Drucksache 16/5007 13. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Tempomessgerät an der B 10 Die Kleine Anfrage 3300 vom 21. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Presse war zu entnehmen, dass Staatsminister Lewentz entschieden hat, dass entlang der B 10 ein stationäres Messgerät installiert werden soll. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele stationäre Messgeräte sollen durch die Landesregierung entlang der B 10 installiert werden? 2. Welche Standorte prüft die Landesregierung derzeit für die Installation des stationären Messgeräts? 3. Nach welchen Kriterien prüft die Landesregierung diese Standorte? 4. Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten des stationären Messgeräts? 5. Was erhofft sich die Landesregierung durch die Installation dieses Messgeräts? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Reduzierung der Verkehrsunfälle, insbesondere derer mit schwersten Folgen, ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Überhöhte Geschwindigkeit ist die Hauptunfallursache Nummer 1 bei Personenschadensunfällen. Rheinland-Pfalz setzt bei der Bekämpfung dieser Hauptunfallursache neben flankierenden Verkehrssicherheitsmaßnahmen auf eine qualifizierte Verkehrsüberwachung. Dabei kommt der polizeilichen und kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung besondere Bedeutung zu. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur prüft zurzeit geeignete Örtlichkeiten für die stationäre Geschwindigkeitsmessung auf der Bundesstraße 10. Zu Frage 3: Die Kriterien für einen Standort sind die Erkenntnisse aus der Unfalllage und der Verkehrsüberwachung. Darüber hinaus ist bei der Bundesstraße 10 zu berücksichtigen, dass Verkehrsunfälle oder sonstige Schadensfälle in Straßentunneln aufgrund der räumlichen Enge eine erhöhte Gefährdung darstellen. Zu Frage 4: Aufgrund vorliegender Erfahrungswerte ist mit Kosten in Höhe von circa 150 000 Euro für eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage zu rechnen. Die Kostenhöhe ist derzeit noch nicht abschließend zu beziffern. Zu Frage 5: Ziel von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen ist die Verhinderung insbesondere schwerster Verkehrsunfälle. Geschwindigkeitskontrollen bewirken, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in höherem Maße eingehalten wird und tragen damit zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr bei. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Juni 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode