesländern. Vor dem Hintergrund der energiepolitischen Ziele der Landesregierung bedeutet ein so hoher Waldanteil an der Landesfläche, dass diese Gebiete nicht vollständig von der Windenergienutzung ausgenommen werden können. Hinzu kommt, dass die Höhenrücken, die eine große Windhöffigkeit aufweisen, meist bewaldet sind. Dort können besonders leistungsfähige Anlagen errichtet und somit eine große Energie - ausbeute erzielt werden. Dies führt zur Vermeidung einer wesentlich größeren Zahl von Anlagen an tiefer gelegenen Standorten. Auch dadurch wird der Ausbau umwelt- und naturverträglich gesteuert. Darüber hinaus gibt es deutliche Unterschiede bezüglich der Qualität des jeweiligen Waldes. Aus diesem Grund sieht auch das LEP IV vor, alte Laubholzbestände sowie besonders strukturreiche totholz- und biotopbaumreiche größere Laubwaldkomplexe von der Windenergienutzung freizuhalten. Stattdessen sollen vorrangig Nadelwald und bereits vorbelastete Bereiche (z. B. an Verkehrswegen ) genutzt werden. Eingriffe müssen durch Aufwertungsmaßnahmen in bestehenden Wäldern ausgeglichen werden. Zudem ist die Nutzung der Windenergie im zukünftigen Nationalpark, in den Kern- und Pflegezonen des Naturparks Pfälzerwald, in den Naturschutzgebieten sowie in einem Korridor westlich des Haardtrands ausgeschlossen. Mittlerweile stehen über 310 Windenergieanlagen in rheinland-pfälzischen Wäldern. Vor dem Hintergrund der Erfahrung zeigt sich, dass die Windenergienutzung im Wald umweltverträglich umsetzbar ist. Aufgrund dessen wird der umwelt- und waldverträg - liche Ausbau der Windenergienutzung im Wald durch die Landesregierung positiv bewertet. b) Photovoltaik und Solarthermie 15. Wie hoch waren die Anlagenzahl und die installierte Leistung von Photovoltaikanlagen in Rheinland-Pfalz (aufgegliedert nach Landkreisen  und kreisfreien Städten) in den Jahren 2005 bis 2014? Eine nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgegliederte Zusammenstellung von Anzahl und installierter Leistung der Photo - voltaikanlagen in Rheinland-Pfalz für den Zeitraum 2007 bis 2014 ist in der nachfolgenden Tabelle 5 dargestellt. Vor dem Berichts - jahr 2007 wurden vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz keine entsprechenden Sonderauswertungen vorgenommen. Die Daten für die Jahre 2013 und 2014 basieren auf eigenen Auswertungen der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichten Zubauzahlen in der Photovoltaik. 13 Drucksache 16/4972 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Tabelle 5: Entwicklung der Anlagenanzahl und installierten Leistung der Photovoltaik 2007 bis 2014 nach kreisfreien Städten und Landkreisen aufgegliedert. 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4972 16. Welchen Ausbaupfad für Photovoltaik hält die Landesregierung für angemessen? Die nachfolgende Abbildung 2 zeigt einen Abgleich des Ausbauziels der Landesregierung mit den Ausbaudaten der PV in Rheinland - Pfalz. Abbildung 2: Vergleich der aktuellen Entwicklung des Ausbaus der Photovoltaik in Rheinland-Pfalz mit dem Ausbauziel der Landesregierung. Derzeit liegt der aktuelle Ausbau der Photovoltaik im Land ca. 19 Prozent hinter dem Zielpfad für eine bilanziell vollständige Deckung des rheinland-pfälzischen Strombedarfs bis zum Jahr 2030 zurück. Ursächlich hierfür ist vor allem der starke Rückgang des PV-Zubaus in 2014, der auf die gravierende Absenkung der PV-Vergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zurückzuführen ist. 17. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung seit 2011, um den Ausbau der Photovoltaik in Rheinland-Pfalz zu unterstützen ? Die Photovoltaik liefert einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stromversorgung, sie ist ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz und sorgt für eine größere Unabhängigkeit von teuren Energierohstoffen. Insbesondere kleine Anlagen auf Dächern von Gebäuden bilden den Hauptanteil der mehr als 80 000 Anlagen in Rheinland-Pfalz. Zukünftig soll die Photovoltaik nach der Wind - energie den zweithöchsten Beitrag im Strommix übernehmen. Die Landesregierung unterstützt sowohl fachlich als auch finanziell die jährlich stattfindende zweitägige Solartagung RheinlandPfalz , die als gemeinsame Veranstaltung des IfaS am Umweltcampus in Birkenfeld und der Energieagentur Rheinland-Pfalz durchgeführt wird. Die Zielgruppen setzen sich jeweils themenspezifisch aus Vertretern von Ingenieurbüros, Architekturbüros, Wohnungsgesellschaften , Handwerk und Gewerbe, Industrie, Energieversorger, Hersteller von technischen Komponenten, sowie Fachleuten aus den Verwaltungen zusammen. Auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern werden wertvolle Tipps und Hinweise gegeben . In den zurückliegenden elf Jahren hat sich die Veranstaltung als zentrale Plattform für den Informations- und Erfahrungsaustausch zu allen relevanten Themen der Photovoltaik und Solarthermie etabliert. Mit Unterstützung der Landesregierung informiert und berät seit 2003 die EffizienzOffensive Energie Rheinland-Pfalz (EOR) und seit 1. Juli 2012 die Energie agentur Rheinland-Pfalz Unternehmen, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger zur Photovoltaik. Im Fokus stehen dabei insbesondere Fragen der Zielgruppen zur Förderung und zur Vergütung nach dem EEG. Das Informationsangebot erfolgt hauptsächlich auf Verbrauchermessen und bei Fachveranstaltungen. Alleine für 2015 sind bereits 45 Veranstaltungen zum Thema „Die Sonne bezahlt unsere Stromrechnung“ landesweit geplant. Seit 2008 engagiert sich das Land Rheinland -Pfalz durch die EOR und seit 1. Juli 2012 durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz bei der bundesweiten Aktionswoche „Woche der Sonne und Pellets“, seit 2015 als offizieller Partner. Unter dem Titel „factor e“ bietet die Energieagentur Rheinland-Pfalz branchen spezifische Veranstaltungen für kleine und mittelständische Unternehmen an, in denen auch über die Möglichkeiten zum Einsatz von regenerativen Energien informiert wird. Um den Austausch über aktuelle Themen der Photovoltaik zu fördern, wurde der Arbeitskreis Photovoltaik, unter Federführung der Energieagentur Rheinland-Pfalz, als Expertengremium für die Photovoltaik-Branche in Rheinland-Pfalz gegründet. 15 Drucksache 16/4972 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den grundlegenden Einsatzmöglichkeiten von Solaranlagen in Sportvereinen hat die Energieagentur Rheinland-Pfalz im Jahr 2013 in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Rheinland Pfalz und dem IfaS die umfangreiche Broschüre „Solarenergie in Sportvereinen “ erarbeitet, die landesweit allen Sportvereinen zur Verfügung gestellt wurde und auch auf der Homepage der Energieagentur abgerufen werden kann. Die Landesregierung wird sich im Rahmen der anstehenden Umstellung der Förderung im EEG dafür einsetzen, dass das vorgesehene Ausschreibungsdesign so gestaltet wird, dass auch weiterhin der Ausbau der Photovoltaik dynamisch erfolgen kann und kleine Akteure nicht benachteiligt werden. c) Bioenergie 18. Wie hoch waren die Anlagenzahl und die installierte Leistung von EEG geförderten Bioenergieanlagen in Rheinland-Pfalz (aufgegliedert  nach Landkreisen und kreisfreien Städten) in den Jahren 2005 bis 2014? Eine nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgegliederte Zusammenstellung von Anzahl und installierter Leistung von EEG geförderten Bioenergieanlagen in Rheinland-Pfalz für den Zeitraum 2007 bis 2013 ist in der nachfolgenden Tabelle 6 dargestellt. Vor dem Berichtsjahr 2007 wurden vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz keine entsprechenden Sonderauswertungen vorgenommen . Für das Jahr 2014 liegt noch keine nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgegliederte Auswertung vor. Tabelle 6: Anzahl und installierte Leistung EEG-geförderter Bioenergieanlagen in Rheinland-Pfalz in 2007 bis 2013, nach kreisfreien Städten und Landkreisen aufgegliedert. 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4972 19. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2011 unternommen, um den Ausbau der Bioenergie in Rheinland-Pfalz zu unterstützen ? Die Landesregierung hat seit 2011 durch investive Förderung der Errichtung neuer Anlagen, durch Unterstützung von Biomasseforschung sowie durch Beratungs- und Informationsangebote den Ausbau der Bioenergie unterstützt. Für rheinland-pfälzische Projektträger steht ein technologieoffenes Förderangebot für ein breites Spektrum von Produkt- und Prozessinnovationen bereit. Es gibt die Förderangebote für die gewerbliche Wirtschaft über die landeseigene Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Das Land übernimmt außerdem in geeigneten Fällen Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite , sofern von Unternehmerseite her für den Kreditgeber keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen. Das Land hat daneben den Ausbau von Wärmenetzen im Rahmen des Programms „Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und der Energieversorgung einschließlich der erneuerbaren Energien“ gefördert. Seit 2011 sind in diesem Programm rund 30 Anlagen mit einem zugesagten Fördervolumen von 2,4 Mio. Euro ausgestattet worden. Diese Fördermittel sind maßgeblich dem Ausbau einer effizienten Bioenergienutzung zugute gekommen. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz steht als Ansprechpartner für erste Informationen zu Möglichkeiten der Biowärmenutzung zur Verfügung und berät hinsichtlich der Fördermöglichkeiten. Über Fachforen, wie der jährlichen Biomassetagung in Birkenfeld, wird zudem der Austausch von Informationen und fachlichem Know-how gefördert. Als gemeinsames Vorhaben des MWKEL und des MULEWF wurde im Jahr 2007 am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel in Bitburg das Beratungszentrum „Nachwachsende Rohstoffe“ eingerichtet. Von 2011 bis 2014 hatte das DLR Eifel in 2 179 Fällen Landwirte und Betreiber von Bioenergieanlagen beraten und Interessierte mit zahlreichen Veranstaltungen bei der Entscheidungsfindung rund um die Bioenergienutzung unterstützt. Zusätzlich zu der Beratungsleistung hat die Landesregierung zwölf Biogasanlagen mit 815 604,50 Euro aus ELER-Mitteln gefördert. Um die nachhaltige Bioenergieproduktion auch zukünftig zu unterstützen und zu fördern, hat das MULEWF gemeinsam mit dem MWKEL im Dezember 2014 die BioEnergie-Initiative 2.0 (BEI 2.0) in der Region Trier initiiert. Durch die BEI 2.0 als landesweites Demonstrationsprojekt unterstützt die Landesregierung die wirtschaftliche und umweltverträgliche Entwicklung von neuen und bereits bestehenden Bioenergie-Projekten. Von Seiten der 45 Forstämter des Landesbetriebs Landesforsten besteht ein flächendeckendes Informationsangebot in Bezug auf die Möglichkeiten des Einsatzes von Holz als nachwachsenden, CO2-neutralen Energieträger. Die Beratung steht dabei immer unter dem Vorzeichen, dass Holz ein zwar nachwachsender, aber dennoch begrenzt zur Verfügung stehender Rohstoff ist, dessen Verbrennung erst am Ende eines möglichst langen Lebenszyklus – im Idealfall nach einer vorangegangenen , stofflichen Nutzung – geschehen sollte. Die Verbrennung selbst sollte dabei immer mit höchst möglichem Wirkungsgrad erfolgen. Zur Unterstützung der Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher wird ein eigener Ratgeber „Effizient Heizen mit Holz und Sonne“ herausgegeben. 20. Welche Rolle spielt die Bioenergie nach Auffassung der Landesregierung im Hinblick auf die Stabilisierung der Energieversorgung in einem künftigen Stromsystem, das überwiegend auf erneuerbaren Energien basiert? Im Zielszenario der Landesregierung zum Stromsystem des Landes 2030 sollen bilanziell 100 Prozent des Bruttostromverbrauchs (BSV) aus erneuerbaren Energien gedeckt werden, davon 5 Prozent des BSV durch Bioenergie. Trotz des vergleichsweise geringen Anteils der Bioenergie am BSV kommt dieser eine besondere Bedeutung zu. Biomasse ist eine der derzeit günstigsten Formen der Energiespeicherung. Daher kann Biomasse im künftigen Energieversorgungssystem einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung von Ausgleichs- und Regelenergie leisten. Eine Kurzstudie des Fraunhofer-Instituts IWES aus dem Jahr 2014 weist darauf hin, dass Biomasseanlagen bei einer 100 Prozent Stromversorgung aus erneuerbaren Energien nahezu den gesamten Regelenergiebedarf decken können. Ferner wurde in der Studie ermittelt, dass bereits heute ein flexibler Betrieb der Biogasanlagen zu Einsparungen der Betriebskosten im konventionellen Kraftwerkspark führen könnte. 21. Wie bewertet die Landesregierung die Potenziale der Nutzung von Grünschnitt, Bioabfall oder kommunalem Klärschlamm für die energetische Verwertung in Biomasseanlagen?  Bioabfälle stellen einen bedeutenden Teilstrom beim Siedlungsabfallaufkommen dar und sind aufgrund ihrer Zusammensetzung unter anderem in besonderem Maße geeignet, nach entsprechender Behandlung Primärenergieträger zu substituieren. Die verstärkte energetische Nutzung von Bioabfällen, insbesondere in Biogasanlagen, ist daher ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Die energetisch-stoffliche Nutzung von Bioabfällen ist der effizienteste Weg, um Biotonneninhalte und krautiges Material der Garten-, Park- und Landschaftspflegeabfälle in diesem Sinne zu verwerten. In einer Kaskadennutzung wird aus dem Material durch Vergärung zunächst ökologisch wertvolles Biogas gewonnen, das entweder aufbereitet und in das Erdgasnetz eingespeist, oder in Blockheizkraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zur Erzeugung von Strom und Wärme umweltfreundlich genutzt werden kann. In einem zweiten Schritt werden die Gärreste zu hochwertigen Komposten aufbereitet, die aufgrund ihres Humus- und Nährstoffgehalts als Bodenverbesserungsmittel, zum Beispiel in der Landwirtschaft und dem Weinbau, eingesetzt werden können. Holzartige Bestandteile der Garten-, Park- und Landschaftspflegeabfälle, die für Vergärungs- oder Kompostierungszwecke nicht ge- 17 Drucksache 16/4972 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode eignet sind, werden einer energetischen Verwertung zugeführt, zum Beispiel in Biomasseheizkraftwerken. Unter Nachhaltigkeits - aspekten ist eine derartige Verfahrenskombination, bei der sowohl fossile Primärenergieträger als auch mineralische Dünger substi - tuiert werden, erstrebenswert. Die abfallbasierte Energieerzeugung in Vergärungsanlagen lag im Jahr 2013 bei rund 21 900 MWh. Hiervon wurden rund 77 Prozent in das Stromnetz eingespeist und rund 23 Prozent als Wärme abgegeben. Eine Steigerung der Energieerzeugungsrate ist möglich , wenn dieser energetisch-stoffliche Nutzungsansatz konsequent weiter verfolgt wird und die bloße Kompostierung von Bioabfällen , bei der das energetische Potenzial ungenutzt bleibt, weiter zurückgefahren wird. Das kommunale Klärschlammaufkommen in Rheinland-Pfalz lag 2013 bei rund 91 000 Mg Trockensubstanz. Rund 30 Prozent davon wurden thermisch verwertet, der überwiegende Rest einer landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt. Je nach Trocknungsgrad enthält Klärschlamm einen Energiegehalt von rund 11 MJ/kg, sodass er als biogener Sekundärbrennstoff immer interessanter wird. Zur Trocknung der Klärschlämme muss jedoch Energie zugeführt werden, die bei der Energiebilanz zu berücksichtigen ist. Eine Potenzialabschätzung für Rheinland-Pfalz hat ergeben, dass durch die Nutzung von Einsparpotenzialen der Stromverbrauch von Kläranlagen von aktuell etwa 195 000 MWh im Jahr auf bis zu 150 000 MWh im Jahr reduziert werden kann. Die Stromerzeugung aus Klärgas kann von aktuell 43 500 MWh im Jahr auf bis zu 60 000 MWh im Jahr gesteigert werden. Neben dem Strom wird auch ein Teil der entstehenden Wärme auf den Kläranlagen genutzt. Noch freie Wärmepotenziale lassen sich zukünftig z. B. zur Klärschlammtrocknung einsetzen. Ein energetisch günstiger Ersatzbrennstoff ist auch der ausgefaulte und getrocknete Klärschlamm der großen Anlagen. 22. Wie bewertet die Landesregierung das Potenzial der Bioenergie zur Wärmeerzeugung in Rheinland-Pfalz? Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen neben der Stromerzeugung im Bereich der Wärmeerzeugung aus Biomasse beachtliche theoretische Potenziale. 2013 entstanden in den 142 rheinland-pfälzischen Biogasanlagen rund 0,7 TWh Wärme als Nebenprodukt der Stromerzeugung. Davon wurden 2013 lediglich 50 Prozent genutzt. Sind potenzielle Wärmeabnehmer erreichbar, kann die Wärme über Nahwärmenetze transportiert werden. Alternativ kann auch eine Einspeisung des erzeugten Biogases in ein Leitungsnetz angestrebt werden. So kann die Strom- und Wärmeproduktion dorthin verlegt werden, wo eine effiziente Nutzung von Strom und Wärme möglich ist. Um die oben beschriebenen theoretisch vorhandenen und technisch nutzbaren Potenziale wirtschaftlich zu nutzen, sind Änderungen der politischen Rahmen bedingungen erforderlich. Unter anderem ist kurz- bis mittelfristig eine Novelle des EEG zuguns - ten von Gülle-, Klein- und Holzvergaser-Anlagen notwendig. Bereits in der letzten Novelle des EEG hatte sich das Land Rheinland -Pfalz umfassend für diese Technologien eingesetzt. Des Weiteren sollte die Eigenstromnutzung dieser Anlagen von der EEGUmlage befreit werden. Neben Potenzialen zur Wärmebereitstellung durch Biogasanlagen verfügt die Landwirtschaft über noch nicht genutzte Potenziale zur Bereitstellung von fester Biomasse, wie z. B. Rebschnittholz, Traubentrester, Ernterückstände aus dem Obstbau oder Getreidestroh , zur direkten thermischen Nutzung. In Rheinland-Pfalz fielen 2014 zwischen 128 000 bis 256 000 t Trockenmasse (TM) Rebholz und Traubentrester sowie etwa 1 Mio. t (TM) Stroh aus der Getreide produktion an. Technische Gründe (bspw. schwierige Rebholzbergung in Steillagen), wirtschaftliche Gründe (bspw. Nutzung von Stroh als Tierstreu und jährlich stark schwankende Marktpreise für Stroh) und ökologische Gründe (bspw. Verbleib auf dem Feld zur ausgewogenen Düngebilanz oder zum Erosionsschutz) schränken das Potenzial für eine nachhaltige Nutzung dieser Biomasse ein. Im Bereich der erneuerbaren Wärmeenergie ist Holz mit über 90 Prozent mit Abstand die bedeutendste erneuerbare Energieform in Rheinland-Pfalz. Die zur Verfügung stehenden zusätzlichen Energieholzpotenziale aus dem Wald sind jedoch beschränkt, da ein weiterer Ausbau der Energieholznutzung zulasten der stofflichen Verwendung von Holz gehen würde. In der Opportunitätsbilanz würde sich das kontraproduktiv für den Klimaschutz darstellen. Vor diesem Hintergrund liegt die Chance in einer durchgreifend effizienteren Nutzung des Brennstoffs, insbesondere bei den rund 570 000 Einzelraumfeuerstätten im Land, die bisher überwiegend sehr geringe Wirkungsgrade aufweisen. Die Holzenergieberater von Landesforsten arbeiten intensiv an dieser Thematik und beraten die Bevölkerung entsprechend mit vielfältigen Angeboten. 23. Wie bewertet die Landesregierung das Potenzial der Nutzung von Holzresten und Holzabfällen für Rheinland-Pfalz?  Holzreste und „Holzabfälle“ in den holzver- und -bearbeitenden Betrieben („Sägerest hölzer“) werden aus Gründen einer effizienten Ressourcennutzung ebenso wie aus wirtschaftlichen Überlegungen deutschlandweit überwiegend einer stofflichen Nutzung zugeführt . Der Einsatz erfolgt vor allem in der Holzwerkstoffindustrie (z. B. zur Produktion von Spanplatten) aber auch in der Zellstoffindustrie . Es ist davon auszugehen, dass auch in Rheinland-Pfalz der überwiegende Anteil der Sägeresthölzer einer stofflichen Verwendung zugeführt wird. Gesicherte Zahlen liegen dazu nicht vor. 18 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4972 Altholz wird bereits jetzt deutschlandweit zu fast 80 Prozent energetisch verwendet (Quelle: Altholz im Entsorgungsmarkt –Aufkommens - und Vertriebsstruktur 2010; Udo Mantau, Holger Weimar und Tobias Kloock; Universität Hamburg in Zusammenarbeit mit dem vTI; 2012). Ein Fünftel des Altholzes wird an Hersteller von Spanplatten vermarktet und somit einer erneuten stofflichen Nutzung (Kaskade) zugeführt. Gesicherte Zahlen für Rheinland-Pfalz liegen dazu nicht vor. Aus der Bewirtschaftung des Waldes in Rheinland-Pfalz sind ebenfalls keine weiteren Potenziale an Holzresten und „Holzabfällen“ zu erwarten. So ist beispielsweise auch entsprechend des FSC®-Standards die Nutzung von „Nichtderbholz“ (d. h. insbesondere schwache Äste und Reisig) vor allem zwecks Bewahrung der Nährstoffnachhaltigkeit in den Waldböden zu minimieren. Das Aufkommen an kontaminiertem Altholz lag 2013 bei 38 200 Mg. Dieser besonders überwachungsbedürftige Abfall wurde einer thermischen Verwertung zugeführt. d) Geothermie 24. Wie hoch waren die Anlagenzahl und die installierte Leistung von Tiefengeothermieanlagen in Rheinland-Pfalz (aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten) in den Jahren 2005 bis 2014? In Rheinland-Pfalz gibt es zwei zugelassene Tiefengeothermieanlagen. Die erste Anlage wurde 2007 in der kreisfreien Stadt Landau in Betrieb genommen und hat eine installierte Leistung von 3,8 MW. Das Kraftwerk ist derzeit nicht in Betrieb. Die zweite Anlage wurde 2012 in der Ortsgemeinde Insheim, Landkreis südliche Weinstraße, in Betrieb genommen und verfügt über eine installierte Leistung von 4,8 MW. 25. Wie hoch waren die Wärmeerträge aus Tiefengeothermie in Rheinland-Pfalz (aufgegliedert nach den vier Planungsgemeinschaften) in den Jahren 2011 bis 2014? Lediglich das Geothermiekraftwerk in Landau verfügt über eine Wärmeauskopplung. Da es keine Verpflichtung der Unternehmen zur Weitergabe von Daten der Wärmeauskopplung gibt, liegen der Landesregierung selbst keine entsprechenden Informationen vor. Laut eigenen Angaben des Betreibers in einer Pressemitteilung vom 24. Juli 2014 produzierte das Kraftwerk im Jahr 2013 7 000 MWh Fernwärme. 26. Welche Potenziale bestehen nach Auffassung der Landesregierung für einen weiteren Ausbau der Geothermie in Rheinland-Pfalz und worauf begründet die Landesregierung ihre Einschätzung?  In den mittel- bis langfristigen Planungen der Stromversorgung des Landes Rheinland-Pfalz spielt die Geothermie nur eine untergeordnete Rolle. Der Geothermie wird ein Potenzial von rund 1,0 Prozent der erzeugten Strommenge bis zum Jahre 2030 beigemessen . Dabei ist der Zeitraum der sukzessiven Erschließung des Potenzials der Tiefengeothermie zur Erzeugung elektrischen Stroms wesentlich vom technischen Fortschritt und der Realisierung von Geothermievorhaben abhängig. Die Grundlagen der Planungen für die Entwicklung der erneuerbaren Energien im Strombereich auf der Erzeugungsseite bilden das EEG, das Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) sowie das Treibhausgas -Emissionshandelsgesetz (TEHG). Mit Hilfe dieser Instrumente konnte die Nutzung der Tiefengeothermie ermöglicht werden . Jedoch obliegt die Projektanbahnung, Planung und Antragstellung grundsätzlich den projektierenden Unternehmen. Für die Landesregierung ist das Vorsorge- und Sicherheitsniveau von Geothermie-Kraftwerksanlagen ein wichtiges Anliegen. Angesichts der seismischen Ereignisse am Geothermiekraftwerk in Landau hat die Landesregierung im Jahr 2011 die „Mediation Tiefe Geothermie Vorderpfalz“ initiiert. Die Ergebnisse des Mediationsverfahrens bilden die Grundlage für weitgehende Rahmen - bedingungen für ein hohes Sicherheitsniveau bei Geothermieprojekten und für eine verantwortungs- und maßvolle Nutzung der Tiefengeothermie. Um diesen Dialog kontinuierlich weiter zu führen, wurde im Jahr 2013 das Geothermie-Forum ins Leben gerufen . Hier sollen noch offengebliebene Fragestellungen behandelt und die bestehenden und künftigen Vorhaben begleitet werden. e) Wasserkraft 27. Wie hoch waren die Anlagenzahl und die installierte Leistung von Wasserkraftanlagen (aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien  Städten) in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 bis 2014?  Eine nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgegliederte Zusammenstellung der Anzahl und installierten Leistung von Wasser - kraftanlagen in Rheinland-Pfalz für den Zeitraum 2008 bis 2013 ist in der nachfolgenden Tabelle 7 dargestellt. Vor dem Berichtsjahr 2008 wurden vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz keine entsprechenden Sonderauswertungen vorgenommen. Für das Jahr 2014 liegt noch keine nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgegliederte Auswertung vor. 19 Drucksache 16/4972 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Tabelle 7: Anzahl und installierte Leistung von Wasserkraftanlagen in den Jahren 2008 bis 2013. 28. Welche Potenziale bestehen nach Auffassung der Landesregierung für einen weiteren Ausbau der Wasserkraft in Rheinland-Pfalz und worauf begründet die Landesregierung ihre Einschätzung?  Die Landesregierung ist der Auffassung, dass eine Steigerung der Wasserkraftnutzung vor allem an den vorhandenen Standorten durch Reaktivierung stillgelegter Anlagen oder Steigerung der Effizienz der in Betrieb befindlichen Anlagen erfolgen kann. Der Anteil der verwirklichten Stromerzeugung am vorhandenen Potenzial ist bei der Wasserkraft in Rheinland-Pfalz als sehr hoch anzusehen . Auf der Grundlage der Bewertung der rheinland-pfälzischen Wanderfischgewässer hinsichtlich Durchgängigkeit und Eignung zur Wasserkraftnutzung besteht an den vorhandenen Wasserkraftanlagen ein Zubaupotenzial von 5 bis 7 MW. f) Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2014 29. Mit welchen Vorschlägen hat sich die Landesregierung auf Bundesebene an der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2014 beteiligt? Die Landesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren für das EEG 2014 konstruktiv begleitet. Außerdem wurden bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens wichtige Vorschläge in den Diskurs über die Neugestaltung dieses Gesetzes eingebracht. Insbesondere im Rahmen des Gesprächs am 1. April 2014 von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer die zentralen rheinland-pfälzischen Positionen zur Novelle des EEG eingebracht. Die bei diesem Gespräch vereinbarten Modifikationen des Gesetzentwurfs hatten im Wesentlichen einen übergeordneten, allgemeinen Charakter. Darüber hinaus waren noch zahlreiche Detailfragen zu klären, die im Rahmen der Befassung der Ausschüsse des Bundesrats zu rund 100 Änderungsvorschlägen geführt haben. 20 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4972 Gegen ein verpflichtendes Auktionsverfahren für die künftige Förderung der erneuerbaren Energien wurden grundsätzliche Bedenken vorgebracht. Die Landesregierung hat sich im Rahmen der EEG-Novellierung 2014 sehr früh und sehr klar für die Beibehaltung der Befreiung des Eigenstromverbrauchs aus neuen und bestehenden EE-Anlagen und hocheffizienten Erdgas-KWK-Anlagen von der EEG-Umlage ausgesprochen. Zu verweisen ist hierbei insbesondere auf die rheinland-pfälzischen Eigenstromgipfel für Industriebetriebe am 17. Februar 2014 und 10. März 2014, sowie die „Mainzer Erklärung zu den Plänen der Bundesregierung für eine Neuregelung der Eigenstromerzeugung in der Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG)“ vom 20. März 2014, die gemeinsam von 24 Vertretern rheinland-pfälzischer Unternehmen sowie den Chemieverbänden Rheinland-Pfalz unterstützt wurde. Bezüglich der Stichtagsregel für die Vergütung der Windenergieanlagen hatte Rheinland-Pfalz im Hinblick auf die langen Planungs - zeiten eine erweiterte Übergangsfrist angestrebt. Weiterhin hat sich die Landesregierung für energiepolitisch sinnvolle Förderbedingungen und praxisgerechte Lösungen für Biogas im Rahmen des Bundesratsverfahrens eingesetzt. 30. Welche Erfolge konnte die Landesregierung dabei erzielen? Der Bundesrat hat zur EEG-Novelle insgesamt 19 Änderungen vorgeschlagen und vier Entschließungen angenommen. Hierbei fanden fünf Anträge aus Rheinland-Pfalz länderübergreifende Unterstützung, die insbesondere für die erfolgreiche und dynamische Fortführung der Energiewende vor dem Hintergrund der Investitionssicherheit und der Akteursvielfalt notwendig sind. Die Beibehaltung der vollständigen Befreiung des Eigenstrombezugs aus bestehenden EEG- und KWK-Anlagen von der EEG-Umlage ist auch Ergebnis der vielfältigen Aktivitäten der rheinland-pfälzischen Landesregierung im Rahmen der EEG-Novellierung in 2014. Wie im EEG 2014 auf Drängen der EU-Kommission durch die Bundesregierung rechtlich verankert wurde, sollen im Rahmen eines Monitorings die Regelungen zur Befreiung des Eigenstromverbrauchs von der EEG-Umlage bei Bestandsanlagen bis 2017 evaluiert und ein Vorschlag zu deren Neugestaltung vorgelegt werden. Diese Neugestaltung des EEG wird die rheinland-pfälzische Landesregierung sowohl auf der Bundes- als auch EU-Ebene kritisch begleiten. 31. Wie bewertet die Landesregierung die in der EEG-Novelle vorgesehenen Ausschreibungsmodelle bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Hinblick auf die Akteursvielfalt und den Ausbau der Photovoltaik in Rheinland-Pfalz? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine fundierte Einschätzung zu den potenziellen Folgen des Ausschreibungsmodells auf die Akteursvielfalt und den weiteren Ausbau im Bereich der Photovoltaik in Rheinland-Pfalz vorgenommen werden. Die Bundesregierung hat am 28. Januar 2015 die Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien beschlossen. Die Landesregierung hat gegen ein verpflichtendes Auktionsverfahren, das ab dem Jahr 2017 verbindlich vorgesehen ist, grundsätzliche Bedenken. Diese wurden bereits im Rahmen der EEG-Novelle 2014 gegenüber der Bundesregierung geäußert. Bei einer künftigen Verwendung des Ausschreibungsverfahrens bei weiteren Technologien der erneuerbaren Energien, müsste gewährleistet sein, dass vor einer verbindlichen Entscheidung und Festlegung in der kommenden Novelle des EEG eine angemessene Pilotphase mit technologiespezifischen Projekten und einer nachfolgenden sorgfältigen und ergebnisoffenen Auswertung unter Einbeziehung der Länder durchgeführt wird. Kleinere Akteure sind derzeit nur geringfügig im Bereich der Freiflächenanlagen aktiv und daher nur unwesentlich von den Regeln der Verordnung betroffen. Es ist zu befürchten, dass es durch die EEG-Novelle 2014 und die Einführung von Ausschreibungen im Bereich der Freiflächen-PV kaum zu einem steigenden Anteil kleinerer Akteure kommen wird. Die Bundesregierung geht davon aus, dass es keiner besonderen Regelungen bedarf, um die Akteursvielfalt zu erhalten, da ein einfaches , transparentes und gut verständliches Ausschreibungsdesign zugrunde gelegt worden sei. Das in der Verordnung vorgesehene System bevorzugt jedoch große Bieter klar gegenüber kleinen. Große Bieter haben die Möglichkeit, das Risiko zu streuen und können somit die Ausfallrisiken und -kosten über mehrere Projekte einpreisen. Für kleinere Projekte sind auch die spezifischen Kosten je MW installierter Leistung höher, da die anfallenden Einmalkosten unabhängig von der Projektgröße sind und durch große Abnahmemengen Skaleneffekte entstehen. Dies führt insbesondere für kleinere Akteure zu Nachteilen und lässt befürchten, dass beispielsweise nur wenige Bewerbungen von Bürgerenergieprojekten eingehen bzw. zum Zuge kommen werden. Daher wird sich die Landesregierung in der weiteren Debatte für Rahmenbedingungen einsetzen, die derartige negative Entwicklungen vermeiden. 32. Wie bewertet die Landesregierung die EEG-Novelle im Hinblick auf den weiteren Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz? Der neue Ausbaukorridor für die erneuerbaren Energien im Stromsektor spiegelt mit den Zwischenschritten 40 bis 45 Prozent in 2025 (bisher 35 Prozent bis 2020) sowie 55 bis 60 Prozent bis 2035 (bisher 50 Prozent bis 2030) nicht den dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor der vergangenen Jahre wieder. Bei Beibehaltung der derzeitigen Ausbaugeschwindigkeit wäre auf Bundesebene ein deutlich höherer Anteil der erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung bis 2025 zu erreichen. Eine konkrete Abschätzung, ob und inwieweit die rheinland-pfälzischen Ziele für die Windenergie durch die in der EEG-Novelle enthaltenen Regelungen angepasst werden müssen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen, da die Auswirkungen der Novelle auf die Entscheidungen der Projektierer und Investoren vor allem für die derzeit im Entstehen befindlichen Projekte relevant sind. 21 Drucksache 16/4972 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Insbesondere muss abgewartet werden, inwieweit sich die geplante Umstellung des Fördersystems hin zu Ausschreibungen auf den weiteren Ausbau auswirkt. Von besonderer Bedeutung wird hierbei das Ausschreibungsdesign sein, das bis Ende 2015 durch das Bundesminis terium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erarbeitet wird. Wir werden insbesondere darauf achten, dass das Ausschreibungsdesign so gestaltet wird, dass auch die in Mittelgebirgslandschaften liegenden rheinland-pfälzischen potenziellen Windenergiestandorte im Vergleich zu Flachland-Standorten nicht benachteiligt werden. 33. Wie bewertet die Landesregierung die EEG-Novelle im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Bioenergie? Die Bioenergien tragen schon heute zu einem bedeutenden Anteil die Energiewende in Deutschland bei. Im Jahr 2012 wurden 5,7 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland durch Strom aus Biomasse (Bioenergie) gedeckt. In dem zukünftigen Strommarkt kann die Bioenergie eine systemtragende Rolle übernehmen, da sie als derzeit einzige Form der erneuerbaren Energien flexibel und bedarfsgerecht bereitgestellt werden kann. Die neuen Regelungen in der Novelle des EEG 2014 sehen drastische Änderungen und Einschnitte für die Förderung der Bioenergie vor, welche diese de facto aus dem Prozess der Weiterentwicklung ausschließen. Rheinland-Pfalz hatte sich dafür ausgesprochen, dass die Bioenergie auch weiterhin eine feste Systemsäule der Energiewende bleibt und insbesondere gefordert, dass im Bereich der Biogasnutzung Regelungen aufgenommen werden, die zu einem weiteren dynamischen Ausbau führen sollten. V. Bürgerenergie, Kommunen und Stadtwerke 34. Wie beurteilt die Landesregierung die Rolle der Bürgerenergie im Rahmen der Energiewende?  Bürgerenergieprojekte sind für die Landesregierung ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Großprojekts „Energiewende“. Die Beteiligung der Bürger an Energieprojekten vor Ort erhöht die Akzeptanz und hält die Wertschöpfung in der Region. Laut der Kurzstudie „Definition und Marktanalyse von Bürgerenergie in Deutschland“, durchgeführt vom Marktforschungsinstitut trend:research und der Leuphana Universität Lüneburg im Oktober 2013, ist, bezogen auf die installierte Leistung, der Bürgerenergie mit 47 Prozent beinahe die Hälfte der in Deutschland errichteten erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen zuzuordnen. Sie ist damit ein tragender Pfeiler der dezentralen Energiewende. In den letzten Jahren erfreute sich insbesondere die Beteiligungsform der Energiegenossenschaft zunehmender Beliebtheit. Hier können Erneuerbare-Energien-Projekte mit vielen gleichberechtigten Partnern demokratisch und lokal verwurzelt durchgeführt werden. Auch in Rheinland-Pfalz werden an zahlreichen Orten Bürgerenergieprojekte in vielfältiger Ausgestaltung umgesetzt. So haben die 21 Mitgliedsgenossenschaften des Landesnetzwerks Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz mit ihren fast 4000 Mitgliedern in lokale Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt 25,5 MW investiert. Dahinter steht ein Gesamtinvestitionsvolumen von knapp 38 Mio. Euro. Für die Landesregierung stellen die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz einen wichtigen Partner bei der Umsetzung der dezentralen und bürgernahen Energiewende und damit der Erreichung der energiepolitischen Ziele dar. 35. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um Bürgerenergie in Rheinland-Pfalz zu unterstützen?  Mit Förderung des Landes konnte das Weiterbildungsangebot „Projektentwicklerin und Projektentwickler für Energiegenossenschaften “ konzipiert werden. Mit diesem Angebot wird ein wesentlicher Beitrag zur Gründung und Entwicklung von Energiegenossenschaften geleistet. Die ausgebildeten Projektentwicklerinnen und Projektentwickler unterstützen während der Gründung die Energiegenossenschaft mit ihrem Fachwissen, etwa in der Ausarbeitung der Geschäftsidee, der Ausgestaltung der Rechtsform, beim Erstellen des Wirtschaftsplans oder der Finanzierung. Diese Weiterbildung wurde bundesweit erstmalig in Rheinland-Pfalz angeboten und sehr gut angenommen. Mittlerweile wurde die Schulung erfolgreich in andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Hessen exportiert. Informationen zur Schulung sind auf den Internetseiten unter „Energiewende jetzt“ (www.energiegenossenschaften-gruenden.de) zusammengestellt. Bundesweit und auch in Rheinland-Pfalz konnte in den vergangenen Jahren eine verstärkte Gründung von Energiegenossenschaften beobachtet werden. Um die Belange der Bürgerenergiegenossenschaften in Rheinland-Pfalz zu bündeln, wurde mit Förderung des MWKEL das „Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e.V. – LaNEG“ gegründet. Das Landesnetzwerk Bürgergenossenschaften vertritt die Interessen der rheinland-pfälzischen Energiegenossenschaften, steht für die Vernetzung mit anderen Akteuren der Energiewende und unterstützt Neugründungen von Energiegenossenschaften. Das MWKEL ist in ständigem Dialog mit dem Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften. 22 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4972 Weitere Informationen zur Gründung einer Energiegenossenschaft bietet die Broschüre „Bürger machen Energie“. Die Broschüre steht auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums (www.mwkel.rlp.de), der Energieagentur Rheinland-Pfalz (www.energieagentur .rlp.de), des Landesnetzwerks Bürgerenergiegenossenschaften (www.laneg.de) sowie der Initiative „Energiewende jetzt“ (www.energie-genossenschaften-gruenden.de) als Download und zur Bestellung zur Verfügung. Die Novellierung des EEG bringt auch für Bürgerenergieprojekte Änderungen mit sich. Insbesondere im Bereich der Ausschreibungsverfahren besteht die Befürchtung, dass die Akteursvielfalt nicht erhalten bleiben wird. Die Landesregierung fordert, dass sich keine Benachteiligungen für kleinere Akteure beim Ausschreibungsverfahren ergeben dürfen. Sie setzt sich daher nachdrücklich dafür ein, dass auch den Bürgerenergiegenossenschaften eine erfolgreiche Beteiligung möglich ist. 36. Wie bewertet die Landesregierung die Rolle von Kommunen und Stadtwerken im Rahmen der Energiewende? Kreise, Städte, Verbands- und Ortsgemeinden zählen zu den Schlüsselakteuren der Energiewende. Hohe CO2-Emissionen durch Gewerbe, Industrie, Wohnen und Verkehr, aber auch ein großes Potenzial für Energieeinsparungen und Effizienzmaßnahmen treffen in Kommunen aufeinander. Kommunale Kraftwerke zeichnen sich überwiegend durch hohe Wirkungsgrade und anspruchsvolle Umweltschutzstandards aus. Dabei handelt es sich zum großen Teil um KWK-Anlagen. Viele Kommunen und ihre Stadt- und Gemeindewerke betreiben auch Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die dezentralen kommunalwirtschaftlichen Versorgungsstrukturen erleichtern vielfach die Einbindung erneuerbarer Energien in lokale Klimaschutz- und Energiekonzepte. Stadt- und Gemeindewerke sind somit auch wichtige Klimaschutzakteure vor Ort. Die kommunale Energieerzeugung ist zudem nutzbringend für die lokale Wirtschaftsentwicklung und die Steigerung der regionalen Wertschöpfung. Stadtwerke, die in eigenen Anlagen Strom und Wärme erzeugen, sichern Arbeitsplätze im Unternehmen und über die Auftragsvergabe auch im lokalen Gewerbe. Durch den Ausbau ihrer Eigenerzeugung beleben sie zudem den Wettbewerb auf dem Erzeugungsmarkt. 37. Was hat die Landesregierung seit 2011 unternommen, um die Rolle der Kommunen und Stadtwerke bei der Energiewende zu stärken ? Zur Erleichterung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen auf dem Gebiet der Energieversorgung, der Wasserversorgung und des öffentlichen Personennah verkehrs wurde im Jahr 2009 die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung geändert. Die energiewirtschaftlichen Aktivitäten der Kommunen sind seitdem nicht mehr beschränkt auf die Fälle, in denen der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann (Abweichung vom Subsidiaritätsprinzip). Auch können Kommunen nunmehr, soweit sie sich innerhalb des Gemeindegebiets wirtschaftlich betätigen dürfen, diese Tätigkeit auch auf Gebiete außerhalb des Gemeindegebiets ausweiten, wenn die berechtigten Interessen der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften gewahrt sind (Abweichung vom Örtlichkeitsprinzip). Durch Artikel 1 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung (GVBl. 2013 Nr. 20 S. 538) wurde das Gemeinde - wirtschaftsrecht für die energiewirtschaftliche Betätigung der Kommunen weiter geöffnet. Die Gesetzesänderung erlaubt den Kommunen Beteiligungen an Energie erzeugungsanlagen auch außerhalb des Bundesgebiets, sofern dies in einem angemessenen Verhältnis zur Wirtschaftskraft beziehungsweise Leistungsfähigkeit der Gemeinde geschieht und dem öffentlichen Zweck dient. Dabei wird die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien explizit als öffentlicher Zweck der kommunalen Daseinsvorsorge definiert. Mit der am 11. Mai 2013 in Kraft getretenen Teilfortschreibung des LEP IV wurde ein Rahmen für den Ausbau der Windenergie geschaffen, der Kommunen die Realisierung von entsprechenden Projekten erleichtert. In dem „Rundschreiben Windenergie“ wurden die einschlägigen geltenden Rechtsvorschriften erläutert, um deren einheitliche Umsetzung zu gewährleisten. Es dient den Behörden, die an den Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Windenergieanlagen beteiligt sind, als Interpretationsleitfaden. Die Landesregierung unterstützt das 2012 gegründete Landesnetzwerk Bürger energiegenossenschaften in Rheinland-Pfalz e.V. und berät durch die Energieagentur Kommunen und Landkreise bei Fragestellungen in Zusammenhang mit der Energiewende. Dies bezieht sich sowohl auf den Ausbau der erneuerbaren Energien als auch auf die Umsetzung von Energieeffizienz-Maßnahmen und Energieeinsparungen. 23 Drucksache 16/4972 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode VI. Speicher und Netze 38. Wie beurteilt die Landesregierung die Rolle der Speichertechnologien in einem auf erneuerbaren Energien basierenden Energiesystem? Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz sowie im Bundesgebiet wird insbesondere durch den Ausbau der Windenergienutzung und der Photovoltaik getragen werden. Aus dem damit verbundenen hohen Anteil an dargebotsabhängiger Stromerzeugung ergeben sich besondere Anforderungen sowohl hinsichtlich der Integration von Windkraft und Photovoltaik in sichere Versorgungsstrukturen als auch in Bezug auf die Flexibilisierung des gesamten Energieversorgungssystems. Zu den wichtigsten Flexibilisierungsoptionen der Energieversorgung zählen der Stromaustausch auf regionaler, nationaler und euro - päischer Ebene, eine flexible und hocheffiziente Stromerzeugung in konventionellen Kraftwerken (z. B. in Kraft-Wärme-KopplungsGaskraftwerken ), die Flexibilisierung des Stromverbrauchs durch Demand-Side-Management-Maßnahmen sowie die Energiespeicherung (z. B. Strom, Wärme, Erdgas/EE-Methan). Die einzelnen Flexibilitätsoptionen werden nach entsprechend notwendiger Weiterentwicklung des heutigen Strommarktdesigns zunehmend in einem technologischen Wettbewerb stehen. Die unterschiedlichen Flexibilitätsoptionen werden dabei nicht nur entsprechend den jeweiligen Flexibilitätskosten zum Einsatz kommen, sondern auch gemäß den spezifischen Anwendungserfordernissen. Es wird erwartet, dass Stromspeicher als vergleichsweise kostenintensive Flexibilitätsoption in der Regel erst nach Nutzung anderer kostengünstigerer Optionen zur Flexibilisierung des Energieversorgungssystems in größerem Umfang zum Einsatz kommen werden. Im Rahmen der im Februar 2014 veröffentlichten Verteilnetzstudie Rheinland-Pfalz wurde für das Land Rheinland-Pfalz ein Speicher konzept erstellt und eine Einsatzreihenfolge der einzelnen Flexibilitätsoptionen entwickelt. 39. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung seit 2011, um die Entwicklung von Speichertechnologien in Rheinland-Pfalz zu unterstützen? Aktuell werden im Land verschiedene Modellprojekte zur technischen Entwicklung und Markteinführung von Speichertechnologien mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz durchgeführt. Hierzu zählen u. a. die nachfolgend aufgeführten Energiespeicherprojekte: – Power-to-Gas-Anlage der Stadtwerke Mainz AG Die Stadtwerke Mainz AG errichtet eine Power-to-Gas-Anlage im Energiepark Mainz-Hechtsheim. Im Energiepark werden alle wesentlichen Bausteine der Energiespeicherung mit Wasserstoff (Windkraft, Elektrolyse, Gaseinspeisung, Wasserstoffverdichter , Druckspeicher, Trailerbefüllung) erprobt und weiteren potenziellen Anwendern erläutert. – Pilotanlage zur Methanisierung von Kohlendioxid mit Wasserstoff im Energiepark Pirmasens-Winzeln Zur Optimierung des Verfahrens zur Biosynthese von Methan aus Kohlendioxid und Wasserstoff sind in der Pilotanlage des Prüf- und Forschungsinstituts Pirmasens e. V. (PFI) im Energiepark Pirmasens-Winzeln umfangreiche Versuchsreihen zur Verfah rensoptimierung vorgesehen. Ziel ist es, die Technologie weiter zu entwickeln und diese vom Labormaßstab bis zur Schwelle großtechnischer Anwendung zu skalieren. – Modellprojekt „myPowerGrid“ des Fraunhofer ITWM, Kaiserslautern Das Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik (ITWM) entwickelt im Rahmen des myPowerGrid-Projekts moderne Softwaretechnologien zur Realisierung sowie ein Businessmodell zur wirtschaftlichen Umsetzung eines verteilten, batteriegestützten Stromspeichers. „MyPowerGrid“ ermöglicht über eine Internetplattform die Vernetzung einer Vielzahl von dezentral installierten Stromspeichern zu einer virtuellen Großbatterie. – Projekt „Vevide“ (Transferstelle Bingen und Kooperationspartner) In dem Gemeinschaftsprojekt „Vevide“ der Transferstelle Bingen, der EWR Netz GmbH, der Technischen Werke Ludwigshafen AG, der DEEnO Energie AG und der SP EnergyControl GmbH wird aus unterschiedlichen, in der Wirtschaft in hoher Anzahl bereits vorhandenen Energiespeichern, wie z. B. Druckluftspeichern oder Kälte- bzw. Wärmespeichern in Kombination mit KWK-Anlagen oder Wärmepumpen, aber auch elektrischen Zusatzheizanlagen in Wärmenetzanlagen oder Wasserpumpenanlagen mit Hochspeichern, ein großer virtueller Energiespeicher geschaffen. – Projekt „Industrialisierung und Anwendung stationärer Energiespeichersysteme“ des StoREgio Energiespeichersysteme e.V. Ludwigshafen Der Verein StoREgio Energiespeichersysteme e.V. arbeitet insbesondere an den praktischen Herausforderungen für einen wirtschaftlichen Einsatz stationärer Energiespeichersysteme. Zusammen mit anderen Verfahren bieten Speichersysteme die erforderliche Flexibilität für ein intelligentes Energiemanagement im Rahmen von Smart Grids. 24 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4972 – RWE Smart Country/Modellregion Bitburg-Prüm RWE hat bis 2014 an dem vom BMWi geförderten Pilotprojekt „Netze für die Stromversorgung der Zukunft“ teilgenommen. Unter mehr als 400 Landkreisen wurde als Demonstrationsnetzgebiet für das Modellprojekt der Eifelkreis Bitburg-Prüm ausgewählt . Die Summe der installierten Leistung regenerativer Erzeugungsanlagen im Demonstrationsnetzgebiet liegt 300 Prozent über der Höchstlast. Abhängig von der Verfügbarkeit von Landeshaushaltsmitteln sowie EFRE-Mitteln der kommenden Förderperiode 2014 bis 2020 wird das Land auch zukünftig Modellprojekte mit netztechnischen Innovationen und Speichereinsatz finanziell unterstützen. 40. Wie bewertet die Landesregierung das Potenzial von Power-to-Heat in Rheinland-Pfalz? Entsprechend der Ergebnisse der Verteilnetzstudie Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2014 spielen Power-to-Heat-Technologien in der langfristigen Perspektive und eingebettet in ein bundesweites Stromsystem mit einem sehr hohen Anteil an regenerativer Stromerzeugung ab ca. 2030 eine wichtige Rolle für das zukünftige Energieversorgungssystem. Das Potenzial für Power-to-Heat-Technologien in Rheinland-Pfalz wird in der Verteilnetzstudie mit bis zu 3 100 MW beziffert. 41. Wie beurteilt die Landesregierung die Rolle der Stromnetze für das Gelingen der Energiewende?  Der Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze für Strom ist ein wesentlicher und notwendiger Bestandteil der Energiewende. Erneuerbare Energien werden zukünftig deutschlandweit den Hauptanteil der Energieversorgung übernehmen. Die jeweiligen Erzeuger sind daher kontinuierlich in das Stromversorgungssystem mit dem Übertragungsnetz als zentralem Element zu integrieren, damit sie die konventionellen Energieträger mehr und mehr ersetzen können. Einfluss auf die vorzuhaltenden Kapazitäten im Übertragungsnetz haben außerdem die Stilllegung der Atomkraftwerke in Süddeutschland und der europäische Stromhandel. Um die hohe Versorgungssicherheit in Rheinland-Pfalz auch weiterhin zu garantieren, muss das Netz der Zukunft in der Lage sein, all diese Herausforderungen zu bewältigen. 42. Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen Leistungsstand der Stromnetze in Rheinland-Pfalz und welche Handlungsnotwendigkeiten  bestehen nach ihrer Einschätzung?  Ausweislich der Verteilnetzstudie Rheinland-Pfalz, die im Auftrag der Landesregierung den notwendigen Netzausbau unter Zugrundelegung aktuell verfügbarer Technologien ermittelt hat, sind die vorhandenen Kapazitäten auf Höchst- und Hoch spannungs - ebenen derzeit ausreichend bemessen. Die das Land betreffenden Leitungsabschnitte der Vorhaben EnLAG Nr. 15 und 20 aus dem Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG) sind bereits fertiggestellt. Noch nicht gebaut, aber im Zeitplan, ist das Vorhaben EnLAG Nr. 19, bei dem es um den Neubau der 380-kV-Hochspannungsfreileitung von Dauersberg Richtung Dortmund geht. Der Abschluss der Planfeststellung im Abschnitt Dauersberg – Landesgrenze Rheinland-Pfalz/NRW (16 km) ist für Mitte 2015 abzusehen. Im April 2013 wurde das Bundesbedarfsplangesetz verabschiedet, das den notwendigen Netzausbau im Übertragungsnetz im Dienste der Energiewende weiter beschleunigen soll. Diesem beigelegt ist der Bundesbedarfsplan, dessen 36 Projekte auf den Ergebnissen des von der BNetzA genehmigten Netzentwicklungsplans Strom 2012 beruhen. Zwei dieser Vorhaben werden die Landesfläche von Rheinland-Pfalz betreffen. Zum einen ist dies die Gleichstromverbindung Ultranet zwischen Osterath und Philippsburg, einem bundesländerübergreifenden Vorhaben, für das die BNetzA bezüglich der Trassenfindung und Planfeststellung zuständig ist. Zum anderen geht es um eine Höchstspannungsleitung zwischen Metternich (bei Koblenz) und Niederstedem (nördlich von Trier), deren Planfeststellung in die Zuständigkeit des Landes fällt. Davon unabhängig werden fortlaufend Neubaumaßnahmen in den niedrigeren Spannungsebenen erstellt. Diese Maßnahmen werden von den Netzbetreibern nach Bedarf flexibel ausgeführt. Die in der Perspektive bis zum Jahr 2030 im Einklang mit den Landes - zielen planmäßig wachsende Einspeiseleistung aus Windenergie und Photovoltaik wird vielerorts die bisher auslegungsrelevante Spitzenlast übersteigen und so zu einem signifikanten Ausbaubedarf in den Verteilnetzen bis zur 110-kV-Ebene führen. Die ermittelten Verstärkungserfordernisse verteilen sich über die gesamte Landesfläche – entsprechend dem gleichfalls landesweiten Ausbau der Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien. 43. Wie bewertet die Landesregierung das Potenzial von Hybridnetzen als Baustein der Energiewende?  Die Landesregierung sieht die Hybridnetze als eine wichtige Option im Umgang mit stark schwankender Residuallast an. Bei hohen Anteilen von volatil einspeisender Stromerzeugung können mit Hilfe der Hybridnetze zusätzlich Flexibilitäten im Stromnetz bereitgestellt werden, um in Schwachlastzeiten überschüssige elektrische Energie speichern zu können und diese in Starklastzeiten wieder bereitzustellen. Erwartet wird, dass im ersten Schritt der Entwicklung der Fokus auf den Versorgungsnetzen für Strom, Gas und Wärme sowie deren Kopplung über industrielle Anlagen und Großverbraucher liegen wird. Diese Technologie kann in der langfristigen Perspektive und in einem Stromsystem mit einem sehr hohen EE-Anteil zunehmend Relevanz erlangen. 25 Drucksache 16/4972 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode VII. Kraft-Wärme-Kopplung und dezentrale Wärmenetze 44. Wie hoch ist die installierte elektrische Gesamtleistung der KWK-Anlagen in Rheinland-Pfalz?  Nach Angaben des Statistischen Landesamts betrug die elektrische Bruttoengpass leistung aller KWK-Anlagen in Rheinland-Pfalz ab einer elektrischen Bruttoeng passleistung von 1 MW im Jahr 2013 insgesamt 2 232 MW. 45. Welchen Anteil leistete die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) an der rheinland-pfälzischen Gesamtstromerzeugung sowie am Bruttostromverbrauch  in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 bis 2014? Der Anteil der KWK an der rheinland-pfälzischen Bruttostromerzeugung sowie am Bruttostromverbrauch des Landes ist für die Jahre 2005 bis 2012 in der Tabelle 8 zusammengestellt. Die entsprechenden Daten für die Jahre 2013 und 2014 liegen derzeit noch nicht vor. Tabelle 8: Anteil der KWK an der Bruttostromerzeugung sowie am Bruttostromverbrauch des Landes Rheinland-Pfalz im Zeitraum 2005 bis 2012. 46. Was unternimmt die Landesregierung, um den Ausbau von KWK in Rheinland-Pfalz zu unterstützen? Die Landesregierung unterstützt sowohl fachlich als auch finanziell die jährlich stattfindende KWK-Impulstagung Rheinland-Pfalz, die sich als gemeinsame Veranstaltung des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), der Transferstelle Bingen sowie der Energieagentur Rheinland-Pfalz in den zurückliegenden acht Jahren als zentrale Plattform für den Informations- und Erfahrungsaustausch zu allen KWK-relevanten Themen etabliert hat. Die KWK-Impulstagungen richten sich insbesondere an Ingenieurbüros, Architekten, Wohnungsgesellschaften, Handwerk und Gewerbe, Stadtwerke, Industrie, private Energieversorger, Contractoren, Hersteller von KWK-Technik, Installations unternehmen sowie an Politikerinnen und Politiker und Fachleute aller Verwaltungsebenen . Im Auftrag der Landesregierung informiert und berät seit 2010 die EOR und seit 1. Juli 2012 die Energieagentur Rheinland-Pfalz Unternehmen, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger zum wirtschaftlich vorteilhaften Einsatz von KWK-Anlagen. Die Informations - und Erstberatungsangebote umfassen dabei u. a. grundlegende Ausführungen zur KWK-Technik (regenerativ oder konventionell ), Fragen zu Förderungen und Vergütungen im Zusammenhang mit KWK-Technologien sowie die Darstellung von typischen Problemstellungen bei der Auslegung des KWKG. Die Informationsvermittlung zur KWK erfolgt durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz sowohl telefonisch, durch Versenden von Informationsmaterialien, aber auch in Gesprächen vor Ort, beispielsweise im Rahmen der Energieeffizienzinitiative „factor e“ sowie durch Vorträge. Zu den grundlegenden Einsatzmöglichkeiten von KWK-Technologien hat die Energieagentur Rheinland-Pfalz im Jahr 2014 ein Faktenpapier erstellt und auf ihrer Homepage veröffentlicht. Die rheinland-pfälzische Landesregierung wird sich im Rahmen der anstehenden Novellierung des KWKG dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen auch weiterhin einen Ausbau der KWK und einen Erhalt der Bestandsanlagen ermöglichen. 47. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung von dezentralen Wärmenetzen in Rheinland-Pfalz seit 2011?  Wärmenetze können bei der Umsetzung einer dezentralen und erneuerbaren Wärmeversorgung eine wirtschaftliche und effiziente Lösung darstellen. Sie eignen sich als Bindeglied zwischen Strom- und Wärmemarkt und ermöglichen die Einbindung lokal verfügbarer erneuerbarer Energieträger in die Versorgung. Die Ausführung von Wärmenetzen wird zukünftig – insbesondere in dünnbesiedelten Regionen – zunehmend durch den demografischen Wandel und die stetige Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes beeinflusst werden. Im Rahmen einer Wärmestudie soll u. a. auf diese Entwicklungen eingegangen und die Potenziale einer dezentralen und erneuerbaren Wärmeversorgung im Land ermittelt werden. Des Weiteren ist bei der Konzeption von Wärmenetzen die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort von Bedeutung, denn diese führt zu einer höheren Akzeptanz der Projekte. Als Beispiele können hier genossenschaftliche Nahwärmenetze in Mannebach und Ober Kostenz sowie kleine Nahwärmeinseln in der Ortsgemeinde Alflen genannt werden. 26 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4972 48. Welche Strategien verfolgt die Landesregierung, um speziell den dezentralen Ausbau von Wärmenetzen zu fördern? Durch Einspeisung in Wärmenetze können regional verfügbare Energien wie Biomasse, geothermische und solare Energie, indus trielle Abwärme und Wärme aus Abwasser vermehrt für die Wärmeversorgung erschlossen werden. Zur Unterstützung der Finanzierung stehen auf Landesebene verschiedene Förderangebote bereit. Seit 2009 sind rund 25 Mio. Euro in verschiedene Projekte geflossen. Neben der finanziellen Förderung unterstützt die Landesregierung Information und fachlichen Austausch. Aktuell bereitet die Energieagentur Rheinland-Pfalz einen Nahwärmeleitfaden vor, dessen Veröffentlichung im Sommer 2015 geplant ist. Daneben finden mit Unterstützung der Landesregierung regelmäßig landesweite und regionale Fachforen zu diesem Thema statt. 49. Welche Handlungsnotwendigkeiten sieht die Landesregierung im Hinblick auf die anstehende Novellierung des KWK-Gesetzes auf Bundesebene? Auf der Ebene der Bundespolitik setzt sich die Landesregierung insbesondere dafür ein, dass die Novellierung des KWKG, aber auch die aktuelle Weiterentwicklung des Strommarktdesigns, für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere für KWK-Anlagen auf der Basis regenerativer Brennstoffe und Erdgas, genutzt werden. Aus Sicht der Landesregierung ist dazu u. a. dringend geboten, die Belastung des Eigenstroms aus hocheffizienten Biomasse- und Erdgas-KWK-Anlagen mit der EEG-Umlage finanziell weitgehend zu kompensieren, zusätzliche finanzielle Anreize für eine Flexibilisierung von KWK-Anlagen zu schaffen, das Strommarktdesign dahingehend zu entwickeln, dass eine flexible Stromerzeugung stärker belohnt wird, sowie die wirtschaftlichen Bedingungen für Ersatzinvestitionen in KWK-Anlagen zu verbessern. Die gesetzgeberische Kompetenz für diese Maßnahmen liegt bei der Bundesregierung. Die Landesregierung wird sich dabei aktiv auf den Ebenen der verschieden Fachgremien, wie z. B. der Wirtschaftsministerkonferenz oder den Plattformen „Strommarkt“ und „Energieeffizienz“ des BMWi, sowie im Bundesrat mit konstruktiven Vorschlägen zur dringend notwendigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die KWK einsetzen. VIII. Energiewende im Verkehrssektor 50. Wie hoch war der Anteil der CO2-Emissionen aus dem Verkehrssektor in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 bis 2014?  Der Anteil der CO2-Emissionen aus dem Verkehrssektor an den gesamten CO2-Emissionen in Rheinland-Pfalz können der nachfolgend aufgeführten Tabelle 9 für den Zeitraum 2005 bis 2012 entnommen werden. Für die Jahre 2013 und 2014 liegen derzeit noch keine Daten zur CO2-Bilanz des Landes vor. Tabelle 9: Anteil der CO2-Emissionen aus dem Verkehrssektor an den CO2-Emissionen des gesamten Primärenergieverbrauchs des Landes (Quellenbilanz), 2005 bis 2012. 51. Welche Rolle spielt die Energiewende im Verkehrssektor nach Auffassung der Landesregierung zur Erreichung der rheinland-pfälzischen  Klimaschutzziele? Bezogen auf den Ausstoß von Treibhausgasemissionen insgesamt verfolgt die Landesregierung folgende Ziele: – Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Rheinland-Pfalz soll bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen im Jahr 1990 gesenkt werden. – Bis zum Jahr 2050 wird die Klimaneutralität angestrebt, die Treibhaus gasemissionen sollen jedoch um mindestens 90 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen im Jahr 1990 verringert werden. – Die Minderungsbeiträge aus dem europäischen System für den Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten finden dabei entsprechende Berücksichtigung. 27 Drucksache 16/4972 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Wie in der Antwort auf die Frage 50 ausgeführt hat der Verkehrssektor einen sehr hohen Anteil von ca. 35 Prozent im Jahr 2012 an den gesamten anthropogenen CO2-Emissionen in Rheinland-Pfalz. An den verkehrsbezogenen Emissionen hat der motorisierte Straßenverkehr mit durchschnittlich ca. 92 Prozent den größten Anteil . Die Landesregierung verfolgt daher das Ziel, die CO2-Emissionen des motorisierten Verkehrs mit einem umfassenden Bündel von Maßnahmen zurückzuführen. 52. Was unternimmt die Landesregierung um die Energiewende  im Verkehrssektor  in Rheinland-Pfalz zu unterstützen und welche Rolle spielen dabei die Verkehrsvermeidung und der ÖPNV? Aus der Sicht der Landesregierung gilt es insbesondere, den Ausstoß klimarelevanter Emissionen von Pkw und Lkw in den nächs - ten Jahren signifikant zu reduzieren. Entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen im Verkehr haben die im November 2013 neu festgelegten Grenzwerte der Europäischen Union auf die CO2-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Danach müssen ab 2020 95 Prozent und ab 2021 100 Prozent aller neuen Pkw eines Herstellers Grenzwerte von durchschnittlich 95 g CO2/km im Flottendurchschnitt einhalten. Überschreitungen sind mit Strafzahlungen bewehrt. Fahrzeuge mit weniger als 50 g CO2/km gehen bis zum Jahr 2023 überproportional in den Flottendurchschnitt ein, um den Fahrzeugherstellern die Anpassung an die neuen Grenzwerte zu erleichtern. Für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG) liegen die CO2-Zielwerte bei 175 g/km ab dem Jahr 2017 und 147 g/km ab dem Jahr 2020. Darüber hinaus kann es nach dem Dafürhalten der Landesregierung nur durch ein zielgerichtetes Zusammenwirken bei der Nutzung aller Verkehrsmittel gelingen, die Energieeffizienz des Verkehrs zu erhöhen und damit die Klimabilanz des Verkehrs zu verbessern . Kernpunkte der Verkehrspolitik der Landesregierung sind dabei: – Vermeidung von energieextensiven Verkehren durch eine ÖPNV- und NMIV-freundliche Siedlungsentwicklungspolitik, Schaffung von Strukturen mit dezentraler Versorgung bei Dienstleistungen, Handel und Gewerbe. – Attraktivitätssteigerung der energieeffizienten Verkehrsmittel Bus, Bahn und Binnenschiff und vor allem des nichtmotorisierten Individualverkehrs mit dem Ziel einer Veränderung des „Modal Split“ mit einer Verminderung des motorisierten Individualverkehrs und des Straßengüterverkehrs. – Rationalisierung des Verkehrs im Sinne einer intensiveren Auslastung der motorisierten Verkehrsmittel u. a. durch Fahrgemeinschaften . – Einwirken auf die Bundes- und EU-Politik bei der Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens im Sinne einer energieeffizienteren , umwelt- und klimaverträglicheren Gestaltung von Verkehrsmitteln. Hierzu zählt auch die Neugestaltung des Handels mit Emissionszertifikaten im Verkehr mit dem Ziel einer besseren ökologischen Lenkungswirkung. Im Einzelnen setzt die Landesregierung auf folgende Instrumente: ÖPNV Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sieht die Landesregierung eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, aber auch ein wichtiges verkehrspolitisches Instrument in der Klimapolitik. Das heute bereits sehr gute Niveau gilt es für die Zukunft zu sichern und weiter zu optimieren. Wenngleich die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV auf Straße und Schiene nicht bzw. nicht ausschließlich beim Land liegt, leistet das Land gegenüber den Zweckverbänden Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord und Süd, den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den Verkehrsverbünden erhebliche finanzielle und konzeptionelle Unterstützung für die kontinuierliche Verbesserung öffentlicher Nahverkehrsangebote. Bereits durch die Einführung des Rheinland-Pfalz-Takts in den vergangenen Jahren mit dem um 50 Prozent ausgeweiteten Angebotsvolumen im Schienenpersonen nahverkehr (SPNV) gegenüber der Situation vor der Regionalisierung des SPNV, wurde ein erheblicher Beitrag zur Verbesserung der umweltfreundlichen Mobilität geleistet. Diese Angebote werden von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen und tragen zu einer Verringerung der Emissionen bei. Mit dem Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2014 sind im Rahmen des Zukunftskonzepts Rheinland-Pfalz Takt 2015 erhebliche Angebotsausweitungen im SPNV erfolgt: Aufgrund neuer Verbindungen mit Regionalexpress-Zügen und Regionalbahnen sowie der Reaktivierung der Schienenstrecke Heimbach – Baumholder, werden die gefahrenen Zugkilometer von vormals ca. 33,5 Millio - nen schrittweise auf rund 40 Mio. pro Jahr steigen. Hinsichtlich der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge ist aufgrund der Vorgaben in den Ausschreibungen zum Rheinland-Pfalz-Takt 2015 sichergestellt, dass die aktuellen Umweltstandards eingehalten werden. Durch die weitgehend neue Fahrzeugflotte konnte beispielsweise die Energieeffizienz der Fahrzeuge gesteigert werden. 28 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4972 Über die kontinuierlich erforderlich werdenden kleineren Anpassungen im landesweiten Busliniennetz hinausgehend hat das Land gemeinsam mit dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord sowie den Verkehrsverbünden RheinMosel und Region Trier die Erarbeitung eines ÖPNV-Konzepts für die nördliche Landeshälfte in Auftrag gegeben. Ziel dabei ist die Stärkung des ÖPNV durch ein klar strukturiertes Netz an Hauptlinien und die Ausweitung bedarfsgesteuerter Angebote. Die Mitfinanzierung des ÖPNV-Konzepts stellt eine freiwillige Leistung des Landes dar; über die Umsetzung der Planungsempfehlungen werden zu gegebener Zeit die ÖPNV-Aufgabenträger zu entscheiden haben. Im Schienenpersonenfernverkehr erhofft sich die Landesregierung Zuwächse bei den Reisenden, nachdem das Unternehmen DB Fernverkehr am 18. März 2015 eine Reihe von Angebotsverbesserungen angekündigt hat; diese werden in Rheinland-Pfalz aber eher langfristig zur Umsetzung gelangen. Zudem tritt die Landesregierung für den Erlass eines Bundesgesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs ein. Das stark zunehmende Angebot im Buslinienfernverkehr trägt zu einer Verlagerung von Teilen des motorisierten Individualverkehrs auf einen Verkehrsträger des Umweltverbunds bei. Allerdings ist festzustellen, dass eine Abwanderung von Bahn-Fahrgästen zum Buslinienfernverkehr Angebotsreduzierungen im Schienenverkehr zur Folge haben kann. Ausweitung der Nutzerfinanzierung für die Verkehrswege Der Anstieg des Straßengüterverkehrs hat nachteilige Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Energiewende. Es ist daher zu begrüßen, dass die mit der Erhebung einer Maut für schwere Nutzfahrzeuge auf deutschen Autobahnen einhergehende Steigerung der Betriebskosten tendenziell zu einer stärkeren Optimierung der Fahrten geführt hat. Die beschlossenen und geplanten weiteren Stufen der Lkw-Maut wie – die Ausweitung auf weitere 1 100 km Bundesstraßen, – die Absenkung der Lastuntergrenzen auf 7,5 t zGG, – die Ausweitung der Mautpflicht auf das gesamte Bundesfernstraßennetz im Jahr 2018 werden den Anreiz vergrößern, Fahrzeugumläufe im Sinne besserer Fahrzeugauslastungen und geringerer Leerfahrten zu verbessern . Zudem stärkt die Lkw-Maut die Wettbewerbsfähigkeit der umweltverträglicheren Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße. Netzausbau, Verkehrstelematik und Verkehrsmanagement Rheinland-Pfalz verfügt über eines der dichtesten Straßennetze der Bundesrepublik. Daher hat die Landesregierung sich bei der Neuanmeldung für den Bundesverkehrswegeplan 2015 auf den Erhalt vor Neubau festgelegt. Die Fahrbedingungen auf den Straßen haben großen Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch. So erfordern Stop-and-Go-Situationen die doppelte Kraftstoff menge wie der störungsfreie Verkehrsfluss. Mit dem Ausbau der Infrastruktur, modernen Mitteln der Verkehrstelematik und intelligenten Steuerungen kann der Verkehr verflüssigt und Energie verbrauchende Staus vermieden werden. Für den Bereich der Autobahnen sind insbesondere folgende Systeme relevant: – Streckenbeeinflussungsanlagen, die durch dynamische Warnhinweise, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote, Staus durch Überlastungen, Baustellen oder Wetterereignisse deutlich verringern können. Derartige Anlagen sind an der A 61 und der A 6 bereits im Einsatz. – Netzbeeinflussungsanlagen, die eine klein- oder großräumige Umlenkung des Verkehrs von überstauten auf leistungsfähige Netzabschnitte unterstützen. Im Fernstraßenkorridor Köln-Koblenz – Frankfurt und am Mainzer Ring sind bereits solche Anlagen installiert. Im Bereich der Verkehrstelematik, des Verkehrsmanagements und der Informationssysteme wird die Landesregierung im Zeitraum 2015 – 2020 insbesondere folgende Planungen umsetzen: – Neubau der Verkehrszentrale Rheinland-Pfalz als Schaltstelle für alle Telematik- und Verkehrsinformationssysteme im Land; – Streckenbeeinflussungsanlagen (Neubau/Erneuerung) auf der A 61 (Nahetal-Stromberg) und der A 3; – Netzbeeinflussungsanlagen im Bereich des Rhein-Neckar-Raums und im Korridor Koblenz – Frankfurt; – temporäre Seitenstreifennutzung auf der A 63 (bereits realisiert, Ausweitung geplant); – erweiterter Einsatz von Floating Car Daten für die Verkehrssteuerung; – flächendeckende Bereitstellung von Echtzeitdaten im ÖPNV, u. a. in den jeweiligen Fahrzeugen, über das Mobilitätsportal Rheinland-Pfalz und über mobile Endgeräte. Im nachgeordneten Straßennetz werden verstärkt verkehrsabhängige Lichtsignalsteuerungen eingesetzt, die auch die Erfordernisse der klimafreundlichen Verkehrsträger (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) berücksichtigen. Von großer Relevanz für den Energieverbrauch im motorisierten Individualverkehr ist auch die Planung einer Fahrt. Kann sich der Verkehrsteilnehmer über Verkehrsinformationsportale schon vor Fahrtantritt über Staus und Störungen informieren, so lassen sich diese gezielt umgehen und vermeiden. 29 Drucksache 16/4972 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat unter der Adresse http://www.verkehr.rlp.de ein Mobilitätsportal realisiert, das alle verkehrsrelevanten Informationen zusammenführt, um die gezielte Vorbereitung und Planung von Fahrten zu ermöglichen. Bildung von Fahrgemeinschaften In der Erhöhung der Besetzungsgrade der Pkw liegen noch erhebliche Effizienzpotenziale, mit denen nicht nur Minderungen beim Energieverbrauch des motorisierten Individualverkehrs, sondern auch erhebliche Kosteneinsparungen beim Nutzer verbunden sind. Hierzu hat das Land mit dem Bau von 145 Mitfahrerparkplätzen bereits einen wichtigen Beitrag geleistet. Weitere Projekte sind im Gang oder in der Planung. Die Organisation der Fahrgemeinschaften wird mittlerweile durch das Pendlerportal Rheinland -Pfalz www.mitfahren.rlp.de über das Internet unterstützt. Förderung des Car-Sharing-Systems Jedes Car-Sharing Fahrzeug ersetzt zwischen vier bis acht private Pkw, reduziert den Druck auf öffentliche und private Flächen für Pkw-Stellplätze und animiert zum Umstieg auf alternative Verkehrsträger bei vermeidbaren Pkw-Fahrten. Die Landesregierung unterstützt daher entsprechende Gesetzesinitiativen auf der Bundesebene, welche die Nutzung des Car-Sharing erleichtern (z. B. Car-Sharing-Stellplätze im öffentlichen Raum). Freizeitverkehrsdienste Ein Phänomen unserer modernen Gesellschaften ist die Bereitschaft, auch bei der Gestaltung der Freizeit längere Anfahrstrecken in Kauf zu nehmen, wie etwa bei Besuchen von Musik- und Tanzveranstaltungen am Wochenende. Es ist eine Herausforderung an die Aufgabenträger des öffentlichen Verkehrs und auch an die Verantwortlichen großer Veranstaltungen und Freizeitattraktionen, die Anreise energieeffizient zu ermöglichen. Im Nahverkehr unterstützen einige Gemeinden von Rheinland-Pfalz sogenannte Freizeitverkehrsdienste, unter anderem unter dem Namen Disco-Busse bekannt, um die sichere und energiesparende Mobilitätsgestaltung in der Freizeit als Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu unterstützen. Die Einrichtung solcher Dienste wird von der Landesregierung finanziell gefördert. Förderung des Fahrradverkehrs Etwa jede zweite Autofahrt in Deutschland endet schon nach weniger als fünf Kilometern. Immerhin 12 Prozent aller Wege werden mittlerweile mit dem Fahrrad zurückgelegt. Die rheinland-pfälzische Landesregierung setzt daher konsequent auf dieses Verkehrsmittel und seine positiven Effekte auf Umwelt, Gesundheit, Verkehr und Wirtschaft. Angesichts des Klimawandels und der Verteuerung der Kraftstoffe gewinnt das Fahrrad als Verkehrsträger, zusätzlich zu seinen Gesundheits- und Freizeitaspekten, an verkehrspolitischer Bedeutung. Die Landesregierung ist bestrebt, das Fahrrad als alltägliches Verkehrsmittel zu stärken. Dieses Anliegen bedarf der engen Zusammenarbeit mit den Kommunen, die hier die wesentlichen Akteure sind. Das Großräumige Radwegenetz (GRW) ist eine Zielplanung des Landes zur Weiterentwicklung der überörtlichen Radwegeinfrastruktur . Es wird regelmäßig anhand der von den kommunalen Gebietskörperschaften kommenden Verbesserungsvorschläge fortgeschrieben . Ende 2014 umfasste das GRW rund 8 500 km. Rund 6 500 km der touristisch bedeutenden Radrouten sind mittlerweile den „Hinweisen zur wegweisenden und touristischen Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz (HBR)“ entsprechend einheitlich ausgeschildert. Sie sind quasi der Mutterboden für den sich dynamisch weiterentwickelnden Radtourismus in Rheinland-Pfalz. Das Radwegenetz an klassifizierten Straßen betrug Ende 2014 rund 1 850 km. Rund 13,6 Mio. Euro sind in 2014 in den Bau von Radwegen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen investiert worden, womit 21 km neue Radwege fertiggestellt werden konnten. Darüber hinaus hat das Land 2014 den Bau von selbstständigen Radwegen in kommunaler Baulast mit Fördermitteln in Höhe von 1,3 Mio. Euro unterstützt. Die Mittel des Bundes sind von besonderer Bedeutung für den Ausbau des rheinland-pfälzischen Radfernwegenetzes entlang der sieben großen Flusstäler Rhein, Mosel, Lahn, Ahr, Nahe, Saar und Kyll. Sie bilden das touristische Rückgrat des Radwegenetzes. Entscheidend ist, dass auch die Städte bei ihren Bemühungen, den innerstädtischen nichtmotorisierten Individualverkehr mit dem Fahrrad zu fördern, nicht stehen bleiben. Das Fahrrad wird hier zunehmend als Teil einer Mobilitätskette gesehen und hilft, den Teil der Fläche zu erschließen, die vom ÖPNV nicht bedient wird. Der auf der Landes-Homepage www.radwanderland.de verfügbare Radroutenplaner entwickelt sich zunehmend auch zu einem Instrument zur Bewältigung des Alltagsverkehrs. Verkehrsreduzierende und ÖPNV-freundliche Siedlungspolitik Die Politik hat Möglichkeiten, über die Siedlungspolitik auf den Energieverbrauch des Verkehrs Einfluss zu nehmen: In hoch verdichteten Räumen sind Wege häufig kürzer als in zersiedelten großflächigen Gebieten, sodass viele Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV günstiger und schneller zu erledigen sind als mit dem energetisch ineffizienteren Kraftfahrzeug (Stadt der kurzen Wege). Energiesparende Massenverkehrsmittel können hier gut ausgelastet werden und dadurch einen hohen Kostendeckungsgrad erreichen. Erst verdichtete Stadtstrukturen ermöglichen die Finanzierung hochattraktiver ÖPNV-Angebote. 30 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4972 Durch Förderung von Stadtteil- und Dorfzentren, also der Aufwertung des lokalen Einzelhandels, von kleineren Kultureinrichtungen , örtlichen Grün- und Erholungsflächen sowie Freizeiteinrichtungen können Fahrzeugkilometer verringert werden. Eine funktionierende Nahversorgung unterstützt die örtliche Wirtschaft, erhöht die Kaufkraft und festigt das soziale Gefüge jeder Siedlung . Ein kurzer Weg zu einer Versorgungsmöglichkeit ist ein großer Beitrag zur Lebensqualität. Die kurzen Fahrtwege bedeuten eine kurze Fahrzeit und geringen Treibstoffverbrauch. Auch aus diesem Grund unterstützt die Landesregierung die Schaffung von Nachbarschaftsläden mit Hilfe einschlägiger Förderprogramme . Daneben gilt es, motorisierten Individualverkehr zu vermeiden, indem das Land auf eine Konzentration der Siedlungsentwicklung auf gut mit Verkehrsmitteln des Umweltverbunds erschlossene Standorte hinwirkt. Das LEP IV trägt dieser Maßgabe Rechnung, indem es in seinen Grundsätzen formuliert: „Die Siedlungsentwicklung soll in Verbindung mit Haltepunkten an Nahverkehrsachsen erfolgen, wobei dem schienengebundenen ÖPNV Vorrang eingeräumt werden soll.“ Steigerung der Energieeffizienz der Betriebe im Bereich der Mobilität Betriebe können durch gezielte Vorhaben viel im Bereich der Energieeffizienz bei der betriebsbezogenen Mobilität erreichen. Entsprechende Aktivitäten werden beispielsweise im Projekt effizient.mobil der Deutschen Energieagentur im Bereich der Stadt Trier koordiniert . Sehr innovativ tätig auf diesem Gebiet sind auch eine Reihe wichtiger Unternehmen des Landes wie die BASF AG und die JUWI AG. Positive Wirkungen einer Förderung energieeffizienter Mobilität sind neben Imagegewinn und einer Verbesserung der Gesundheit der Mitarbeiter auch ein geringerer Stellplatzbedarf und eine Entlastung der Umgebung des Betriebsstandorts von Lärm- und Schadstoffemissionen . Energieeffiziente Fahrweise Durch einen vorausschauenden und an die heutige Fahrzeugtechnik angepassten Fahrstil lassen sich – ohne technische Änderungen und bei gleich bleibender Durchschnittsgeschwindigkeit sowie unter Erhöhung der Verkehrssicherheit – Kraftstoffeinsparungen um bis zu zehn Prozent erzielen. Die Landesregierung unterstützt entsprechende Initiativen beispielsweise durch ihre Mitwirkung bei den „Aktionstagen für erfahrene Kraftfahrer“ der Landesverkehrswacht. Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise müssen mittlerweile im Übrigen bereits beim Erwerb der Fahrerlaubnis nachgewiesen werden. Mobilitätsmanagement Die Landesregierung begrüßt die Angebote einiger Kommunen, für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen Beratungsangebote im Hinblick auf eine kostengünstige und nachhaltige Mobilitätsgestaltung vorzuhalten. Mobilität und Tourismus Die bisherigen und noch geplanten Weiterentwicklungen im SPNV und bei den regionalen Busverkehren wirken sich auch auf die Erreichbarkeit von touristischen Zielen positiv aus. Bau zusätzlicher Containerumschlagterminals in den rheinland-pfälzischen Binnen häfen Rheinland-Pfalz verfügt mit seiner Lage an den Wasserstraßen Mosel und Rhein über ein logistisches Alleinstellungsmerkmal erster Güte. Im kombinierten Verkehr sind dort starke Wachstumsraten zu verzeichnen; diesem muss mit einem weiteren Ausbau der Terminal - kapazitäten Rechnung getragen werden. Die Landesregierung begrüßt insoweit die Ankündigung des Bundes, die finanzielle Förde - rung solcher Projekte in den kommenden Jahren fortzuführen. Davon werden auch Vorhaben in rheinland-pfälzischen Binnenhäfen profitieren. Dienstfahrzeuge der Landesverwaltung Die Landesregierung nimmt bei der Auswahl ihrer Dienstfahrzeuge und der Festlegung der Fahrzeugausstattungen eine Vorbildfunktion wahr. Bei der Beschaffung von Dienstwagen ist der CO2-Ausstoß ein wichtiges Entscheidungskriterium. In der diesjährigen Umfrage der Deutschen Umwelthilfe zur Klimaverträglichkeit von Dienstwagen hat die Landesregierung von RheinlandPfalz einen sehr guten zweiten Platz erreicht. Elektromobilität Die Landesregierung ist überzeugt, dass die elektrische Antriebstechnik über den Eisenbahn- und Straßenbahnverkehr hinaus auch im Straßenverkehr eine große Bedeutung gewinnen wird. Gründe hierfür sind: – Fahren mit elektrischem Strom kann die weitgehende Abhängigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs von Ölimporten und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Risiken vermindern; 31 Drucksache 16/4972 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode – Elektromobilität kann langfristig einen signifikanten Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor leisten. Ziel muss es sein, die benötigte elektrische Energie durch Strom aus erneuerbaren Quellen (Wind, Photovoltaik, Biomasse etc.) abzudecken; – Elektrofahrzeuge können die Städte lokal von Schadstoffen und Lärm entlasten und so die Lebensqualität steigern; – Elektrofahrzeuge können die Entwicklung intermodaler und multimodaler Mobilitätskonzepte, wie kombinierte Angebote des öffentlichen Verkehrs mit E-Car-Sharing- und E-Bike-Sharing-Angeboten unterstützen; – Deutschland kann zum Leitmarkt für Elektromobilität werden und der deutschen Wirtschaft einen neuen Innovationsschub verleihen. Mit dem Ziel, den rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürgern einen raschen Zugang zur Elektromobilität zu ermöglichen, hat die Landesregierung daher gemeinsam mit Partnern aus der Industrie, den regionalen und kommunalen Energieversorgern, Kommunen , Verbänden und der Wissenschaft das Netzwerk Elektromobilität Rheinland-Pfalz im Mai 2010 auf den Weg gebracht. IX. Wertschöpfung und Arbeitsplätze 53. In welchem Umfang trägt nach Auffassung der Landesregierung die Energiewende seit dem Jahr 2011 zur Wertschöpfung in Rheinland -Pfalz bei? Neben dem Klimaschutz und der angestrebten Unabhängigkeit von Energieträgerimporten aus teilweise politisch instabilen Regio - nen der Erde sind Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte wichtige Gründe für lokale und regionale Akteure, sich für den Ausbau der regenerativen Stromerzeugung vor Ort zu engagieren. Dadurch verbleibt Kapital in der Region und es fließen weniger finanzielle Mittel für Energieimporte ab. Solche unmittelbaren kommunalen Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte sind jedoch schwer zu beziffern. Neben einmalig anfallenden Wertschöpfungsgewinnen durch den Bau von Windenergieanlagen spielen – auf die Gesamtlaufzeit bezogen – jährlich wieder kehrende Wertschöpfungseffekte aus dem Anlagenbetrieb die größere Rolle. Hierzu gehören neben den Einnahmen der Betreiber u. a. auch die Einnahmen aus der Verpachtung von Grundstücken für die Errichtung von Windenergieanlagen sowie die generierten Steuereinnahmen der Kommunen (kommunaler Anteil der Einkommenssteuer und Gewerbesteuer). Es sollte Ziel der Kommunen sein, bei Windenergieprojekten möglichst viel von dieser Wertschöpfung in der eigenen Kommune zu halten, entweder durch eigene Beteiligungen oder durch die Beteiligung ihrer Bürger. Nach Berechnungen des BMUB wurden im Jahr 2013 deutschlandweit insgesamt 16,1 Mrd. Euro (2012: 20,2 Mrd. Euro) in die Errichtung neuer Erneuerbare-Energien-Anlagen investiert. Von dieser durch die getätigten Investitionen ausgelösten Wertschöpfung profitieren neben den Anlageproduzenten auch kleine und mittelständische Unternehmen, das lokale Handwerk und die Landund Forstwirtschaft. Eine Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) geht für das Jahr 2020 deutschlandweit von ca. 13 Mrd. Euro Wertschöpfung durch erneuerbare Energien aus. Die am 8. Mai 2014 vorgelegte Studie „Quantifizierung der Potenziale der Energiewende für den rheinland-pfälzischen Mittelstand“ des Instituts für Mittelstandsökonomie an der Universität Trier e.V. (Inmit) und der TSB Bingen quantifiziert allein für das Jahr 2012 direkte und indirekte Wertschöpfungseffekte sowie Wertschöpfungseffekte durch Exportaktivitäten von Erneuerbare-Energien -Unternehmen in Rheinland-Pfalz in Höhe von knapp 1,4 Mrd. Euro durch den Ausbau und den Bestand erneuerbarer Energien in Rheinland-Pfalz. In diesem Jahr wurde durch erneuerbare Energien im Strom- und Wärmesektor eine direkte Gesamtwertschöpfung in Höhe von ca. 875 Mio. Euro erzielt. Davon entfielen 432 Mio. Euro auf die Photovoltaik, 225 Mio. Euro auf die Windenergie sowie 40 Mio. Euro auf die Bioenergie im Strombereich. 54. Wie bewertet die Landesregierung die weiteren Potenziale zur Steigerung der Wertschöpfung in Rheinland-Pfalz durch die Energiewende ? Im Rahmen der Studie „Quantifizierung der Potenziale der Energiewende für den rheinland-pfälzischen Mittelstand“ lassen sich für die rheinland-pfälzische Wirtschaft bis zum Jahr 2020 durch die Energiewende Einsparpotenziale von knapp 500 Mio. Euro sowie Wertschöpfungspotenziale von 2,2 bis 3 Mrd. Euro pro Jahr identifizieren. Mit der Schaffung der Ecoliance Rheinland-Pfalz setzt das MWKEL zudem auf den weltweit stark wachsenden Bereich der Umwelttechnologien . Ein Anteil von 15 Prozent am Weltmarkt verdeutlicht die exzellente internationale Positionierung deutscher Anbieter. Im bundesweiten Vergleich verfügt Rheinland-Pfalz über ein außerordentlich großes Zukunftspotenzial im Bereich Umwelttechnologie und leistet bereits einen wichtigen Beitrag zur Green Economy. Nach einer aktuellen Studie der Unternehmensberatung Roland Berger wurden im Jahr 2012 im Bereich Umwelt technik Umsätze von rund 13 Mrd. Euro generiert. Das entspricht rund 11 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung (BIP) in Rheinland-Pfalz. Etwa 60 Prozent des rheinland-pfälzischen Branchenumsatzes werden in den Leitmärkten erneuerbare Energien (24 Prozent) und Energieeffizienz (19 Prozent) erzielt. Ausgehend von 32 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4972 einer Betriebsgröße ab 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können der Branche in Rheinland-Pfalz rund 750 Betriebe zugezählt werden. Insgesamt ist von einer Größenordnung von rund 2 000 Betrieben auszugehen. Im Ländervergleich gibt es in RheinlandPfalz relativ viele mittlere Unternehmen mit 50 bis 200 Beschäftigen und 10 bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz. Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz und die damit verbundene Wertschöpfung vor Ort hängt jedoch maßgeblich von den politischen Rahmenbedingungen ab. Neben der Novellierung des EEG gehören hierzu u. a. die Novelle des KWKG, weitere Fortschritte bei der Steigerung der Energieeffizienz im privaten und gewerblichen Bereich und die Ausgestaltung eines künftigen Marktdesigns. 55. In welchem Umfang trägt nach Auffassung der Landesregierung die Energiewende seit dem Jahr 2011 zur Beschäftigung in Rheinland -Pfalz bei? Beschäftigungspotenziale der Energiewende liegen nicht nur im Kernbereich des Ausbaus erneuerbarer Energien, also bei Errichtung , Betrieb und Wartung von Anlagen. Insbesondere das Handwerk und damit vor allem Klein- und Mittelbetriebe gehören zu den Profiteuren der Energiewende. Seit dem Jahr 2000 hat sich die Zahl der Beschäftigten in der Erneuerbare-Energien-Branche bundesweit etwa vervierfacht. Im Vergleich zum Jahr 2012, in dem die Beschäftigung mit 399 800 einen Höhepunkt erreichte, war im Jahr 2013 ein Rückgang der Bruttobeschäftigung in der Branche der erneuerbaren Energien um 7 Prozent auf 371 400 Menschen – 119 000 davon im Bereich Windonshore – zu beobachten. Dieser Beschäftigungsrückgang ist vor allem auf die Solar energiebranche zurückzuführen. Hier ist von 2012 auf 2013 ein Minus von 40 Prozent (von 113 900 auf rund 68 500 Beschäftigte) zu verzeichnen, das auf den starken Rückgang in der heimischen Herstellung von Photovoltaik-Modulen und den Konsolidierungsprozess in der Photovoltaikindustrie zurückzuführen ist. Darüber hinaus entstehen Beschäftigungseffekte auch auf anderen Feldern der Energiewende, vor allem im Bereich der Energieeffizienz . Hier sind die Effekte allerdings aufgrund der Vielfalt der Maßnahmen deutlich schwieriger zu quantifizieren. Studien kommen z. B. zu dem Ergebnis, dass allein durch die KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ ein Beschäftigungseffekt von insgesamt 251 000 Personenjahren ausgelöst wurde (Institut für Wohnen und Umwelt und Bremer Energie Institut, 2012). Im Bereich erneuerbare Energien waren in Rheinland-Pfalz 2011 insgesamt 12 380 Menschen beschäftigt. Im Jahr 2013 erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten in der Branche auf 12 610 Personen, 4 710 davon im Bereich Windenergie. Die mit der endgültigen Schließung der Windenergieanlagenproduktion von Fuhrländer und Entlassungen in der Solarbranche verbundenen negativen Beschäftigungseffekte konnten weitgehend durch die positiven Effekte des Windenergieausbaus kompensiert werden. 56. Wie bewertet die Landesregierung die weiteren Potenziale zur Steigerung der Beschäftigung in Rheinland-Pfalz durch die Energiewende ? In einem Szenario des Bundesumweltministeriums aus dem Jahr 2012 wird von einem möglichen Zuwachs der Beschäftigung bis 2030 allein im Bereich der Windenergie um 73 Prozent ausgegangen. Hinzu kommen Beschäftigungspotenziale im Bereich der Gebäude-Energieeffizienz, die überwiegend wiederum dem Handwerk zu Gute kommen. Langfristig stabilisierend für die Beschäftigung dürfte sich auch das zunehmende Gewicht für Betrieb und Wartung bestehender Anlagen sowie – soweit relevant – deren Versorgung mit Biomassebrennstoffen auswirken. Schätzungen des DIW zu Folge werden im Zuge der Energiewende bis zum Jahr 2020 durchschnittlich 18 000 neue Arbeitsplätze pro Jahr geschaffen. Dies entspricht dem Beschäftigungsaufbau im Maschinenbau oder der Chemieindustrie im Zeitraum von 2008 bis 2013. Ähnlich wie die Entwicklung der Wertschöpfung hängt die weitere Entwicklung der Beschäftigung in unserem Land von den richtigen Weichenstellungen auf Bundesebene ab. So geht das BMWi davon aus, dass in Folge der EEG-Reform insgesamt in diesem und im nächsten Jahr vermutlich ein Rückgang der Beschäftigten im Ausbau der erneuerbaren Energien zu beobachten sein wird. Durch die Entwicklung des Umwelttechnik-Netzwerks Ecoliance Rheinland-Pfalz, die Um setzung des Landesklimaschutzkonzepts und seiner operativen Maßnahmen und dem weiteren Ausbau von Netzwerken entstehen neue Impulse für Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Land, sodass insgesamt von einer weiterhin positiven Beschäftigungsentwicklung in den verschiedenen Bereichen der Energiewende ausgegangen werden kann. 57. Wie hoch fielen nach Kenntnis der Landesregierung die jährlichen Kosten für Importe fossiler Energieträger in Rheinland-Pfalz für die Jahre 2005 bis 2014 aus? Exakte Zahlen zu den jährlichen Kosten für Importe fossiler Energieträger in Rheinland-Pfalz liegen der Landesregierung nicht vor. Auf der Grundlage der rheinland-pfälzischen Energiebilanzen des Statistischen Landesamts Rheinland-Pfalz sowie bundesweiter Daten u. a. zur Zusammensetzung des Stromerzeugungsmixes (Energiestatistik des BMWi) oder zu den jeweiligen durchschnittlichen Importkosten (Daten des BAFA), lassen sich die Importpreise für fossile Energieträger wie in Tabelle 10 dargestellt für den Zeitraum 2005 bis 2012 abschätzen. 33 Drucksache 16/4972 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die dargestellten Schätzungen umfassen sowohl den energetischen als auch den nichtenergetischen Verbrauch an importierten fossilen Energieträgern. Tabelle 10: Abschätzung der Kosten des Imports fossiler Energieträger für Rheinland-Pfalz in Milliarden Euro von 2005 bis 2012. Da die Erstellung der rheinland-pfälzischen Energiebilanzen für die Jahre 2013 und 2014 noch nicht abgeschlossen ist, kann für diese Jahre keine entsprechende Kostenschätzung vorgenommen werden. Eveline Lemke Staatsministerin 34