Drucksache 16/4973 zu Drucksache 16/4779 04. 05. 2015 A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD – Drucksache 16/4779 – Situation von Alleinerziehenden in Rheinland-Pfalz Die Große Anfrage 16/4479 vom 20. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Zahl der Alleinerziehenden ist in den letzten Jahren bundesweit kontinuierlich gestiegen. Immer mehr Kinder wachsen nicht mehr in traditionellen Familienstrukturen auf sondern in Ein-Eltern-Familien. In den meisten Fällen leben sie bei ihren Müttern, die damit die Rolle der Familienernährerin übernehmen. Es ist gesellschaftlich und arbeitsmarktpolitisch von besonderer Bedeutung darauf hinzuwirken, dass Alleinerziehende ein existenzsicherndes Familien - einkommen erhalten, aber auch darauf, dass sie die Kindererziehung und Organisation alleine meistern können. Eine Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen belegt, dass es für Haushalte mit nur einem Verdienst zudem deutlich schwerer geworden ist, ein Einkommen oberhalb der Armutsrisikoschwelle zu erzielen, besonders wenn Kinder zu versorgen sind. Hinzu kommt eine größere Konkurrenz in frauenspezifischen Berufen. Dies führt wiederum dazu, dass alleinerziehende Frauen bezüglich der Sicherheit des Arbeitsplatzes und der Bezahlung überdurchschnittlich oft Kompromisse eingehen müssen, da sie auf das Einkommen angewiesen sind. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: I. Allgemein 1. Wie hat sich die Zahl der Alleinerziehenden in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte Auflistung nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. Wie gliedert sich die Zahl in Frauen und Männer auf? 3. Wie hoch ist der Anteil von Frauen und Männern mit Migrationshintergrund an Alleinerziehenden ? 4. In wie vielen Alleinerziehendenhaushalten lebt ein Kind und in wie vielen leben mehrere Kinder unter 18 Jahren? II. Finanzielle Situation, Qualifikation und Beschäftigungsverhältnis 5. Wie hoch ist der Anteil an Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder beantragen müssen? Wie hoch ist die Rückholquote bei den einzelnen Jugendämtern? 6. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie Alleinerziehende über die Möglichkeit der Beistandschaft informiert werden? 7. Wie viele Alleinerziehende beziehen aktuell Leistungen nach dem SGB III, wie viele nach dem SGB II? 8. Wie hat sich die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher (SGB III und SGB II) in den letzten fünf Jahren entwickelt? 9. Wie viele Alleinerziehende beziehen ergänzend zu ihrem Arbeitseinkommen Leistungen nach dem SGB II („Aufstocker/-innen“)? 10. Wie hat sich die Zahl der „aufstockenden“ Alleinerziehenden in den letzten fünf Jahren entwickelt ? 11. Wie hat sich die Armutsrisikoquote bei Alleinerziehenden in den letzten fünf Jahren entwickelt ? 12. Welche Qualifikationsstruktur weisen die Alleinerziehenden in Rheinland-Pfalz auf (gemessen am jeweils höchsten erreichten Abschluss)? 13. Wie viele Alleinerziehende arbeiten in Teilzeit, wie viele in Vollzeit? 14. Wie viele Alleinerziehende haben einen Minijob (insgesamt und gemessen an allen Alleinerziehenden )? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. Juni 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4973 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 15. Wie viele Alleinerziehende nehmen an Weiterbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen teil? 16. In welchen Branchen sind Alleinerziehende schwerpunktmäßig beschäftigt? 17. Sofern der Anteil der befristet beschäftigten Alleinerziehenden höher liegt als der Anteil befristet Beschäftigter an allen Erwerbstätigen, worin sieht die Landesregierung die Gründe hierfür? 18. Was sind nach Auffassung der Landesregierung die größten Hindernisse bei der Vermittlung Alleinerziehender in eine existenzsichernde Beschäftigung? 19. Gibt es Erkenntnisse darüber, dass Alleinerziehend sein ein Vermittlungshemmnis bei der Arbeitsplatzsuche ist (Vorbehalte von Arbeitgebern)? III. Beratungsmöglichkeiten und Hilfestellungen 20. Gibt es spezielle Beratungsstellen für Alleinerziehende und wenn ja wie viele? 21. Wie verteilen sich diese auf die Landkreise bzw. kreisfreien Städte? 22. Inwieweit ist die Arbeitsagentur bei Hilfestellungen involviert? Gibt es hier spezifische Beratungsangebote? 23. Welche spezifischen Projekte werden seitens der Jobcenter gefördert bzw. welche spezifischen Angebote machen diese zur Unterstützung Alleinerziehender? IV. Fördergelder 24. Welche ESF-Fördergelder sind in den letzten zehn Jahren in die Förderung Alleinerziehender geflossen und in welcher Höhe? 25. Welche Projekte sind innerhalb der neuen ESF-Förderperiode seitens der Landesregierung geplant? V. Wohnsituation 26. Gibt es Erkenntnisse über die Wohnsituation Alleinerziehender und zu spezifischen Schwie rigkeiten bei der Wohnungssuche? 27. Gibt es spezielle Wohnprogramme für Alleinerziehende bzw. welche Unterstützung erhalten Alleinerziehende bei der Wohnraumsuche? VI. Kinderbetreuung 28. Inwieweit werden die Bedürfnisse Alleinerziehender bei der Suche nach Betreuungsplätzen für ihre Kinder besonders berücksichtigt? 29. Welche Möglichkeiten der ergänzenden Kinderbetreuung (Rand- und Ferienzeiten, Notfallbetreuung ) gibt es für Alleinerziehende? 30. Wie stellt sich die Finanzierung ergänzender Kinderbetreuung dar? (Soweit geschlechtergetrennte Daten zu den einzelnen Fragen verfügbar sind, bitte die Daten aufgeschlüsselt , nach Geschlecht getrennt, absolut und in Prozent angeben.) 2 Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 4. Mai 2015 – wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Alleinerziehende organisieren ihren Alltag unter erschwerten Bedingungen und besonderen Herausforderungen. Sie lösen das Problem der Zeitnot, indem sie Abstriche in den Bereichen der persönlichen Regeneration und Freizeit, nicht aber bei der Kinder - betreuung vornehmen. Aus diesem Grund verdienen sie unseren besonderen Respekt und Anerkennung. Aber sie brauchen ebenso unsere Solidarität und Unterstützung. Es ist deshalb zu begrüßen, dass die Bundesregierung sich zumindest im Nachhinein auf eine Erhöhung des seit elf Jahren stagnierenden steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende geeinigt hat. Aus familienpolitischer Sicht ist ebenfalls positiv, dass dieser Entlastungsbetrag mit der Zahl der Kinder ansteigen soll. Die Zahl der Ein-Eltern-Familien nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Ihr Anteil mit Kindern unter 18 Jahren beträgt gegenwärtig bundesweit 20 Prozent. Besonders ausgeprägt ist diese Veränderung in Großstädten und in den ostdeutschen Bundesländern, wo Alleinerziehende mehr als ein Viertel der Familien ausmachen. Grundsätzlich ist ferner festzuhalten: Alleinerziehende sind hinsichtlich ihres Familienstands, ihrer Erwerbstätigkeit, ihres Einkommens und der Dauer der Lebensphase des Alleinerziehens eine sehr heterogene Gruppe. 58 Prozent von ihnen waren vorher verheiratet, 37 Prozent sind ledig und sechs Prozent sind verwitwet 1). Auch die Dauer des Status „alleinerziehend“ variiert erheblich: Ein Viertel der Alleinerziehenden nimmt innerhalb von drei Jahren eine neue Partnerschaft auf, weitere 25 Prozent innerhalb von fünf Jahren; bei 50 Prozent von ihnen dauert diese Phase mehr als fünf Jahre, bei wiederum einem Viertel mehr als 13 Jahre 2). Kinder alleine zu erziehen, stellt sich also sowohl als eine Über- 1) Diese und folgende Zahlenangaben aus: Statistisches Bundesamt 2011, in „Alleinerziehende in Deutschland – Lebenssituationen und Lebenswirk - lichkeiten von Müttern und Kinder, Monitor Familienforschung“, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Juli 2012. 2) Ebenda, S. 11; Zahlen des BMAS 2011. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4973 gangsphase zu einer neuen Beziehung dar als auch in vielen Fällen als eine eigenständige Familienform, die erst damit endet, dass die Kinder erwachsen werden. Für politisches Handeln heißt das, eine lebenslagenorientierte Betrachtung von Familien und ihren Unterstützungsbedarfen im Blick haben zu müssen. Keine Familienform darf benachteiligt werden. Die materielle Sicherheit, faire Bildungs- und Teilhabechancen sowie der Faktor Zeit sind zentrale Anliegen alleinerziehender Eltern. Eine große Herausforderung ist, dass Alleinerziehende überproportional von einem Armutsrisiko betroffen sind. Rund 90 Prozent der Alleinerziehenden bundesweit sind Frauen, etwa 40 Prozent von ihnen sind von Armut bedroht. Besonders bedrückend ist, dass Kinder von Alleinerziehenden in einem hohen Maße einem Armutsrisiko ausgesetzt sind. Der Endbericht der Gesamtevaluation ehe- und familienbezogener Leistungen belegt, dass Alleinerziehende und Familien mit drei und mehr Kindern häufiger in wirtschaftlich prekären Verhältnissen leben als Paarfamilien mit ein oder zwei Kindern3). Die Verbesserung der materiellen Situation ist deshalb eine wichtige sozial-, familien- und frauenpolitische Zielsetzung der Landesregierung. Da vor allem eine einkommenssichernde Erwerbstätigkeit vor Armut schützt, sind Alleinerziehende in besonderem Maße auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf angewiesen, wirkt sie doch der Gefahr von Armut und Ausgrenzung entgegen. Die Landes regierung trägt daher dazu bei, im Rahmen ihrer politischen Handlungskompetenzen Armut zu vermeiden und Armut zu überwinden. An erster Stelle ist die aktive Landesarbeitsmarktpolitik zu nennen mit ihren drei Schwerpunkten: – Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, – Eindämmung prekärer Beschäftigung sowie – Beseitigung des Fachkräftemangels. Die Landesregierung setzt hierfür ergänzend zu den Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit erhebliche Mittel ein. Die im Jahr 2014 laufenden Projekte wurden mit rund 14 Millionen Euro aus Mitteln des ESF und rund 10 Millionen Euro aus Haushaltsmitteln des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Damit wurden rund 420 Projekte mit circa 53 000 Teilnehmenden gefördert. Des Weiteren hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert, die auch die Lebenssituation alleinerziehender Eltern verbessert. Zu nennen sind beispielsweise regionale Veranstaltungen, in denen Unternehmen für eine familien- und lebenslagenbewusste Personalpolitik sensibilisiert werden und eine Vernetzung mit familienunterstützenden Diensten angestrebt wird, der Landeswettbewerb „firma & familie – Vorbildunternehmen in Rheinland-Pfalz“ (2012/2013), der sich an kleine und mittlere Unternehmen richtete, oder das ESF geförderte Projekt MoVe (Modulare Entwicklung von Konzepten und Lösungen für Vereinbarkeit von Beruf und Familie in kleineren und mittleren Unternehmen). Bei letzterem wurden innerbetrieblich Module und Maßnahmen einer familienbewussten Personalpolitik mit allen Beschäftigtenebenen gemeinsam erarbeitet. Das Lokale Bündnis in Speyer hat am 4. März 2015 unter dem Titel: „Alleinziehende unter Druck“ eine durch die Landesregierung geförderte Veranstaltung zu dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Alleinerziehende durchgeführt und Unterstützungsmöglichkeiten für alleinerziehende Mütter und Väter vorgestellt. Am 13. November 2014 fand in Kooperation zwischen der Handwerkskammer Rheinhessen, dem Landesverband alleinerziehender Mütter und Väter Rheinland-Pfalz e. V. (VAMV) und dem Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen eine Veranstaltung statt, die sich mit den Bedarfen und Hürden alleinerziehender Eltern am Arbeitsmarkt befasste. Mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, der Agentur für Arbeit und des Landesverbands alleinerziehender Mütter und Väter wurden Lösungen erörtert. Deutlich wurde die Notwendigkeit einer guten Arbeitsberatung, der Information und Aufklärung von Unternehmen sowie von zielgerichteten Maßnahmen der Wiedereingliederung von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt. Als Arbeitgeber hat die Landesregierung für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Dienstvereinbarungen großzügige Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf umgesetzt. Diese werden auch den besonderen Bedürfnissen Allein - erziehender gerecht. Die „Selbstverpflichtung der Landesregierung zur Sicherung und Weiterentwicklung einer familienfreundlichen Personalpolitik“ kann unter folgendem Link eingesehen werden: www.mifkjf.rlp.de /ministerium/familie-und-beruf/. Zudem fördert das Land Rheinland-Pfalz seit langem den VAMV, der sich als familienpolitischer Interessensverband für Alleinerziehende versteht, Träger vielfältiger Unterstützungsangebote für Alleinerziehende ist und die Entwicklung von Selbsthilfestrukturen auf regionaler und örtlicher Ebene organisiert und fördert. Seit 1992 erhält der VAMV eine institutionelle Förderung; die sich derzeit auf jährlich 78 000 Euro beläuft. Die Politik der Landesregierung ist darauf ausgerichtet, für alle Familien gleichermaßen die Rahmenbedingungen für ein gutes Familienleben und Aufwachsen von Kindern stetig zu verbessern. Dabei richtet die Landesregierung ihr besonderes Augenmerk auf die Bedarfe von Familien in besonderen Lebenssituationen, wie beispielsweise Alleinerziehende, Mehrkindfamilien, Familien in Erwerbslosigkeit und/oder mit Migrationshintergrund, die der besonderen materiellen, infrastrukturellen und ideellen Unterstützung bedürfen. Dies vorausgesetzt, beantwortet die Landesregierung die Große Anfrage der Fraktion der SPD wie folgt: 3 3) Prognose Endbericht der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen in Deutschland, Rz. 904 f. Drucksache 16/4973 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode I. Allgemein Im Rahmen des Mikrozensus4) (in Rheinland-Pfalz werden jährlich ca. 18 000 Haushalte einbezogen) werden auch statistische Daten zu Alleinerziehenden erfragt. Allerdings schränkt die genannte Stichprobengröße des Mikrozensus das regionale Auswertungspotenzial ein, sodass keine Ergebnisse für einzelne Landkreise und kreisfreie Städte zur Verfügung gestellt werden können, sondern lediglich für sogenannte „Anpassungsschichten“, d. h. regionale Zusammenfassungen von Kreisen bzw. kreisfreien Städten. 2005 erfolgte zudem eine grundlegende Neukonzeption und Umstellung des Mikrozensus auf eine unterjährige Erhebung. Vor diesem Hintergrund muss bei der Beantwortung der Anfrage die Bildung von Zeitreihen auf die Jahre ab 2005 beschränkt werden, da definitorische und methodische Änderungen die Möglichkeiten zeitlicher Vergleiche in den Jahresabfolgen einschränken. Für die Beantwortung der vorliegenden Anfrage wurde deshalb das letzte verfügbare Berichtsjahr 2013 herangezogen. 1. Wie hat sich die Zahl der Alleinerziehenden in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte Auflistung nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Im Jahr 2013 lebten in Rheinland-Pfalz insgesamt 129 900 Alleinerziehende, davon 74 300 mit Kindern unter 18 Jahren (vgl. Tabelle 3). Bezogen auf die absolute Zahl Alleinerziehender bedeutet das einen Anstieg um 6 Prozent im Vergleich zu der Zahl Alleinerziehender im Jahr 2005. Aufgrund der dargelegten Einschränkungen sind regionale Ergebnisnachweise lediglich für die sogenannten Anpassungsschichten 5) möglich. Tabelle 1: Alleinerziehende in Rheinland-Pfalz 2005 bis 2013 nach Geschlecht und Anpassungsschichten 4 4) Der Mikrozensus ist eine repräsentative Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Befragt werden 1 Prozent der Bevölkerung nach einem festgelegten statistischen Zufallsverfahren. 5) Die rheinland-pfälzischen Landkreise sind in acht Anpassungsschichten zusammengefasst. Diese sogenannten Anpassungsschichten sind die kleinsten regionalen Einheiten, für die aus dem Mikrozensus in Rheinland-Pfalz noch verlässliche statistische Ergebnisse gewonnen werden können. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4973 Ergänzung zu Tabelle 1: Zuordnung der kreisfreien Städte und Landkreise zu den Anpassungsschichten 5 Mittelrhein-Ost Landkreise Altenkirchen (Westerwald), Neuwied, Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis Mittelrhein-West Kreisfreie Stadt Koblenz; Landkreise Ahrweiler, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz und Rhein-Hunsrück-Kreis Nahe Landkreise Bad Kreuznach und Birkenfeld Rheinhessen Kreisfreie Städte Mainz und Worms; Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen Trier Kreisfreie Stadt Trier; Landkreise Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und Eifelkreis Bitburg-Prüm Vorderpfalz Kreisfreie Städte Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße und Speyer; Landkreis Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis Südpfalz Kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz; Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße Westpfalz Kreisfreie Städte Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken; Landkreise Kaiserslautern, Kusel, Südwestpfalz und Donnersbergkreis 2. Wie gliedert sich die Zahl in Frauen und Männer auf? Von den 129 900 Alleinerziehenden in Rheinland-Pfalz waren 2013 insgesamt 107 500 Frauen und 22 400 Männer. Der Anteil der Frauen lag damit bei knapp 83 Prozent und damit etwas unter dem Bundesdurchschnitt mit 85,6 Prozent. 3. Wie hoch ist der Anteil von Frauen und Männern mit Migrationshintergrund an Alleinerziehenden? Im Jahr 2013 wiesen 19,4 Prozent der Alleinerziehenden in Rheinland-Pfalz einen Migrationshintergrund auf. Im Rahmen der definitorischen Abgrenzung zum Migrationshintergrund wurde in den Jahren 2005 bis 2009 bundesweit eine abweichende Kategorisierung der Familie – und damit auch der Alleinerziehenden – vorgenommen. Die Daten vor 2009 sind deshalb mit denen ab 2010 nicht vergleichbar. Aus diesem Grund sind in der nachfolgenden Tabelle Zeitreihen ab 2010 aufgelistet. Die Ergebnisse des Mikrozensus bis 2012 basieren auf der Volkszählung 1987 mit den jeweils fortgeschriebenen Veränderungen. Die Ergebnisse ab 2013 basieren auf dem Zensus 2011 mit den jeweils fortgeschriebenen Veränderungen. Zeichenerklärung: / = Keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug. ( ) = Werte zwischen 5 000 und 10 000 sind nur eingeschränkt aussagefähig. Drucksache 16/4973 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Tabelle 2: Alleinerziehende in Rheinland-Pfalz 2005 bis 2013 nach Geschlecht, Migrationshintergrund und Anpassungsschichten 6 Die Ergebnisse des Mikrozensus bis 2012 basieren auf der Volkszählung 1987 mit den jeweils fortgeschriebenen Veränderungen . Die Ergebnisse ab 2013 basieren auf dem Zensus 2011 mit den jeweils fortgeschriebenen Veränderungen. Zeichenerklärung: / = Keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug. ( ) = Werte zwischen 5 000 und 10 000 sind nur eingeschränkt aussagefähig. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4973 II. Finanzielle Situation, Qualifikation und Beschäftigungsverhältnis 5. Wie hoch ist der Anteil an Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder beantragen müssen? Wie hoch ist die Rückhol - quote bei den einzelnen Jugendämtern? Über die Gesamtzahl der Alleinerziehenden, die Anträge nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) stellen, liegen keine Erkenntnisse vor. Diese Daten werden statistisch nicht erhoben. Nach Ansicht der Landesregierung ist die Rückgriffquote 7) kein geeigneter Indikator für die Leistungsfähigkeit einer Unterhaltsvorschussstelle . Der Rückgriff geschieht in vielen Fällen zeitverzögert. Es werden also bei der jährlichen Betrachtung Ausgaben mit Einnahmen verglichen, die Unterhaltsvorschusszahlungen – und damit auch Forderungen – aus Vorjahren betreffen, gegebenenfalls sogar gegenüber Unterhaltspflichtigen, deren Kinder nicht mehr im Bezug stehen. Ein Drittel bis ein Viertel der Unterhaltsvorschusszahlungen werden als sog. Ausfallleistung gezahlt, d. h. die Unterhaltspflichtigen können nicht für den Rückgriff herangezogen werden, weil sie nicht leistungsfähig, nicht ermittelbar oder verstorben sind. Hat ein Kind keinen Unterhaltsanspruch, ist ein Rückgriff von vornherein nicht möglich, da kein Unterhaltsanspruch nach § 7 Absatz 1 Unterhaltsvorschussgesetz auf das Land übergehen kann. Der verstärkte Zuzug von Alleinerziehenden in große Städte, beispielsweise der besseren Infrastruktur oder Arbeitssituation wegen, kann dort dann auch eine „schlechte“ Rückgriffquote zur Folge haben. Tabelle 4: Aktuelle Rückholquote der einzelnen Jugendämter für das Jahr 2014 7 4. In wie vielen Alleinerziehendenhaushalten lebt ein Kind und in wie vielen leben mehrere Kinder unter 18 Jahren? Im Jahr 2013 lebte bei 47.600 Alleinerziehenden ein Kind unter 18 Jahren, bei 26 700 lebten zwei oder mehr Kinder unter 18 Jahren. Von den insgesamt 129 000 Haushalten Alleinerziehender lebten – wie bereits ausgeführt – in 74 300 Haushalten Kinder unter 18 Jahren. Tabelle 3: Alleinerziehende in Rheinland-Pfalz 2013 nach Zahl der ledigen Kinder 6) in der Familie Die Ergebnisse des Mikrozensus bis 2012 basieren auf der Volkszählung 1987 mit den jeweils fortgeschriebenen Veränderungen . Die Ergebnisse ab 2013 basieren auf dem Zensus 2011 mit den jeweils fortgeschriebenen Veränderungen. 6) Kinder im Sinne der Statistik sind ledige Personen ohne Lebenspartnerin/-partner und ohne eigene Kinder im Haushalt, die mit mindestens einem Elternteil in einer Familie zusammenleben. Als Kinder gelten im Mikrozensus neben leiblichen Kindern auch Stief-, Adoptiv- und Pflege - kinder. Hintergrund ist die statistische Bestimmung der Familie. Seit 2005 werden im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften innerhalb eines Haushalts als Familien geführt. Eine Familie ist damit per definitionem eine Zwei-Generationen-Familie, die aus Elternteilen und ledigen Kindern besteht. Sofern Personen in einem Haushalt zwar mit mindestens einem Elternteil zusammenleben, aber bereits selbst verheiratet, getrennt /geschieden oder verwitwet sind und/oder selbst eigene Kinder versorgen (sog. Mehrgenerationenhaushalte), werden diese Personen nicht mehr als Kinder, sondern als eigene Familie/Lebensform gezählt. 7) Die Rückgriffquote ist das Verhältnis zwischen den Ausgaben aus gezahlten Unterhaltsvorschussleistungen und Einnahmen nach § 7 des Unter - haltsvorschussgesetzes (Rückgriff bei Unterhaltspflichtigen). Verwaltung Einnahmen Ausgaben Rückgriffsquote*) in Euro in Euro in Prozent Kreis Ahrweiler 314 058,99 923 127,74 34,02 Kreis Altenkirchen 190 357,81 1 248 752,67 15,24 Kreis Alzey-Worms 200 821,11 911 067,85 22,04 Stadt Andernach 89 343,29 311 164,61 28,71 Kreis Bad Dürkheim 318 334,66 854 165,76 37,27 Kreis Bad Kreuznach 242 002,79 759 310,47 31,87 Stadt Bad Kreuznach 111 374,38 767 625,65 14,51 Kreis Bernkastel-Wittlich 330 353,15 820 878,35 40,24 Drucksache 16/4973 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Verwaltung Einnahmen Ausgaben Rückgriffsquote*) in Euro in Euro in Prozent Kreis Birkenfeld 87 816,92 506 179,66 17,35 Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm 191 071,00 680 662,94 28,07 Kreis Cochem-Zell 173 234,68 424 217,12 40,84 Kreis Vulkaneifel 122 061,96 281 517,90 43,36 Kreis Donnersbergkreis 232 305,95 807 211,40 28,78 Stadt Frankenthal 138 554,79 682 333,32 20,31 Kreis Germersheim 143 961,41 939 876,41 15,32 Stadt Idar-Oberstein 89 880,70 461 045,55 19,49 Kreis Kaiserslautern 130 172,85 868 886,27 14,98 Stadt Kaiserslautern 288 373,47 1 433 501,26 20,12 Stadt Koblenz 420 340,98 1 421 844,27 29,56 Kreis Kusel 209 294,84 675 597,72 30,98 Stadt Landau 113 936,68 434 995,44 26,19 Kreis Rhein-Pfalz-Kreis 155 716,71 579 546,84 26,87 Stadt Ludwigshafen 437 980,48 2 423 171,92 18,07 Stadt Mainz 230 113,23 1 735 752,04 13,26 Kreis Mainz-Bingen 468 879,48 1 448 620,27 32,37 Stadt Mayen 45 190,97 292 893,74 15,43 Kreis Mayen-Koblenz 391 318,76 1 360 021,32 28,77 Stadt Neustadt 127 815,41 504 485,59 25,34 Kreis Neuwied 334 096,06 818 297,09 40,83 Stadt Neuwied 178 707,98 837 245,12 21,34 Stadt Pirmasens 148 718,01 817 163,93 18,20 Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis 315 245,62 800 793,59 39,37 Kreis Rhein-Lahn-Kreis 235 493,86 1 141 965,95 20,62 Stadt Speyer 197 298,98 558 617,58 35,32 Kreis Südliche Weinstraße 201 911,11 634 783,40 31,81 Kreis Südwestpfalz 144 638,16 615 251,10 23,51 Stadt Trier 404 835,68 1 108 711,00 36,51 Kreis Trier-Saarburg 295 844,97 715 345,22 41,36 Kreis Westerwaldkreis 635 307,61 1 784 905,35 35,59 Stadt Worms 295 712,11 1 096 771,94 26,96 Stadt Zweibrücken 81 292,50 403 284,53 20,16 Rheinland-Pfalz 9 463 770,10 35 891 589,88 26,37 8 *) Die Einzelergebnisse lassen sich nur bedingt vergleichen, da die Quote der Ausfallleistungen unterschiedlich ist. Das heißt ohne Bezugnahme auf die unterschiedlichen sozialstrukturellen Gegebenheiten lassen sich die Daten nicht qualifiziert interpretieren. 6. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie Alleinerziehende über die Möglichkeit der Beistandschaft informiert werden? Betroffene werden bei den Jugendämtern im Rahmen der Antragsbearbeitung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz – unabhängig davon, ob der Antrag positiv oder negativ beschieden wird – in der Regel auch über die Möglichkeiten der Beistandschaft informiert . Im Übrigen wird auf die Beantwortung des Antrags „Beistandschaft für Alleinerziehende“ nach § 76 Abs. 2 GOLT (Vorlage 16/4897) vom 19. Februar 2015 verwiesen. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4973 9 7. Wie viele Alleinerziehende beziehen aktuell Leistungen nach dem SGB III, wie viele nach dem SGB II? Im Jahresdurchschnitt 2013 bezogen 22 685 Alleinerziehende Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Da die statistischen Jahresdaten für das Jahr 2014 erst im November 2015 veröffentlicht werden, liegen aktuellere Jahresangaben nicht vor. Hinsichtlich der Monatsdaten für das Jahr 2014 lagen diese zum Zeitpunkt der Datenanfrage lediglich bis November 2014 vor, sodass bei der Beantwortung der Fragen 7 bis 19 und 24 bis 25 auch nur diese statistischen Daten zugrunde gelegt werden können. Alleinerziehende Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB III werden nicht gesondert erfasst, da dieses Merkmal für die Gewährung der Versicherungsleistung nicht erheblich ist und eine solche Dokumentation in der Sache datenschutzrechtliche Probleme darstellen könnte. Dementsprechend liegen der Landesregierung dazu keine Informationen vor. 8. Wie hat sich die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher (SGB III und SGB II) in den letzten fünf Jahren entwickelt? Zur Entwicklung der Zahl der alleinerziehenden Arbeitslosengeld I-Bezieherinnen und -Bezieher liegen der Landesregierung keine Informationen vor (siehe Begründung in Frage 7). Die Zahl der alleinerziehenden Leistungsbezieherinnen und -bezieher im SGB II lag im Jahr 2010 in Rheinland-Pfalz bei durchschnittlich 23 837. In den Folgejahren entwickelte sie sich wie folgt: – 22 789 im Jahresdurchschnitt 2011; – 22 389 im Jahresdurchschnitt 2012; – 22 685 im Jahr 2013. Der Anteil von alleinerziehenden erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten betrug : – 13,8 Prozent in 2010; – 14,2 Prozent in 2011; – 14,5 Prozent in 2012; – 14,6 Prozent in 2013. Alleinerziehende beziehen überdurchschnittlich lange und häufig Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Rund 40 Prozent der Alleinerziehenden sind zur Sicherung ihres Lebensunterhalts auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen. Die Hälfte der Alleinerziehenden bezieht länger als zweieinhalb Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Besondere Schwierigkeiten haben Alleinerziehende ohne Berufsabschluss, vor allem junge Frauen, die dann nicht selten in die Familienphase wechseln. 9. Wie viele Alleinerziehende beziehen ergänzend zu ihrem Arbeitseinkommen Leistungen nach dem SGB II („Aufstocker/innen“)? In Rheinland-Pfalz haben im Jahr 2013 durchschnittlich 7 993 Alleinerziehende zu ihrem Arbeitseinkommen aufstockende Leistun - gen nach dem SGB II erhalten, im November 2014 waren es 7 984 Alleinerziehende. 10. Wie hat sich die Zahl der „aufstockenden“ Alleinerziehenden in den letzten fünf Jahren entwickelt? Die Zahl der aufstockenden Alleinerziehenden ist von durchschnittlich 8 135 alleinerziehenden erwerbstätigen Leistungsberechtigten im Jahr 2010 auf 7 964 im Jahr 2012 zurückgegangen und anschließend auf 7 993 im Jahr 2013 angewachsen. Im Jahresdurchschnitt Januar bis November 2014 liegt die Zahl der alleinerziehenden erwerbstätigen Leistungsberechtigten bei 8 026. 11. Wie hat sich die Armutsrisikoquote bei Alleinerziehenden in den letzten fünf Jahren entwickelt? Nach Angaben der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder hat sich die Armutsrisikoquote der Personengruppe „Ein(e) Erwachsene (r) mit Kind(ern)“ in Prozent und gemessen am Bundesmedian in den letzten (statistisch erfassten) fünf Jahren in Rheinland -Pfalz wie folgt entwickelt: Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 Armutsrisikoquote 41,8 40,2 46,7 45,2 47,9 Drucksache 16/4973 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 12. Welche Qualifikationsstruktur weisen die Alleinerziehenden in Rheinland-Pfalz auf (gemessen am jeweils höchsten erreichten Abschluss )? Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden – 45,7 Prozent der im Rahmen des Mikrozensus befragten Elternteile in RheinlandPfalz – verfügt über einen mittleren Bildungsstand nach ISCED-Klassifikation (International Standard Classification of Education) 8). Rund ein Viertel (26,2 Prozent) der Alleinerziehenden haben einen Haupt-/Realschulabschluss ohne beruflichen Abschluss oder eine vergleichbare Ausbildung. 8,6 Prozent der Alleinerziehenden haben einen Meister- /Techniker- oder vergleichbaren Abschluss, 8,1 Prozent einen Fach- bzw. Hochschulabschluss, und 6,5 Prozent eine Fach- bzw. Hochschulreife und eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare Qualifikation. Ohne einen allgemeinbildenden oder beruflichen Abschluss oder Abschluss nach höchs - tens sieben Jahren Schulbesuch bleiben 4,1 Prozent der Befragten. Tabelle 5: Elternteile in Rheinland-Pfalz 2013 nach Familienform und Bildungsstand 8) Der „mittlere Bildungsstand“ beinhaltet auch die ISCED 4 ab (6,5 Prozent), dieser Teil ist nicht von den 45,7 Prozent beinhaltet. Weitere Erläuterungen sind in Tabelle 5 zu finden. Ergebnisse des Mikrozensus – Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz. In der Gliederung nach ISCED-1997 wird der höchste erreichte Bildungsstand kombiniert aus den Merkmalen allgemeiner Schulabschluss und beruflicher Bildungsabschluss nachgewiesen. Die Ergebnisse des Mikrozensus bis 2012 basieren auf der Volkszählung 1987 mit den jeweils fortgeschriebenen Veränderungen . Die Ergebnisse ab 2013 basieren auf dem Zensus 2011 mit den jeweils fortgeschriebenen Veränderungen. Zeichenerklärung: / = Keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug. ( ) = Werte zwischen 5 000 und 10 000 sind nur eingeschränkt aussagefähig. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4973 11 Ergänzungen zu Tabelle 5: Elternteile in Rheinland-Pfalz 2013 nach Familienform und Bildungsstand Bildungsstand nach ISCED-Klassifikation Die ISCED-Klassifikation (International Standard Classification of Education) ist eine internationale Klassifikation des Bildungs wesens, die ursprünglich von der UNESCO entwickelt wurde. Die ISCED-Bildungsstufen gelten als Standard für internationale Vergleiche von Bildungssystemen und -abschlüssen. Nach ISCED-1997 lässt sich differenzieren zwischen: Niedrig: – ISCED 1: ohne allgemeinen oder beruflichen Abschluss oder Abschluss nach höchstens sieben Jahren Schulbesuch. – ISCED 2: Haupt-/Realschulabschluss ohne beruflichen Abschluss oder Haupt-/Realschulabschluss mit Anlernausbildung, beruflichem Praktikum oder Berufsvorbereitungsjahr oder ohne allgemeinen Schulabschluss, aber mit Anlernausbildung , beruflichem Praktikum oder Berufsvorbereitungsjahr. Mittel: – ISCED 3a: Hoch-/Fachhochschulreife. – ISCED 3b: Abschluss einer Lehrausbildung oder berufsqualifizierender Abschluss an einer Berufsfachschule, Kollegschule oder einjährigen Schule des Gesundheitswesens. – ISCED 3c: Abschluss des Vorbereitungsdienstes für den mittleren Dienst in der öffentlichen Verwaltung. – ISCED 4ab: Hoch-/Fachhochschulreife und Abschluss einer Lehrausbildung/berufsqualifizierender Abschluss an einer Berufs- fachschule, Kollegschule oder einjährigen Schule des Gesundheitswesens Hoch: – IISCED 5a Fachhochschul-/Hochschulabschluss. – IISCED 5b Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss, Abschluss einer zwei- oder dreijährigen Schule des Gesundheitswesens, Abschluss einer Fach- oder Berufsakademie oder Abschluss der Fachschule der ehemaligen DDR oder Abschluss einer Verwaltungsfachhochschule. – IISCED 6: Promotion. 13. Wie viele Alleinerziehende arbeiten in Teilzeit, wie viele in Vollzeit? Von den 129 900 Alleinerziehenden im Jahr 2013 waren 77 000 abhängig erwerbstätig. Rund 38 200 Alleinerziehende, d. h. 49,6 Prozent aller abhängig erwerbstätigen Alleinerziehenden, gingen im Jahr 2013 einer Vollzeitbeschäftigung nach und 38 800 (50,4 Prozent ) einer Teilzeittätigkeit. Tabelle 6: Bevölkerung – darunter Alleinerziehende – in Rheinland-Pfalz 2013 nach Art der ausgeübten Tätigkeit sowie Beschäftigungsform Quelle: Mikrozensus (Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz). Die Ergebnisse des Mikrozensus bis 2012 basieren auf der Volkszählung 1987 mit den jeweils fortgeschriebenen Veränderungen . Die Ergebnisse ab 2013 basieren auf dem Zensus 2011 mit den jeweils fortgeschriebenen Veränderungen. Zeichenerklärung: / = Keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug. ( ) = Werte zwischen 5 000 und 10 000 sind nur eingeschränkt aussagefähig. x = Aussage nicht sinnvoll. 1) Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter = Bevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahre. 2) Bezogen auf die abhängig Erwerbstätigen. Drucksache 16/4973 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12 14. Wie viele Alleinerziehende haben einen Minijob (insgesamt und gemessen an allen Alleinerziehenden)? Die Zahl der Alleinerziehenden mit Minijob lag im Jahr 2013 bei 7 700. Das waren zehn Prozent der abhängig erwerbstätigen Allein - erziehenden und 5,9 Prozent der Alleinerziehenden insgesamt. Im Übrigen verweise ich auf Tabelle 6. 15. Wie viele Alleinerziehende nehmen an Weiterbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen teil? Nach einer Mitteilung des Statistischen Landesamts haben im Jahr 2013 von den insgesamt 129 900 Alleinerziehenden in Rheinland -Pfalz 20 300 Personen an allgemeinen oder an beruflichen Weiterbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen (Ergebnis Mikrozensus). Aktuelle Ergebnisse des Berichtsjahres 2014 liegen derzeit noch nicht vor. Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auch auf die Ergebnisse einer Analyse des Arbeitsmarkts für Alleinerziehende in Rheinland -Pfalz 2013 der Bundesagentur für Arbeit (BA) hingewiesen. Danach nahmen im Jahr 2013 595 Alleinerziehende an Fördermaßnahmen zur beruflichen Weiterbildung der BA, einem der Weiterbildungsträger, teil. Dies waren 103 Teilnehmer mehr (20,9 Prozent ) als in 2012. Alleinerziehenden stehen grundsätzlich alle durch Agenturen für Arbeit und Jobcenter geförderten Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung, zusätzlich auch Maßnahmen in Teilzeit. Durch die Übernahme der Kinderbetreuungskosten wird ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet. In den Agenturen und Jobcentern gibt es zudem auch speziell auf die Zielgruppe der Alleinerziehenden bezogene Maßnahmen, zu denen beispielsweise niederschwellige Angebote gehören – insbesondere für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Kindern unter drei Jahren, denen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit noch nicht zuzumuten ist (§ 10 SGB II) 9). In Rheinland-Pfalz haben im Jahr 2013 durchschnittlich 1.149 Alleinerziehende, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB III erhalten haben, an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teilgenommen sowie 641 Alleinerziehende an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung. Im November 2014 nahmen 1 328 Alleinerziehende an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und 964 Alleinerziehende an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung teil. Im Rahmen der Qualifizierungsoffensive in den Gesundheitsfachberufen sowie der Kampagne „Erstausbildung junger Erwachsener – Spätstarter gesucht“ werden Alleinerziehende von ihren Vermittlungs- und Beratungsfachkräften gezielt angesprochen, um sie für eine Ausbildung, Umschulung oder berufliche Weiterbildung zu gewinnen. Seit Beginn der Initiativen haben in den Jahren 2013 und 2014 insgesamt 2 250 Alleinerziehende an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung teilgenommen, nahezu 25 Prozent davon an einer abschlussorientierten Maßnahme, wie beispielsweise eine Umschulung. Im letzten Jahr lag der Anteil der Alleinerziehenden – gemessen an allen Teilnehmenden – in Maßnahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW-Maßnahmen ) bei 9 Prozent, der Anteil von Teilnehmenden in Teilzeit betrug fast 13 Prozent. Bei diesen Daten ist zu beachten, dass aufgrund der Messmethode der BA-Statistik Alleinerziehende mehrfach gezählt werden, wenn sie an mehreren der genannten Maßnahmen teilnehmen. 16. In welchen Branchen sind Alleinerziehende schwerpunktmäßig beschäftigt? Von den 84 500 erwerbstätigen Alleinerziehenden waren 16 900 im Wirtschaftsbereich „Handel; Reparatur und Instandhaltung von Kfz; Verkehr und Lagerei“ beschäftigt (= 20 Prozent der erwerbstätigen Alleinerziehenden), 14 Prozent im „Verarbeitenden Gewerbe“ und 12,2 Prozent im „Gesundheitswesen“. Tabelle 7: Erwerbstätige Alleinerziehende in Rheinland-Pfalz 2013 nach Wirtschaftszweig der Haupterwerbstätigkeit 9) Niederschwellig bedeutet: Freiwillig, Schaffung einer moderierten Austauschplattform für Alleinerziehende zu den Themen Kinderbetreuung, Motivation, Netzwerkbildung und Persönlichkeitsarbeit mit dem Ziel, den Personenkreis auf eine Arbeitsaufnahme vorzubereiten. Merkmal Insgesamt 1 000 % Land- und Forstwirtschaft; Fischerei; Bergbau und Gewinnung / / von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe 11,8 14,0 Energieversorgung; Wasserversorgung; Abwasserentsorgung und / / Beseitigung von Umweltverschmutzungen; Baugewerbe Handel; Reparatur und Instandhaltung von Kfz; Verkehr und 16,9 20,0 Lagerei; darunter: Einzelhandel (9,6) (11,4) Gastgewerbe; Information und Kommunikation (5,9) (7,0) Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4973 13 17. Sofern der Anteil der befristet beschäftigten Alleinerziehenden höher liegt als der Anteil befristet Beschäftigter an allen Erwerbstätigen , worin sieht die Landesregierung die Gründe hierfür? Im Jahr 2013 waren von den abhängig erwerbstätigen Alleinerziehenden 8,4 Prozent befristet beschäftigt. Bei den Erwerbstätigen insgesamt lag der Wert bei 12,6 Prozent (vgl. Tabelle 6). Über die Hintergründe für befristete Beschäftigungen Alleinerziehender liegen aufgrund der geringen Fallzahlen keine statistisch validen Informationen vor. 18. Was sind nach Auffassung der Landesregierung die größten Hindernisse bei der Vermittlung Alleinerziehender in eine existenzsichernde Beschäftigung? 19. Gibt es Erkenntnisse darüber, dass Alleinerziehend sein ein Vermittlungshemmnis bei der Arbeitsplatzsuche ist (Vorbehalte von Arbeitgebern)? Die Fragen 18 und 19 werden wegen des engen sachlichen Zusammenhangs zusammen beantwortet: Die Konkurrenzsituation im Bewerbungsverfahren mit Bewerberinnen und Bewerbern ohne Familienaufgaben, Vorbehalte gegenüber Alleinerziehenden bei Arbeitgebern hinsichtlich möglicher Fehlzeiten aufgrund einer höheren Belastung und ggf. fehlender Kinderbetreuung sowie eine mangelnde Verkehrsinfrastruktur, gerade im ländlichen Raum, führen nicht selten dazu, dass Alleinerziehende im Nachteil sind, wenn es um eine Stellenbesetzung geht. Zwar möchte grundsätzlich mehr als die Hälfte der arbeitslosen Alleinerziehenden Vollzeit arbeiten, auch um eine Existenzsicherung zu gewährleisten, allerdings verhindern die vorstehend genannten Gründe oftmals eine Realisierung dieses Wunsches. Bisherige Erfahrungen – insbesondere im Rahmen des Bundesprogramms „Gute Arbeit für Alleinerziehende“ (ESF-Ideenwettbewerb ) haben gezeigt, dass bei Arbeitgebern ausdrücklich für die Beschäftigung Alleinerziehender geworben werden muss. Ein konservatives Verständnis der „Frauen- und Mutterrolle“ kann dazu führen, dass Alleinerziehenden allenfalls ein sehr eingeschränktes Beschäftigungsangebot unterbreitet wird. Die Maßnahmen der Landesregierung zur Förderung einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben deshalb auch eine genderorientierte Ausrichtung im Blick. Auch eine Teilzeitbeschäftigung oder anteilige Telearbeit ist nicht in jedem Fall möglich, abgesehen davon, dass eine Teilzeitarbeit gerade im ländlichen Raum nur dann umsetzbar ist, wenn Schul- und/oder Kindergartenbeginn und die öffentliche Verkehrsinfra - struktur das erlauben. Alleinerziehende brauchen also unterstützende Maßnahmen, die ihre besondere Lebenssituation berücksichtigen, ohne sie als Problemgruppe zu stigmatisieren. Nur dann können sie besser als bisher in den Arbeitsmarkt integriert werden. Zu nennen sind eine gute Kinderbetreuung (vgl. Frage 28 bis 30), individuelle Beratungen durch die Arbeitsagenturen und eine familienfreundliche Unternehmenskultur. Ziel der Landesregierung mit den unterschiedlichen Maßnahmen ist es, diese Rahmenbedingungen zu stärken. Den Wiedereinstieg in das Berufsleben unterstützen die Arbeitsagenturen und die Landesregierung durch geförderte Beratungsstellen (vgl. auch Frage 20). Merkmal Insgesamt 1 000 % Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen; (8,4) (9,9) Grundstücks- und Wohnungswesen; Erbringung von freiberuflichen , wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen ; Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (6,4) (7,6) Erziehung und Unterricht (6,9) (8,2) Gesundheitswesen 10,3 12,2 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) / / Sozialwesen (ohne Heime) / / Kunst, Unterhaltung und Erholung; Erbringung von sonstigen (5,2) (6,2) Dienstleistungen; Private Haushalte; Exterritoriale Organisationen Ergebnisse des Mikrozensus – Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz. Zeichenerklärung: / = Keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug. ( ) = Werte zwischen 5 000 und 10 000 sind nur eingeschränkt aussagefähig. Drucksache 16/4973 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 14 Gegenwärtig führt der Landesverband alleinerziehender Mütter und Väter Rheinland-Pfalz e.V. das Projekt „Kinderbetreuungslotse “ durch, mit dem Ziel, eine individuelle Beratung zur wirksamen langfristigen Existenzsicherung Alleinerziehender zu organisieren und außerdem die Eigenverantwortung und eigene Ressourcen zu stärken. Ein weiteres Ziel ist die Sensibilisierung der Fallmanagerinnen und -manager für die besonderen Bedarfe und Belange Alleinerziehender. Anfang April dieses Jahres konnten mit Unterstützung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds vier Koordinierungsstellen zur Förderung einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf ihre Arbeit aufnehmen. Diese sind: Die Koordinierungsstellen Vorderpfalz und Rheinhessen in Trägerschaft des CJD Rhein-Pfalz/Nordbaden, die Koordinierungsstelle MYKfamnetz in Trägerschaft des Jobcenters Mayen-Koblenz und die Koordinierungsstelle Katzenelnbogen in Trägerschaft der dortigen Verbandsgemeinde. Aufgabe der Koordinierungsstellen ist es, kleine und mittelständische Unternehmen über die Möglichkeit der Schaffung von betrieblichen und betriebsnahen Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu informieren und sie bei der Realisierung von Plätzen, etwa durch Verbundsysteme , der Tagespflege, Ferien- oder Notfallbetreuung, zu beraten. Ferner sollen die Koordinierungsstellen die für die Vereinbarkeit relevanten Akteure vernetzen und Runde Tische zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in ihrem Einzugsbereich bilden sowie die Vermittlung und Qualifizierung von Betreuungskräften im Zusammenwirken mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe begleiten. III. Beratungsmöglichkeiten und Hilfestellungen 20. Gibt es spezielle Beratungsstellen für Alleinerziehende und wenn ja wie viele? Der Landesverband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) unterhält seit 1981 eine Beratungsstelle für alleinerziehende Eltern. Seit 2010 arbeitet er mit dem Kinderschutzbund Mainz e.V. in einem Trägerverbund als Träger einer dezentralen Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle im Landkreis Mainz-Bingen zusammen. Vor dem Hintergrund seiner langjährigen Erfahrung und seiner Entstehungsgeschichte hat sich der VAMV auf den Beratungsbedarf von Alleinerziehenden spezialisiert. Die integrierte Beratungsstelle im Landkreis erhält jährlich eine Landesförderung in Höhe von 38 000 Euro. Im Übrigen stehen auch alle übrigen 58 Erziehungs-und Familienberatungsstellen, 80 Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen (inklusive Außenstellen) sowie weitere Beratungsdienste, beispielsweise Sucht-, Schuldner- und Migrationsberatungsstellen, alleinerziehenden Personen offen. Gegenwärtig gibt es ferner in Rheinland-Pfalz vier Beratungsstellen „Neue Chancen“, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert werden. Ihre Aufgabe ist, Menschen der sogenannten „Stillen Reserve“ (Personen, die nicht erwerbstätig sind – in erster Linie handelt es sich um Frauen) umfassend zu allen Fragen der beruflichen Bildung und Erwerbstätigkeit zu beraten. Die Beratungsstellen helfen bei der Bestandsaufnahme und Orientierung und geben konkrete Hilfe zur Selbsthilfe z. B. bei der Stellensuche , beim Zusammenstellen von aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen oder der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche. Sie sind ebenso behilflich, individuell passende Weiterbildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten zu finden. Auch Alleinerziehende, die nach einer Familienphase ihre Rückkehr in das Berufsleben planen, können das Angebot der Beratungsstellen nutzen. Daneben bieten ferner die familienunterstützenden Institutionen, wie Häuser der Familie, Familienzentren, Familienbildungsstätten und Lokale Bündnisse für Familien, vielfältige Angebote und unterstützende Alltagshilfen für alleinerziehende Eltern, beispielsweise Beratungs- und Kursangebote für Frauen und Männer in Trennungssituationen, Kinderbetreuung in Ferien-, Rand- und Schließzeiten, Unterstützung bei der Suche von passenden Betreuungsangeboten für Kinder, Patenschaften oder Gesprächskreise und offene Treffs für alleinerziehende Eltern und deren Kinder. 21. Wie verteilen sich diese auf die Landkreise bzw. kreisfreien Städte? Die dezentrale Kooperationsberatungsstelle des VAMV und des Kinderschutzbunds befindet sich im Landkreis Mainz-Bingen, die weiteren Ehe-, Familien, Erziehungs- und Lebensberatungsstellen sowie die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen verteilen sich über das Land und sind unter www.mifkjf.rlp.de/familie/abrufbar. Die vier Beratungsstellen „Neue Chancen“ befinden sich in Altenkirchen (Beratungsbüro Neue Chancen in der Region Westerwald , Wilhelmstraße 28, 57610 Altenkirchen), Bad Neuenahr-Ahrweiler (Beratungsstelle Neue Chancen, Marktplatz 7, 53474 Bad Neuenahr – Ahrweiler, Idar-Oberstein (Beratungsstelle Neue Chancen, Hauptstraße 531-533, 55743 Idar-Oberstein) und Landau (Beratungsstelle Neue Chancen AWA, Max-von-Laue-Straße 3, 76829 Landau). 22. Inwieweit ist die Arbeitsagentur bei Hilfestellungen involviert? Gibt es hier spezifische Beratungsangebote? Das Bestreben, Alleinerziehenden den Weg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, und sie möglichst in dauerhaft existenzsichernde Arbeit zu vermitteln, steht im Fokus der geschäftspolitischen Ausrichtung der Bundesagentur für Arbeit. Auf diese Weise sollen zudem die Beschäftigungschancen für Alleinerziehende im Rahmen des Fachkräftepotenzials erschlossen werden. Teilweise werden auch spezielle Ansprechpersonen für die Zielgruppe benannt. In allen Agenturen für Arbeit und Jobcentern kommt der Netzwerkgedanke zum Tragen. Dieser wird vor allem durch die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in den Agenturen für Arbeit und Jobcentern gesteuert. Deren Angebote (z. B. Veranstaltungs - und Vortragsreihen) stehen Alleinerziehenden beider Rechtskreise gleichermaßen offen. Als Beispiele seien genannt: – Veranstaltungs- und Vortragsreihen zur Unterstützung des beruflichen Wiedereinstiegs (BiZ&Donna, Plan-W, usw.) bzw. Begleitung bei beruflichen Veränderungswünschen, einer Teilzeitausbildung oder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zu „Minijob oder Midijob“, Arbeitsrecht, Weiterbildung, Vorstellungsgesprächen etc; Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4973 15 – Telefonaktionstage zweimal im Jahr rund um das Thema beruflicher Wiedereinstieg; – regionale Runde Tische zum Thema Teilzeitberufsausbildung mit operativen Partnerinnen und Partnern, wie beispielsweise den Kammern, Unternehmen, öffentliche Beratungsstellen; – Sensibilisierung und Beratung der Unternehmen durch Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber–Service und Beauftragten für Chancen - gleichheit am Arbeitsmarkt zu Themen rund um eine familienorientierte Personalpolitik (flexible Arbeitszeitmodelle, betriebliche Kinderbetreuung, Teilzeitberufsausbildung usw.); – Informationsmaterialien zum Thema Teilzeitberufsausbildung und regionale Wegweiser für Alleinziehende (Überblick über Beratungsstellen sowie Verweise auf Internetseiten). 23. Welche spezifischen Projekte werden seitens der Jobcenter gefördert bzw. welche spezifischen Angebote machen diese zur Unterstützung Alleinerziehender? Wie bereits ausgeführt, stehen grundsätzlich alle Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung auch Alleinerziehenden im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zur Verfügung. Außerdem verfügen einige Jobcenter über spezialisierte Integrationsfachkräfte bzw. Fallmanagerinnen und Fallmanager, die sich ausschließlich mit der Beratung und Integration von Alleinerziehenden beschäf - tigen. Die Förder- und Aktivierungsmaßnahmen für Alleinerziehende umfassen vor allem niedrigschwellige Trainingsmaßnahmen, Beschäftigungszuschüsse , Weiterbildung bzw. Ausbildung in Teilzeit, gezielte Projektarbeiten oder Workshops. In der Regel werden die Maßnahmen auch in Teilzeit angeboten. Bei geförderten Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung können die Kosten je Kind, die für die Kinderbetreuung entstehen, bis zu 130 Euro monatlich übernommen werden. Beispielhaft sind folgende Unterstützungsangebote: – berufspraktische Weiterbildungsangebote in Teilzeit (inkl. Kinderbetreuung): niedrigschwellige Heranführung an den Arbeitsmarkt mit praxisnahen Qualifizierungsinhalten; – Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) nach § 16 SGB II i. V. m. §§ 81 ff. SGB III (i. d. R. in Teilzeitform). Dazu gehören beispielsweise das Nachholen eines Berufsabschlusses im Rahmen der bundesweiten Initiative „Erstausbildung junger Erwachsener “, die Umschulung oder abschlussorientierte Weiterbildungen. Im Übrigen wird auch auf die Beantwortung der Frage 22 verwiesen; – Beteiligung einzelner Jobcenter am ESF-Programm „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“; – Beteiligung einzelner Jobcenter in Kooperation mit den Agenturen für Arbeit am bundesweiten Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ mit dem Ziel der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt; – Beteiligung am regionalen Modellprojekt „Kinderbetreuungslotse“ in Kooperation mit dem Verband Alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Rheinland-Pfalz e. V.; – regionale Umsetzung der Initiative mit der Deutschen Telekom zur „Besetzung von Teilzeitausbildungs- und Teilzeitstudienplätzen für junge Alleinerziehende im SGB II bei der Deutschen Telekom“; – Maßnahmen bei einem Träger (MAT) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III. Dazu gehören beispielsweise: Einzelcoaching und Unterstützung für Arbeitsaufnahme bzw. Abbau von Vermittlungshemmnissen; Bedarfsgemeinschaft-Coaching; – Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III mit dem Ziel, die Arbeitsaufnahme zu erleichtern sowie Vermittlungshemmnisse zu verringern oder zu beseitigen. Durch die Maßnahmen werden auch die Unter - nehmen für das Potenzial der Alleinerziehenden sensibilisiert. IV. Fördergelder 24. Welche ESF-Fördergelder sind in den letzten zehn Jahren in die Förderung Alleinerziehender geflossen und in welcher Höhe? In ESF-Projekte, die sich speziell an Alleinerziehende richteten, flossen in der ESF-Förderperiode 2000 bis 2006 ab dem Jahr 2005 im Ziel 3 dieser Förderperiode (Anpassung und Modernisierung der Bildungs- und Beschäftigungspolitik) 492 624,33 Euro ESFMittel , in der Förderperiode 2007 bis 2013 im Ziel 2 der Förderperiode (Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung) bislang 2 303 118,85 Euro. Insgesamt sind das 2 795 743,18 Euro. Grundsätzlich ist eine Teilnahme an ESF-geförderten Projekten immer auch für Alleinerziehende möglich 10). 25. Welche Projekte sind innerhalb der neuen ESF-Förderperiode seitens der Landesregierung geplant? Angesichts der überdurchschnittlich hohen Armutsgefährdung Alleinerziehender sieht das Operationelle Programm des Landes Rheinland-Pfalz für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ im Kontext von zwei Investitionsprioritäten Maßnahmen vor, die sich in besonderer Weise auch an Alleinerziehende richten und dazu dienen sollen, diese beim (Wieder-)Einstieg in den Beruf zu unterstützen. 10) Der Status „Alleinerziehend“ wird über das Monitoringsystem der Förderperiode 2007 bis 2013 nicht erfasst und kann entsprechend nicht einzeln ausgewiesen werden. Drucksache 16/4973 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 16 So werden im Rahmen der Investitionspriorität „Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den demografischen Wandel“ Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert. Neben Angeboten innovativer und flexibler Formen betriebsnaher Kinderbetreuung sind für Alleinerziehende auch die regionalen Beratungsstellen „Neue Chancen“ zum Wiedereinstieg, Qualifizierungsberatung und zur Vereinbarkeitsplanung von Bedeutung (vgl. Frage 18 bis Frage 20). Im Mittelpunkt stehen die Beratung und Unterstützung zur beruflichen Orientierung und zum Wiedereinstieg in das Erwerbsleben , Informationen über den regionalen Arbeitsmarkt, das Aufzeigen von Möglichkeiten einer finanziellen Förderung der Ausund Weiterbildung, Hilfen zur beruflichen Neuorientierung durch Einzel- oder Gruppenberatung, Coaching oder Mentoring sowie der Aufbau von Netzwerken zur Bildung einer abgestimmten Unterstützungs- und Leistungskette für die Ratsuchenden. Daneben werden Alleinerziehende auch im Bereich der Investitionspriorität „Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit“ angesprochen, wenn sie arbeitslose bzw. nichterwerbstätige Langzeitleistungsbeziehende sind. Da sämtliche Projekte in diesem Bereich konzeptionell generell darauf ausgerichtet sind, an den spezifischen individuellen Unterstützungsbedarfen der Teilnehmenden anzusetzen und die Förderung individuell darauf auszurichten, ist sichergestellt, dass auch die jeweiligen Bedürfnisse von Alleinerziehenden in angemessener Weise berücksichtigt werden. V. Wohnsituation 26. Gibt es Erkenntnisse über die Wohnsituation Alleinerziehender und zu spezifischen Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche? Überprüfbare Erkenntnisse über die Wohnsituation von Alleinerziehenden liegen der Landesregierung nicht vor. Probleme bei der Wohnungsversorgung dürften sich allerdings bei einem Teil der Alleinerziehenden dadurch ergeben, dass Wohnungen angesichts der Einkommenssituation vieler Alleinerziehender zu teuer sind. Dies stellt jedoch kein spezifisches Problem von Alleinerziehenden dar, sondern trifft auch auf andere Personengruppen, wie z. B. Geringverdienende, kinderreiche Familien oder viele Rentnerinnen und Rentner zu. Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist deshalb grundsätzlich ein wichtiges Anliegen der Landesregierung . Bereits in den 1990er Jahren wurde die soziale Wohnraumförderung dahingehend geändert, dass ab diesem Zeitraum für Allein erziehende Wohnraum zur Verfügung stand, der auch Kindern ein eigenes Zimmer ermöglichte (vgl. auch Frage 27). 27. Gibt es spezielle Wohnprogramme für Alleinerziehende bzw. welche Unterstützung erhalten Alleinerziehende bei der Wohnraumsuche ? Spezielle Wohnprogramme für Alleinerziehende gibt es im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung nicht. Allerdings wird Haushalten von Alleinerziehenden bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins, der zum Bezug einer geförderten Wohnung erforderlich ist, ein zusätzlicher Wohnraum zugebilligt. Die angemessene Wohnfläche erhöht sich in solchen Fällen um bis zu 15 m². VI. Kinderbetreuung Die Landesregierung hat gemeinsam mit ihren Kooperationspartnerinnen und -partnern große Anstrengungen unternommen, ein gutes und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot für Kinder, also auch die alleinerziehender Eltern, zur Verfügung zu stellen. Zum 1. Februar 2015 haben wir in Rheinland-Pfalz bei den Betreuungsplätzen für Unterdreijährige (U3) eine Versorgungsquote von 43,8 Prozent erreicht. Hiervon entfallen 41,3 Prozent auf Kindertagesstätten und 2,5 Prozent auf die Kindertagespflege. Ein flächendeckender Ausbau der Kitas wird auch zukünftig weiter gefördert. Insgesamt investiert das Land Rheinland-Pfalz in diesem Jahr mehr als eine halbe Milliarde Euro (521 Millionen Euro) in den Kita - bereich, der neben der Investitionskostenförderung auch die Weiterentwicklung der Qualität der pädagogischen Arbeit in Kinder - tagesstätten umfasst. Um die Entwicklungsprozesse in Kitas zusätzlich zu unterstützen, haben wir das Programm Kita! Plus auf den Weg gebracht. Im Mittelpunkt stehen dabei die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Kitas mit den Eltern und die gute Vernetzung der Kitas im Sozialraum. So entstehen faire Entwicklungs- und Bildungschancen für alle Kinder. Die Verantwortung für die Bedarfsplanung, die Sicherstellung des Platzangebots im Bereich der Kindertagesstätten und die Gestal - tung von Elternbeiträgen liegt in den Händen der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte mit eigenem Jugendamt (§§ 1 und 9 Kindertagesstättengesetz). Deshalb wurden die zuständigen Jugendämter befragt. In der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit haben 28 von 41 Jugendämtern eine Antwort übermittelt. Auf dieser Grundlage beantworte ich die Fragen 28 bis 30 wie folgt: 28. Inwieweit werden die Bedürfnisse Alleinerziehender bei der Suche nach Betreuungsplätzen für ihre Kinder besonders berücksichtigt? Nach § 9 Abs. 4 Kindertagesstättengesetz sind insbesondere die Bedürfnisse und Anliegen erwerbstätiger und in Ausbildung stehen - der Eltern bei der Bedarfsplanung zu beachten. Die Auskünfte der Jugendämter weisen aus, dass deren Belange bei der Vergabe von Plätzen auch berücksichtigt werden und in diese i. d. R. auch Alleinerziehende mit einbezogen werden. Im Rahmen der Beratung erfolgen oftmals konkrete Einzelgespräche mit Betroffenen, um ein der konkreten Situation angepasstes Angebot zu finden, z. B. auch durch die Kombination von Kindertagesstätte und Kindertagespflege. Die Vergabe von Plätzen nach sozialen Kriterien wird von den Jugendämtern als wichtiger Aspekt gesehen, der in die – soweit im Jugendamtsbezirk vorhanden – Vergabeempfehlungen einfließt. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4973 17 Die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Studierendenwerke und der Universitätsmedizin Mainz berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse alleinerziehender Elternteile bei der Suche nach einem Betreuungsplätz, in der Mehrzahl der Einrichtungen werden deren Kinder bei der Platzvergabe bevorzugt. Auch im schulischen Bereich hat die Landesregierung in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, das ganztägige Betreuungsangebot beständig auszubauen. Hierfür stehen unterschiedliche Systeme zur Verfügung. Ganztagsschule: Eltern können sich frei entscheiden, ihr Kind an der Ganztagsschule anzumelden. Dem Wunsch nach Ganztagsschule ist in jedem Fall nachzukommen. Einem hierfür erforderlichen Schulbezirkswechsel ist zuzustimmen. Die Ganztagsschule bietet alleinerziehenden und berufstätigen Eltern Entlastung, da u. a. die Hausaufgabenbetreuung und Förder - angebote, beispielsweise zum Ausgleich von Lernschwächen oder zur Förderung besonderer Begabungen, bereitgestellt werden. Die Schülerinnen und Schüler sind verlässlich an vier Tagen in der Woche in der Regel von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr in der Schule und erhalten dort neben einem qualifizierten pädagogischem Angebot auch ein Mittagessen. Diese Angebote sind besonders hilfreich für Eltern, die Vollzeit beschäftigt sind. Im laufenden Schuljahr 2014/2015 sind insgesamt 604 Ganztagsschulen in Angebotsform eingerichtet, davon 314 Grundschulen, 63 Förderschulen, 40 Gymnasien, 47 Integrierte Gesamtschulen und 140 Realschulen plus. Zusätzlich gibt es 107 verpflichtende Ganztagsschulen; dies sind vor allem Förderschulen und alle G8-Gymnasien. Ferner sind im laufenden Schuljahr 2014/2015 395 offene Ganztagsschulen eingerichtet, darunter vor allem Grundschulen mit einer Öffnungszeit von mindestens sieben Zeitstunden an je drei Tagen. Berücksichtigt man alle Ganztagsschulformen, sind im laufenden Schuljahr mehr als 70 Prozent der allgemeinbildenden Schulen Ganztagsschulen. Damit ist eine flächendeckende Versorgung erreicht, die bei Bedarf ergänzt wird. Betreuende Grundschule: Das Betreuungsangebot steht allen Kindern der Schule offen. Die Teilnahme ist in der Betreuungsordnung geregelt. Ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz besteht nicht. Berufstätige oder Alleinerziehende werden bei Vergabe der Plätze – soweit möglich – vorrangig berücksichtigt. Die Betreuende Grundschule bietet eine hohe Flexibilität in Bezug auf benötigte Betreuungszeiten. Im laufenden Schuljahr 2014/2015 sind an 845 Grundschulen Betreuungsgruppen eingerichtet. In dieser Zahl sind 242 Ganztagsschulen enthalten, deren Betreuende Grundschule deckt dort überwiegend das Betreuungsangebot am Freitagnachmittag ab. 29. Welche Möglichkeiten der ergänzenden Kinderbetreuung (Rand- und Ferienzeiten, Notfallbetreuung) gibt es für Alleinerziehende? Seitens der Jugendämter wurden als ergänzende Maßnahmen genannt: die Kindertagespflege (grundsätzlich oder im Einzel-/Notfall ), Kinderfreizeiten und Kinderferienveranstaltungen von freien Trägern/Wohlfahrtsverbänden, Kinderfreizeiten oder -ferienveranstaltungen der Jugendämter, Angebote der Jugendpflege, gegenseitige Vertretung durch einzelne Kindertagesstätten und die Abstimmung über Schließzeiten. Die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Studierendenwerke und der Universitätsmedizin Mainz haben in der Mehrzahl – im Vergleich zu kommunalen oder kirchlichen Trägern – deutliche längere Öffnungszeiten und nur sehr geringe Schließzeiten. Daher ist eine ergänzende Kinderbetreuung im Sinne der Fragestellung nicht erforderlich. Die übrigen Einrichtungen bieten eine individuelle „Notfallbetreuung“ an. Der „Kinderschirm“ des Landesverbands Alleinerziehender Mütter und Väter Rheinland-Pfalz bietet alleinerziehenden Müttern und Vätern in Mainz kurzfristige Unterstützung bei der Betreuung im Notfall sowie langfristige Unterstützung in der Tagespflege . Die Betreuung findet im Haushalt der Eltern statt. Die Vermittlung der Betreuungspersonen durch den VAMV ist kostenlos. Die Betreuungskosten müssen von den Eltern übernommen werden. Für den Schulbereich ist festzustellen, dass seit dem Schuljahr 1998/1999 alle Grundschulen in Rheinland-Pfalz sogenannte Volle Halbtagsgrundschulen sind. Diese Regelung gibt Eltern in der Grundschule die Sicherheit verlässlicher Unterrichtszeiten. In der Regel haben alle Kinder der Klassenstufen 1 und 2 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Unterricht, der Klassenstufe 2 darüber hinaus an einem Tag in der Woche bis 13.00 Uhr. Für die Klassenstufen 3 und 4 gelten in der Regel tägliche Unterrichtszeiten von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Bei Unterrichtsausfall in den Randstunden ist gewährleistet, dass Kinder, die nicht zuhause betreut werden können, bis zum regulären Unterrichtsende in der Schule betreut werden. Das gilt auch bei unvorhersehbaren Erkrankungen der Lehrkräfte an ganzen Schultagen. Die Volle Halbtagsgrundschule wird durch das freiwillige Angebot der Betreuenden Grundschule ergänzt. Öffentliche Träger wie Schulträger bzw. Kommunen, oder private Träger wie Fördervereine, kirchliche Träger u. ä., halten vor und/oder nach den verlässlichen Unterrichtszeiten ein reines Betreuungsangebot vor (vgl. Frage 28). Das Angebot gilt jeweils für ein Jahr und findet in der Regel an allen Unterrichtstagen in der Woche statt. Die Dauer der täglichen Betreuungszeit richtet sich nach dem erhobenen Bedarf. Einzelne Träger bieten ein Mittagessen an. Hierzu besteht bei der Betreuenden Grundschule jedoch keine Verpflichtung. Drucksache 16/4973 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 18 30. Wie stellt sich die Finanzierung ergänzender Kinderbetreuung dar? Die von den Jugendämtern benannten Maßnahmen werden wie folgt finanziert: Ferien- und Freizeitmaßnahmen werden aus Teilnehmerbeiträgen und den kommunalen Haushalten oder ausschließlich aus Beiträgen der Eltern finanziert, wobei einkommensabhängig die Übernahme von Beiträgen möglich ist. Die Kindertagespflege wird nach entsprechenden Richtlinien/Satzungen des jeweiligen Jugendamts finanziert. Bei einer Betreuung in Notfallsituationen wird gemäß § 20 Abs. 2 SGB VIII kein Beitrag erhoben. Die Landesregierung unterstützt im Rahmen des Programms „Ferienbetreuung in Rheinland-Pfalz“ ganztägige Ferienbetreuungsangebote in den Kommunen. Gefördert werden Ferienbetreuungsmaßnahmen von Schulkindern (Grundschule und Sekundarstufe I), die in Trägerschaft von freien oder öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe oder freien Initiativen vor Ort durchgeführt werden. Die planerische Gesamtverantwortung für den Bereich der Ferienbetreuung (Bedarfsfeststellung und Abstimmung mit bestehenden Maßnahmen) liegt beim jeweils zuständigen Jugendamt. Dieses kann – vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel – jeweils bis zu 7 400 Euro Landesförderung jährlich beantragen. Das Programm trägt entscheidend dazu bei, dass sich Kinder in den Ferien sinnvoll beschäftigen und Neues lernen können. Zugleich ist das Förderprogramm ein wichtiger Baustein zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Seit dem Start des Programms im Jahre 2005 konnten die geförderten Maßnahmen landesweit sukzessive von zunächst 59 auf 193 in 2014 ausgebaut werden. Die Betreuende Grundschule wird vom Land mit festgelegten Sätzen je nach der wöchentlichen Betreuungszeit finanziell gefördert . Die Höhe dieser Landeszuschüsse ist in den „Hinweisen zur Einrichtung von Betreuungsangeboten an Grundschulen“ festgelegt . Zusätzlich kann der Träger Elternbeiträge erheben. Er soll dabei soziale Gesichtspunkte berücksichtigen. Steht eine Reduzierung oder ein Erlassen des Elternbeitrags im Raum, so ist der Antrag beim jeweiligen Träger zustellen. Im laufenden Schuljahr sind insgesamt 1 765 Gruppen eingerichtet. Mit rund 3,1 Millionen Euro Direktzuwendung finanziert das Land einen Großteil der Erfordernisse, die für dieses pädagogische Angebot außerhalb des Unterrichts anfallen. Irene Alt Staatsministerin