Drucksache 16/4999 11. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Asylbewerber in der Stadt Kaiserslautern und Kreis Kaiserslautern (Nachfrage) Die Kleine Anfrage 3299 vom 17. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich nehme Bezug auf meine Anfrage in dieser Angelegenheit und die Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/4834). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch war der Gesamtbetrag der Kostenerstattung nach § 3 Landesaufnahmegesetz und ggf. weiterer Kostenerstattungen im Jahr 2014 und der damit erreichte Grad der Kostendeckung für die betroffenen Kommunen (bitte für Stadt und Landkreis und nach verschiedenen Erstattungsarten/Kosten getrennt)? 2. Für wie viele Personen wurden keine Zuschüsse seitens des Landes mehr gezahlt, weil diese länger als 36 Monate seit Entscheidung über ihren Asylantrag in Stadt und Landkreis verblieben sind (bitte für Stadt und Landkreis getrennt)? 3. Wie hoch waren die Kosten der Kommunen für letztgenannte Personengruppe (bitte für Stadt und Landkreis getrennt)? 4. Wie viele Flüchtlinge aus Syrien, die im Wege des Familiennachzugs gekommen sind, leben in Stadt und Kreis Kaiserslautern (Angaben bitte getrennt für Stadt und Landkreis)? 5. Wie viele Menschen der letztgenannten Personengruppe erhalten Unterstützungsleistungen von den Jobcentern Stadt und Kreis Kaiserslautern und in welcher Höhe/Gesamtkosten (Angaben bitte getrennt für Stadt und Landkreis)? 6. Welche Gesamthöhe hat die Kostenerstattung für letztgenannte Kosten (Angaben bitte getrennt für Stadt und Landkreis)? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zunächst weise ich darauf hin, dass der Landesregierung zu den Fragen 2, 3 und 5 keine Informationen vorliegen. Die betroffene Stadtverwaltung Kaiserslautern und der Landkreis Kaiserslautern wurden daher um entsprechende Informationen gebeten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Stadt Kaiserslautern: Im Jahr 2014 betrug die pauschale Kostenerstattung gemäß § 3 Landesaufnahmegesetz 226 981,90 Euro. (Stand: 23. April 2015: Im Jahr 2014 wurde durch die Stadtverwaltung Kaiserslautern lediglich ein Antrag auf Abrechnung für das 4. Quartal 2013 eingereicht und durch die ADD bewilligt.) Die Erstattung gemäß der Landesverordnung über Ausnahmen von der pauschalen Erstattung nach dem Landesaufnahmegesetz betrug im Jahr 2014 64 911,05 Euro. Über den Grad der Kostendeckung wurde durch die Stadtverwaltung Kaiserslautern keine Aussage getroffen. Kreis Kaiserslautern: Im Jahr 2014 betrug die pauschale Kostenerstattung gemäß § 3 Landesaufnahmegesetz 1 488 063,00 Euro. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Juni 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4999 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Erstattung gemäß der Landesverordnung über Ausnahmen von der pauschalen Erstattung nach dem Landesaufnahmegesetz betrug im Jahr 2014 15 741,35 Euro. Über den Grad der Kostendeckung kann aus nachfolgenden Gründen keine Aussage getroffen werden: Die von der Kreisverwaltung Kaiserslautern mitgeteilten Erstattungsleistungen in Höhe von 1 829 507,00 Euro beziehen sich auf einen anderen Zeitraum als den angefragten. Darüber hinaus ist nicht bekannt, aus welchen Einzelposten sich die mitgeteilten Gesamtausgaben in Höhe von 3 230 315,00 Euro für das Jahr 2014 zusammensetzen. Die Ausgaben für den Bereich des Asylbewerber - leistungsgesetzes für das Jahr 2014 werden erst Ende 2015 durch das Statistische Landesamt ausgewiesen. Zu Frage 2: Stadt Kaiserslautern: Es wird von der Stadt Kaiserslautern keine Statistik darüber geführt, welche Personen nach Entscheidung ihres Asylantrags weiter - hin in Kaiserslautern verbleiben. Insoweit können keine verlässlichen Zahlen benannt werden, bei wie vielen Personen die Abrechnungsmöglichkeit nach dem Landesaufnahmegesetz entfallen ist. Kreis Kaiserslautern: Zum Stichtag 31. Dezember 2014 befanden sich im Landkreis Kaiserslautern 520 Asylsuchende im Leistungsbezug. Hiervon waren 113 Personen länger als 36 Monate seit Entscheidung über ihren Asylantrag im Landkreis verblieben, weshalb für sie keine Landes - erstattung mehr gewährt worden ist. Zu Frage 3: Stadt Kaiserslautern: Da die Personengruppe in der Vergangenheit statistisch nicht erfasst wurde, können keine Kosten beziffert werden. Kreis Kaiserslautern: Die Abrechnung mit den Delegationsnehmern erfolgt global, weshalb die Kosten für den unter Frage 2 benannten Personenkreis nicht gesondert statistisch erfasst sind und deshalb nur mit hohem Verwaltungsaufwand manuell ermittelt werden könnten. Dies ist innerhalb der Fristsetzung nicht leistbar. Zu Frage 4: Stadt Kaiserslautern: Die Stadtverwaltung Kaiserslautern teilte mit, dass sie zur Beantwortung dieser Frage die Ausländerakten händig auswerten müsste, wofür aufgrund der vorliegenden Arbeitsbelastung keine Kapazitäten verfügbar seien. Kreis Kaiserslautern: Dort sind derzeit keine Personen wohnhaft, die im Jahr 2014 im Wege des Familiennachzugs zu syrischen Flüchtlingen eingereist sind. Zu Frage 5: Stadt Kaiserslautern: Dieser Personenkreis wird im Rahmen der Leistungsgewährung beim Jobcenter statistisch nicht gesondert erfasst, sodass hierüber keine Auswertung möglich ist. Kreis Kaiserslautern: Zum Stichtag 31. März 2015 erhielten 70 Flüchtlinge aus Syrien Unterstützungsleistungen durch das Jobcenter Landkreis Kaiserslautern . Im März 2015 kamen hierfür 35 528,30 Euro zur Auszahlung. Zu Frage 6: Eine statistische Erfassung der Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für im Rahmen des Familiennachzugs zugezogene Personen wird weder durch die Kommunen, noch durch das Land geführt. Eine Aussage kann hierzu nicht getroffen werden. Irene Alt Staatsministerin