Drucksache 16/4996 11. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hedi Thelen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Straßenschäden auf der B 9 bei Andernach Die Kleine Anfrage 3295 vom 17. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Über vier Jahre wurde an den Brücken der Schnellstraße B 9 bei Andernach gearbeitet, doppelt so lange wie geplant, um diese instand zu setzen. Jetzt wurde bekannt, dass die sanierten Fahrbahnen Mängel aufweisen, sodass zum Beispiel am Übergang der Fahrbahn auf die Anteltalbrücke ein Tempolimit von 40 km/h gilt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann und in welchem Umfang wurde die B 9 in der Region Andernach mit welchen Kosten in den letzten fünf Jahren saniert? 2. Wer hat die Sanierungskosten getragen? 3. Welche Mängel sind im Bereich der sanierten Fahrbahn bekannt, worauf sind diese zurückzuführen und wer ist für die Mängel ver- antwortlich? 4. Wann werden diese Mängel behoben sein und wer zahlt für die Beseitigung dieser Mängel? 5. War die Untersuchung des sanierten Bereichs so umfassend, dass davon auszugehen ist, dass hiernach ein mängelfreier Zustand er- reicht ist? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1 : Im Zuge der Maßnahme „B 9 – Instandsetzung der Brücken zwischen Andernach und Namedy“ wurden die Brückenoberseiten folgender Teilbauwerke zeitgleich von Juni 2010 bis Dezember 2014 instandgesetzt: – Namedybrücke – Krahnenbergbrücke – Unterführung Schützenweg – Anteltalbrücke. Die Kosten belaufen sich aktuell auf rund 18,5 Millionen Euro. Zu Frage 2: Der Bund als Baulastträger der B 9 trägt diese Sanierungskosten. Zu Frage 3: Die Ebenheit der Fahrbahnoberfläche entspricht in weiten Bereichen der sanierten Fahrbahn nicht den Anforderungen. Darüber hinaus ist die erneuerte Fahrbahnübergangskonstruktion von der Antetalbrücke auf die Straße in Fahrtrichtung Bonn bereits defekt. Aus Verkehrssicherheitsgründen musste daher an dieser Stelle die zulässige Geschwindigkeit auf 40 km/h reduziert werden. Die Mängel sind auf Einbau- und Ausführungsfehler zurückzuführen, für die der Auftragnehmer verantwortlich ist. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Juni 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4996 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Der Landesbetrieb Mobilität hat den Auftragnehmer aufgefordert, im Rahmen der bauvertraglichen Regelungen die Mangelbeseiti - gung schnellstmöglich durchzuführen. Sie geht zu Lasten des Auftragnehmers. Zu Frage 5: Die Mängelerfassung erfolgte umfassend. Die Mängelbeseitigungsleistung bleibt abzuwarten. Der Auftragnehmer haftet auch für Mängel, die innerhalb der vertraglich vereinbarten Mängelanspruchzeit auftreten. Roger Lewentz Staatsminister