Drucksache 16/4978 zu Drucksache 16/4806 06. 05. 2015 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4806 – Umsetzung der Inklusion in Rheinland-Pfalz Die Große Anfrage 16/4806 vom 26. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Lehrkräfte 1. Wie hat sich in den vergangenen fünf Jahren sowie im aktuellen Schuljahr die Zahl der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst auf das Lehramt an Förderschulen entwickelt – insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten? 2. Wie viele dieser Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter haben ihren Vorbereitungsdienst an Förderschulen als auch an Schwerpunktschulen abgeleistet – insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten? 3. Wie viele dieser Lehramtsanwärter haben das Lehramt für Förderschulen studiert? 4. Wie viele Bewerber für den Vorbereitungsdienst an Förderschulen wurden in den vergangenen fünf Jahren abgelehnt – insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten? 5. Wie viele Lehramtsstudierende sind aktuell in Rheinland-Pfalz in welchem Semester für das Lehramt an Förderschulen eingeschrieben? 6. Wie hat sich diese Zahl in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? 7. Welche gesetzlichen Änderungen sind für das Lehramtsstudium an Förderschulen geplant? 8. Welche Änderungen in Bezug auf das Thema Inklusion sind für die anderen Lehrämter geplant? 9. Sollen auch künftig beim Studium der Sonderpädagogik zwei Förderschwerpunkte studiert werden? 10. Wie hat sich die Zahl der Förderschullehrkräfte in Vollzeitlehrereinheiten (VZLE), die den Schuldienst verlassen haben, in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (Angaben bitte insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten differenzieren)? 11. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Einstellungsbedarf an Förderschullehrkräften in den kommenden drei Jahren (Angaben bitte insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten differenzieren)? 12. Wie viele Lehrkräfte unterrichten aktuell an Förderschulen – insgesamt sowie in VZLE? 13. Wie viele der Lehrkräfte an Förderschulen haben aktuell die Lehrbefähigung für das Lehramt an Förderschulen bzw. für ein anderes Lehramt – insgesamt sowie prozentual, gegliedert nach Lehrämtern? 14. Wie hat sich an Förderschulen – gegliedert nach Förderschwerpunkten – in den vergangenen zehn Jahren das Verhältnis von Förderlehrern, Lehrern ohne Befähigung für das Lehramt und pädagogischen Fachkräften entwickelt? 15. Wie hat sich an Schwerpunktschulen in den vergangenen zehn Jahren das Verhältnis von Förderlehrern zu pädagogischen Fachkräften entwickelt? 16. Wie viele der pädagogischen Fachkräfte an Schwerpunktschulen haben aktuell einen befristeten Vertrag – gegliedert nach Dauer des Vertrags? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Juni 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 17. Wie hat sich an Schwerpunktschulen in den vergangenen fünf Jahren, einschließlich des aktuellen Schuljahres, die Zahl der pädagogischen Fachkräfte mit befristetem Vertrag im Vergleich zu unbefristet beschäftigten pädagogischen Fachkräften entwickelt – absolut sowie prozentual? 18. Wie hat sich in den vergangenen fünf Jahren und im aktuellen Schuljahr die Zahl der zugewiesenen Förderlehrerstellen an den Schwerpunktschulen entwickelt? 19. Wie viele Lehrerwochenstunden (LWS) bzw. Lehrerwochenstunden plus Stunden pädagogischer Fachkräfte entfallen durchschnittlich auf einen Schüler einer Förderschule bzw. einen Integrationsschüler an einer Schwerpunktschule (Angaben bitte nach sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Primar- und Sekundarstufe I differenzieren)? Schulen 20. Welche Schulen sind aktuell Schwerpunktschulen? 21. In welcher Ausbaustufe befinden sich die einzelnen Schulen? 22. Welche Schulen sollen zum Schuljahr 2015/2016 als Schwerpunktschule starten? 23. Wie hoch war der temporäre sowie strukturelle Unterrichtsausfall an den einzelnen Schwerpunktschulen in den vergangenen fünf Schuljahren und wie hoch ist er im aktuellen Schuljahr? 24. Wie hat sich das Soll bzw. Ist an Wochenstunden für Förderlehrerinnen und -lehrer sowie pädagogischen Fachkräften in den vergangenen fünf Jahren sowie im aktuellen Schuljahr an Schwerpunktschulen entwickelt? 25. Was sind die Gründe dafür, dass Integrierte Gesamtschulen, die Schwerpunktschulen sind, laut Aussagen von Schulleitungen nur fünf Prozent der Plätze in den 5. Klassen an Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf vergeben sollen, Realschulen plus jedoch zehn Prozent ? 26. Wie groß sind die durchschnittlichen Klassengrößen an Schwerpunktschulen und Förderschulen (Angaben bitte nach sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Primar- und Sekundarstufe I differenzieren)? 27. Wie hat sich in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der Förderschulen – differenziert nach Förderschwerpunkten – entwickelt? 28. Wie viele Anträge auf Schließung einer Förderschule liegen bereits vor? 29. Plant die Landesregierung, die Mindestgröße einer Förderschule zu überdenken? 30. Wie haben sich die Schülerzahlen an den einzelnen Förderschulen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? 31. Wie viele Schulträger haben einen Antrag auf Errichtung eines Förderzentrums gestellt? 32. Welche Personalmittel stehen für das kommende Schuljahr für die Förder- und Beratungszentren zur Verfügung? 33. Welche Schulträger werden in der ersten Runde den Zuschlag für ein Förderzentrum erhalten ? 34. Wie haben sich die Mittel für die integrierte Förderung in den vergangenen fünf Schuljahren sowie im aktuellen Schuljahr entwickelt – insgesamt sowie bezogen auf die einzelnen Förderschulen? 35. Wie sollen sich diese Mittel im kommenden Schuljahr entwickeln? 36. Laut Verwaltungsvorschrift übernehmen die neuen Förder- und Beratungszentren die Aufgaben der integrierten Förderung. Ist geplant, den Zentren zusätzlich zu den Mitteln, die in ihrem Einzugsbereich bisher für die integrierte Förderung zur Verfügung standen, weitere Mittel zur Verfügung zu stellen? Schüler 37. Wie hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf – hier differenziert nach Förderschwerpunkten – an den einzelnen Schwerpunktschulen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? 38. Wie hat sich die die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf entwickelt, die an allgemeinen Schulen, die nicht Schwerpunktschule sind, unterrichtet werden? 39. Wie wurden diese Schulen mit Förderlehrern und/oder pädagogischen Fachkräften ausgestattet ? 40. Wie viele Schülerinnen und Schüler ohne bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf – hier differenziert nach Förderschwerpunkten – waren im vergangenen Schuljahr in den einzelnen Klassen der einzelnen Schwerpunktschulen? 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 41. Wie hat sich in den vergangenen fünf Jahren die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf entwickelt – differenziert nach den Förderschwerpunkten ? 42. Wie viele Kinder und Jugendliche waren in den vergangenen fünf Schuljahren über längere Zeiträume von mindestens einem Monat vom Unterricht ausgeschlossen wegen temporärer Nichtbeschulbarkeit – differenziert nach Schuljahren, Dauer und Gründen? 43. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung wurden in den vergangenen fünf Schuljahren an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung (hier differenziert nach Beschulung mit bzw. ohne zeitgleiche Unterbringung in einer stationären Einrichtung), an anderen Förderschulen , einer Schwerpunktschule oder einer Regelschule unterrichtet? 44. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wechselten in den vergangenen fünf Jahren von einer Schwerpunktschule an eine Förderschule (Angaben bitte insgesamt und gegliedert nach Förderbedarf differenzieren)? Sonderpädagogische Fördergutachten 45. Wie viele der begutachteten Schülerinnen und Schüler besuchten zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung jeweils eine Regelschule, eine Schwerpunktschule, eine Förderschule oder eine Kindertagesstätte? 46. Wie viele der Schülerinnen und Schüler wechselten nach positiver Erstellung des Gutachtens die Schule – hier gegliedert nach abgebender bzw. aufnehmender Schulform? 47. Ministerin Reiß äußerte auf einer Diskussionsveranstaltung, sie wolle die Bedeutung von sonderpädagogischen Fördergutachten neu überdenken, da sie dem Inklusionsgedanken widersprächen . Welche Planungen gibt es hier seitens der Landesregierung? Elternwahlrecht 48. Auf welche Weise werden Eltern von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf hinsichtlich ihrer Schulwahlentscheidung beraten? 49. Findet die Beratung mit dem Ziel einer Beschulung an einer Schwerpunktschule statt? 50. Gab es zum Schuljahr 2014/2015 Einsprüche von Eltern gegen die von der ADD zugewiesenen Schwerpunktschulen? 51. Wenn ja, wie viele und wie ist die ADD mit diesen Widersprüchen umgegangen? 3 Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 6. Mai 2015 – wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung hat ein klares Bekenntnis zur Umsetzung der 2009 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention abgelegt . Bereits lange vorher wurden in Rheinland-Pfalz neue bildungspolitische Akzente gesetzt, um Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen gemeinsamen Unterricht mit Gleichaltrigen zu ermöglichen. So wird seit dem Schuljahr 2000/2001 mit dem Konzept der Schwerpunktschulen das Angebot an wohnortnahem gemeinsamem Unterricht entwickelt und ausgebaut. Derzeit besteht ein Netz von 270 Schwerpunktschulen (davon 155 in der Primarstufe und 115 in der Sekundarstufe I). Daneben verfügt das Land über ein differenziertes Angebot von derzeit 135 Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten . Damit existiert in Rheinland-Pfalz ein leistungsfähiges Angebot sonderpädagogischer Förderung im Schulbereich für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Dieses wird entsprechend den Festlegungen in der Gleichstellungsgesetzgebung des Landes und den Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt. Ziel der Landesregierung ist es, die Vielfalt der Lernorte zu sichern und die an Schwerpunktschulen und Förderschulen vorhandene Fachkompetenz fest im Schulsystem zu verankern. Das vorhandene spezialisierte Fachwissen wird auch zukünftig allen Schülerinnen und Schülern zugutekommen, die diese Förderung brauchen – sowohl am Lernort Förderschule als auch im inklusiven Unterricht. Mit der Änderung des Schulgesetzes zum 1. August 2014 wurde Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 20. Oktober 2011 über die „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen“ in Landesrecht umgesetzt. Gesetzlich verankert ist damit ein vorbehaltloses Wahlrecht der Eltern zwischen inklusivem Unterricht und dem Angebot an einer Förderschule. 1. Wie hat sich in den vergangenen fünf Jahren sowie im aktuellen Schuljahr die Zahl der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst auf das Lehramt an Förderschulen entwickelt – insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten? Die Entwicklung der Anzahl der Anwärterinnen und Anwärter seit dem Schuljahr 2009/2010 ergibt sich aus der Anlage 1. Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2. Wie viele dieser Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter haben ihren Vorbereitungsdienst an Förderschulen als auch an Schwerpunktschulen abgeleistet – insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten? Die Entwicklung der Anzahl der Anwärterinnen und Anwärter, die seit dem Schuljahr 2009/2010 sowohl an Förderschulen als auch an Schwerpunktschulen ausgebildet wurden bzw. werden, ergibt sich aus Anlage 2. 3. Wie viele dieser Lehramtsanwärter haben das Lehramt für Förderschulen studiert? Aus Anlage 3 ergibt sich die Zahl der Anwärterinnen und Anwärter, die einen Studienabschluss für das Lehramt an Förderschulen erworben haben. Bei den anderen Anwärterinnen und Anwärtern handelt es sich um Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. 4. Wie viele Bewerber für den Vorbereitungsdienst an Förderschulen wurden in den vergangenen fünf Jahren abgelehnt – insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten? Die Anzahl der Bewerbungen für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Förderschulen, die seit 2010 abgelehnt wurden, ergibt sich aus Anlage 4. 5. Wie viele Lehramtsstudierende sind aktuell in Rheinland-Pfalz in welchem Semester für das Lehramt an Förderschulen eingeschrieben? 6. Wie hat sich diese Zahl in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Die Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung wurde in Rheinland-Pfalz ab 2007 stufenweise eingeführt. Damit wird die bisherige Lehramtsausbildung (auslaufend) von der gestuften Studienstruktur (Bachelor/Master) abgelöst. In der amtlichen Hochschulstatistik werden die Studierenden der Studiengänge im bisherigen Lehramtsstudiengang getrennt von den Studierenden in den Bachelor- und Master-Studiengängen nachgewiesen. Beim reformierten Lehramtsstudium in Rheinland-Pfalz wird das Lehramt nicht von vornherein festgelegt. Vielmehr muss erst zum dritten Studienjahr eine Entscheidung für einen lehramtsspezifischen Schwerpunkt getroffen bzw. das Lehramt gewählt werden. Die Studierenden werden in der amtlichen Studierendenstatistik zunächst mit der Abschlussart „Lehramt Bachelor ohne Differenzierung“ ausgewiesen und können folglich keinem Lehramt zugeordnet werden. Der sich anschließende Masterstudiengang ist durchgängig lehramtsbezogen ausgestaltet und die Studierenden werden statistisch mit dem entsprechenden Lehramt erfasst. Die Statistik für das Studienjahr 2015 liegt noch nicht vor. Die entsprechende Zahl der Studierenden (im 1. und 2. Studiengang) ist in nachfolgender Tabelle enthalten: Quelle: Amtliche Hochschulstatistik, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz. 7. Welche gesetzlichen Änderungen sind für das Lehramtsstudium an Förderschulen geplant? 8. Welche Änderungen in Bezug auf das Thema Inklusion sind für die anderen Lehrämter geplant? 9. Sollen auch künftig beim Studium der Sonderpädagogik zwei Förderschwerpunkte studiert werden? Änderungen in den Lehramtsstudiengängen hinsichtlich der Anforderungen von Inklusion beziehen sich nicht ausschließlich auf das Lehramt für Förderschulen, sondern auf alle Lehrämter: Am 14. April 2015 hat der Ministerrat das „Gesetz zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften“ im Grundsatz gebilligt. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Anhörung. 4 Angestrebter Abschluss Studienjahr insgesamt davon im ... Fachsemester 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. oder höheren Lehramt Förderschulen (auslaufend) 2010 315 13 11 22 16 16 6 6 109 116 2011 176 5 5 9 6 15 6 6 3 121 2012 64 6 3 4 4 4 3 41 2013 32 1 4 4 2 21 2014 15 1 14 Lehramt Master Förderschulen (einschließlich Zertifikat) 2010 55 55 2011 173 54 63 56 2012 324 127 88 49 57 3 2013 387 122 72 106 58 25 4 2014 382 83 77 120 57 32 8 4 1 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 Ziel dieses Gesetzes ist es u. a., die Grundlage zur Qualifizierung aller Lehrkräfte zum gemeinsamen und individuell fördernden Unterricht zu schaffen. Für das Studium aller Lehrämter wird Inklusion nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung als verpflichtender Bestandteil verankert. Ein Schulpraktikum (eines der orientierenden Praktika) soll zukünftig verpflichtend an einer Schwerpunktschule absolviert werden. In der zweiten Ausbildungsphase für alle Lehrämter werden Anwärterinnen und Anwärter auf den Einsatz im gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern vorbereitet. Aktuell sind keine Veränderungen hinsichtlich der Struktur des Studiums für das Lehramt an Förderschulen vorgesehen, sodass auch künftig zwei Förderschwerpunkte studiert werden sollen. 10. Wie  hat  sich  die Zahl  der  Förderschullehrkräfte  in Vollzeitlehrereinheiten  (VZLE),  die  den  Schuldienst  verlassen  haben,  in den  vergangenen fünf Jahren entwickelt (Angaben bitte insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten differenzieren)? Die Zahl der hauptamtlichen Förderschullehrkräfte, die in den letzten fünf Jahren den Schuldienst verlassen haben, ist nachfolgend dargestellt. Da auf Grundlage der verfügbaren Daten in der amtlichen Schulstatistik eine Berechnung der Vollzeitlehrereinheiten nicht möglich ist, wird alternativ auf die Differenzierung nach Personen in Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung abgestellt. Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik. 11. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Einstellungsbedarf an Förderschullehrkräften in den kommenden drei Jahren (Angaben bitte insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten differenzieren)?  Im Gutachten „Zur Entwicklung des Lehrkräftebedarfs in Rheinland-Pfalz“ von Prof. em. Dr. Klaus Klemm wird für das Schuljahr 2015/2016 ein Einstellungsbedarf von 79 Vollzeitlehrereinheiten prognostiziert, für das Schuljahr 2016/2017 von 87 Vollzeitlehrereinheiten . Eine Aufteilung nach Förderschwerpunkten wurde dabei nicht vorgenommen. Auch über den genannten Zeitraum hinaus werden Förderschullehrkräfte eingestellt. In der Broschüre „Lehrerin oder Lehrer werden“ sind entsprechende Hinweise enthalten. 12. Wie viele Lehrkräfte unterrichten aktuell an Förderschulen – insgesamt sowie in VZLE? Im Schuljahr 2014/2015 stehen an Förderschulen insgesamt 79 293 Förderschullehrerwochenstunden zur Verfügung. Dies entspricht 2 937 Vollzeitlehrereinheiten. Die Förderschullehrerwochenstunden bzw. Vollzeitlehrereinheiten werden für Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte eingesetzt. Auswertungen der amtlichen Schulstatistik, die sich auf Merkmale der Person beziehen (z. B. Anzahl der Personen, Lehramt, Alter), können sinnvollerweise nur auf Basis der hauptamtlichen Kräfte erfolgen, weil eine Einbeziehung der nebenamtlichen Beschäftigungsverhältnisse Doppelzählungen nach sich ziehen würde, die statistisch nicht eliminiert werden können. 5 Förderschwerpunkt der Schule Beschäftigung 2010 2011 2012 2013 2014 Förderschwerpunkt Lernen Vollzeit 40 43 56 63 81 Teilzeit 40 45 40 62 47 Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung Vollzeit 10 6 5 11 4 Teilzeit 9 7 6 7 10 Förderschwerpunkt motorische Entwicklung Vollzeit 8 2 5 1 5 Teilzeit 2 6 4 3 8 Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung Vollzeit 11 4 14 11 11 Teilzeit 2 3 3 2 3 Schule für Blinde und Sehbehinderte Vollzeit 1 1 3 1 1 Teilzeit 3 3 3 3 Schule für Gehörlose und Schwerhörige Vollzeit 2 3 5 8 9 Teilzeit 2 4 5 3 4 Förderschwerpunkt Sprache Vollzeit 3 2 3 3 Teilzeit 5 3 2 2 6 Förderzentrum Vollzeit 2 3 2 Teilzeit 1 4 1 3 4 insgesamt 139 134 153 186 201 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Vor diesem Hintergrund kann die Zahl der Lehrkräfte, die an Förderschulen unterrichten, nur für hauptamtliche Kräfte angegeben werden. Im Schuljahr 2014/2015 sind gemäß amtlicher Schulstatistik an Förderschulen 3 068 hauptamtliche Lehrkräfte nachgewiesen sowie 1 980 hauptamtliche pädagogische Fachkräfte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Teil dieser Personen auch an Schwerpunktschulen und sonstigen allgemeinen Schulen zum Einsatz kommt. 13. Wie viele der Lehrkräfte an Förderschulen haben aktuell die Lehrbefähigung für das Lehramt an Förderschulen bzw. für ein anderes Lehramt – insgesamt sowie prozentual, gegliedert nach Lehrämtern? Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu Auswertungen aus der amtlichen Schulstatistik in der Antwort zu Frage 12 ist in nachfolgender Tabelle die Aufteilung der im aktuellen Schuljahr hauptamtlich beschäftigten Lehrkräfte an Förderschulen nach ihrer Lehrbefähigung dargestellt: Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik. 14. Wie hat sich an Förderschulen – gegliedert nach Förderschwerpunkten – in den vergangenen zehn Jahren das Verhältnis von Förderlehrern , Lehrern ohne Befähigung für das Lehramt und pädagogischen Fachkräften entwickelt? Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu Auswertungen aus der amtlichen Schulstatistik in der Antwort zu Frage 12 kann der Anteil von hauptamtlich beschäftigten Lehrkräften mit und ohne Lehramt Förderschule sowie von hauptamtlich beschäftigten pädagogischen Fachkräften an Förderschulen in den vergangenen zehn Jahren der Anlage 5 entnommen werden. 15. Wie hat sich an Schwerpunktschulen in den vergangenen zehn Jahren das Verhältnis von Förderlehrern zu pädagogischen Fachkräften entwickelt? Das Verhältnis von Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften an Schwerpunktschulen hat sich von 2005 bis 2014 wie folgt entwickelt: Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik, Berechnung MBWWK. 16. Wie viele der pädagogischen Fachkräfte an Schwerpunktschulen haben aktuell einen befristeten Vertrag – gegliedert nach Dauer des Vertrags? An den Schwerpunktschulen sind im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 38 pädagogische Fachkräfte mit einem befristeten Vertrag beschäftigt. Die Dauer der Verträge gestaltet sich dabei wie folgt: 6 Lehramt Lehrkräfte Anteil in % Lehramt Grund- und Hauptschulen 122 4,0 Lehramt Realschulen 80 2,6 Lehramt Gymnasium 37 1,2 Lehramt Förderschulen 2 724 88,8 Lehramt Berufsbildende Schulen 2 0,1 Fachlehrer Grund- und Hauptschulen 26 0,8 Lehramt Grundschulen 5 0,2 Lehramt an Realschulen plus 10 0,3 Sonstiges Lehramt 6 0,2 Ohne Lehramt 56 1,8 insgesamt 3 068 100,0 Jahr Anteil Lehrkräfte Anteil pädagogische Fachkräfte 2005 74,8 % 25,2 % 2006 66,5 % 33,5 % 2007 67,4 % 32,6 % 2008 68,5 % 31,5 % 2009 67,2 % 32,8 % 2010 65,8 % 34,2 % 2011 65,2 % 34,8 % 2012 69,8 % 30,2 % 2013 70,0 % 30,0 % 2014 73,1 % 26,9 % Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 Quelle: Auswertung der ADD. 17. Wie hat sich an Schwerpunktschulen in den vergangenen fünf Jahren einschließlich des aktuellen Schuljahres die Zahl der pädagogischen Fachkräfte mit befristetem Vertrag im Vergleich zu unbefristet beschäftigten pädagogischen Fachkräften entwickelt – absolut sowie prozentual? Vor dem Schuljahr 2012/2013 wurden entsprechende Daten zur Beschäftigung von pädagogischen Fachkräften nicht statistisch erfasst . Dies änderte sich mit der Einrichtung der Lehrerpersonalverwaltung IPEMA Ende Mai 2012. Die Daten ab dem Schuljahr 2012/2013 sind in der nachfolgenden Tabelle enthalten: Quelle: Auswertung der ADD. 18. Wie hat sich in den vergangenen fünf Jahren und im aktuellen Schuljahr die Zahl der zugewiesenen Förderlehrerstellen an den Schwerpunktschulen  entwickelt? 24. Wie hat sich das Soll bzw. Ist an Wochenstunden für Förderlehrerinnen und -lehrer sowie pädagogischen Fachkräften in den vergangenen  fünf Jahren sowie im aktuellen Schuljahr an Schwerpunktschulen entwickelt? Der Personalbedarf einer Schwerpunktschule (Soll) für das einzelne Schuljahr wird in der Rechengröße Förderschullehrerwochenstunden (FÖLWS) ermittelt. Es erfolgt keine Trennung in Wochenstunden für Förderschullehrkräfte und Wochenstunden für pädagogische Fachkräfte. Seit dem Schuljahr 2009/2010 hat sich das Soll wie folgt entwickelt: Quelle: Gliederungspläne der Schulaufsicht. Folgende FÖLWS bzw. VZLE standen bzw. stehen den Schwerpunktschulen in den einzelnen Schuljahren zur Verfügung: *) Die Umrechnung der verfügbaren Stunden von pädagogischen Fachkräften in Förderschullehrerwochenstunden erfolgt gem. Verwaltungsvorschrift mit dem Faktor 1,2 (siehe Ziffer 1.6 der „VV Beschäftigung von pädagogischen Fachkräften im Schuldienst“ vom 11. Mai 2014, Amtsblatt des MBWWK 6/2014, Seite 143). Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik, Berechnung MBWWK. 7 Dauer der Verträge unter 4 Monaten 4 bis 6 Monate 6 bis 9 Monate 9 bis 12 Monate mehr als 12 Monate Anzahl 7 8 3 16 4 Pädagogische Fachkräfte an Schwerpunktschulen befristet beschäftigt unbefristet beschäftigt Schuljahr absolut in % absolut in % 2012/2013 69 22,7 235 77,3 2013/2014 45 15,8 239 84,2 2014/2015 38 13,4 246 86,6 Schuljahr Soll in FÖLWS 2009/2010 14 847,3 2010/2011 15 565,5 2011/2012 16 578,0 2012/2013 17 660,7 2013/2014 18 630,0 2014/2015 18 972,9 Schuljahr Förderschullehrkräfte Pädagogische Fachkräfte FÖLWS VZLE FÖLWS *) VZLE 2009/2010 9 380,2 347,4 4 488,8 166,3 2010/2011 10 371,9 384,1 5 202,9 192,8 2011/2012 11 478,6 425,1 5 172,9 191,6 2012/2013 12 306,0 455,8 5 216,0 193,2 2013/2014 12 946,1 479,5 5 464,0 202,4 2014/2015 14 100,2 522,2 5 153,6 190,9 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 19. Wie viele Lehrerwochenstunden (LWS) bzw. Lehrerwochenstunden plus Stunden pädagogischer Fachkräfte entfallen durchschnittlich auf einen Schüler einer Förderschule bzw. einen Integrationsschüler an einer Schwerpunktschule (Angaben bitte nach sonderpädagogischem  Förderbedarf sowie Primar- und Sekundarstufe I differenzieren)? Zur Ermittlung der Personalbedarfs für Schwerpunktschulen werden die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, die Gesamtschülerzahl, der individuelle Förder- und Unterstützungsbedarf sowie die Belegung der für die genannten Schülerinnen und Schüler verfügbaren Plätze berücksichtigt. Eine Differenzierung nach Förderschwerpunkten erfolgt nicht. Daher kann die Zahl der Lehrerwochenstunden (LWS) und Wochenstunden pädagogischer Fachkräfte, die rechnerisch auf eine Schülerin bzw. einen Schüler an Schwerpunktschulen entfallen, nicht nach Förderschwerpunkten angegeben werden. Rechnerisch entfielen im Schuljahr 2014/2015 an Schwerpunktschulen in der Primarstufe durchschnittlich 5,3 Förderschullehrerwochenstunden auf eine Schülerin bzw. einen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. In der Sekundarstufe I betrug der entsprechende Wert 3,4 Förderschullehrerwochenstunden. Berücksichtigt man zusätzlich die Wochenstunden der Regelschullehrkräfte, ergeben sich für jede Schülerin und jeden Schüler in der Primarstufe 6,8 LWS und in der Sekundarstufe I 5,0 LWS. Folgendes Bild ergibt sich an den Förderschulen für das Schuljahr 2014/2015 (dabei beinhalten die Angaben Wochenstunden von Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften. Statistisch wird bei der Förderschule nicht nach Primarstufe und Sekundarstufe I differenziert): Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik. 20. Welche Schulen sind aktuell Schwerpunktschulen? 21. In welcher Ausbaustufe befinden sich die einzelnen Schulen? 22. Welche Schulen sollen zum Schuljahr 2015/2016 als Schwerpunktschule starten? Eine Liste der Schwerpunktschulen im Schuljahr 2014/2015 sowie der Ausbaugrad jeder einzelnen Schule kann der Anlage 6 entnommen werden. Für das kommende Schuljahr 2015/2016 sind neun weitere Standorte geplant: GS Rockenhausen, GS Contwig, GS Karmeliter Worms, GS Friedrich Ebert Frankenthal, GS Schiller Kaiserslautern, RS plus Kirchheimbolanden, RS plus SohrenBüchenbeuren , IGS Selters und IGS Herrstein-Rhaunen. 23. Wie hoch war der temporäre sowie strukturelle Unterrichtsausfall an den einzelnen Schwerpunktschulen in den vergangenen fünf Schuljahren und wie hoch ist er im aktuellen Schuljahr? Die Angaben zur strukturellen Unterrichtsversorgung werden dem Landtag jährlich für jede einzelne Schule zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus informiert die Landesregierung den Landtag seit einigen Jahren auch über den temporären Unterrichtsausfall . Die erfragten Daten können den entsprechenden Berichten entnommen werden: Schuljahr 2009/2010: Vorlage 15/4547, Vorlage 15/5789 und Vorlage 15/5294 Schuljahr 2010/2011: Vorlage 15/5828, Vorlage 16/506 und Vorlage 16/68 Schuljahr 2011/2012: Vorlage 16/697, Vorlage 16/2021 und Vorlage 16/1401 Schuljahr 2012/2013: Vorlage 16/2077, Vorlage 16/3407 und Vorlage 16/2789 Schuljahr 2013/2014: Vorlage 16/3434, Vorlage 16/4781 und Vorlage 16/4252 Schuljahr 2014/2015: Vorlage 16/4800 25. Was  sind die Gründe dafür, dass  Integrierte Gesamtschulen, die Schwerpunktschule  sind,  laut Aussagen von Schulleitungen nur  fünf Prozent der Plätze in den 5. Klassen an Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf vergeben sollen, Realschulen plus jedoch zehn Prozent? Die Anzahl der für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Verfügung stehenden Plätze wird zwischen der jeweiligen Schwerpunktschule und der Schulbehörde unter Berücksichtigung des schuleigenen Konzepts festgelegt. Dies gilt für alle Schwerpunktschulen, unabhängig von der Schulart. Dabei wird darauf geachtet, dass die Zahl der Schülerinnen und 8 Förderschwerpunkt der Schule LWS je Förderschüler/in Schule mit Förderschwerpunkt Lernen 3,2 Schule mit Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung 7,9 Schule mit Förderschwerpunkt motorische Entwicklung 11,5 Schule mit Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung 6,9 Schule für Blinde und Sehbehinderte 10,3 Schule für Gehörlose und Schwerhörige 6,2 Schule mit Förderschwerpunkt Sprache 4,6 Förderzentrum 6,9 insgesamt 5,4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einem ausgewogenen Verhältnis zur Gesamtschülerzahl an einem Standort steht. In der Regel wird ein Orientierungswert von zehn Prozent an allen Schularten zu Grunde gelegt. 26. Wie groß sind die durchschnittlichen Klassengrößen an Schwerpunktschulen und Förderschulen (Angaben bitte nach sonderpädagogischem  Förderbedarf sowie Primar- und Sekundarstufe I differenzieren)? In Schwerpunktschulen gibt es keine Klassen, die auf einen bestimmten Förderschwerpunkt festgelegt sind. In der Differenzierung nach Primar- und Sekundarstufe I ergibt sich im Schuljahr 2014/2015 für die Primarstufe eine durchschnittliche Klassengröße von 19,4 Schülerinnen und Schüler. Der entsprechende Wert in der Sekundarstufe I beträgt 23,9. Im Förderschulbereich erfolgt die Klassenbildung nach den Regelungen für den jeweiligen Förderschwerpunkt. Eine Unterscheidung nach Primar- und Sekundarstufe I ist nach den Vorgaben für die Klassenbildung nicht vorgesehen. Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik, Berechnungen MBWWK. 27. Wie hat sich in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der Förderschulen – differenziert nach Förderschwerpunkten – entwickelt? Die Zahl der Förderschulen nach Förderschwerpunkt kann nachfolgender Tabelle entnommen werden: Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik. 9 Förderschwerpunkt der Schule Schüler/innen je Klasse Schule mit Förderschwerpunkt Lernen 11,3 Schule mit Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung 7,8 Schule mit Förderschwerpunkt motorische Entwicklung 8,1 Schule mit Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung 8,2 Schule für Blinde und Sehbehinderte 6,5 Schule für Gehörlose und Schwerhörige 8,3 Schule mit Förderschwerpunkt Sprache 12,7 Förderzentrum 9,1 Schulform 2009/ 2010 2010/ 2011 2011/ 2012 2012/ 2013 2013/ 2014 2014/ 2015 Schule mit Förderschwerpunkt Lernen 61 57 57 57 57 54 Schule mit Förderschwerpunkten Lernen und Sprache 11 12 12 12 12 12 Schule mit Förderschwerpunkten Lernen und ganzheitliche Entwicklung 2 2 2 2 2 Schule mit Förderschwerpunkten Lernen, ganzheitliche Entwicklung und Sprache 1 1 1 1 1 1 Schule mit Förderschwerpunkten Lernen, ganzheitliche Entwicklung und motorische Entwicklung 1 Schule mit Förderschwerpunkten Lernen, ganzheitliche Entwicklung, motorische Entwicklung und Sprache 1 1 1 1 1 Schule mit Förderschwerpunkten Lernen und sozial-emotionale Entwicklung 3 3 3 3 3 3 Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung 20 19 19 19 19 19 Schule mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung 13 14 14 14 14 14 Schule mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche Entwicklung und Sprache 1 1 1 1 1 1 Schule mit Förderschwerpunkt motorische Entwicklung 7 7 7 6 6 6 Schule mit Förderschwerpunkten motorische und ganzheitliche Entwicklung 1 1 1 Schule mit Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung 7 7 7 7 7 7 Schule für Blinde und Sehbehinderte 1 1 1 1 1 1 Schule für Gehörlose und Schwerhörige 3 3 3 3 3 3 Schule mit Förderschwerpunkt Sprache 7 7 7 7 7 7 Förderzentrum 3 3 3 3 3 3 insgesamt 139 138 138 138 138 135 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 28. Wie viele Anträge auf Schließung einer Förderschule liegen bereits vor? Derzeit liegen zwei Anträge auf Schließung einer Förderschule vor. 29. Plant die Landesregierung, die Mindestgröße einer Förderschule zu überdenken? Bei der Schulgesetznovelle vom 24. Juli 2014 wurden die Vorgaben in § 13 Abs. 3 und 4 Schulgesetz für die Mindestgrößen von Förderschulen nicht verändert. Änderungen sind nicht vorgesehen. 30. Wie haben sich die Schülerzahlen an den einzelnen Förderschulen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den einzelnen Förderschulen kann Anlage 7 entnommen werden. 31. Wie viele Schulträger haben einen Antrag auf Errichtung eines Förderzentrums gestellt? 33. Welche Schulträger werden in der ersten Runde den Zuschlag für ein Förderzentrum erhalten? Die erstmalige Beauftragung von Förderschulen als Förder- und Beratungszentren erfolgte zum 1. Februar 2015. Es wurden je eine Förderschule in der Trägerschaft des Rhein-Lahn-Kreises und der Stadt Pirmasens (für die Region Südwestpfalz) beauftragt. Zwei weitere beauftragte Förderschulen sind Landesschulen in Trägerschaft des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Für die Beauftragung zum 1. August 2015 haben acht Schulträger einen Antrag gestellt. Die Entscheidung über diese Anträge erfolgt vor den Sommerferien. 32. Welche Personalmittel stehen für das kommende Schuljahr für die Förder- und Beratungszentren zur Verfügung? 36. Laut Verwaltungsvorschrift  übernehmen die neuen Förder-  und Beratungszentren die Aufgaben der  integrierten Förderung.  Ist  geplant, den Zentren zusätzlich zu den Mitteln, die in ihrem Einzugsbereich bisher für die integrierte Förderung zur Verfügung standen, weitere Mittel zur Verfügung zu stellen? Förder- und Beratungszentren sind regional ausgerichtet und für die Schulen im Landkreis, in der kreisfreien Stadt und ggf. über die Gebietskörperschaft hinaus „Zentren für sonderpädagogische Unterstützung“. Sie erhalten eine zusätzliche personelle Ausstattung , um Beratung in ihrer Region sicher zu verankern. Die Höhe der Ressourcen wird von der Schulbehörde im Rahmen der Personalplanung für ein Schuljahr festgelegt und umfasst in der Regel mindestens zwei und höchstens sieben Vollzeitäquivalente. Die Personalplanung für das Schuljahr 2015/2016 ist noch nicht abgeschlossen. 34. Wie haben sich die Mittel für die integrierte Förderung in den vergangenen fünf Schuljahren sowie im aktuellen Schuljahr entwickelt – insgesamt sowie bezogen auf die einzelnen Förderschulen? 35. Wie sollen sich diese Mittel im kommenden Schuljahr entwickeln? In der Summe haben sich die für integrierte Förderung eingesetzten Förderschullehrerwochenstunden wie folgt entwickelt: Quelle: Gliederungspläne der Schulaufsicht. Die für integrierte Förderung von den einzelnen Förderschulen verwendeten Förderschullehrerwochenstunden sind der Anlage 8 zu entnehmen. Die Höhe der Ressourcen wird von der Schulbehörde im Rahmen der Personalplanung für ein Schuljahr festgelegt. Die Personalplanung für das Schuljahr 2015/2016 ist noch nicht abgeschlossen. 37. Wie hat  sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne bzw. mit  sonderpädagogischem Förderbedarf – hier differenziert nach  Förderschwerpunkten – an den einzelnen Schwerpunktschulen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die in den vergangenen fünf Jahren eine Schwerpunktschule besucht haben, ist in der gewünschten Differenzierung in der Anlage 9 dargestellt. 38. Wie hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf entwickelt, die an allgemeinen Schulen, die nicht Schwerpunktschule sind, unterrichtet werden? Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischer Förderung an Regelschulen, die keine Schwerpunktschulen sind, ergibt sich aus nachfolgender Tabelle. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten sonderpädagogische Förderung unabhängig davon, ob sonderpädagogischer Förderbedarf von der Schulbehörde festgestellt wurde. Quelle: MBWWK. 10 Schuljahr 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 FÖLWS 4 620 4 885 4 800 4 829 4 381 4 305 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Schülerinnen und Schüler an Regelschulen, die sonderpädagogische Förderung erhalten 1 048 913 1 129 1 226 1 292 1 410 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 39. Wie wurden diese Schulen mit Förderlehrern und/oder pädagogischen Fachkräften ausgestattet? Die Schulen werden bei Bedarf durch Förderschullehrkräfte unterstützt und beraten. Außerdem können die Schulen auf das Beratungssystem des Pädagogischen Landesinstituts zurückgreifen, insbesondere auf die Beraterinnen und Berater für Integration/Inklusion und Beratungslehrkräfte für Autismus. Unterstützung bieten auch die Förderschulen sowie die nach und nach entstehenden Förder- und Beratungszentren. Zusätzlich steht ein breites Fortbildungsangebot zum inklusiven Unterricht zur Verfügung. 40. Wie viele Schülerinnen und Schüler ohne bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf – hier differenziert nach Förderschwerpunkten  – waren im vergangenen Schuljahr in den einzelnen Klassen der einzelnen Schwerpunktschulen? Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im vergangenen Schuljahr eine Schwerpunktschule besucht haben, ist in der gewünschten Differenzierung in der Anlage 10 dargestellt. 41. Wie hat sich in den vergangenen fünf Jahren die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf entwickelt  – differenziert nach den Förderschwerpunkten? Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik. 42. Wie viele Kinder und Jugendliche waren in den vergangenen fünf Schuljahren über längere Zeiträume von mindestens einem Monat vom Unterricht ausgeschlossen wegen temporärer Nichtbeschulbarkeit – differenziert nach Schuljahren, Dauer und Gründen? Das Schulgesetz von Rheinland-Pfalz sieht keinen Ausschluss vom Unterricht wegen einer „temporären Nichtbeschulbarkeit“ vor. Es besteht eine Pflicht zum Besuch einer Schule (Schulbesuchspflicht). Diese kann grundsätzlich nicht durch eine andere Form der Bildung oder des Unterrichts ersetzt werden. Als Ausnahmefälle sind nach § 56 Schulgesetz nichtschulische Erziehung und Unterricht für Schülerinnen und Schüler möglich, die sich wegen einer länger dauernden oder chronischen Krankheit oder Behinderung längere Zeit in stationärer Behandlung befinden oder aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit keine Schulen besuchen können (Krankenhaus- oder Hausunterricht). Nach Auskunft der Schulbehörde kommt es in wenigen Einzelfällen vor, dass Schülerinnen und Schüler nach Beendigung einer Jugendhilfemaßnahme, die mit dem Besuch einer Schule mit dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung (Förderschule ) verbunden ist, über einen längeren Zeitraum keine Schule besuchen. Bei Beendigung der teilstationären oder stationären Jugendhilfemaßnahme und der damit einhergehenden Beendigung des Besuchs der entsprechenden Förderschule ist eine Kommunikation zwischen dem Schulträger, dem Träger der Jugendhilfemaßnahme und der Schulbehörde vorgesehen. In den Fällen, in denen die Eltern oder das Jugendamt kurzfristig die Jugendhilfemaßnahme beenden, dauert es oft eine gewisse Zeit, bis eine Anschlussmaßnahme, zu der die Eltern und das Jugendamt ihr Einvernehmen erklären müssen, gefunden wird. Die Schulbehörde ist jeweils bemüht, schnellstmöglich mit allen Beteiligten eine Lösung für diese Schülerinnen und Schüler zu finden, damit diese ihrer Schulpflicht wieder nachkommen können. Eine Statistik wird hierüber nicht geführt. 43. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung wurden in den vergangenen fünf Schuljahren an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung (hier differenziert nach Beschulung mit bzw. ohne zeitgleiche Unterbringung in einer stationären Einrichtung), an anderen Förderschulen, einer Schwerpunktschule oder einer  Regelschule unterrichtet? Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung sind der Anlage 11 zu entnehmen . 44. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wechselten in den vergangenen fünf Jahren von einer Schwerpunktschule an eine Förderschule (Angaben bitte insgesamt und gegliedert nach Förderbedarf differenzieren)? 11 Förderschwerpunkt der Schülerin bzw. des Schülers 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Lernen 10 765 10 694 10 829 11 012 11 238 11 589 ganzheitliche Entwicklung 3 054 3 039 3 055 3 054 3 035 3 135 motorische Entwicklung 1 705 1 650 1 609 1 655 1 637 1 630 sozial-emotionale Entwicklung 980 989 991 1 015 1 005 1 063 Schule für Blinde 58 59 53 53 56 59 Schule für Sehbehinderte 131 131 128 135 123 114 Schule für Gehörlose 144 136 128 129 122 116 Schule für Schwerhörige 492 495 508 499 531 461 Sprache 964 1 006 1 000 1 071 1 129 1 118 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 45. Wie viele der begutachteten Schülerinnen und Schüler besuchten zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung jeweils eine Regelschule,  eine Schwerpunktschule, eine Förderschule oder eine Kindertagesstätte? In der Amtlichen Schulstatistik sind Daten zu Schulwechseln von Schülerinnen und Schülern enthalten. Dazu gehört auch der Wechsel einer Schülerin bzw. eines Schülers von einer allgemeinen Schule an eine Förderschule. Dabei wird erfasst, welche Schulart die Schülerin bzw. der Schüler bislang besucht hat, nicht jedoch, ob es sich um eine Schwerpunktschule handelt. Dieses Merkmal wird bei der Einleitung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in einem Internetportal der Schulbehörde erhoben. Die Daten werden aus Gründen des Datenschutzes gelöscht, wenn sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden. Für das Schuljahr 2013/2014 liegen folgende Daten vor: Quelle: Auswertung Gutachtenportal für das Schuljahr 2013/2014 (Stichtag 14. April 2015). 46. Wie viele der Schülerinnen und Schüler wechselten nach positiver Erstellung des Gutachtens die Schule – hier gegliedert nach abgebender  bzw. aufnehmender Schulform? Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die nach der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Schuljahr 2013/2014 zum folgenden Schuljahr die Schule wechselten, ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Quelle: Auswertung Gutachtenportal für das Schuljahr 2013/2014 (Stichtag 14. April 2015). 47. Ministerin Reiß äußerte auf einer Diskussionsveranstaltung, sie wolle die Bedeutung von sonderpädagogischen Fördergutachten neu überdenken, da sie dem Inklusionsgedanken widersprächen. Welche Planungen gibt es hier seitens der Landesregierung? Im sonderpädagogischen Gutachten wird festgestellt, ob und wie sich eine Behinderung oder Beeinträchtigung auf schulisches Lernen auswirkt. Insofern ist es ein wichtiger Bestandteil der sonderpädagogischen Diagnostik und Grundlage für die individuelle sonderpädagogische Förderung. Die Landesregierung nimmt die häufig geäußerte Kritik ernst, dass mit der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs auf der Grundlage des Gutachtens auch eine Etikettierung einer Schülerin oder eines Schülers einhergehe . Eine Entscheidung, ob und ggf. wie unter Berücksichtigung dieser Einschätzungen das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs neu geregelt wird, ist noch nicht getroffen. 48. Auf welche Weise werden Eltern von Schülern mit  sonderpädagogischem Förderbedarf hinsichtlich  ihrer Schulwahlentscheidung  beraten? 49. Findet die Beratung mit dem Ziel einer Beschulung an einer Schwerpunktschule statt? Die Schulen unterstützen die Eltern bei der Entscheidung über den Förderort, indem sie über ihr jeweiliges Angebot und die Fördermöglichkeiten informieren. Neben der Beratung an der Schule können Eltern auch an regionalen Informationsabenden teilnehmen, die sukzessive landesweit von der Schulbehörde eingerichtet werden. In diesen werden die möglichen Lernorte in der Region vorgestellt . Weitere Informationsmöglichkeiten bietet der Internetauftritt www.inklusion.bildung-rp.de, der zielgruppenspezifische Hinweise für Eltern und Schulen vorhält. Eine Informationsbroschüre und Flyer ergänzen das Angebot. Diese erscheinen in Kürze. 12 Förderort bei der Einleitung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Anzahl der Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Regelschule 2 322 davon: Schwerpunktschule 938 Förderschule 87 noch nicht eingeschult bzw. Besuch einer Kindertagesstätte 1 348 Förderort bei der Einleitung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs neuer Förderort (Schulwechsel) FÖS GS RS plus IGS FWS GS 812 97 49 17 1 GRS plus/GHS 67 RS plus 329 5 1 IGS 64 GY 7 2 FWS 7 1 FÖS 37 5 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 50. Gab es zum Schuljahr 2014/2015 Einsprüche von Eltern gegen die von der ADD zugewiesenen Schwerpunktschulen? 51. Wenn ja, wie viele und wie ist die ADD mit diesen Widersprüchen umgegangen? In den Schulaufsichtsbezirken Trier und Neustadt gab es keine Widersprüche von Eltern gegen die Zuweisung in eine Schwerpunktschule . Im Schulaufsichtsbezirk Koblenz gab es drei Widersprüche. Zwei Widersprüchen wurde abgeholfen und so dem Elternwillen stattgegeben. Ein Widerspruch wurde seitens der Eltern zurückgezogen. Vera Reiß Staatsministerin 13 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 14 Anlage 1 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 15 Anlage 2 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 16 Anlage 3 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 17 Anlage 4 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 18 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 19 Anlage 5 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 20 Anlage 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 21 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 22 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 23 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 24 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 25 Anlage 7 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 26 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 27 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 28 Anlage 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 29 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 30 Anlage 9 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 31 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 32 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 33 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 34 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 35 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 36 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 37 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 38 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 39 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 40 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 41 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 42 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 43 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 44 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 45 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 46 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 47 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 48 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 49 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 50 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 51 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 52 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 53 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 54 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 55 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 56 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 57 Anlage 10 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 58 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 59 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 60 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 61 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 62 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 63 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 64 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 65 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 66 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 67 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 68 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 69 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 70 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 71 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 72 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 73 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 74 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 75 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 76 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 77 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 78 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 79 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 80 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 81 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 82 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 83 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 84 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 85 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 86 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 87 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 88 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 89 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 90 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 91 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 92 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 93 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 94 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 95 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 96 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 97 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 98 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 99 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 100 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 101 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 102 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 103 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 104 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 105 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 106 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 107 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 108 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 109 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 110 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 111 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 112 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 113 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 114 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 115 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 116 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 117 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 118 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 119 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 120 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 121 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 122 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 123 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 124 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 125 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 126 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 127 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 128 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 129 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 130 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 131 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 132 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 133 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 134 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 135 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 136 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 137 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 138 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 139 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 140 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 141 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 142 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 143 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 144 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 145 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 146 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 147 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 148 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4978 149 Drucksache 16/4978 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 150 Anlage 11