Drucksache 16/5021 18. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marion Schneid (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Kinderschutzdienste in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3313 vom 27. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kinderschutzdienste gibt es in Rheinland-Pfalz? 2. Unter welcher Trägerschaft befinden sich die jeweiligen Kinderschutzdienste? 3. Wie hoch ist die Landesförderung für die jeweiligen Kinderschutzdienste? 4. Wie viel Personal (in Vollzeitäquivalenten) ist in den einzelnen Kinderschutzdiensten beschäftigt? 5. Wie entwickelte sich die Anzahl der bearbeiteten Fälle in den Jahren 2013 und 2014 in den jeweiligen Kinderschutzdiensten? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Kinderschutzdienste sind niedrigschwellige Anlaufstellen für Mädchen und Jungen im Kindes- und Jugendalter, die von sexualisierter Gewalt oder Misshandlung bedroht oder betroffen sind. Sie vermitteln Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Hilfen zur Abwehr weiterer Gefährdung, zum Schutz vor Wiederholung, zur Verarbeitung traumatischer Erlebnisse und zur Heilung der erlittenen seelischen und körperlichen Verletzungen. Aufgabe der Kinderschutzdienste ist es nicht, an der Strafverfolgung der Täter mitzuwirken oder Strafanzeige zu erstatten. Zu ihren Aufgaben gehört es allerdings, für Kinder und Jugendliche verlässliche Begleiter vor, während und nach strafrechtlichen Verfahren zu sein. Die Kinderschutzdienste arbeiten in guter Vernetzung u. a. mit dem Jugendamt , Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen, Polizei und Justiz. In den lokalen Netzwerkkonferenzen sind sie wichtige Partner. Zu Frage 1: In Rheinland-Pfalz gibt es 17 Kinderschutzdienste. Zu Frage 2: Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Trägerschaft der einzelnen Kinderschutzdienste. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Juni 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode KSD Träger Westeifel Caritasverband Westeifel e. V. Trier DKSB Orts- und Kreisverband Trier e. V. Landau DKSB – Kreisverband Landau SÜW e. V. Westerwald DRK – Landesverband Kirchen Kinder in Not e. V. Drucksache 16/5021 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 3 und 4: Die Förderung der Kinderschutzdienste freier Träger durch das Land bezieht sich auf Fachkraftstellen, sodass der folgenden Tabelle die Vollzeitäquivalente der einzelnen Kinderschutzdienste zu entnehmen sind wie auch die Förderhöhe, die bei der Haushaltsplanung 2015 berücksichtigt ist. Pro Kinderschutzdienst können bis zu zwei Fachkraftstellen gefördert werden. 2 KSD Träger Germersheim Pirmasens Caritasverband für die Diözese Speyer e. V. Speyer/Rhein-Pfalz-Kreis Grünstadt KSD-Verbund Neustadt/Bad Dürkheim Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz Neustadt KSD-Verbund Neustadt/Bad Dürkheim Rhein-Lahn-Kreis Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn e. V. Neuwied Heilpädagogisch-Therapeutisches Zentrum gGmbH Ludwigshafen DKSB Ortsverband Ludwigshafen e. V. Koblenz DKSB – Kreisverband Koblenz Worms ASB – Kreisverband Worms/Alzey Stadt Kaiserslautern/Donnersbergkreis SOS-Jugendhilfezentrum Landkreis Kaiserslautern/Landkreis Kusel SOS-Jugendhilfezentrum KSD-Verbund Nordwestpfalz KSD Eingeplante Eingeplante Förderung Vollzeitäquivalente in Euro Landau 2 Stellen 50 000 Pirmasens 2 Stellen 50 000 Ludwigshafen 2 Stellen 50 000 Westeifel 1,5 Stellen 37 500 Germersheim 2 Stellen 50 000 Speyer/Rhein-Pfalz-Kreis 2 Stellen 50 000 Kirchen 2 Stellen 50 000 Westerwald 2 Stellen 50 000 Trier 2 Stellen 50 000 Grünstadt 1,75 Stellen 53 000 Neustadt 1,5 Stellen Rhein-Lahn-Kreis 1,83 Stellen 45 750 Neuwied 1,5 Stellen 37 500 Koblenz 2 Stellen 50 000 Worms 2 Stellen 50 000 gem. KSD Kaiserslautern/ 2 StellenDonnersbergkreis 100 000 gem. KSD Landkreise Kaisers- 2 Stellenlautern/Kusel Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5021 Zu Frage 5: Die Fallzahlen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur für das Jahr 2013 genannt werden, da die Jahresberichte für das Jahr 2014 noch nicht ausgewertet sind. 3 Kurzberatungen Fachberatungen KSD (d. h. bis zu drei Beratungskontakte) Fallberatungen und Beratungen nach § 8 a SGB VIII Westeifel 85 75 124 Trier 95 70 31 Westerwald 62 47 70 Kirchen 23 84 30 Germersheim 29 153 92 Pirmasens 10 84 17 Speyer/Rhein-Pfalz-Kreis 0 96 41 Grünstadt 18 121 47 Neustadt Rhein-Lahn-Kreis 22 52 47 Neuwied 79 59 56 Ludwigshafen 20 73 39 Koblenz 95 72 13 Landau 29 43 16 Worms 31 68 50 Stadt Kaiserslautern/Donnersbergkreis 17 256 34 Landkreise Kaiserslautern und Kusel Anmerkung: Die Zahlen der beiden KSD-Verbünde Neustadt/Bad Dürkheim und Nordwestpfalz wurden gemeinsam erhoben. Irene Alt Staatsministerin