Drucksache 16/502 27. 10. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. November 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marion Schneid (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung,Wissenschaft,Weiterbildung und Kultur Anträge auf Ganztagsschulen Die Kleine Anfrage 336 vom 5. Oktober 2011 hat folgenden Wortlaut: Das Ausbauprogramm für die Erweiterung des Ganztagsschulangebotes sieht vor, dass eine Schule oder ein Schulträger auch alleine die Initiative ergreifen und ein Schreiben an die Schulbehörde richten kann, wenn Interesse an der Einrichtung einer Ganztagsschule besteht, um weitere Beratungen zu ermöglichen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie oft wurde ein Antrag auf Errichtung einer Ganztagsschule von den Schulträgern gestellt (bitte detaillierte Angaben nach Städten und Landkreisen)? 2. Gibt es für das kommende Schuljahr 2012/2013 Anträge seitens der Schulträger bezüglich der Errichtung einer Ganztagsschule (wenn ja, bitte detaillierte Angaben nach Städten und Landkreisen)? 3. Wie oft wurden aufgrund dieser Anträge tatsächlich Ganztagsschulen errichtet oder sind noch in der Planung (bitte detaillierte Angaben nach Städten und Landkreisen)? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Seit dem Start des Ausbauprogramms zum Ganztagsschulangebot im Sommer 2002, in dem bisher 574 neue Ganztagsschulen entstanden sind, wurden in insgesamt sechs Fällen Anträge von Schulträgern ohne Zustimmung der entsprechenden Schulen gestellt. Beratungen in den schulischen Gremien, in die das Netzwerk der Ganztagsschulberaterinnen und -berater und die Schulbehörde eingebunden waren, führten in vier Fällen zur Entscheidung der Schule, den Wiederholungsantrag des Schulträgers zu unterstützen . Nach dem Ergebnis der Auswahlverfahren konnten die Wiederholungsanträge berücksichtigt und Genehmigungen zur Einrichtung von Ganztagsschulangeboten erteilt werden. In zwei Fällen wurden im letzten Jahr Anträge des Schulträgers ohne Unterstützung der Schule gestellt; bis zum Antragsfristende am 2. November 2011 beabsichtigen die Schulträger, Wiederholungsanträge zu stellen, die dann auch von den Schulen unterstützt werden, wie entsprechende Auskünfte von Kommunalverwaltung und Schulleitung ergeben haben. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 3: Aus den fünf im Folgenden genannten Landkreisen wurden die in der Vorbemerkung genannten sechs Anträge gestellt: Rhein-Lahn-Kreis: Grundschule Freiherr-vom-Stein Bad Ems (Schulträger ist die Verbandsgemeinde Bad Ems); Landkreis Mayen-Koblenz: Grundschule St. Georg Polch (Schulträger ist die Verbandsgemeinde Maifeld); Drucksache 16/502 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Landkreis Ahrweiler: Grundschule Remagen (Schulträger ist die Stadt Remagen), Grundschule Grafschaft-Ringen (Schulträger ist die Gemeinde Grafschaft); Landkreis Germersheim: Grundschule Lustadt (Schulträger ist die Verbandsgemeinde Lingenfeld); Landkreis Mainz-Bingen: Grundschule Guntersblum Carl-Küstner-Schule (Schulträger ist die Verbandsgemeinde Guntersblum). Die Schulen im Rhein-Lahn-Kreis und in den Landkreisen Mayen-Koblenz und Ahrweiler haben bereits ein Ganztagsschulangebot. Die Schulen in den Landkreisen Germersheim und Mainz-Bingen wollen Wiederholungsanträge der Schulträger unterstützen. Aufgrund dieser Entscheidung werden die Anträge in das Verfahren zur Vergabe von Errichtungsgenehmigungen einbezogen, in dem vor allem das Kriterium der regionalen Ausgewogenheit von Bedeutung ist. Das heißt, diejenigen Verbandsgemeinden werden in diesem Verfahren vorrangig berücksichtigt, die noch kein Ganztagsangebot im Grundschulbereich haben. Zu Frage 2: Ausschließlich vom Schulträger gestellte Anträge auf Einrichtung von Ganztagsschulangeboten zum Schuljahresbeginn 2012/2013 sind bisher nicht eingegangen. Doris Ahnen Staatsministerin