Drucksache 16/4975 05. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Einbruchsdelikte im Landkreis Kaiserslautern Die Kleine Anfrage 3280 vom 13. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Einbruchsdelikte im Landkreis Kaiserslautern in den letzten fünf Jahren, unterteilt in Wohnungsein- brüche und Einbrüche in gewerbliche bzw. öffentliche Objekte, entwickelt? 2. Inwiefern häuft sich die Zahl der Einbruchsdelikte in den Wintermonaten? 3. Inwiefern gibt es örtliche Schwerpunkte für die Einbruchsdelikte im Landkreis Kaiserslautern? 4. Mit welchen Maßnahmen reagiert die Polizei auf die Einbruchsdelikte im Landkreis Kaiserslautern? 5 Inwiefern leistet die Polizei Präventionsmaßnahmen im Landkreis Kaiserslautern? 6. Inwiefern leisten andere Stellen und Einrichtungen Präventionsmaßnahmen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Entwicklung der Einbruchsdelikte in den letzten fünf Jahren gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in den Verbandsgemeinden des Landkreises Kaiserslautern und der kreisfreien Stadt Kaiserslautern ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen, wobei in Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) und Einbruchdiebstähle (ED) in öffentliche und gewerbliche Objekte unterschieden wird. Tabelle 1: Die steigenden Fallzahlen im Phänomenbereich Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) entsprechen der bundesweiten Entwicklung. In Rheinland-Pfalz hingegen sind die Fallzahlen für den Bereich Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) im Jahr 2014 leicht rückläufig (– 0,7 Prozent). Die Einbruchdiebstähle in öffentliche und gewerbliche Objekte verzeichneten in den Jahren 2011 und 2012 im Landkreis Kaiserslautern inklusive der kreisfreien Stadt Kaiserslautern einen Rückgang. Im Folgejahr erreichten diese im Fünfjahresvergleich ihren Höchststand, bevor sie im Jahr 2014 erneut um ca. 100 Fälle abnahmen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. Juni 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Quelle PKS: 2010 2011 2012 2013 2014 Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) 297 389 481 360 387 Einbruchdiebstahl in öffentliche und gewerbliche Objekte (ED) 1) 726 685 644 858 751 1) Zu den erfassten öffentlichen und gewerblichen Objekten gehören insbesondere Banken, Sparkassen, Postfilialen, Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräume, Gaststätten, Kantinen, Hotels, Pensionen, Kioske, Warenhäuser, Verkaufsräume, Selbstbedienungsläden, Schaufenster , Schaukästen und Vitrinen, Kirchen, Apotheken, Sporthallen oder -plätze. Drucksache 16/4975 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Um die Einbruchsdelikte in der dunklen Jahreszeit mit der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auswerten zu können, wäre eine Einzelfallauswertung erforderlich, die nicht in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich ist. Vor diesem Hintergrund werden die Fallzahlen aus dem polizeilichen Auswertesystem GeopolisK 2) (Eingangsstatistik) herangezogen und in den nachfolgenden Tabellen dargelegt. Tabelle 2: Die tabellarische Darstellung bildet die Summe der Fallzahlen des Wohnungseinbruchdiebstahls (WED) im Landkreis Kaiserslautern inklusive der kreisfreien Stadt Kaiserslautern in den einzelnen Monaten der Jahre 2013 und 2014 ab. Für den Phänomenbereich des Wohnungseinbruchdiebstahls (WED) ist feststellbar, dass der zeitliche Schwerpunkt im Jahr 2013 überwiegend in der dunklen Jahreszeit, also in den Monaten Oktober bis März, liegt. Dies deckt sich mit der landes- und bundesweiten Entwicklung. Die Ursachen hierfür liegen u. a. darin, dass die Dunkelheit zum einen das Entdeckungsrisiko für den Täter minimiert und zum anderen eine unbeleuchtete Wohnung während der Dunkelheit dem Täter signalisiert, dass sich niemand im Objekt befindet. Die polizeilichen Bekämpfungskonzeptionen tragen auch diesem Umstand Rechnung. So startet u. a. die bundesweite Präventionskampagne „k-einbruch“, an der sich die rheinland-pfälzische Polizei beteiligt, stets mit der Umstellung auf Winterzeit. Im Jahr 2014 verlagerte sich der zeitliche Schwerpunkt überwiegend in die Monate Dezember, März, April, Mai und Juni. Das hohe Fallzahlenniveau in den sogenannten Sommermonaten lässt sich mit einer geklärten Serie von Wohnungseinbruchdiebstählen (WED) im Raum Landstuhl erklären. Hier hat eine Ermittlungsgruppe der Polizei insgesamt 67 Taten einer regional agierenden Tätergruppierung zuordnen können. Tabelle 3 Die tabellarische Darstellung bildet die Summe der Fallzahlen des Einbruchdiebstahls in öffentliche und gewerbliche Objekte (ED) 3) im Landkreis Kaiserslautern inklusive der kreisfreien Stadt Kaiserslautern in den einzelnen Monaten der Jahre 2013 und 2014 ab. Im Betrachtungszeitraum 2013 ist eine Häufung der Einbruchsdelikte in öffentliche oder gewerbliche Objekte (ED) überwiegend in den Wintermonaten zu erkennen. Der Monat April der sogenannten „hellen“ Jahreszeit (April bis September) ist ebenfalls stärker belastet. Im Jahr 2014 verteilen sich die Fallzahlen in diesem Deliktsbereich sehr ungleichmäßig. Die Sommermonate Juni und Juli sind im Monatsvergleich die am stärksten belasteten Monate. Einen eindeutigen und allgemeingültigen Erklärungsansatz gibt es hierfür nicht. Zu Frage 3: Die Gemeinden und Städte weisen grundsätzlich in der Nähe von Autobahnen und Fernstraßen eine höhere Kriminalitätsbelastung bei Wohnungseinbruchdiebstählen auf als andere Gemeinden. Insbesondere reisende Täter, die bundesweit für ansteigende Zahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl verantwortlich gemacht werden, bevorzugen bei ihren Straftaten Orte mit einer schnellen Anbindung an Fernstraßen, um das Risiko einer Entdeckung oder gar Festnahme zu reduzieren. Die Tatorte bei den Einbruchdiebstählen in gewerbliche oder öffentliche Objekte (ED) liegen eher in Gewerbegebieten und in den Städten bzw. in Orten mit entsprechender Infrastruktur. Im Landkreis Kaiserslautern sind die Städte und Gemeinden in unmittelbarer Nähe von Bundesautobahnen einer höheren Kriminalitätsbelastung im Hinblick auf Einbruchsdelikte (Wohnungseinbruchdiebstahl und Einbruchdiebstahl in öffentliche und gewerbliche Objekte) ausgesetzt. In den Jahren 2013 und 2014 hat die Polizei örtliche Schwerpunkte in den Städten und Gemeinden Bruchmühlbach-Miesau (BAB 6), Landstuhl (BAB 6; BAB 62), Kaiserslautern und Otterberg (BAB 6; BAB 63) erkennen können. 2) GeopolisK ist ein polizeiliches Auswertesystem, mit dem die Polizei aktuelle Informationen über die Kriminalitätslage darstellen kann. Die Daten stehen im Gegensatz zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) – einer reinen Ausgangsstatistik – tagesaktuell zur Verfügung. Die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden hingegen erst bei Abschluss der Ermittlungen gespeichert und aufbereitet. Die Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und dem polizeilichen Auswertesystem GeopolisK können daher voneinander abweichen. 3) Zu den erfassten öffentlichen und gewerblichen Objekten gehören insbesondere Banken, Sparkassen, Postfilialen, Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräume, Gaststätten, Kantinen, Hotels, Pensionen, Kioske, Warenhäuser, Verkaufsräume, Selbstbedienungsläden, Schaufenster , Schaukästen und Vitrinen, Kirchen, Apotheken, Sporthallen oder -plätze. 2 Monat Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 2013 31 24 21 35 24 18 29 17 29 29 39 35 2014 30 15 36 60 45 37 30 29 24 18 25 46 Gesamt 61 39 57 95 69 55 59 46 53 47 64 81 Monat Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 2013 61 76 81 72 58 57 36 50 35 55 71 40 2014 60 54 56 47 54 75 68 37 39 47 54 52 Gesamt 121 130 137 119 112 132 104 87 74 102 125 92 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4975 Zu Frage 4: Das Landeskriminalamt und die Polizeipräsidien haben eine Rahmenkonzeption für Rheinland-Pfalz erarbeitet, die jedes Polizeipräsidium , orientiert an der Kriminalitätslage in seinem Zuständigkeitsbereich jährlich fortschreibt. Dies gilt auch für die auf der Landeskonzeption basierende Rahmenkonzeption des Polizeipräsidiums Westpfalz. Die Maßnahmen der Dienststellen orientieren sich an aktuellen Erkenntnissen, wie z. B. örtlichen und zeitlichen Schwerpunkten sowie besonderen Tatbegehungsweisen. Dazu gehören u. a. verstärkte polizeiliche Präsenz durch Streifen- und Kontrolltätigkeit, aber auch weitere präventive Maßnahmen, wie der Einsatz der Bereitschaftspolizei in Gruppenstärke u. a. für die sogenannten Haustürgespräche, die auf die Sensibilisierung der Nachbarschaft abzielen. Da davon auszugehen ist, dass die meisten Wohnungseinbrüche von professionellen und überörtlich agierenden Tätern oder Täterbanden begangen werden, erfolgt die Sachbearbeitung beim Wohnungseinbruch überwiegend durch dafür speziell eingerichtete Ermittlungsgruppen. So haben die Polizeidirektionen Kaiserslautern und Pirmasens und deren Polizeidienststellen bei erkannten Tatserien bereits zeitlich begrenzte spezielle Ermittlungsgruppen gebildet. Künftig werden alle Polizeipräsidien überregional operierende Ermittlungs- und Auswerteeinheiten einrichten. Zu Frage 5: Bereits im Rahmen der Tatortaufnahme leistet die Polizei Präventionsarbeit durch die aufnehmenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Den Opferschutzbeauftragten, die dem Sachbereich 15 (Zentrale Prävention) angegliedert sind, obliegt die Nachsorge von Einbruchsopfern. Einbruchsprävention bildet seit Jahren den Schwerpunkt der Arbeit des Sachbereichs 15 (Zentrale Prävention) beim Polizeipräsidium Westpfalz. Einbruchsopfer und interessierte Bürgerinnen und Bürger werden in den Ausstellungsräumlichkeiten des Polizeipräsidiums oder auch am konkreten Objekt vor Ort beraten. Dabei macht die Polizei Vorschläge, wie die jeweiligen Wohnungen besser geschützt werden können. Dieses Angebot ist kostenlos. Auch im Landkreis Kaiserslautern hat die Polizei im zurückliegenden Jahr 179 solcher Beratungen durchgeführt. Die Bevölkerung ist zunehmend am technischen Einbruchschutz interessiert und nimmt die Angebote der Polizei gerne an. Weiterhin stehen Fachberater der Polizei für themenbezogene Vorträge zur Verfügung. Im Jahr 2014 hat die Polizei im Landkreis Kaiserslautern fachbezogene Vorträge zum Thema Einbruchschutz in der Stadt Kaiserslautern und den Gemeinden Trippstadt und Landstuhl gehalten. Ferner betreibt die Polizei zielgerichtet Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehören die gezielte Ansprache der regionalen Medien, Veröffentlichungen von Informationen auf polizeilichen Webseiten oder die Werbung für Nachbarschaftshilfe. Im Zuge der Präventionskampagne „Wachsamer Nachbar“ hat die Polizei Haustür- sowie Beratungsgespräche durchgeführt. Neben der Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger thematisiert die Polizei auch die Bedeutung der Hinweise aus der Bevölkerung im Hinblick auf Einbruchsdelikte . Zu Frage 6: Kriminalitätsvorbeugung kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie gesamtgesellschaftlich angelegt ist. In Rheinland-Pfalz haben bislang über 100 Verbandsgemeinden und Städte Kommunale Präventionsräte eingerichtet. Den gesetzlichen Rahmen der kommunalen Kriminalprävention bildet hierbei § 1 Abs. 8 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG), wonach alle Träger öffentlicher Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Vermeidung strafbarer Verhaltensweisen (Kriminalprävention) beitragen und zusammenwirken sollen. Hierzu können die allgemeinen Ordnungsbehörden kriminalpräventive Gremien unter Beteiligung der Polizei einrichten. Die Stadt Kaiserslautern (SiKa – Initiative sicheres Kaiserslautern), die Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd, Landstuhl , Ramstein-Miesenbach, Bruchmühlbach-Miesau, Weilerbach und Otterbach verfügen beispielsweise über solch einen kriminalpräventiven Rat, in dem ein Vertreter der örtlich zuständigen Polizeidienststelle vertreten ist. Der Weiße Ring e. V. leistet darüber hinaus seit Jahren Präventionsarbeit und ist auch bei den polizeilichen Veranstaltungen zum Thema Einbruchschutz im Landkreis Kaiserslautern regelmäßig vertreten. Seit Ende der 1990er Jahre bildet die Polizei landesweit Seniorensicherheitsberaterinnen und Sicherheitsberater für Senioren (SfS) in Zusammenarbeit mit den Seniorenbeiräten der Kommunen und der Verbraucherschutzzentrale aus. Bei den SfS handelt es sich um ehrenamtlich tätige Damen und Herren, die ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger beraten und aufzeigen, wie diese ihre Wohnung wirkungsvoll gegen Eindringline schützen können. Darüber hinaus vermitteln sie die richtigen Ansprechpartner der Polizei. Der Sachbereich 15 des Polizeipräsidiums Westpfalz (Zentrale Prävention) hat auch für den Landkreis Kaiserslautern inklusive der kreisfreien Stadt Kaiserslautern Sicherheitsberaterinnen und Sicherheitsberater für Senioren (SfS) ausgebildet, die ehrenamtlich auch das Präventionsthema Einbruchschutz an Seniorinnen und Senioren vermitteln. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin 3