LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Juni 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Internationale Schule in der Region Kaiserslautern Die Kleine Anfrage 3316 vom 27. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung grundsätzlich das Vorhaben, in der Region Kaiserslautern eine Internationale Schule zu verankern? 2. Welche Voraussetzungen sind zur Gründung der Schule erforderlich und welche Rahmenbedingungen sind zu beachten? 3. Wie würden Bau, Einrichtungen und Betrieb einer solchen Schule finanziert werden (öffentliche Zuschüsse, Beiträge der Eltern, Schulwegekosten, usw.)? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeit in der Diskussion befindlichen Standorte in der Stadt (Beilsteinschule) und im Land- kreis Kaiserslautern (ehem. Schwesternhaus Landstuhl), insbesondere auch hinsichtlich Geeignetheit und Verfügbarkeit der Stand orte? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Bei Internationalen Schulen handelt es sich in der Regel um Schulen, die ihre Bildungsziele, Lehrpläne und Abschlüsse an den Vorgaben der International Baccalaureate Organisation (IBO) orientieren. Internationale Schulen unterrichten typischerweise in einer Fremdsprache oder zweisprachig und richten sich an ausländische wie auch an inländische Schülerinnen und Schüler. Die Schulen sind überwiegend in privater Trägerschaft und erheben Schulgeld. Die Abschlüsse – International Baccalaureate (IB), Middle Years Program – werden von der IBO vergeben und sind international anerkannt. Das IB wird weltweit an mehreren tausend Schulen vergeben. In Deutschland zählen dazu in der Hauptsache private Internationale Schulen, beispielsweise in Berlin, Frankfurt oder Neustadt an der Weinstraße, aber auch öffentliche Schulen wie das Theodor-Heuss-Gymnasium in Ludwigshafen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zum Betrieb einer Schule in freier Trägerschaft hängen davon ab, ob es sich um eine Ersatzschule oder eine Ergänzungsschule handelt. Internationale Schulen – so z. B. auch die Internationale Schule in Neustadt an der Weinstraße – werden in der Regel als Ergänzungsschulen geführt. Ergänzungsschulen sind anzeigepflichtig. Sollen an solchen Ergänzungsschulen Schülerinnen und Schüler ihre Schulbesuchspflicht erfüllen, setzt dies eine Prüfung und Genehmigung der Lehrpläne und Stundentafeln durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur voraus. Der Schulträger muss geeignet sein, eine Schule verantwortlich zu führen, und die Schulgebäude müssen den hierfür geltenden allgemeinen Anforderungen entsprechen. Bislang liegt der Landesregierung kein entsprechender Antrag vor. Drucksache 16/5000 12. 05. 2015 Drucksache 16/5000 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Öffentliche Finanzhilfe nach dem Privatschulgesetz ist für Ergänzungsschulen nicht vorgesehen. Alle Kosten für den Bau, die Einrichtung und den Betrieb einer solchen Schule sowie für die Schülerbeförderung sind vom Schulträger bzw. den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern zu tragen. Zu Frage 4: Die Eignung möglicher Gebäude für die geplante Internationale Schule wird von der Schulbehörde auf der Grundlage der geltenden bauordnungsrechtlichen Bestimmungen und der für Schulgebäude geltenden Richtlinien geprüft, sobald ein entsprechender Antrag vorliegt. Das Schulgebäude am Beilstein in Kaiserslautern wird derzeit durch die Schule mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche Entwicklung und Sprache genutzt und wird erst dann frei, wenn für diese Schule ein geeignetes anderes Schulgebäude zur Verfügung steht. Als Schulgebäude dürfte es auch für eine Internationale Schule grundsätzlich geeignet sein. Kenntnisse über das ehemalige Schwesternhaus in Landstuhl liegen der Landesregierung nicht vor. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär