Drucksache 16/5022 19. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Martin Brandl und Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Gutachten des Bundesrechnungshofs zur zweiten Rheinbrücke bei Wörth Die Kleine Anfrage 3327 vom 30. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung den Bericht des Bundesrechnungshofs zur Notwendig keit einer zweiten Rheinbrücke bei Wörth ein? 2. Wie schätzt die Landesregierung die Aussage des Bundesrechnungshofs ein, wonach sich die Stauprobleme durch eine zweite Rheinbrücke sogar noch verschärfen könnten? 3. Inwiefern teilt die Landesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofs, wonach sich der Bund am Bau einer zweiten Rhein- brücke nicht beteiligen dürfe? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung hält eine leistungsfähige Rheinquerung zwischen Wörth und Karlsruhe weiterhin für notwendig. Daher teilt die Landesregierung die Auffassung des Bundesverkehrsministeriums im Zusammenhang mit der Stellungnahme des Bundesrechnungshofs (BRH). Die Einschätzung des BRH kann fachlich nicht nachvollzogen werden. Zu Frage 2: Die Verkehrsmengen sollen nach den für die Planung einer zweiten Rheinbrücke erstellten Prognose von 2007 mit rund 84 000 rheinquerenden Fahrzeugen am Tag auf rund 100 000 Fahrzeuge am Tag im Jahr 2025 steigen. Damit könnte es am sogenannten „Ölkreuz “, das heißt am Anschluss der neuen Strecke über den Rhein an die vorhandene B 10 bei Knielingen, in der Tat zu Stauungen in der Spitzenstunde kommen. Daher ist es aus Sicht der Landesregierung erforderlich, dass möglichst parallel mit dem Bau einer zweiten Rheinbrücke eine Querspange auf Karlsruher Seite von der neuen Strecke auf die B 36 bei Knielingen realisiert wird, um die nach Nordosten gerichteten Verkehrsströme abzuleiten und damit eine Entlastung des sogenannten Ölkreuzes zu schaffen. Diese Querspange wurde von BadenWürttemberg für den neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 bereits angemeldet. Aus rheinland-pfälzischer Sicht wird der Bau einer zweiten Rheinbrücke zu einer verkehrlichen Entlastung des Wörther Kreuzes führen und somit zu einer erheblichen Verbesserung der Verkehrssituation vor Ort beitragen. Zu Frage 3: Aus Sicht der Landesregierung ist der Bund eindeutig der Baulastträger für eine zweite Rheinbrücke. Dies schon deshalb, weil der Deutsche Bundestag auf der Grundlage der vorbereitenden Bewertungen des Bundesverkehrswegeplans 2003 den Bedarf für die Brücke im 5. Fernstraßenausbauänderungsgesetz (5. FStrAbÄndG) 2004 gesetzlich festgestellt hat. Durch die Aufnahme einer Investitionsmaßnahme in den Bedarfsplan durch den Gesetzgeber ist diese Straße rechtlich als Bundesfernstraße bestimmt. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juni 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode