Drucksache 16/5001 12. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anne Spiegel und Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Wahl der Beiräte für Migration und Integration Die Kleine Anfrage 3302 vom 22. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Die kommunalen Beiräte für Migration und Integration vertreten die Belange der zugewanderten Bevölkerung in ihrer Gemeinde oder ihrem Landkreis und werden alle fünf Jahre direkt von den Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund (ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, Spätaussiedlerinnen und -aussiedler, Doppelstaatlerinnen und -staatler und Eingebürgerte) gewählt. Am 23. November 2014 haben in Rheinland-Pfalz die Wahlen der kommunalen Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz stattgefunden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. In wie vielen Kommunen haben die Beiratswahlen stattgefunden und wie hoch ist jeweils die Wahlbeteiligung gewesen? 2. Wie setzen sich die gewählten Beiratsmitglieder demografisch zusammen (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Alter)? 3. Wie hoch ist die Wahlbeteiligung der 16- bis 18-jährigen Erstwählerinnen und -wähler zu den Beiratswahlen? 4. Wie viele der Gewählten wurden erstmalig bzw. bereits zum zweiten oder dritten Male in den Beirat gewählt? 5. Wie viele Listen sind jeweils angetreten? 6. Wie viele der Listen sind nach Herkunft bzw. nach politischer Ausrichtung orientiert? 7. Wie teilen sich die Gewählten auf die verschiedenen Nationalitäten auf? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Die Beiräte für Migration und Integration sind in Rheinland-Pfalz ein nicht wegzudenkender Bestandteil kommunaler Integrationspolitik . Sie sind ein wichtiger Baustein für die politische Partizipation der Migrantinnen und Migranten, von denen viele noch immer vom Kommunalwahlrecht ausgeschlossen sind. Die Beiräte sind Fachgremien für Integration in ihren Kommunen. Sie unterstützen die Kommunen bei der Integration der Migrantinnen und Migranten. Sie üben zudem eine wichtige Brückenfunktion zwischen Politik und Verwaltung, den Einwohnerinnen und Einwohnern mit und ohne Migrationshintergrund und deren Vereinen aus. Nicht zuletzt sind sie wichtige Akteure im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung und für mehr politische Partizipation der Migrantinnen und Migranten. Am 23. November 2014 fanden zum fünften Mal Wahlen zu den kommunalen Beiräten für Migration und Integration statt. Gemäß Gemeinde- und Landkreisordnung oblag die Organisation und Durchführung der Wahl der Zuständigkeit der Kommunen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In 46 Kommunen wurden am 23. November 2014 die kommunalen Beiräte für Migration und Integration neu gewählt. Die für die jeweilige Kommune ausgewiesene Wahlbeteiligung kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Diese basiert auf Rückmeldungen der Kommunen an den Landeswahlleiter unmittelbar nach der Wahl. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juni 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5001 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode *) Errechnet aus der Zahl der Wahlberechtigten nach § 56 Abs. 2 Nr. 1 GemO. **) In Neustadt an der Weinstraße musste die Wahl wegen eines Formfehlers wiederholt werden. Die Nachwahl fand am 15. März 2015 statt. Die Wahlbeteiligung bei der Wiederholungswahl im März 2015 lag nach Angaben der Stadt Neustadt an der Weinstraße mit 12,1 Prozent etwas höher als bei der Wahl im November 2014. Die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz (AGARP) teilte mit, dass in diesem Jahr der Landkreis Kaiserslautern, die Stadt Lahnstein sowie die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach je einen kommunalen Beirat für Integration und Migration berufen haben. Somit gibt es Beiräte für Migration und Integration in insgesamt 49 rheinland-pfälzischen Kommunen. Zu Frage 2: Insgesamt wurden 445 Personen bei der Wahl zu den kommunalen Beiräten für Migration und Integration landesweit gewählt. Die bereits in der letzten Legislaturperiode vorhandene hohe Frauenquote von ca. 40 Prozent in den Beiräten konnte bei der aktuellen Wahl gesteigert werden. Es wurden insgesamt 210 Frauen und 235 Männer gewählt. Damit herrscht in den kommunalen Beiräten für Migration und Integration eine Frauenquote von 47 Prozent. Die AGARP geht auf Anfrage davon aus, dass eine Verjüngung innerhalb der gewählten Beiräte stattgefunden habe. Durch die Aufschlüsselung nach einzelnen Jahrgängen zeige sich, dass die erfolgreiche Kandidatur und das Interesse auch jüngerer Menschen hoch waren. Rund 25 Prozent (in Zahlen: 110) der gewählten Beiratsmitglieder ist unter 35 Jahre alt. Annähernd 62 Prozent (in Zahlen: 278) der gewählten Beiratsmitglieder sind im Alter zwischen 36 und 60 Jahren. Älter als 60 Jahre sind rund 13 Prozent (in Zahlen: 57) der gewählten Beiratsmitglieder. Zu Frage 3: Eine Aussage darüber, wie viele Personen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren sich an der Wahl beteiligt haben kann nicht getroffen werden. Die Wahlen zu den kommunalen Beiräten für Migration und Integration werden nach den allgemeinen Grundsätzen des Wahlrechts, also auch geheim, durchgeführt. 2 Wahlbeteiligung in Prozent*) Kreisfreie Städte Koblenz 9,2 Trier 4,0 Frankenthal (Pfalz) 5,7 Kaiserslautern 4,1 Landau in der Pfalz 12,6 Ludwigshafen am Rhein 9,9 Mainz 8,1 Neustadt an der Weinstraße**) 12,1 Pirmasens 11,5 Speyer 7,9 Worms 4,6 Zweibrücken 13,5 Landkreise Ahrweiler 4,3 Altenkirchen (Westerwald) 8,0 Bad Kreuznach 4,9 Mayen-Koblenz 6,8 Neuwied 4,0 Rhein-Lahn-Kreis 4,6 Bernkastel-Wittlich 9,4 Eifelkreis Bitburg-Prüm 8,0 Trier-Saarburg 4,0 Alzey-Worms 17,1 Bad Dürkheim 8,2 Germersheim 4,4 Mainz-Bingen 12,0 Wahlbeteiligung in Prozent*) Große kreisangehörige Städte Bad Kreuznach 5,4 Idar-Oberstein 7,7 Andernach 8,6 Neuwied 4,4 Bingen am Rhein 15,8 Ingelheim am Rhein 16,2 Verbandsfreie Gemeinden Bad Neuenahr-Ahrweiler 4,4 Remagen 5,3 Sinzig 3,9 Bendorf 15,8 Alzey 47,5 Grünstadt 14,3 Haßloch 7,9 Germersheim 8,7 Übrige Gemeinden Betzdorf 6,5 Diez 9,3 Konz 5,2 Eisenberg (Pfalz) 7,1 Verbandsgemeinden Simmern (Hunsrück) 16,7 Jockgrim 3,2 Sprendlingen-Gensingen 12,0 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5001 Zu Frage 4: Auf Anfrage teilte die AGARP mit, dass rund drei Viertel der gewählten Mitglieder erstmalig in einen kommunalen Beirat für Migration und Integration ihrer Kommune gewählt wurden. Rund ein Achtel der Gewählten kandidierte bereits im Jahr 2009 erfolgreich für einen Beirat für Migration und Integration. Ebenfalls ein Achtel der Gewählten kandidierte auch im Jahr 2004 oder zuvor erfolgreich für einen Beirat. Zu Frage 5 und 6: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 gemeinsam beantwortet. Eine Listenwahl fand nur in Kommunen statt, in denen nach dem System der Verhältniswahl gewählt wurde. Von den 46 Kommunen in denen gewählt wurde, wählten 14 Kommunen nach dem System der Verhältniswahl (Listenwahl). 32 Kommunen wählten nach dem System der Mehrheitswahl (Personenwahl). Kommunen, die nach dem System der Verhältniswahl (Listenwahl) wählten, waren: – die Gemeinden und Städte: Andernach, Bendorf, Frankenthal, Kaiserslautern, Koblenz, Landau, Ludwigshafen, Mainz, Pirmasens, Speyer, Trier sowie – die Landkreise Trier-Saarburg und Mainz-Bingen. In einer Abfrage, die von der AGARP über die Kommunalen Spitzenverbände an die zuständigen Verwaltungen verteilt, und in der u. a. nach der Listenzusammensetzung und den zur Wahl stehenden Listen gefragt wurde, ergab sich folgendes Bild: – insgesamt standen in den 14 in Frage kommenden Kommunen 53 Listen und sechs Einzelbewerberinnen und -bewerber zur Wahl. – 12 Listen waren national oder religiös geprägt (zehn türkisch/muslimisch, zwei jüdisch), – 27 Listen waren international zusammengesetzt, – acht Listen orientierten sich an politische Parteien und Wählervereinigungen (zwei SPD, zwei DIE LINKE, zwei CDU, eine BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eine FWG) und – sechs Listen, die als „sonstige“ kategorisiert wurden. Zu Frage 7: In den kommunalen Beiräten für Migration und Integration sind Personen unterschiedlicher Nationalitäten vertreten. Auf Anfrage teilte die AGARP mit, dass die 445 gewählten Beiratsmitglieder aus über 40 verschiedenen Nationen stammen. Hinzu ist auch eine staatenlose Person in einem kommunalen Beirat für Migration und Integration vertreten. Fast die Hälfte der gewählten Beiratsmitglieder besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit (47,2 Prozent), am zweithäufigsten sind türkische Staatsangehörige vertreten (18,2 Prozent) und am dritthäufigsten italienische Staatsangehörige (3,8 Prozent). Irene Alt Staatsministerin 3