Drucksache 16/4989 08. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Mittel für Sprachförderung im Landkreis Mainz-Bingen Die Kleine Anfrage 3289 vom 15. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch waren die Landesmittel für Sprachförderung an Kindertagesstätten im Landkreis Mainz-Bingen in den vergangenen drei Förderjahren 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015 (bitte detaillierte Angaben nach Jahren und Höhe)? 2. Wie hoch sind die Landesmittel für Sprachförderung an Kindertagesstätten im Landkreis Mainz-Bingen für das Förderjahr 2015/2016? 3. Wie hoch ist der angemeldete Förderbetrag für Sprachförderung an den Kindertagesstätten im Landkreis Mainz-Bingen für das Förderjahr 2015/2016? 4. Wie hoch sind die angekündigten zusätzlichen Mittel für Sprachförderungen in den Kindertagesstätten im Landkreis Mainz- Bingen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Sprachbildung in Kindertagesstätten wird als zentrale und dauerhafte Aufgabe während der gesamten Kindergartenzeit verstanden. Dieser Grundsatz ist fest in den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen (BEE) verankert. Neben der in den täglichen Alltag integrierten Sprachbildung gibt das Land jährlich weitere Mittel für zusätzliche Sprachfördermaßnahmen, die in Form von Budgets den Jugendämtern zugewiesen werden. Die Höhe der Budgets bestimmt sich zu 60 v. H. nach dem Anteil des Jugendamts an der Zahl der Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren gemäß der amtlichen Statistik des Statistischen Landesamts Rheinland-Pfalz und zu 40 v. H. nach dem Anteil des Jugendamts an der Zahl der Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren mit nicht deutscher Muttersprache gemäß dieser Statistik; eine Anpassung an die statistischen Daten findet zweijährig statt. Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen bezieht sich auf die zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen. Zu Frage 1: Für die Förderperiode 2012/2013 standen dem Landkreis Mainz-Bingen für zusätzliche Sprachfördermaßnahmen insgesamt 271 071 Euro zur Verfügung. Abgerechnet wurden 223 232,18 Euro. Für die Förderperiode 2013/2014 standen insgesamt 306 249 Euro zur Verfügung, abgerechnet wurden für die zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen 268 388,34 Euro. Die Förderperiode 2014/2015 ist noch im Gange, sodass hier nur die bewilligten Mittel angegeben werden können. Dem Kreis Mainz-Bingen stand insgesamt ein Budget von 297 061 Euro zur Verfügung. Bewilligt wurden 288 600 Euro Landesmittel für die zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen. Zu Frage 2: Der Landkreis Mainz-Bingen erhält für die Durchführung von zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen in Kindertagesstätten ein Gesamtbudget von 298 526 Euro für das Jahr 2015/2016. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Juni 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4989 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Beantragung für die Förderperiode 2015/2016 liegt noch nicht vor. Zu Frage 4: Neben den bereits unter Frage 2 dargelegten Budgetmitteln für die zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen in Kindertagesstätten sind keine weiteren Mittel geplant. Irene Alt Staatsministerin